Ausgabe 
2.5.1902 Drittes Blatt
 
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153. Jahrg

Freitag, 3. Niai 1903

Nr. 103

General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Eichen.

Wg. Dr. Bachem (GtrJ: Das Haus verhandelt jetzt schon zum en Male über diesen Gegenstand, und Neues ist kaum mehr

Zusatz zu geben:

,$ce Erlaß von Gesetzen zur Ausführung deS vorstehenden vierten Male über diesen

verantwortlich für den allgemeinen Teil: P. Wittko; für den Anzeigenteil: H. Beek.

Rotationsdruck und Verlag der Brühl'scheu Unioersuätsdruckerei (Pietsch Erben), Dreße«.

' Die Abaa vr Hie b er und Dr. Sattler (nat.-lib.) fr* und mit seinem Inhalte können wir uns nicht befteunden. (Bei- mtragen, tiefem Paragraphen für den Fall der Annahme folgenden fall yj ----- - ---------

die Toleranz?" Das entspricht Kundgebungen von katholischer Seite, die in größerer Zahl erfolgt sind. DieVoce de la verita", das Organ des Kardinal-Staatssekretärs, führte 1887 aus, die katholische Kirche dürfe niemals auf ihre unantastbare Oberherr­schaft verzichten. Auch die Päpste sind dieser Ansicht gewesen. Im Jahre 1868 erklärte Pius IX. gegenüber dem österreichischen Staatsgrundgesetz, dies Gesetz stelle die verschiedenen Religions­gesellschaften gleich; dieseunerhörten" Gesetze seien der Lehre der katholischen Kircheheftig" zuwider. In demselben Sinne hat sich Leo XIII. ausgesprochen. Es ist daher begreiflich, daß wir über den Antrag verwundert waren. Sic betonen sonst immer die Einheft der katholischen Kirche. Wenn wir dann aber nach­weisen, wie in anderen Ländern die katholische Majorität ver­fährt, dann wollen Sie nichts davon wißen. Sie szum Centrum) haben sich auf den evangelischen Pastor Fliedner berufen, der in Spanien ungehindert gewirkt habe. Diese Berufung hat in evan­gelischen Kreisen geradezu Verblüffung erregt. Wißen Sie nicht, daß die Geschichte der Arbeit des Pastors Fliedner eine einzige Kette von Schwierigkeiten ist, die man ihm in Spanien bereitet hat? Redner verliest eine Reihe von Stellen aus den Berichten des Paswrs Fliedner. Wenn Herr Bachem die Zustände in Spa­nien für erträglich hält, dann wundert es mich allerdings, daß er es für nöthig gehalten hat, diesen Anttag einzubringen. Herr Bachem hat zwischen dogmattscher und polittscher Toleranz ge­schieden. Tas ist ein Spiel mft Worten. Die katholische Kirche übt Tolermiz nur, wo sie dazu gezwungen ist (Widerspruch im Centrum), nicht aus Ueberzcugung; die evangelische Kirche übt sie aus Ueberzcugung. Ich will damit nicht anklagcn, sondern nur eine Thatsache konstatiren. Das liegt in der ganzen Auf- faßung der beiden Kftchen begründet. Die katholische Kirche hält sich für die alleinseligmachende; die evangelische thut das nicht; sie stteitct auch Andersgläubigen die Seligkeit nicht ab. Sollte der Anttag angenommen werden, so werden ihn die verbündeten Regierung hoffentlich ablehnen. Zweifellos überschreitet der An­ttag die Kompetenz des Reichs. Daran können keine künstlichen Deduktionen etwas ändern. Es erscheint uns aber auch der In­halt des § 1 bedenklich. Es ist unzweifelhaft in diesem Para­graphen ein Recht enthalten, das über das Gesetz vom 3. Juli 1869 hinausgeht, das die Freiheft des religiösen Bekenntnißes statuirt. Es handelt sich bei dem Anttage nicht um die Fest­stellung von Rechtsgrundsätzen, sondern um die Schaffung eines neuen positiven Rechts, das nach dem Grundsätze: Reichsrecht bricht Landesrecht, alle entgegenstehenden landesrechtlichen Be­stimmungen beseitigen wird. 28a srnd nicht in der Lage, dem § i zuzustimmen, denn er überschreftet die Zustanrngleit des Reichs

