Ausgabe 
5.3.1902 Erstes Blatt
 
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9h*. 54

Erscheint täglich außer SomUags.

Dem Gießener Anzeiger werden rm Wechsel mit dem SeMfche« Landwirt die Gießener Zamiiien- dlStler viermal in der Woche beigelegt.

Rotationsdruck u. Ver­lag der Brüh l'schvr Unwers^Buch- u.Stein- druckeret lPietsch Erben) Redaktion, Expedition und Druckerei:

Schulstraße 7.

Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen.

AernsprechanschlustNr.51.

Mittwoch 5. März 1008

152. Jahrgang

Erstes Blatt.

SietzenerAnzeiger

" General-Anzeiger **

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

vezngspretsr monatli ch 7b Pf., viertel­jährlich Mk. 2.20; durch1 Abhole- u. Zweigstellen nwnatlich 6b Pf.; durch die Post Mk.2.viertel-', jährl. auZschl. Destellg., Annahme von Anzeige« für dis TageSnununer; bis vormittags 10 Uhr., Zeilenpreis: lokal 12Pf^ auswärts 20 Psg.

Verantwortlich: für den polit. u. allgern.? Teil: P. Wittko; für .Stadt und Land" und Gerichtssaal":R.D i t t- mann; sür den An­zeigenteil: Hans Beck.

Auflage 7900.

Gießen, den 4. März 1902.

Betr.: Gehaltsregulierung und Pensions-, Witwen-« und Waisenoersorgung der Rechner der Landgemeinden rc.

Das Grofcherzogliche Kreisamt Gießen an die Gemeinde-Einnehmer, Kranken-, Kirchen- und Spar-Kassen-Rechner, sowie Stiftungsrechner des Kreises.

Soweit Sie mit der Erledigung unsres Ausschreibens vom 8. vorigen Monats, Amtsblatt ohne Nummer, im Rück­stand sind, werden Sie hiermit entsprechend dringend erinnert, v. Bechtold.

Einladung

zur

8. Sitzung der Handwerkskammer

auf

Freitag de« 7. März 1002, vormittags 10V2 Nhr, in dem Sitzungssaals der

Großh. Ceuttalstelle für die Gewerbe, Darmstadt Neckarstr. 3.

Tagesordnung:

1. Mitteilungen.

2. Bericht über die Thättgkeit deS Vorstandes.

3. Erlaß einer Prüfungsordnung für die Meistcrhrüfimg.

4. Regierungsvorlage, betr.: "v.

a) das Verdingungswesen, hier die Aufstellung von Preisverzeichnissen durch die Großh. Hochbau­ämter und die Mitwirkung des Handwerks hierbei;

b) das Verdingungswesen, hier die Vergebung der UnterhaltungSarbeiteu.

5. Regierungsvorlage, betr. die amtlichen Bekannt­machungen der Handwerkskammer.

6. Vorlage, betr. Festsetzung der den Mitgliedern der Gesellen-PrüfungSausschüsie zustehenden Tagegelder und Reisekosten.

7. Verschiedenes:

1) Die Bestellung von Vorsitzenden und Stellvertreter derselben bei neu errichteten Gesellen-Prüfungs- ausschüffen;

2) Regelung deS HerbergswesenS;

3) Aufhebung der Fahrradsteuer für kleine Hand­werker, sofern dieselben das Rad ausschließlich zu Erwerbszwecken benutzen;

4) Abänderung des Kursus der Hufschmiede.

5) Hausieren mit Backwaren;

6) Der Befähigungsnachweis;

7) Statutengemäße Ergänzung des BerufungS- ausfchusieS.

Anmerkungen:

1. Etwaige Anträge müssen in bestimmt formulierter Weise bis spätestens 3. März bei dem unterzeichneten Vorsitzenden schriftlich eingereicht sein.

