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Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Dilhelm Lange. Stellvertreter bei Hcmptschriftloilers: Ernst Blumschetn. Äerantworrltch für Politi! und Silber: Dr. Fr. W. Lange (beurlaubt), i. B. Ernst Blumschein; für das Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für Stadt Gießen, Provinz, Wirt, schäft und Sport: Ernst Blumschein.
Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckeret R. Lange K. S, Derlagsleiter: Dr.'Jng. Erich Hamann; Anzeigenleiter: Hans Beck.
Anzetgenpreisliste Nr. 6. _________________________________
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zum baldmöglichen Eintritt gesucht. Wir steifen sowohl geübte Kräfte als auch Anfängerinnen ein, die Interesse für diese Tätigkeit haben. Be
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Obststräucher beschafft hatte.
< Großen-Bus eck, 27. Febr. Die Eheleute Reinhard Wagner und Frau Marie, geb. Rohrbach, Zeilstraße 66, feiern am b" Fest der FilbernenHochze
Wachmann und Kriegsgefangene im Arbeitseinsatz.
Konditor Ludwig Dern und Landwirt Hofmann. Der Jahresbeitrag wurde auf 3 RM. fest- gesetzt. Anschließend fand eine Verlos u n g statt, für die der Verein in der Hauptsache Nistkästen und
herzlich. .
+ Grünberg, 26. Febr. Dieser Tage fand der Jahresappell der K r i e g e r k a m e r a d s ch a f t im „Hessischen Hof" statt. Kameradschaftsfuhrer Albrecht Großhaus gedachte der im letzten Jahre verstorbenen Kameraden und der Gesalle-
Frauen und Mädchen
die flott u. sicher rechnen können, für unsere Abteilung Lohnabrechnung zum möglichst baldigen Eintritt gesucht. Bewerbungen unt. Beifügung von Zeugnisabschriften, Lebenslauf, Lichtbild und Angabe der Kenn-
(Frau oderMäd- chen) ganz oder
Reine Ursprungszeugnisse, sondern nur Zeugnir- abschriften dem Be Werbungsschreiben bet* legen! — Lichtbilder undBewerbungsunlev- lagen müssen zur Vermeidung von Verlusten auf der Rückseite Namen und Anschrift des Bewerbers tragen!
§ 5. Fahrgeldhlnlerzlehung.
Wer ohne gültigen Fahrtausweis angetraffen wird, obwohl er Gelegenheit hatte, einen Fahrschein
Frau Schulze verbraucht zuviel Waschmittel und macht sich unnötige Arbeit; ihre Wäsche wird nur durch langes Kochen und starkes Reiben klar.
'ür die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, iriedberg, Gießen und Lauterbach sowie den Oberbürgermeister der Stadt Gießen. 1 Der Landrat des Landkreises Gießen.
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entrichten.
Ein Anspruch auf Rückgabe des zu Recht einge-
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der Universitätsstadt Gießen
Frau Müllerreicht mit ihren Waschmitteln immer gut aus und kommt nie in Verlegenheit; ihre Wäsche ist blütenweiß und wird beim Waschen geschont
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der Candräle der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach sowie des Oberbürgermeisters der Stadt Gießen.
Betr.: Futterversorgung der Hunde.
Der Herr Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hat angeordnet, daß mit Wirkung vom 1. März 1942 die vorgesehene Höchstmenge von monatlich 6 kg pflanzlichen Futtermitteln je versorgungsberechtigten Hund mit Wirkung vom 1. März 1942 auf- 4 kg je Hund und Monat herabgesetzt wird. 698V
Gießen, den 24. Februar 1942.
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Betr.: Verteilung von Bienenhonig an Kinder von 6 bis 14 Jahren.
Im Anschluß an meine Bekanntmachung vom 4. Februar 1942 gebe ich bekannt, daß die Ausgabe des angemeldeten Bienenhonigs ab 26. Februar 1942 erfolgt. . 696D
Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen.
Ernährungsamt Abt. B.
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(Schluß.)