Für Preußen würde der § 1 keine Veränderung herbeiführen. Mecklenburg hat sich ja in der letzten Zeit das Wohlwollen der An- ttagsteller in vollem Umfang erworben, und auch wir haben den dort getroffenen Maßnahmen ja unsere volle Zustimmung ertherlt. Sachsen dagegen würde nach dem Anttage zu einer Revision seiner Gesetzgebung verpflichtet und ebenso würde Baiern seine Gesetz­gebung gegenüber den Altkatholiken revidiren müssen. Wenn § 1 ohne unseren Anttag angenommen würde, so würde das zu einer Unmasse von Stteitigkeitcn und Konflikten führen; denn es wurde dann ganz sicherlich daraus der Schluß gezogen werden, daß durch § 1 bereits alle entgegcnstehenden landesrcchtlichen Bestimmungen beseitigt seien. Wir sind aber der Meinung, daß wir damit nicht weiter gekommen wären, daß es besonderer Ausführungsgcsctze be­darf, um die Wirkung des 8 1 im Einzelnen zu regeln und des­halb haben wir im Interesse der Aufrechterhaltung des konfes­sionellen Friedens unseren Antrag gestellt. Wir glauben, daß der Antrag den verbündeten Regierungen die Zustimmung zu dem Ent­wurf erleichtern wird; sollte er abgclchnt werden, so wurden wir genöthigt sein, gegen den § 1 und das ganze Gesetz zu sttmmen. (Beifall bei den National-Liberalen.)

Abg. Dr. Bonderscheer (Elsässer) stimmt dem Kommissions- bcschlusse zu, der in Elsaß-Lothringen bereits geltendes Recht sei. Den Antrag Sattler werde er, namentlich nach der soeben ge­hörten Begründung ablehnen.

Abg. Dr.Stockmann (Rp.): Im Namen des größeren Thefts meiner politischen Freunde erkläre ich, daß für uns der § 1 nach wie vor unannehmbar ist, weil er die Kompetenz des Reichs überschreitet und weil wir auch inhaltlich nicht mit ihm einver­standen sind. Schon bei der 1. Lesung habe ich meine Ver­wunderung über den Anttag ausgesprochen. Da der Abg. Bachem diese SBcrtounbcrung für unbegründet erklärt hat, muß ich darauf noch einmal zurückkommen. Tas Centtum hat sich durch den An­ttag mit der Anschauung der katholischen Kirche und dem Ver­halten seiner Gesinnungsgenossen in anderen Ländern in Wider­spruch gesetzt. (Lachen im Centtum.) Das haben selbst gute Katho­liken zugegeben. (Lachen im Centtum.) Dr. Sigl, (Lachen im (yenhumj gewiß ein strenggläubiger Katholik, (Gelächter im Centtum) fragte nach der Einbringung des Antrags in seinem Vaterland" verwundert:Seit wann vcrttitt die katholische Kirche

Grundsatzes ist bis zum Erlaß eines ReichsgcsetzeS Über BereinS- und Versammlungsrecht Sache der Einzelstaaten.

