Katholiken einnimmt, entspricht nicht den in Ihrem (zum Zentrum, Antrag niedergelegten Grundsätzen. In Passau darf in der altkatholischen Kirche nicht mit Glocken geläutet werden, „damit die Religion nicht leidet." (Zurufe im Zentrum: Tanu nehmen Sie doch diesen Antrag an!) Za, Sie haben es doch schon lange in der Hand gehabt, diese Zustände in Bayern zu beseitigen. (Abg. Gröber (Ztr.) ruft: Gar nicht!) Haben Sie es denn jemals versucht? Daß die katholische Kirche den Anspruch erhebt, alleinseligmachend zu sein, können Sie gar nicht leugnen. Gewiß ist auch der Protestant von der Wahrheit seines Bekenntnisses überzeugt. Der Unterschied ist aber der, daß nach der Auffassung der katholischen Kirche die Wahrheit vicht eine innere Sache ist, sondern daß ihr Besitz an die Zugehörigkeit einer äußeren kirchlich-politischen Organisation geknüpft ist. In diesem Sinne behauptet nun die katholische Kirche, alleinselegmachend zu sein, keinesfalls aber die protestantische. Gegen den jetzigen Standpunkt des Zentrums hat sich früher der Abg. Reichenspergrr scharf gewandt. Er sprach mit bitterer Ironie über den Versuch, das Problem des Verhältnisses von Staat und Kirche, an dem sich die Jahrhunderte abgemüht haben, in vier bis sechs Zellen zu lösen. Die katholische Kirche ist heute noch so intolerant wie früher. Wch im Jahre 1898 ist vom Helligen Officium auf eine Anfrage aus Köln entschieden worden, daß, wenn ein evangelischer Kranker in einem ^katholischen Krankenhaus einen evangelischen Seelsorger verlangt, dieser Wunsch nicht erfüllt werden solle. Die evangelische Kirche hat niemals so etwas gelehrt. Gegen unseren Antrag ist nichts Entscheidendes vorgebracht worden. Wenn er abgelehnt wird, werde ich dem eben eingebrachten Antrag Gröber zustimmen, der ja dasselbe will. Den Kom- mifsionsantrag bitten wir abzulehnen. (Beifall-)
Abg. Kunert (Soz.): Der Kommissionsbeschluß würde durch den Antrag Gröber-Oertel eine erhebliche Verschlechterung erfahren. Meine Freunde werden dem Kommissrons- l^schlusse zustimmen.
Abg. Dr. Spahn (Zentr.): Durch den Antrag Gröbev- Oertel wird sachlich an dem Entwurf gar nichts geändert. Wir haben es hier nur mll staatsbürgerlichen Rechten zu thun, und zu diesen Rechten gehört es auch, daß jeder nach seiner Faeon selig werden darf; über dogmatische Fragen werden wir uns hier nicht einigen. Daß wir uns gegenüber den Allkatholikeu in Passau intolerant verhalten hätten, muß ich entschieden bestreiten; wir haben dort ledig- llch die gellenden Bestimmungen der bayrischen .Verfassung verfochten.
Abg. Dr. S a t t l e r (natl.): Gegen den Antrag Groeber- Oertel habe ich die schwersten Bedenken, denn der Antrag sagt nur, datz die allgemeinen landespolizeilichen Vorschriften über das Vereins- und Versammlungswesen unberührt bleiben. Daraus folgt, daß die besonderen ört- llchen Besllmmuugen ausgehoben werden, daß also z. B. Prozessionen in Zukunft auch an solchen Orten stallfinden dürften, wo sie jetzt durch Polizeiverordnung verboten sind. Aus diesem Grunde werden wir gegen den Antrag stimmen.
Tamll schließt die Debatte.
§ 1 wird mit dem Anträge Gro eb er-Oertel gegen die Stimmen der Nationalliberalen, Reichspartei, Sozialdemokraten, einzelne Konservative und des Abg. Prinzen Hohenlohe angenommen. Ter Antrag Sattler teilt) gegen die Stimmen der Nationcllliberalen, der Reichspartei und des Abg. Prllrz Hohenlohe abgelehnt.
