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01/05/1902 Zweites Blatt
 
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Der Verhandlungsleiter fragt sodann Marten: §aben Die noch etwas anzuführen? Sie haben das letzte Wort."

Marten tritt vor den Richtertisch und spricht mit lauter, fester aber weinender Stimme:Ich bedauere, daß der Vertreter der Anklage beantragt, mich und meinen Schwager zu verurteilen, obwohl ich gänzlich unschuldig bin; ichkannvorGottundder ganzendeutschen Nation beteuern, daß mein Gewissen rein ist. Ich schwöre zu Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich völlig unschuldig bin und wiederhole meinen Schwur, so wahr ein Gott im Himmellebt. Von meinem Unter­such un gs richt er ist mir gesagt worden, ich sollte ein offenes Geständnis ablegen, da­mit ich wenigstens der Gnade des Kaisers empfohlen werden könne. Hoher Gerichts­hof! Ich kann doch kein Bekenntnis ablegen, wenn ich nichts verbrochen habe. Gott allein ist mein Zeuge, daß ich den Rittmeister nicht e r s ch o s s e n h a b e. Ich würde mich schämen, die Gnade meines Kaisers Wilhelm anzurufen, wenn mein Gewissen nicht rein wäre. Ich bin ebenso wie mein Vater mit Leib und Seele Soldat und führte mich stets anständig. Ich kam niemals auch nur auf den Gedanken, meinen Namen durch eine schlechte Handlung zu beflecken. Ich bin der Ueberzeugung, der hohe Gerichtshof verurteilt nicht einen Unschuldigen

Verteidiger Horn sucht den Nachweis zu führen, daß gegen Hickel doch nur schätzungsweise Zeitangaben angeführt worden seien, wie leicht können dabei Irrtümer Vorkommen. Durch Bunkus und Schielat sei mit Bestimmt­heit nachgewiesen, daß Hickel, noch ehe der Gefreite Ban- dilla die Nachricht von der Ermordung in den Stall brachte, bereits zehn Minuten bei ihnen war. Danach habe er nicht an der Bandenthür gestanden. Im übrigen liege bei Hickel nicht der geringste Beweggrund vor. Der Um­stand, daß er der Schwager von Marten sei, könne nicht als Beweggrund angeführl werden. Es sei doch auch nicht anzunehmen, daß Hickel, der seit einigen Monaten in der glücklichsten Ehe lebte, und dessen Frau sich in gesegneten Umständen befand, dem Schwager zu Liebe zu solch einer furchtbaren That sich entschlossen haben sollte. Rechts­anwalt Horn giebt schließlich der Ueberzeugung Ausdruck, daß der Gerichtshof den Angeklagten Hickel frei spr e ch en werde.

Angekl. Hickel: Ich kann nur nochmals sagen: Ich bin unschuldig.

Dert. Burchard führt in seiner Erwiderung aus: Tie That kann von einer Person allein nicht ausgeführt sein, es ist daher unmöglich, daß einer der beiden An- aeNagten verurteilt und der andere frei gesprochen wird. Tas Lberkriegsgericht kann daher nur beide frei­sprechen oder beide verurteilen.

Politische Tagesschau.

Maifeierlag.

Man schreibt uns au§ Berlin, 30. April:

Am .Maifeiertag" wird es allem Anscheine nach in Berlin und den Vororten hoch hergehen. Die sozialdemo­kratische ParteUeitung hat umfassende Vorbereitungen getroffen und alle ihre Redner aufgeboten für die Volksversammlungen. Man rechnet auf eine beträchtliche Zahl von Feiernden, schon deshalb, weil gegenwärtig viele unfreiwillig feiern müssen. In Bezug auf diejenigen Arbeiter, die am 1. Mai aussctzen, ist von größeren Arbeitgeberverbänden der Beschluß gefaßt worden, die Feiernden erst vom 6. Mai ab wieder an­zunehmen. Es ist vorauszusehen, daß sich auch diesmal an den ersten Tag des Wonnemonds recht unwonnige, ernüch­ternde Auseinandersetzungen knüpfen werden.