Abg. Dr. Sattler (nat.-lib.): Die Anttäge haben in ihrer jetzigen Faßung eine ganz andere Bedeutung als in ihrer ur­sprünglichen Form. Der ursprüngliche Anttag wurde zwar Tole- ranzanttag genannt, verdiente diesen Namen aber durchaus nicht; er ging darauf aus, die Staatshoheit gegenüber den anerkannten Religionsgemeinschaften umfaßend zu regeln, d. h. möglichst zu be­seitigen. Von dieser weitgreifenden Absicht ist tn dem jetzigen An­ttage nichts mehr zu merken; im Gegentheil, der jetzige Entwurf sieht bei oberflächlicher Bettachtung ganz harmlos aus. Bei nähe­rem Zusehen ergeben sich aber doch Bedenklichkeiten. § 1 ist unseres Erachtens in der von der Kommission vorgeschlagenen Form unbe­stimmt. Das hat der Abg. Bachem selbst zugegeben, als er in der letzten Sitzung, in der der § 1 bcrathen wurde, erklärte, es gebe zwar zunächst ein Gebiet, auf dem die Wirkung des § 1 ganz klar sei, darüber hinaus aber ein weiteres Gebiet, auf dem die Wirkung des § 1 erst durch Ausführungsgesetze geregelt werden müsse. Tas ist allerdings der Fall und deshalb, glauben wir, ist der § 1 ge­eignet, die Rechtsunsicherheit zu vermehren und Verwirrung tn den Einzelstaaten zu stiften. Man hat gegenüber diesem Bedenken darauf hingewiefen, daß 8 1 ja nur die Bestimmung des Ar­tikels 12 bet preußischen Verfassung wiedergebe, die sich dort praktisch bewährt habe. Wenn Sie sich aber Artikel 12 der preußischen Ver­fassung ansehen, so finden Sie, daß dort auf Artikel 30 und 31 ver­wiesen ist, in dem es ausdrücklich heißt, daß die Ertheilung der Korporationsrechte und die Ausübung des Vereinigungsrechts durch Gesetz geregelt wird. In dem Kommissionsbeschlutz fehlt eine solche Bestimmung; das ist von gewaltiger Bedeutung, und unser Antrag will das nachholen. Durch diesen Antrag wird klar zum Ausdruck gebracht, daß noch ein Gesetz erlaßen werden muß, das die Folgen des in § 1 aufgestellten Grundsatzes auf dem Gebiet des Vcrcms- und Versammlungsrechts regelt.

druckes zur Ordnung.

Abg v. Komicrowski (Pole) itunmt den Anträgen zu.

Abg v/Tiedemann (Rp.) macht dem Abg. Ledebour gegenüber darauf aufmerksam, daß die Bundesrathsmitglteder keinerlei Diäten von Reichswegen beziehen. Man könne die Bun^sraths- bertreter in dieser Beziehung mit den Abgeordneten mcht ver­gleichen. Die Sozialdemottaten hätten kein Recht, auf die Ver- faßung zu pochen, da sie entgegen der Vorschrift der Verfassung ihren Abgeordneten Diäten zahlten.

Damit schließt die G e n e r a I d i s k u sst o n

In der S p e z i a l d i s ku s s i o n werden dte Anttage debattelos gegen die Stimmen der Rechten angenommen, ebenso dcftnittv in der Gesammtabstimmung.

Damit ist die dritte Lesung beende t.

Es folgt die Fortsetzung der zweiten Beratbung de- CenttumS- anttages betreffend die Freiheit der R e l r g i o n s ub u n g (sogenannter Tolercmz-Anttag). . . .

Die Beratbung beginnt beim § 1, ber bestimmt, daß jedem Reichsangehörigen innerhalb des Reichsgebietes volle greibeit des religiösen Bekenntnisses, der Rel,gionsubung und der Vereinigung zu Religionsgemeinschaften zusteht. Den bürgerlichen und staats­bürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Relrgwns- fteiheft kein Abbruch geschehen.

Parlamentarische Verhandlungen.

Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet.

Dänischer Reichstag.

179. Sitzung vom 1. Mai.

J Uhr. Das Haus ist mäßig besetzt.