2. Im Falle der Verhinderung sind die Kammermitglieder um sofortige Mitteilung an den Vorsitzenden unter dessen per­sönlicher Adresie nach Mainz gebeten, da dieser gemäß § 9 Abs. 8 des Statuts die Ladung der Ersatzmänner selbst vor- zunehmen hat.

Der Vorsitzende der Handwerkskammer.

Jean Falk.

Hessischer Landtag.

Zweite Hessische Ständekammer.

(Fortsetzung aus dem Parlamentsblatt) .. »0- Leun (fr w V.) wünscht, daß die Fortbildungs- schule zu Groken-Linden einem Wunsche der Einwohner- schäft entsprechend von 6-8 statt von 5-7 Uhr wie bisher gehalten wird. *

Ministmalrat Breidert: Tie Anregungen der W- geordneten Frenah und Ulrich insbesondere hinsichtlich der Naptralverpslegungsftatwncn verfolge die Regierung mit großem Interesse und werde alles Kur Forderung derselben Weiten$1C ^gebrachten Beschwerden würden untersucht

Ministerialrat Braun: Soweit sein Ressort in Be° trucht komme, habe er auf die vorgebrachten Wünsche des Abgeordneten Frenay folgendes zu erwidern: Es bestehe kerne Möglichkeit, daß ine Berichte der Gewerbeinspektoren frühzertiger erscheinen, da die Termine fest bestimmt und vom Reichsamt des Innern vorgeschrieben seien. Die Be­ruhte lagen vor und würden z. Zt. einer gleichmäßigen Bear- berwng unterzogen Anfangs Mai würden biefelben dann erscheinen. Hmslchtlich der gewerblichen Kinderarbeit habe er der einer anderen Gelegenheit darauf hingewiesen, daß dem Bundesräte bereits em Gesetzentwurf zugeganaen fei ??Lu^orge für die schulentlassene Jugend sei in praktischer HinsM schwierig, da es an geeignetem Personal fehle Zweckmaßigerweise werde sie der freiwilligen Hilfsthätiakeit der Konfessionen zu überlassen sein. Hinsichtlich der Reqe- ^6 dev Submissionswesens liege bezüglich des Lohnes der Arbeitszeit rc. ein neuer Erlaß den Han^lskammern zur Begutachtung vor. Der Ausbau der Koalitionsfreibeit falle rn die Kompetenz des Reiches. Wir hätten indes eine

so große Versammlungsfreiheit in Hessen, daß von einer Hemmung der Bestrebungen der Arbeiterschaft nicht ge­sprochen werden könne. Was die Zusammensetzung der Ge­werbegerichte anlange, so sehe das Gesetz in dieser Beziehung das Erforderliche vor. Dre angeschnittene Frage der gesetz­lichen Regelung Id er Heimarbeiter falle in das Gebiet des Reiches. Die Regelung dieser Frage sei sehr schwierig und laufe zum Teil auf eine polizeiliche Beaufsichtigung des deutschen Familienlebens hinaus. Im Kreise Lauterbach habe man in dieser Beziehung bei den Hauswebern schlechte Erfahrungen gemacht und der Widerstand sei kaum zu be­wältigen gewesen.

Staatsminister Rothe erklärt, daß die Trennung des amtlichen Teils der Kreisblätter von dem nichtamtlichen Teil bereits vorhanden sei.

Hierauf wird abgestimmt und der Eintrag des Aus­schusses: bei Kapitel 23: Ministerium, 239 990 Mark zu be­willigen, angenommen. Es folgt Kapitel 24: Allgemeiner Fonds für Vertretungs- und Aushilfekosten. Der Ausschuß beantragt: Streichung von 6800 Mk. und Bewilligung von 103200 Mk. Der Antrag wird angenommen. Ter Äiisjchuß- antrag zu Kapitel 25: Regierungs- und Reichsgesetzblatt, deutsches Fahndungsblatt, die geforderten 11416 Mk. zu willigen, wird ebenfalls debattelos angenommen.