Hierauf vertagt sich das Haus.
Nächste Sitzung: Freitag 1 Uhr: Diäten an trag, Fortsetzung der zweiten Beratung des Lvleranz-Au- ' träges.
Schluß 6 Uhr.
HM Schlußwort zum Mordprozeß in Kumviuneu.
Las Plaidoyer des Staatsanwalts zeigt die Schwäche des Indizienbeweises an vielen Stellen. Ist em Angeschuldigter ernst oder unruhig, so ist er verdächtig; zeigt er ein vergnügtes Gesicht, so ist er doppelt verdächttg. Sagt er geflissentlich, wo er zu der tbitischen Zeit gewesen ist, so deutet das auf seine Schuld; kann er nicht glaubwürdig Nachweisen, wo er fünf oder zehn Minuten gewesen ist, so spricht auch das für seine Schuld. Ter Staatsanwalt wollte im Laufe der Verhandlung an seine Minutenrechnung nicht gern erinnert sein, und doch spielte sre in seiner Schlußrede eine Rolle, frellich ohne den Gerichtshof zu überzeugen. Wenn aber der Vertreter der Anlage glaubte, daß Ntarten den Rittmeister erschossen habe, so wird man nur für folgerichtig halten, daß bei gleicher Ueberzeugung der zweite Gerichtshof zur Annahme des Mordes, nicht des Totschlags kam. Tenn dann hatte Marten mit Vorsatz und Ueberlegung gehandelt, nicht aber in einer plötzlichen Aufwallung des Affekts. Diese Annahme des Zornes bei dem Anblick des Dragoners Sttun- bries schwebt nach der Beweisaufnahme völlig in der Lust. „In dubio pro reo", sagt der Staatsanwalt; im Zweifel soll man die mildere Strasart wählen. Aber der Schluß lag nahe, daß der Zweifel am Mord noch nicht den Totschlag unzweifelhaft macht, sondern nur die Form war, in der der Vertreter der Anklage unbewußt seine Zweifel an der Schuld ausdrückte, um nicht die Todesstrafe beantragen zu müssen. In dubio pro reo gilt aber nicht nur für die Strasart, sondern auch für die Schuldfrsage; sind die Zweifel am Totschlag ebenso groß wie die am Mord, ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß trotz aller Verdachtsgründe dennoch ein anderer als Marten den verhängnisvollen Schuß abgegeben habe, so mußte erkannt werden, wie der Gerichtshof erkannt hat.
Und daß diese Möglichkeit vorliegt, wer wollte es leugnen? Ter Staatsanwalt flicht Masche um Masche zu einem Netz, in dem nach seiner Meinung zuletzt nur Marten und Hickel bleiben. Und doch kann jeden Augenblick irgend eine Entdeckung gemacht werden, die das ganze Netz des Anklägers wie Spinngewebe zerreißt. Es sind schon Angeklagte auf einen weit stärkeren Indizienbeweis hin zum Tode verurteill worden; es schien keine noch so kleine Lücke in der Beweisführung zu bleiben, und dennoch sank nachträglich infolge eines Zufalls der ganze stolze Bau der Anklage in Trümmer. Wie unzuverlässig haben sich nicht ost die bestimmtesten Zeugenaussagen erwiesen, namentlich über aufregende Ereignisse!
Tas kriegsgerichtliche Urteil entspricht vollkommen dem össentlichen Rechtsgefühl, das seit Monaten mit starkem Interesse dem Ausgange dieses eigenartigen Gerichtsverfahrens entgegensah. Mögen auch die in der Presse gebrachten Berichte unvollständig sein und keinen so tiefen Eindruck in die Sachlage gestatten, als cs den Richtern an Hand des vollständigen Aktenmaterials möglich war, so genügt doch das öffentlich bekannt gewordene Material und das definitiv gesprochene Urteil zu einer Beurteilung des Falles von allgemeinen Gesichtspunkten aus.