Am Bundesrathsttsch: Zwei Kommissare. ;

Präsident Graf Ballesttem erbittet und crhäft die Ermachtt- tzung, dem Kronprinzen zu seinem Geburtstag zu gratuliren. (

Auf der Tagesordnung stehen Jniativanträge, zu­nächst die Anttäge Rickert (freif. Vgg.) begto. Gröber (Centt.), betreffend die Abänderung des Wahlgesetzes für den Reichstag. (ES sollen in der Hauptsache amtliche Wahl- kouvcrts eingeführt und in den Wahllokalen Zellen eingerichtet werden, in denen die Wähler die Wahlzettel in die Kouverts thun können.)

In der Generaldiskussion nimmt das Wort

Abg. Jeßcn (Däne): Das Wahlgeheimnitz wird oft nicht inne gehalten, vielfach werden die Arbeiter von ihren Arbeitgebern und Vorgesetzten gezwungen, gegen ihre Ueberzcugung zu wählen. Be­sonders ost kommt dies in Nordfchleswig vor, dort haben Ortsvor­steher sich nicht gescheut, einen Druck auf Arbeiter auszuüben. Redner verliest einige Briefe, in denen Ortsvorsteher das Ersuchen an Arbeiter richten,weil sie eine Rente bekämen, den Deutschen zu wählen". In anderen Fällen ist Leuten vom Landrath gedroht worden, daß ihre Verwandten ausgewiesen würden, wenn sie nicht deutsch wählten. In einem Falle ist sogar der Schwiegervater eines Wählers ausgewiesen.

Abg. Dr. Barth (freif. Vgg., schwer verständlich): In der zweiten Berathung ist unser Antrag mit großer Mehrheit ange­nommen worden, ich bitte Sie, ihn auch jetzt anzunehmen. Von den Staatssekretären ist ja leider keiner heute anwesend, ich bitte des­halb die anwesenden beiden Kommissare, den übrigen Negierungen mftzutheilen, wie unzustieden wir jetzt bezüglich der Wahrung des Wahlgeheimnisses sind. Der Reichstag hat schon wiederholt einen Beschluß in dieser Beziehung gefaßt, aber die verbündeten Regie­rungen pflegen immer mit schneckenhafter Langsamkeit zu arbeiten, toenn es fid) um Wünsche des Reichstages handelt. Vielleicht wird eS besser, wenn dem Bundesrath Kommissionsdiäten gewährt werden. Jetzt haben wir keine geheime Wahl und es ist die ein­fachste Pflicht der Regierung, unseren berechtigten Wünschen gegen­über diligentiam zu prästiren. Hoffentlich kommt m diesem Sommer ein Gesetz zu Stande, damit bei den nächsten Wahlen mcht wieder so viele Mihbräuck)e Vorkommen.

Abg. Gröber (Centt.): Es ist sehr bedauerlich, daß der Reichs­tag auf all seine Beschlüße keine Antwort von der Regierung er­halten hat. In dieser Frage sind sich alle Parteien einig, mit Aus­nahme derjenigen,'die mit unrechtmäßigen Mitteln sich einige Vor- theile zu verschaffen glauben. Die stehen im Hintergründe und machen nicht mit. Ich bitte Sie, den Anttag anzunehmen, damit den Wahlmißbräuchen endlich ein energischer Riegel vorgesetzt wird.

Abg. Lenzmann (freif. Vp.l: Wenn noch die Konservativen gegen den Anttag sind, so thun sic dies wohl nur. weil sie Gegner des geheimen Wahlrechts sind. Gründe gegen den Anttag haben sie wenigstens nicht vorgebracht. Die verbündeten Regierungen sind wohl auch heute nur so schlecht vertreten, weil sie keine Gründe gegen den Anttag haben. Wahlbeeinflußungen kommen mcht nur fan Osten, sondern auch im Westen vor, wie die Wahl des Abg. Boltz beweist. Die Herren, die gegen den Anttag sind, zeigen damit nur, daß sie eine unmoralische Gesetzesumgehung wollen, um das verfassungsmäßige Wahlrecht zu nichte zu machen.