Der Krosigk-Prozeß, xv.

Gestern mittag teilten wir durch Aushängen den Antrag der Anklagebehörde mit:

Gumbinnen, 30. April. Der Vertreter der An- vagebchörde beantragt gegen Marten wegen Totschlags 12% Zahre Zuchthaus, Ausstoßung aus dem Heere, Degradation, Versetzung in die 2. Klaffe des Soldatenstandes und 3 Zahre Ehrverlust, gegen Hickel wegen Beihilfe 5 Zahre Zuchthaus, Ausstoßung aus dem Heere, Degradation, Versetzung in die 2. Klaffe des Soldateustaudes und 2 Jahre Ehrverlust.

Und gestern abend bereits 1% Stunden nach Fällung des Urteils, waren wir in der Lage, den Ausgang des Pro- zesies durch folgendes Extrablatt bekannt zu geben:

Gumbinnen, 30. April. Beide Angeklagte, Marlen und Hickel, wurden von der Anklage des Mordes und der Meuterei freigesprochen.

Nachstehend geben wir einen ausführlichen Bericht über

Meine Herren, ich stimme dem .Herrn Vertreter der Anklage bet," daß dieser Prozeß weit über die Grenzen. Deutschlands das größte Aufsehen erregt hat. Viel wichtiger als dieses Interesse ist das Interesse, das der hohe Ge­richtshof der Sache zuwendet. Ich.erinnere daran, welche furchtbare Aufregung die Ermordung des Rittmeisters über­all, ganz besonders aber in der vierten Schwadron hervor- aerusen hat. Es wurde gesagt: Die That ist ein Schand­fleck für die vierte Schwadron, jeder einzelne hat die Pflicht, nach Kräften dazu beizntragen, daß der Thäter sobald wie möglich ermittelt wird. Es ist daher kein Wunder, wenn allerlei Vermutungen austauchten und alle möglichen Ge­spräche geführt wurden. Da trat Skopeck mit seiner Wahrnehmung hervor, die von Baranowski in gewissem Sinne unterstützt wurde. Tie Glaubwürdigkeit des Zeugen ist bereits mehrfach Gegenstand der Kritik gewesen. Tas Kriegsgericht der 2. Division hat diesen Mann einstimmig für unglaubwürdig erachtet und ihn vereidigt. Aber auch in der diesmaligen Verhandlung muß es jedem klar geworden sein, »daß auf sein Zeugnis nicht ein Urtei( über Leben und Tod yerbeigeführt werden kann. Die diesmalige Verhandlung hat aber auch ergeben, daß die angeblichen Wahrnehmungen des Bara­nowski von sehr zweifelhafter Wahrheit sind. Ich erinnere daran, daß Baranowski, der mit vollster Bestimmt­heit behauptete, er habe einen Mann mit schwarzem Schnurr­bart gesehen, den dunkelbraunen Schnurrbart, den sich Hickel in der vergangenen Woche bei der Lokal- besichtigung angesteckt hatte, für einen schwarzen Schnurr­bart gehalten hat. Es ist sehr bedauerlich, daß über die ersten Vernehmungen kein Protokoll geführt wurde. Des­halb ist es nicht sestzustellen, was von allen den Zeugen damals gesagt worden ist. Ein Mangel in der Gesetz­gebung ist es auch, daß der Kriegsgerichtsrat, der die erste I Untersuchung vorzunehmen hat, die Anklage erhebt und sie

biner von seinem Standort verschwunden ist, konnte nicht festgestellt werden.