Es war sehr natürlich, daß im ersten Stadium des
ihren Anfang genommen; sie endigt mit dem 30. Juni Die Jagd auf den Rehbock ist eröffnet.
** In Amerika verstorbene Hessen. In Co lumbus (Ohio) starb im Alter von 87 Jahren der Pfarrer Conrad Mees, geb. in Eckelsheim, Kreis Alzey. Er war ursprünglich Missionar, später wurde er in Newyork Seelsorger.« Anderthalb Jahre später erhielt er einen Rus nach Columbus, und traf hier am 25. Mai 1843 ein- — Iw Alter von 76 Jahren starb in Detroit der Maurer Hch. Hild aus Heldenbergen, der mit 21 Jahren nach Amerika ausgewandert war. — Im Alter von 73 Jahren starb in St. Louis der Konditor A. Leonhardt aus Sulzbach. — In Tayton (Ohio) mit 84 Jahren Herr Philipp Schäfer aus Vielbaum. — John Lapp in Hazleton aus Hessen (Geburtsort unbek.) — Frau Elisabeth Heß, geb. Hellmann, 68 Jahre, in Evansoille. — In Red Bull Frau Anna Marie Krug geb. Pfeifer aus Kleestadt, 66 Jahre- — In Sandusky (Ohio) Frau Elisab. Richter, geb. Falk aus Dautenheim, 86 Jahre. — In Dethi Townsyiß Frau Kath. Harf, geb. Lott aus Neuhausen, 77 Jahre.
Darmstadt, 1. Mai. Prinzessin Elisabeth von Hessen traf gestern in Langenburg zu Besuch der Hohen- loheschen Herrschaften ein.
Neueste Meldungen.
Originaldrahtmeldungen des Gießener Anzeigers.
Berlin, 1. Mai. Prinz Georg von Preußen ist, wie das „Berl. Tagebll" erfährt, von starken Herz-Beklemmungen befallen worden, sodaß man bet dem hohen Alter des Patienten in seiner Umgebung Befürchtungen hegt.
Berlin, 1. Mai. Die Zolltarifkommission genehmigte gemäß der Regierungsvorlage die restlichen Positionen 210 bis 218 von den Erzeugnissen der Nahr- ungs- und Genußmittelgewerbe. Davon sind hervorzuheben Position 218 Tabaksabrikate. Danach zahlen wie bisher bearbeitete Tabakblätter 189, Tabakrippen, Tabakstengel und Tabaklauchen 85, Kautabak, Schnupftabak, Rauchtabak 180, Cigarren, Cigaretten 270 Mark. Die Kommission begann sodann die Beratung des zweiten Abschnitts „mineralische und fossile Rohstoffe" und nahm gemäß der Vorlage Positionen 219 bis 230 an. Alle in diesen Positionen ausgeführten Erden und Steine sind wie bisher zollfrei, nur zahlen Bimstein in Kleinverkausspackung 60 Mk., Portland-Cement und anderer dement, gemahlener Kalk 50 Pfg. gegen die bisherige Zollfreiheit.
Halle, 1. Mai. Der Verein der hiesigen Metall-Jn-» dustriellen beschloß, sämtliche am 1. Mai feiernden Arbeiter aus den Betrieben auszuschließen.
Chemnitz, 1. Mai. Heute früh halb 6 Uhr wurde im Vogtland ein heftiger, 4 bis 5 Sekunden dauernder Erdstoß verspürt, der in nordöstlicher Richtung verlief.
Meiningen, 1. Mai. Wegen Unterschlagungen ist der Kassierer Pisseborn von der bekannten Kunstanstall Junghans u. Koritzer verhaftet worden. Der Geschäftsführer der Firma wurde enllassen.