Ebenso der Antrag des Ausschusses zu Kapitel 26: Porto-, Telegraphen- und Fernsprechgebühren mit einer Be­willigung von 90 000 Mk. unter Streichung der Mehrforde­rung von 1200 Mk.

Kapitel 27: Hausverwaltung wird mit 16 530 Mk. an­genommen. Bei Kapitel 28: Zentralbauwesen beantragt der Ausschuß:

Titel 1 an den Kosten für laufende Unterhaltung

8328 Mk.

Titel 3 für Erneuerung des Anstrichs des Kanzlei-

gebäudes 5200

Botanischer Garten 4450

Ludwigs-Georg-Gymnasium 4400

Titel 4 Landesirrenanstalt Heppenheim 4400

4800 insgesamt 31578 Mk. zu streichen, mithin nur Bewilligung von 167791 Mk.

Ministerialrat Eisenhut bittet, die Forderung für das Gymnasium nicht zu streichen; aus hygienischen Grunven sei die Herstellung der Bedürfnisanstalten unerläßlich.

Der Antrag des Ausschusses wird sodann angenommen.

Für Kapitel 29: Nichtstaatliche Bauten werden 2000 Mark bewilligt.

Es folgt die Beratung des zweiten Abs chn iLts: Lokal- und Polizeiverwaltung, Kapitel 30: Provinzialdirektionen und Kreisämter, II. Titel 2: Kreis-- g e o m e t e r.

Der Ausschußantrag in seiner neuen Fassung lautet: Es beantragt der Ausschuß: 1. in seiner Mehrheit: a) den Betrag von 216 000 Mk. (Kreisgeometer) in Einnahme zu bewilligen, mithin als Gesamtbetrag 2195 546 Mark 1n Einnahme zu stellen;

b) bei der Ausgabe den Betrag von 2800 Mk. für eine neue Kreisamtmannsstelle zu streichen und den Betrag von 216500 Mk. für das Institut der Kreisgeometer zu be­willigen, mithin die Ausgabe in Hohe von 676 300 Mk. zu bewilligen;

c) Den Zusatz zu Titel 1, Ziffer 9:außerdem sind je 200 Mark Einkommen von Gebühren und anderen seither nicht pensionsfähigen Bezügen pensionsfähig" abzulehnen.

2. in seiner Minderheit: a) in Einnahme den Be­trag von 216 500 Mk. zu streichen, mithin nur 3046 Mk. in Einnahme zu stellen;

b) bei der Ausgabe den Betrag von 2800 Mk. für eine neue Kreisamtmannsstelle und den Betrag von 216 500 Mk. für Kreisgeometer zu streichen, mithin nur 459 800 Mk. zu bewilligen;

c) den Zusatz zu Titel 1, Ziffer 9 abzutehnen.

3. Den Antrag des Abg. Häusel für erledigt zu erklären.

Ministerialrat B r e i d e r t: Die Anstellung von Kreis- oeometern sei zuerst angeregt worden im Jahre 1894 durch den Finanzminister. Damals sei dem Antrag eine eingehende Begründung beigegeben worden unter Hinweis auf eine Verbilligung und rascheres Funktionieren. Im Jahre 1897 sei bann auf Antrag des Abg. Köhler-Langsdorf die An­stellung von Beremiguugsgeometern und 1900 die Schaff­ung von Katastergeometern erfolgt. Die Regierung sei den damaligen Anregungen und den Wünschen des Hauses durch die Einbringung der neuen Vorlage gefolgt. Die Mehrheit des Ausschusses sei überzeugt, daß diese Institution eine Belastung der Staatskasse nicht zur Folge haben werde. Diese Annahme beruhe auf ganz zuverlässiger Schätzung; es sei sogar nicht ausgeschlossen, daß die Sraatskasse eveitt. noch einen Ueberschuß erziele. Eine Anstellung von Geo­metern 2. Klasse als Assistenten sei vorläufig nur in be­schränktem Umfang vorgesehen. Bewähre sich die Sache, dann werde man weitergehen, wenn man bcn finanziellen Effekt besser übersehen könne. Unser Katasierwejen sei zwar mustergrltig, aber man habe bis jetzt verabsäumt, ben Schritt zur Einführung von Beamtengeometern zu thun; in bieser Beziehung seien wir von ben süddeutschen Staaten überholt worben. Er empfehle dem Hause die Annahme der Vor­lage, die den Interessen des Landes förderlich sein werde

Abg. Häusel (nl.) erklärt: Durch die Einführung der Kreisgeometer werde einem längst gehegten Bedürfnis ent­sprochen.