Präsident Graf Ballcstrem: Sie dürfen nicht sagen, daß Mit­glieder dieses Hauses unmoralische Mittel wollen, um das Wahl­recht zu durchtteuzen. Sie können höchstens sagen, daß dies ein nicht gewollter Effekt ist. (Heiterkeit.)

Abg v. Kardorft (Rp.): Herrn Lenzmann erwidere ich nur: Freund, Du hast Unrecht, denn Du wirst böse. (Heiterkeit.)

Abg. Baßermann (nat.-lib.): Herr Lenzmann hat von den Wahlbceinflussungen bei der Wahl des Abg. Boltz gesprochen Es ist aber, wie der Kommissionsbericht ergiebt, lerne einzige Wahl­beeinflussung eines Bergbeamten nachgewiesen worden. Die Kaßatton der Wahl ist nur wegen eines Artikels imBergmanns­freund" erfolgt. WaS nun die Anttäge anlangt, so kann ich nur wiederholen, daß wir in Baden mit dem in den Anträgen vor­geschlagenen System sehr gute Erfahrungen gemacht haben (Hort! Hört!) Meine polittschen Freunde werden für die Anttage sttmmen und hoffen, daß die Regierung ihnen auch zusttmmt, damit bei den nächsten Wahlen nicht mehr so viele Mißbrauche Vorkommen.

Abg. v. Stand» (kons.): Meine Freunde werden gegen den Anttag stimmen, wir verwahren uns aber dagegen, daß wir damit etwas gegen das geheime Wahlrecht unternehmen. Die Rede des Abg. Lenzmann kann ich als für einen Abgeordneten angemessen Nicht bezeichnen. (Unruhe links.)

Abg. Rvllinncr (Els.) erklärt, daß ferne Freunde für die An­

ttäge stimmen würden. .

Abg Ledebour (Soz.) spricht sich für die Anttage aus und tadelt die Abwesenheit der Regierungsvertteter. Die Einzel- regicrurmcn sollten den im Plenum nicht anwesenden Bundesraths- Mitglicdern die Diäten abtnöpfen. Graf Posadowsky habe neulich das Pflichtgefühl der Regierungsvertteter gerühmt; diese Er­klärung habe den Stempel hohler Rennomage an der Stttn ge- tra0C^räfibent Graf Ballcstrem ruft den Redner wegen dieses Aus-

Hafter Beifall im Centrum.)

Abg. Richter (freif. Vp.): Ich habe kurz zu ctfiären, daß wir für den Anttag stimmen werden, wie er aus der KommisfionS- berathung hervorgegangen ist. Er bedeutet in dieser Faßung einen erheblichen Fortschritt. Aus diesem Grunde müssen wir alle Ab­änderungsanträge ablehnen. Sie behandeln so schwierige Themata, daß sie leicht das Zustandekommen der Bestimmungen dieses An- ttages, wenn sie mit denselben verbunden würden, gefährden könnten. Ter national-liberale Anttag behandelt etwas Selbswer- ständlickes und ist darum überflüssig. Eine Gefährdung der Selbst­ständigkeit der einzelstaatlichen Gesetzgebung kann aus diesem Ent­würfe nicht Eergeleitet werden. Es handelt sich hier zum Theik nur um Ergängzungen des Familienrcchts und des GesellschaftS- rechts des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Abg. Dr Derlei (kons.): Meine Freunde stehen nicht durchan» einig, aber vollkommen unbefangen und ohne Vorurtheil dem An­ttag Sattler gegenüber. Wenn wir dem Antrag grundsätzlich nicht beistimmen können, so liegt das daran, daß er einen Eingriff in das jus circa sacra der Einzelstaaten enthält. Wir halten es nicht für geboten, diesen Eingriff mitzumachen. Trotzdem haben wir die ein­zelnen Bestimmungen sachlich geprüft und gesondert zu ihnen Stellung genommen. Bezüglich einiger Bestimmungen sind unsere Bedenken nicht gehoben; § 1 erscheint aber mir und der Mehrheit meiner Freunde nicht bedenklich. Die überwiegende Mehrheit meiner Freunde wird daher dem § 1 zustimmen. Den Anttag Sattler werden wir ablehnen, da wir ihn für überflüssig halten.