Wie der Wachmann auf den Arbeitseinsatz, die Verpflegung, Bekleidung, Unterkunft, Gesundheit der Kriegsgefangenen bedacht sein muß, so hat er weiter eine richtige Freizeitgestaltung der Kriegsgefangenen durchzuführen, da bei verständnisvoller Erledigung dieser Aufgabe (Post- und Paketausgabe und -Weitergabe, Sport und Spiel, Vorträge, Lesestoff u. a) viel davon abhängt, daß die Gefangenen nicht nur ihr Los leichter ertragen, sondern auch arbeit s freudig gehalten werden.
Fast will es scheinen, daß die Wachmannschaften vom frühen Morgen an beginnend mit dem Wecken und Aufschließen der Unterkunft, Verabreichen der Morgenkost, Einsatz zur Arbeit, Rücksprache mit den Arbeitgebern, Durchführung von Kontrollen auf den Arbeitsplätzen, in der Küche und Gefangenenunter, kunft, Gänge zum Arzt mit den Kranken, Einbringen der Gefangenen nach Arbeitsschluß und endlich Verschluß der Unterkunft zur Nachtruhe den Tag voll ausgenutzt haben müßten. Doch wettere dienstliche Verpflichtungen liegen ihnen ob. Täglich gehen ihnen Befehle zu, die genauestens zu lesen und zu beachten sind: Meldungen sind zu erstatten und Bücher und Listen (Wach-, Kontroll-, Post-, Krankenbücher u. a., Bekleidungslisten, Lohnlisten, Karteikarten usw.) sind gewissenhaft auf dem lau- senden zu halten. Nicht zuletzt haben die Wachleute in ihrem eigenen Quartier für kasernenmäßige Ordnung und Sauberkeit zu sorgen.
In Tätigkeitsberichten und bei Besichtigungen
nen des großen Krieges. Schriftführer Heinrich S ch e l l h a a s , der für den bei der Wehrmacht stehenden Rechner Hermann Magel die Kassenge- schäfte besorgt, meldete einen Jahresüberschuß von 57,04 RM., außerdem besitzt die Kameradschaft ein Vermögen von 197 RM. Kamerad Karl Appel wurde als stellvertretender Kassenführer bestimmt. Kamerad Roth gab als Unterverbandsfuhrer ver- schiedene Anordnungen des Reichskriegerverbandes bekannt. Ortsgruppenleiter Schütz sprach über die politische Lage. Der Kameradschaftssührer gab hierauf die Ehrung einer Anzahl langjähriger Mitglieder bekannt und schloß sodann den Appell mit dem Gruß an den Führer.
zu löien oder seinen Fahrtausweis entwerten zu lassen, oder wer den Wagen vor Entrichtung des Fahrgeldes verläßt oder zu verlassen versucht oder wer nach Zurücklegung eines Teiles seiner Fahrt der Aufforderung des Schaffners auf Entrichtung des Fahrgeldes oder Vorzeigung des Fahrtausweises nicht nachkommt, hat unbeschadet strafrecht-, licher Verfolgung (§ 265a StGB.) außer dem vollen tarifmäßigen Fahrpreis Yen zehnfachen Betrag desselben, mindestens aber 3,— RM. zu zahlen. Bestehen Zweifel über die durchfahrene Strecke, so wird der Berechnung des nachzuzahlenden Fahrpreises der Ausgangspunkt des Wagens zugrunde gelegt. 692A
Gießen, den 25. Februar 1942.
Stadtwerke Gießen. Abt. Nahverkehr.
!!ch saubere Arbeit verlangt, die Ehv, ratter stärke, klaren Blick und solda. tiscke Eigenschaften und Tugenden er. ordert.
In diesem Kriege, der alle fünf Erdtelle umfaßt, wird auch der letzte waffenfähige Ptann gebraucht, damit wir den Sieg erringen und unserer Feinde Herr werden. Daß dann bei den vielen Taufenden von Wachmannschaften da oder dort zuweilen auch ein Mißgriff erfolgen kan-i, ist selbstverständlich. Fehler können gemacht werden, sei es infolge fal, scher Auffassung erlassener Bestimmungen sei es im Uebereifer, ja auch aus menschlicher Schwäche. Dies ist erklärlich und kann nicht davon abhalten,
zu erstatten.