Karlsruhe, 1. Mai. Heute mittag beging die hiesige Technische Hochschule in der Aula die Feier der anläßlich des 50 jährigen Regierungsjubiläums des Großherzogs erfolgten Verleihung des Ehrennamens „Friedericiana". Dem Festakte wohnten bei der Großherzog und die Großherzogin, der Erbgroßherzog und Gemahlin, die Prinzen Max und Karl von Baden, die Kronprinzessin von Schweden und Norwegen, und die Fürstin zu Lippe. Weiter waren erschienen: Vertreter der Staatsbehörden, der Armee, der beiden Kammern, der Residenz und zahlreiche Freunde und Gönner der Hochschule. Die großherzoglichen Herrschaften wurden mit Fanfaren begrüßt, worauf die Liedertafel einen Gesang vor trug. Hieraus hielt der Rektor, Geheimer Hofrat Haid, eine Begrüßungsansprache, in welcher er auf die Bedeutung der Feier und die seitens des Großherzogs der Technischen Hochschule erwiesenen Gnadenakte hinwies. Die Festrede hielt Lberbaudirektor Honsell. Daraus verlas der Rektor die beiden Erlasse betr. die Verleihung des Ehrennamens „Friedericiana" und Verlechung der goldenen Amtstette. Der Großherzog erwiderte in einer Rede, die mit einem Hoch aus den Kaiser schloß.
Kopenhagen, 2. Mai. Das Blatt „Politiken" hat einen Spezial-Korrespondenten nach Rußland geschickt. Derselbe telegraphiert über Eydtkuhnen: Die ganze Strecke Moskau-Wladimir, die von Fabriken besät und von einer großen Arbeiter-Bevölkerung bewohnt ist, beftndet sich in vollem Aufruhr. Zahlreiche Kämpfe zwischen Aufrührern und Soldaten haben schon stattgefunden, wobei es viele Tote und Verwundete gab. Das Ulanen-Regiment des Obersten Morosow weigerte sich, den Befehl, die Arbetter anzugreifen, zu befolgen.
London, 1. Mai. Lord Brodricks empfing einen Bries von der Gattin von Christian Dewet, worin sich diese über die Behandlung seitens der englischen Militärbehörden beklagt. Sie habe auch bereits einen Brief an Lord Kitchener gesandt, welcher sich jedoch weigerte, den Forderungen gerecht zu werden. Es dürfte wohl hierüber zu einer Interpellation im englischen Parlament kommen,
London, 1. Mai. Tie in Lerceniging in Aussicht genommene allgemeine Burenversammlung findet am 15. Mai und nicht am 25. Mar statt. — Wie das Bureau Reuter erfährt, wird die Zusammenkunft eine Ler,ammlung der Burenführer selbst sein. Nachdem biejeiben sich beraten haben und bezüglich der Bedingungen der Uebergabe, die sie anzunehmen bereit sind, zu einer Entscheidung gekommen sind, begeben sie sich in das britische Hauptquartier nach Pretoria, um die Wgelegenheit mit Lord Kitchener enbgittig zu regeln.
London, 1. Mai. Gestern abend wurde hier versichert, die englische Regierung habe neue bedeutende Konzessionen gegenüber denjenigen gemacht, welche im März von Botha abgelehnt wurden. Die englische Regierung soll sich berett erklärt haben, den Buren eine ziemlich weitgehende Amnestie zu gewähren, die Verbannungs-Proklamation zurückzuziehen und den Buren gleich nach Beendigung der Feindseligkeiten eine weitumfassende Autonomie^ zuzugesteyen. Endlich würde England dem Transvaal-Staate 120 Millionen und dem Oranje-Freistaate 100 Millionen zum Wieder ausbau der Farmen vorschießen.
Paris, 1. Mai. Der Romanschriftsteller Xavier Mon tepin ist gestorben. . t _
Bern, 1. Mai. Der Kurort Gurmgelbad im Bezirk heftigen ist mit Ausnahme der Kirche vollständig nieder gebrannt.
Aus Stadt und Sand.
Gießen, 2. Mai 1902.