Zu meiner Freude scheint sich der Gerichtshof auch auf den Standpunkt gestellt zu haben, daß mit der M in Ute n- b r e ch n u n g n i ch t s z u m a ch e n ist. Ich stehe auf dem gleichen Standpunkt und habe mich deshalb bei der Befrag­ung der Zeugen auch gar nicht darauf eingelassen. Die ganzen Zeitangaben beruhen auf Schätzung und Schatz­ungen geben leinen Anhalt für eine Beweisführung. Um 4 Uhr 34 Minuten soll Marten auf dem Korridor gewesen sein und 4 Uhr 38 Min. fiel der tötliche Schuß. Es ist doch nicht anzunehmen, daß er die Treppe und über den Reit- Katz spornstreichs gelaufen ist unb den Schuß abgefeuert hat und das alles innerhalb drei Minuten. Schafft sich ein Mörder einen Midibemeis, wie es Marten gethan haben soll, da sucht man sich doch nicht die eigene Mutter als Alibizeugtn aus. Wie konnte Marten wissen, daß die Mutter seine Schritte gehört hatte, als er auf dem Korridor in der Kommode kramte und wieder wegging. Das Lächeln, als Stumbries ihm die Mitteilung von dem Vorfall machte, hak nichts Ausfälliges. Weder Schulz noch Buntes noch ein anderer hat bekundet, daß er bei Marten Aufregung und Haß bemerkt hätte. Es ist auch nichts Auffälliges darin zu finden, daß Marten nach der Mitteilung nicht mit zu dem Reitstalle lief. Ich gebe zu., daß sich Marten durch sein Verhalten bet der Aus­stellung der dienstfreien Leute verdächtig gemacht hat. Läßt sich das aber nicht erklären von dem Standpunkt, daß er unschuldig war? Er hatte den Dienst geschwänzt, und da wollte er es nicht an die große Glocke hängen.

Die Beweise des Vertreters der Anklage hinken, üe sind nichts als Indizien, die da, wo es sich um Leben und Tod handelt, nicht angewendet werden könnten. Bedenken Sie den Fall, daß der Thäter oder die Thäter entdeckt werden sollten, würde man da den Zeugen Meineid vorwerfen können? Nein, alles könnte bestehen bleiben, auch wenn ein anderer der Thäter ist. Es haben sich genug Fingerzeige geltend gemacht für einen an­deren Thäter und für eine andere Ausführung, e-o- wie die Ausführung der Vertreter der Anklage schildert,, o kann es unmöglich gewesen sein. Wer die That voll- ührt hat, der hat sich lange mit der Absicht getragen, er hat sich alles genau überlegt und Zeit, und £rt sorgfältig geprüft. Wer es gewesen, das wissen wir nicht, der B e w e i s langt nach keiner Richtungaus, um einen bisher unbescholtenen und angesehenen Mann vom Leben zum Tode zu befördern, und weder die zweiwöchentlichen Ver­handlungen, noch das heutige Plaiooyer kann die Herren Richter von der Schuld des Angeklagten Marten überzeugt haben. Ich beantrage die Berufung des Gerichtsherrn gegen das Urteil des Kriegsgerichts zu verwerfen und den An­geklagten freizusprechen.

den letzten Verhandlungstag.

Gleich zu Beginn der Verhandlung erhält der Vertreter der Anklage, Oberkriegsgerichtsrat Meyer, das Wort zu feinem Plaid oyer. Er führt u. a. aus: Der Mord könne nur von zweiPersonen ausgeführt sein. Dafür sprächen alle Umstände und die Aussagen Skopeks, der stets mit voller Bestimmtheit bekundete, daß er zwei Leute an der Banden­thür sah. Der Umstand, daß der Karabiner benutzt wurde, lInstanz vertritt. Vom Richter, der den Angeklagten spreche dafür, daß der Mord nicht von Zivilpersonen!^ vernehmen hat, verlangt das Gesetz alle möglichen ausgeführt worden sei. Tas von der Frau Sablowsky Kautelen. Er darf niemanden ohne Beisein des Protokoll- bezeichnete Vorkommnis, daß ein Soldat bei ihr Mantel und führers vernehmen. Anders ist es bet einem P o lizei- Müke ableate und in Zivilkleidung fortging, könne mit bet beamten. Dieser vernimmt die Leute nach eigenem Er- Mordthat nicht in Verbindung gebracht werden, da sich das messen. Daher erklären sich die Widersprüche der Zeugen, Xi Xe »orfjec ereignet haben solle Me Aussagen der die »°m ar t, B ad manu wnwmm«