Im Bewußtsein, daß der Wachmann auch nt seiner Person die deutsche Wehrmacht verkörpert, muß er in innerer und äußerer Haltung ein Vorbild sein. Für das gedeihliche Arbeiten in seinem Arbeitskommando ist Voraussetzung, daß er selbst straff diszipliniert, selbständig im Handeln und streng, aber gerecht gegenüber den Kriegsgefangenen auftritt und andererseits sich höflich und freundlich der Zivilbevölkerung gegenüber benimmt.
So wird hier von einfachen Soldaten, die den verschiedensten Zivil berufen entstammen, eine , stille, sehr umfangreiche, gewiss en hafte undpein-
KleineAmeigen halbtags gesucyt. ,m Wettet Anzeiger Meinecke,69vv werden von Tausenden
daß die Unermüdlichkeit des Wachmanns und feine Pflichttreue von der Zivilbevölkerung erkannt wer. den, und die Heimat es ihm dankt, daß die Arbeits. kraft der Kriegsgefangenen zum Nutzen unserer Wirtschaft eingespannt ist und echalten bleibt.
Wenn hiernach der Wachmann bemüht sein soll, mit der Bevölkerung und den Zioildienststellen in dauernder Fühlung zu bleiben, ein gutes Arbeits. Verhältnis zwischen Kriegsgefangenen und Unter, nehmern herzustellen und zu gewährleisten, so kann ihm seine Aufgabe durch verständnisvolle Mitarbeit der Zivilbevölkerung im Interesse der Erhaltung und Hebung' der Arbeitsleistungen der Kriegsge« fangenen wesentlich erleichtert werden.
Mit besonderem Dank wird es daher begrüßt, wenn unter Würdigung des vorher Gesagten auch die Volksgenossen sich des Wachmannes annehmen und ihn, der oft weit von seiner Heimat, seiner Familie, seinem Hof oder seiner beruflichen Tätigkeit Tag für Taa seinem Dienst nach, kommt, die Einsamkeit und Abgeschlossenheit von jeglichem geselligen Leben nicht so fühlen lassen, wie es bisweilen empfunden wird.
Der Wachmann muß in soldatischer Klarheit, Unbestechlichkeit und stren- ger Manneszucht seinen Di en st gegen- über den Kriegsgefangenen und als Vermittler zwischen diesen und den Arbeitgebern versehen. Ueb ergriffe, Schikanen oder gar Mißhan von irgendwelchen Personen von ihm nicht geduldet werden. Er hat auch auf den verbotenen Umgang mit deutschen Volksgen os s e n zu achten. Ge- rade auf den kleineren ländlichen Arbeitskommandos tritt bei längerer und engerer Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und deren Angehörigen und den Kriegsgefangenen ein gewisses Vertrauensverhältnis ein. Hier hat er durch Belehrung und Aufklärung dem verbotenen Umgang vorzubeugen, bet bewußten Verstößen aber unnachsichtlich Meldung
durch Vorgesetzte seitens der Kompanie, des Bataillons, des Stalags usw. haben sie persönlich Aus- kunft zu geben und Rechenschaft abzulegen. Nicht immer wird der Befund einwandfrei sein, so daß es zu Maßregelungen kommt, die sowohl den Wachleuten, als auch den Gefangenen auferlegt werden. Die Auflockerung in der Bewachung der franzo- fischen Kriegsgefangenen, das Wissen über die deutsch-französische Politik, die Hoffnung auf baldige Entlassung, Sehnsucht nach der Heimat trägt besonders bei Franzosen dazu bei, überhaupt die Gefangenschaft und dazu die Arbeit als lästig zu empfinden. Noch merklicher wirkt sich das jedoch aus, wenn nicht etwa nur Öen Wachmannschaften, sondern auch den Arbeitgebern und Mitarbeitern zuweilen die Gabe fehlt, die Gefangenen richttg zu behandeln.