- Das Verordnungsblatt für die evangelische Kirche des Großherzogtums Hessen enthält u. a.: Dienstnachrichten. Ernannt wurden: Pfarramtskandidat Eckel in Grüningen zum Pfarrassistenten in Lampettheim; Pfarrverwalter Hill zu Maar zum Assistenten der Pfarrei Kastcl-Kostheün; Pfarr- assistent Linck zu Kastel zum Pfarrverwalter in Maar; Pfarrverwaller Vogel zu Frischborn zum Pfarrassistenten in Bad-Rauheim; Pfarrverwalter Germer zu Ernsthofen zum Pfarrverwalter in Frischborn; Pfarrassistent S ch w e i ck e r t zu Bretzenheim zum Pfarrverwalter in Wölfersheim; Pfarramtskandidat Sieb eck zu Gießen zum Assistenten bei der Land- pfarrei Mainz mit dem Wohnsitz in Bretzenheim; Pfarramtskandidat Bernhard zu Rimhorn zum Verwalter der zweiten Pfarrstelle zu Rieder-Modau (mit dem Wohnsitz in Ernsthofen); Pfarramtskandidat Hoch zu Pattenheim zum Psarr- assistenten in Vilbel; Pfarrvikar Heddäus zu Bischofsheim zum Pfarrverwalter daselbst; Pfarrassistent O f f e n b ä ch e r zu Darmstadt zum Pfarrverwalter in Wixhausen und nunmehr zum Pfarrvikar in Albig. — Die Schlußprüfung im Januar und Februar 1902 haben bestanden: Ludwig Bernhard aus Burkhardsfelden, zu Rimhorn, Rudolf Eckel aus Inheiden, zu Grüningen, Georg Hoch zu Partenheim, Ernst S i e b e ck aus Basel, zu Gießen, Ernst W a g n e r aus Grebenau, zu Schönberg a. d. B. — Der Gräflich Erbach-Schönbergische Hoflaplan Palmer in Schönberg, seither vom Pfarramt Gronau mit Pastorirung von Schönberg und Wilmshausen beauftragt, wurde nach vorschriftsmäßigem Besuch des Pre- digett'eminars in Friedberg förmlich in den Dienst der Hess. Landeskirche aufgenommen und vom Oberkonsistottum zum Assistenten des Pfarramts Gronau für Schönberg und Wilmshausen bestellt.
* * Erlaubniserteilung. Der Kaiser hat dem Branddirektor und Hof - Schornsteinfegermeister Wllhelm T r o p p zu Biebrich die Erlaubnis zur Anlegung des demselben verliehenen silbernen Kreuzes des Verdienstordens Philipps des Großmüttgen erteilt
** Jagdkalender. Mll dem 1- Mai Hut die H eg e - zeit für die Schnepfen, Brachvögel, Trappen und Kiebitze
Verfahrens die betreffenden Gerichtsherren aus der naheliegenden Ueberzeugung heraus, daß es sich hier ausschließlich um einen mll der denkbar schwersten militärischen Subordination verquickten Mord handele, im Interesse derWahy- ung der Disziplin im Heere mit besonderer Energie in das Verfahren eingriffen mit der festen Absicht, den ober die Schuldigen in dem ihnen unterstellten Truppenteil fest- zustellen. Es liegt in der Natur der Sache, daß es dem militärischen Empfinden weit stärker als dem bürgerlichen aufs peinlichste widerspricht, wenn eines der schwersten Verbrechen ungeklärt und ungerächt als dunkle Thatsache registriert werden muß.
Ter militärische Uebereifer mit seinen Folgen in diesem Falle ist nun bald durch das energische Auftreten der Verteidiger sowie durch das objektivere Rechtsgefühl des Publikums und der Presse korrigiert worden, und der endliche Ausgang rechtfertigt an dem gefällten Urteil keinerlei juristische Krllelei mehr.
Es muß der Vorsehung überlassen bleiben, den verborgenen Thäter des dunklen Verbrechens dereinst in das Helle Tag eslicht zu stellen.