Stau Ecke rt, welche am MotdtagezwecZwllpe^nenauser wurde^.Ter ;«b*t «n MH

Kaserne habe laufen sehen, feien infolge der Widerspruche ube -n SethesFaust" um die beiden Angeklagten und Tag und Mondhelle unglaubhaft; auch ^daten bie jagte, Civilpersonen können es nicht gewesen sein, folglich teidigung und der Ehemann, die Frau nicht zu g^eibt der Verdacht auf der 4. Schwadron sitzen, und von vereidigen. Der Mord könne nur von Soldaten ausgeführt dieser können nur Marten und Hickel in Betracht kommen, fein die Interesse an der Beseitigung des Rittmeisters hatten. Allein es ist doch nicht außer acht zu lassen, daß der Ritt- Die' Undinen sprachen dafür, daß es Unteroffiziere der meister unter der Civilb ev ölkevung viele 7 s*n>abCon qeroe en sind. Matten ist am meisten ver- Feinde hatte. Ich erinnere nur an die Vorgänge ,n

Sa nnn ^euaen in unmittelbarer Räbe des Stallupönen. Als Wachtmeister Marten und Wachtmeister dachtig, da er von 5^1 Zeu^n m unmittelbarer ^aye F ^meister fragten, ob sie in der 4. Schwadron

Karabiners gesehen wurde. ^ er sich nochnmls nach der £ sollten, jagte der Rittmeister:In der 4. Schwadron elterlichen Wohnung begeben habe, um das ^ekgranimbuci) ^raucßen ^e nicht zu suchen, meine Leute sind mir sämtlich zu holen, sei unglaubhaft, da er gar nicht nachgeseyen habe, ergeben. Ich vermute, daß es Zivilpersonen waren." ob Aenderungen erfolgten. Das Verhalten Martens vor und ^un ^gt der Herr Vertreter der Anklage, Civilpersonen nach dem Morde, das falsche Antreten in der Reitbahn, seine binnen es nicht gewesen fein, denn Skopeck hat zwei Leute Wut über jedes Ereignis, verdächtige ihn aufs schwerste. Es mit steifen Militärmützen an der Bandenthür stehen sehen, komme weiter in Betracht, daß Marten aus dem Gefängnis Es ist aber doch auch nicht unmöglich, daß sich Civilpersonen ausaebrochcn und jedenfalls nicht freiwillig zurückgekehrt f-i, steife Militarmützen aufgesetzt haben Tast ein so junger aus.g ocgen i iLiform nicht über die russische Grenze Mensch wie Marten ich zu einem solch furchtbaren Ver- fonbern nur, da er m Uniform ni^tuoeroie rup aje entschlossen haben kann, weit mehrere Jahre vorher

gelangen konnte, mufeU ^^ zur Deckung dienen, Rittmeister mit seinem Vater Differenzen gehabt hat,

da er die That ohne Hilfe nicht ausfuhren konnte Hickel ^och nicht anzunehmen.

Martens Schwager und der ^mzige sem^zeit dienpfrei ge- darf auch nicht außer acht gelassen werden, daß

wesene Unteroffizier mit 1 chwarzem Schnu^dart. Ich habe Rittmeister o. Krosigk den Marten sehr frühzeitig zum die volle Ueberzeugung, fahrt O.-K.-Ral -meyer fort, Unteroffizier befördert, ihn nach Berlin auf die Tele- daß Marten und Hickel die That gemeinschaftlich goaphenschule geschickt und, obwohl er der jüngste Unter* begangen haben. Offizier war, ihm eine Rekrutenabteilung zur Ausbildung