Abg. Schrader (freif. Vp.) drückt die Zusttmmung seiner Freunde zu § 1 aus.

Eingegangen ist inzwischen ein Anttag Gröber (Centt.) und Dr. Oertel (kons.), zu tz 1 hinzuzufügen:Unberührt bleiben die allgemeinen polizeilichen Vorschriften der Landesgesetze über das Vereins- und Versammlungswesen."'

Abg. Dr. Vogel (Antis.) hält eine längere Rede über die In­toleranz bet katholischen Kirche und die Politik des CenttumS. Im Centtum herrscht wachsenoe Unruhe, die stellenweise in Ge­lächter und Lärm übergeht. Ta Redner sich sehr an sein Manu­skript zu halten scheint, rufen verschiedene Abgeordnete: NicA vor­lesen! Schließlich unterbricht ihn

Präs. Graf Ballcstrem: Herr Abgeordneter, es ist im Hause allgemein die Ansicht verbreitet, daß Sie Ihre Rebe ablesen. Es ist zwar von bieser Stelle aus, wenn ber Redner nicht kurzsichtig ist, schwer, bas zu beurtheilen; ich möchte Sie aber bar auf auf­merksam machen, daß sich in Folge dessen eine gewiße Unruhe des Hauses bemächtigt hat, und ich möchte Sie darum bitten, Ihren Vortrag, wenn Sie ihn nicht frei halten können, lieber abgus brechen.

Abg. Dr. Bogel entspricht dieser Aufforderung, indem er er­klärt, baß er gegen ben Kommissionsbeschluß sttmmen werde. (Lärm und Lachen.)

Abg. Dr. Hiebet (nat -lib ): Gegenüber den Sozialdemottaten weise ich darauf hin, daß eine Trennung von Staat und Kftche gar nicht möglich ist, ohne einen freiwilligen Verzicht der Landes­herren auf ihre kirchlichen Rechte. Sie (zum Centtum) ermahnen uns, nicht in die Ferne, etwa nach Spanien zu schweifen. Aber bas sind doch bi- Staaten, in denen Ihre kirchcnpolftischen Grund­sätze maßgebend sind. Und dort finden wir keine Bestimmungen, die denen entsprächen, die Sie in Deutschland verlangen. (Wider­spruch und Lachen im Centtum.) In Spanien darf heute noch keine evangelische Kirche gebaut werden, die von ber Straße au8 sichtbar ist! Auck die Haltung, bie Baiern gegenüber den Lft-