Abg. Jöckel (nl.), auf der Tribüne schwer verständ­lich, giebt seiner Sympathie für die Vorlage Ausdruck

Abg. Mornewea (nl.): An und für sich sei ihm die Vorlage sympathisch, aber er habe zwei Bedenken. Er frage bei der Regierung an, ob der Geschäfts kreis bec Kreisgeo- metec auch auf Städte mit eigenem Vermessungspersonal ausgedehnt werden solle oder ob die stäbtifchen Aemter aus­

zunehmen seien, b. h. ob ihnen bic entsprechenden Funktionen übertragen werden sollten. Des weiteren zahlten die Städte ihrem Personale Rnhegehalte. Wenn nun die Städte dem­nächst beantragen haben zu den Ruhegehalten der Kreis-, geometer, so entstehe dadurch für sie eine doppelte Belastung; es müsse alsdann den Städten ein entsprechender Teil des Ruhegehaltes für ihre städtischen Beamten aus der Staats­kasse vergütet werden.

Abg. Koch (nl.) wünscht eine Verringerung der Kreis- geometerstellen und beantragt, nur 18 solcher Stellen zu bewilligen, dadurch könne man die Geometer 2. Klasse mehr berücksichtigen. In Baden und Bayern habe man verhältnis­mäßig weniger.

Ministerialrat Breidert: Abg. Koch habe nicht er­wähnt, welche Arbeiten in Baden und Bayern den Geo­metern übertragen seien. Den Antrag Koch halte er füv eine Verschlechterung des Organisationsplanes.

Abg. Weidner (fr. w. V.): Gegen die Vorlage habe er einige Bedenken. Wenn die Herren einmal Beamte feien, dann komme auch die Wanderlust nach Plätzen, wo weniger Arbeit fei; dadurch würden große Störungen hervorgerufen. Schon nach einem halben Jahre werden Forderungen? kommen nach Bureaiiräumen und Wohnungen. Der Antrag Koch sei ihm sympathisch, man solle es einmal mit der Hälfte versuchen.

Schluß I1/4 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 9 Uhr mit der heutigen Tagesordnung.

Parlamentarisches ans Hessen.

Eine Vorstellung der Amtsaerichtsdiener deS Großherzogtums Hessen richtet sich oahin, 1. daß sämtliche seither' von den Amtsgerichtsdienern bezogenen Gebühren zukünftig zur Staatskasse vereinnahmt werben, 2. daß die Vergütung für Reinigung der Amtsgerichtslokale und die Bezahlung der Substituten auf die Staatskasse übernommen wird, 3. daß denjenigen Amtsgerichtsdienern, welche eine Dienstwohnung nicht haben, eine entsprechende Entschädigung zuteil wird, 4. daß die Amtsgerichtsdiener mit den Kanzlei-s dienern bei Kollegialgerichten hinsichtlich des GehalteS undi Kleidungsgeldes gleichgestellt werden.

Eine Beschwerde des Leonhard Meisinger zu Annels­bach i. O. betrifftungesetzliche Behandlung an dem Amts­gericht zu Höchst i. O. und dem Landgericht zu Darmstadt.