Anders liegt aber der Fall und zu einer a n b ere n Lehre giebt er Anlaß, wenn man nicht die Schuldfrage als solche in den Vordergrund stellt, sondern wenn man nach den möglichen Motiven und Veranlassungen zur That sucht und die bei der Untersuchung zu tage getretenen Begleiterscheinungen, insbesondere soweit sie sich auf die Person des Opfers beziehen, von der höheren Warte der besseren gesettschafttichen Moral beobachtet und beurtellt.
Es wäre thöricht und feige zugleich, wollte man eine Meinungsäußerung in dieser Richtung unterdrücken, weil bösarttge Fanatiker vielleicht solcher Beurteilung die schädigende Unterstellung anhängen könnten, als läge hier die Absicht vor, das Verbrechen als solches zu entschuldigen, zu beschönigen oder zu rechtfertigen. Dieser Gedanke scheidet selbstverständlich von vornherein aus. Es handelt sich, losgelöst von dem Verbrechen an sich, ausschließlich um ein Urteil über die Person des Opfers und der ihn umgebenden sittlich-sozialen und gesellschaftlichen Zustände. Es handelt sich also um die Untersuchung, inwieweit dem Opfer und den gesellschaftlichen Zuständen selbst ein Teil der Schuld an dem bedauernswerten Ereignis in Gumbinnen als Ganzem zuzumessen sei.
Von diesem Gesichtspunkt aus haben die gerichtlichen Verhandlungen allerdings ein Bild entworfen, das zu den ernsthaftesten Betrachtungen und SSorftellungen Anlaß geben muß Das persönliche außerdienstliche und dienstliche Verhalten des Rittmeisters von Krosigk ist als so unerhört anormal gerichtsnotorisch geworden, daß hiermit die über seine Person aus gestreuten angeblichen Klatschgerüchte fast sämtlich ihre Bestättgung gefunden haben, und es ist genügend erwiesen worden, daß nicht nur den Untergebenen des Rittmeisters, sondern auch seinen Kollegen und von seiner Frau herab allen mit ihm in Berührung gekommenen Kreisen der bürgerlichen Gesellschaft es nahe liegen mußte, über diesen Mann erbittert zu sein. Die Roheiten und Taktlosigkeiten des Rlltmeisters haben thatsächlich ein überaus hohes Maß erreicht. Die Einzelheiten sind zu bekannt in aller Munde, um hier nochmals angeführt werden äu müssen. Wer es muß doch gesagt werden, daß ein Mann der Gesellschaft, der seine Gemahlin zu Pferde auf offener Straße auspeitscht, sofort aus dieser Gesellschaft hätte ausgeftoßen werden müssen. Und es muß ebenfalls betont werden, daß ein Offizier, der, abgesehen von der Unbeliebthell bei den Kameraden, seine Untergebenen derartig moralisch mißhandelt, seine Unteroffiziere durch wahnsinnige Ansprüche an ihre akrobatenhafte Leistungsfähigkeit drangsaliert, längst seines Dienstes hätte entlassen sein müssen. Wären die Handlungen des ermordeten Offtziers regelmäßiger/ eingehender und mit ernsterem und auf das Allgemeinwohl bedachtem Blick von seinen Vorgesetzten inspiziert worden, hätten sich im Kreise seines Umganges zahlreichere wirllich charattervoll ausgeprägte Persönlichkeiten befunden, so wäre den schädlichen Charaktereigenschaften des Rittmeisters von Krosigk längst ein Riegel vorgeschoben worden. Das dies nicht geschah, ift ein ernstes Zeichen für den Stand unserer gesellschaftlichen und sittlichen Zustände. Hier liegt die tragische Schuld dieses Dramas. Die fak tische Schuld auf de r andern Seite wird vielleicht nur in einem krankhaften Gerechtigkeitsgefühl und in einem unglücklichen Temperament zu finden sein.