Ich komme nun auf die richterliche Seite der Frage unb übergeben hat. Das spricht doch wahrlich dafür,, daß der

zniphHwlc was ich bereits bei der vorigen Verhandlung vor Rittmeister Marten sehr zutzethan war und daß er mit

dem Oberkriegsger cht gesagt habe. Ich erkläre, daß ich ihm auch dienstlich sehr ^rieben war Er hat dies auch

dem ^oeririeg g i g h j An- mehrfach dem alten Wachtmeister Marten gegenüber zum

meber bamals noch!-tzt »er 6 e Squ ° o r un auch Marten hat mehrfach be-

geklagten anch nur den teifepe ö i mieten daß er sich dem Rittmeiwer zu Danke verpflichtet

Ich habe trotz des cifngslen Nachdenkens an meiner An- Ich erinnere an seine Aeußeruna in Berlin, als

sicht fein Atom geändert Ich bin der Austcht, daß ^^^ufgefordert wurde, bei ben Garde-Ulanen zu kapitu- nicht Mord, sondern nur Totschlag vorliegt, [jereiL Ter Vorgang in der Reitbahn vom 19. Januar ist, habe die Ueberzeugung, Marten hat sich erst entschlossen, den roie wir gehört haben, keineswegs ein außergewöhnlicher. Rittmeister m erschießen, als er Stumbries traf. In diesem An dem Vorgang vom 21. hatte der Rittmeister keine Schuld.

Auoenblick acriet er wieder in Wut, daß der Rittmeister ihn Wir haben gehört, daß Lberst v. Winterfeld klarten den

^ugenoiui gni sfipitfmhn ara beleibiat hatte. Auch ein Befehl gab, vom Pferde zu steigen und einem anderen

am Samstag ml« 8tat»b» «B äSf&iei besahst das Pferd Weiten. Tetz Marten

xotidjlager tonnte cor ber -tt) 3 o J . -t kie Aeußerung:Ter Hund muß heute noch Farbe be- lange der Gerichtshof m ^roetfet xft, ob ® kennen", nu/auf fein Pferd bezogen hat, ist doch hin-

voller Ueberlegung handelte, ist seine pstlcht, nicht auf t erwiesen. Aber auch die Begegnung Martens mit Meuchelmord, sondern auf Totschlag zu ertennen. 05 5&artuieit und Weber auf dem Korridor kann ihn nicht in bin nicht der Meinung, daß Marten und Hickel Erdacht bringen. Einmal wäre es Marten ein Leichtes ben Mord vor längerer Zeit vorbereitet haben, gewesen, sich zu verbergen, sodaß er nicht gesehen werden Hickel hat nach meiner Meinung, ba er babei Wache stand, konnte, andererseits ist noch gar nicht bewiewn, daß als beiiw Matten deckte sich der Behilfe schuldig gemacht. Tas Marten don getroffen wurde, der betr':ffende Karabiner Gefttz gestattet cmf Totschlag mildernde Umstände, aber an->noch auf dem Korridor gestanden hat. Wann der Kara-

gesichts der Ungeheuerlichkeit der That kann von mildernden Umständen nicht bi« Rede sein; auch die Trunkenheit Mattens kann nicht als mildernd in Bettacht kommen. Die Angeklagten sind außerdem wegen Meuteren zu bestrafen; schon im Interesse der Dis­ziplin ist die schwere Strafe geboten.

Verhandlungsletter O.-K.-R. Scheer macht ben An­geklagten Hickel auf die nach dem Anträge des Vertreters der Klage veränderte rechtliche Auffassung gegenüber ber Anklage aufmerksam, worauf der Verteidiger Martens, Rechtsanwalt Bur ch a r d-Jnsterburg, nad) Wiedereröff­nung der Sitzung das Wort nimmt:

9h?. 101 Erstes Blatt. 153. Jahrgang Donnerstag l.MaiL»««

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