Abg. Köhler-Langsdorf beklagt sich erneut über den Geschäftsbetrieb und die Arbeits-Verteilung bei Feldbe­reinigungen. In einer längeren, an die 2. Kammer gerichtetenAnfrage" führt er u. a. folgendes aus:Im Jahre 1895 beantragte ich beim Großh. Kreisamt zu Gießen für die Gemarkung Bettenhausen die Vornahme der Parzellenverniessung, um durcy sie, zu deren Ausführung der Staat zwingen konnte, die Feldbereinigung hervorzu- rufen. Daraufhin stellte der Gemeinderat zn Bettenhausen das Gesuch um dreijährige Fristbewilligung, die leider auch gegeben wurde; und erst zu Anfang 1900 wurde die Feld­bereinigung dann endlich zur Abstimmung gebracht und mit einer ganz bedeutenden Mehrheit der ©timmen und des Besitzes genehmigt. Bettenhausen hat sine kleine Ge­markung mit sehr fruchtbarem und gleichmäßigem Boden. Meliorationen sind dort kaum mehr auszuführen erforderlich, da fast die ganze Gemarkung schon vor langer Zeit durchaus drainiert und der einzige voryandene größere Graben (Hohl­wege fehlen gänzlich) zum größten Teile schon früher ver­fällt worden war. Man sollte nun annehmen, unter solch' günstigen Vorbedingungen und besonders auch bei der Klein­heit der Gemarkung würde die endgültige Neuregelung kaum die Spanne eines Jahres überschreiten. Doch weit gefehlt! Tenn schon spricht man allgemein, daß erst in 3, 4 oder gar erst in 5 Jahren der endgültige Abschluß zu erwarten stehe. Die Grundbesitzer hätten dann im ganzen also fast zehn unausstehlich lange Jahre mit Schmerzen und zu ihrem allergrößten Schaden zu warten gemußt, bis einmal der ersehnte neue Zustand eintrat. Die Verluste sind er­fahrungsgemäß die allerbedeutendsten." Köhler führt zum Belege dafür nicht weniger als sieben Punkte auf und fährt dann fort:Kurzum: Tie nächste Folge der Verzögerung bei Ausführung der Feldbereinigung ist der allgemeine wirt­schaftliche Rückgang in den davon betroffenen Gemarkungen. Es tritt demzufolge, angesichts der an dem Beispiele von Bettenhausen gezeigten argen Schädigungen der Grund­besitzer, die Frage hervor, was zu tbun sei, um diesen Ver­zögerungen endlich einmal ein Ende zu machen? Gleich zweierlei Wege sind dazu einzuschlageu, empfehlenswert: a) entweder die Anstellung der doppelten Anzahl von Be-. reinigungsgeomcteru; b) oder die Ueberweisung folgender, bis jetzt noch von den Bereinigungsgeometern und ihren Gehülfen herzustellenden Arbeiten an die Privatgeometer 1. Klasse: 1. Die Aufnahme des Besitzstandes 2. die Her­stellung der Zuteilungskarten, 3. die Herstellung des Melio-> rationsplans, 4. die Herstellung der Donitierungs-Brouil- lons." Köhler richtet an die Regierung die Anfrage,ob dieselbe geneigt sei, durch Anordnung einer oder der anoerien der oben näher bezeichneten Maßnahmen den ruinösen. VerzögerungenbeiFeldbereinigungen endlich einmal und gründlich ein Ende zu machen?"

Die ZüchtervereinigungRh e i n h e s s i sch e s Stut-^ buch" bittet die Kammer, zu beschließen, daßder Beschluß/ des Landtages betreffend die Verwendung staatlicher Mittel zur Bestreitung der Vorlagen für die Einfuhr von Zucht- foylen aus Oldenburg und Belgien dahin erweitert wird, daß die hierfür bewilligten Mittel auch für die Einfuhr' von Zuchtmaterial aus Rheinpreußen Verwendung findeu können."

Der Zweite Ausschuß hat sich mit dem Gesetzentwurf betreffend die Anlegung und den Betrieb der Dampf­kessel, sowie die Einrichtung und den Betrieb von Dampf- gefäßen befaßt und stimmt ihm im wesentlichen zu.