Körperlich wie geistig werden so an die Wachleute Anforderunaen gestellt, zu denen nie erlahmende Arbeitslust und -freude gehören. Oft sind sie in ihren Dienstverrichtungen verkannte Männer, da Außenstehende nicht wissen, wie vielseitig ihre Tätigkeit und wie groß ihre Verantwortung in der Bewachung der ihnen anvertrauten Kriegsgefangenen ist. Jedoch in vollster Erkenntnis der ihnen übertragenen Aufgaben tun sie stillschweigend ihre Pflicht, oftmals als nur einziger Vertreter der Wehrmacht in einem kleinen Dorfe.
Zur Bewältigung seiner vielseitigen und verantwortungsvollen Aufgaben, die in diesem Rahmen
Bekanntmachung. i
Die mißbräuchliche Benutzung von Zeitkarten für ■ die städtischen Nahverkehrsbetriebe geben uns Ver- i anlassung, auf die „Allgemeinen Beförderungsbedm- i gungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr < nochmals hinzuweisen. Dieselben wurden unterm 5. August 1941 in den Tageszeitungen veröffentlicht. Die diesbezüglichen Paragraphen bringen wir nachfolgend nochmals zur allgemeinen Kenntnis.
§ 3. Fahrtausweise.
c) Ermäßigungs-Fahrtausweise.
Ermäßigungs-Fahrtausweise berechtigen zur Fahrt innerhalb der auf dem Fahrtausweis gekennzeichneten Strecke. Ein-Recht auf vorzugsweise Beforde- rung ober auf Benutzung bestimmter Wagen ge- währen diese Fahrtausweise nicht. Sofern an Ermäßigungs-Fahrtausweise besondere Bedingungen geknüpft sind, gelten diese neben den allgemeinen Beförderungsbedingungen. Für nicht ausgenutzte Zeit- oder Dauerkarten wird in besonderen Fallen (z B. Krankheit, Unfall, Tod oder längere Betriebsunterbrechung) Ersatz geleistet unter Anrechnung der vollen Einzelfahrten und Abzug einer angemessenen Verwaltungsgebühr, sofern die Karten sofort nach Eintritt eines solchen Falles bei der Verwaltung hinterlegt werden oder deren Rückgabe an die Verwaltung erfolgt. Maßgebend ist der Tag der Hinterlegung bzw. Rückgabe.
Für eine vom Inhaber verursachte Erneuerung oder Aenderung von Ermäßigunas-Fahrtausweisen während deren' Gültigkeitsdauer wird eine Gebühr laut Tarif erhoben.
§ 4. Einziehung von Fahrtausweisen.
Ein Fahrtausweis wird unbeschadet der Verpflichtung zur Zahlung des Fahrgeldes eingezogen, wenn a) er beschädigt, unbefugt benutzt, geändert oder nicht mehr prüfbar ist,
b) der Inhaber sich weigert, für zahlungspfttchttge Kinder, Sachen oder Tiere das Fahrgeld zu
nur in großen Zügen umnfsen weAen können, muß der Wachmann Soldat, aber auch Mensch sein, Vorgesetzter, aber auch Betreuer, Erzieher und Beispiel für das ihm anvertraute Kommando, Umsicht, Ge- schick, Organisation^ und Einfühlungsvermögen sowie ein starkes Verantwortungsgefühl sind neoen Charakterfestigkeit erforderlich, um das richtige Verhältnis zu finden zwischen Arbeitgeber und dem Kriegsgefangenen einerseits, sowie auch zwischen den Hoheitsträgern der Partei, den Behörden und ihm als dem militärischen Kommandoführer andererseits. Hier das Richtige und soldatisch Einfachste und Zweckmäßigste ohne Außerachtlassung der gegebenen Befehle zu treffen, versetzt den Wachmann häufig in schwierige Lagen, die oft ein hohes Maß von Takt, Einsicht und Zurückhaltung erfordern.
Auf den Arbeitskommandos sind die Wachleute aber nicht allein nur die militärischen Vorgesetzten und Führer der Kriegsgefangenen, sondern sie haben neben der Bewachung und Leitung auch die Pflicht, die Kriegsgefangenen zu fleißiger Arbeit anzuhalten und die Arbeitsfreudigkeit wachzuhalten.
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