vorgebracht worben. ES sinb wieder die allen, irrigen Be­hauptungen ausgestellt worden, und toenn ich diese alle wckcrlegen wollte, so würde ich dazu drei Tage lang reden müßen iHeiter- ttft.) Sie, Herr Dr. Stockmann, halten Ihr Bekenntinh für das richttgc und meines für daS falsche, ich dagegen halte Ihr Be- lenntnife für daS falsche. Das ist die dogmatische Intoleranz, der Sie in gleichem Maße huldigen, wie ich, und dte nichts Verletzen­des hat. Auf allen Gebieten halten wir die dogmatische Zntott- raiu für berechtigt, auf allen Gebieten aber fordern wir umgekehrt bie staatsbürgerliche und bürgerliche Toleranz, ^e allen StamS- bürgern die Gleichberechtigung einräumt. Bezüglich Ihrer Be­merkungen über biealleinseligmachende Kirche" mochte ich Ihnen zurufcn: Wie können Sie es als Protestant wagen, Anschauungen hier vorzubringen, die mit denen des Stifters Ihrer Religion in einem so kraßen Widerspruch stehen? Dr. Martin Luther hat den Begriff der alleinseligmachenden Kirche für ferne Kirche in viel schrofferer Form verfochten, als jemals ein Katholik. Ich wundere mich überhaupt, daß Herr Dr. Stockmann diese Dinge hier Borge» bracht hat. Hier ist nicht der Platz sich zu verständigen über katho­lisch und evangelisch, dazu ist die theologische Wißenschaft da, hier, in diesem Hause, führen wir nichts weiter als den Kampf um die bürgerliche und staatsbürgerliche Gleichberechtigung ber Katholiken und Protestanten. Dieser Kampf ist aber notwendig, denn die Katholiken sind z. B. in dem größten Bundesstaate Preußen noch nicht annähernd einmal so günstig gestellt, wie die Protestanten tn dem katholischen Baiern und Oesterreich. (Sehr wahr! im Cen­ttum.) Auf Dr. Sigl hätte sich Herr Stockmann besser nicht be­rufen. WaS dieser Mann auf politischem Gebiete gewesen ist,

brauche ich Ihnen wohl nicht zu sagen. Wollte man ihn politisch richtig charatterijireii, so mühte man einen so harten Ausdruck ge­brauchen, wie er in diese Räume nicht hineingchört. (Sehr richtig! im Centtum.) Sein Blatt aber nun gar als ein korrektes Organ für die Auslegung des Katholizismus (Heiterkeit im Centtum) und ihn selbst gewissermaßen als einen Kirchenvater hinzustellen (Große Heiterkeit im Centrum), das war dem Abg. Dr. Stockmann Vorbe­halten und das ist eine Erfindung, um die ihn Niemand beneiden wird. Herr Dr. Stockmann hat gezeigt, daß er den dogmatischen Begriff der Toleranz und der Einheit ber katholischen Kirche von dem politischen absolut nicht zu unterscheiden weiß. Es ist schwer, mit einem Manne zu diskutiren, der nicht einmal solche Prole- gomena mitbringt. Es ist aber ein starkes Stück, dah cm Mann, bet sich zu den Gebildeten der Nation rechnet, noch nicht einmal den Begriff deralleinseligmachenden Kirche" kennt. Wo hat jemals bie katholische Kirche jemandem, der nicht zu ihr ge­hört, die Möglichkeit besttitten, selig zu werben?

Diese Möglichkeit bestreitet sie keinem Protestanten, ja sie bestteftet sie nicht einmal ben Heiden. Es giebt doch sehr viele Heiden, die niemals etwas von ber katholischen Kirche gehört haben ober- haben hören föun-n. Wie sollte da unsere Kirche den unglaublichen Un­sinn au icn, baß alle biefe Leute, trotzdem sie unsere Lehre gar nicht kennen lernen konnten, verdammt seien, well sie nicht katho­lisch sind? Nein, Herr Dr. Stockmann, da sehen Sie sich nur erst die Grundsätze unserer Kirche genauer an! Auch an der Kompetenz­frage brauchen Sie keinen Answß zu nehmen. Art. 4 der ReichZ- verfassung giebt dem Reiche doch das Recht, seine Kompetenz auf ' jede Rechtsmaterie auszudehnen. Das Wesen deS Reichs ist eS ge- : radezu, die Einzelstaaten dauernd zu vergewaltigen. Wenn. ba8 , auf dem Gebiete des Zivil hts, bes Sttaftechts geschieht, warum ' sollte es dann nicht auch auf dem Gebiete einer zu schaffenden freien 1 Religionsübung möglich fein? Ich will die Debatte nickt noch mehr ' verlängern. Wir legen den größten Werth darauf, daß endlich em : Votum des Saumes über unseren Anttag abgegeben wird. (Leb-

Erschewt täglich mft Ausnahme deS Sonntag». a A A AA A AA ▲▲ A A A A|

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