Einmachen und Konservieren.
praktische Winke.
Verschließen von Flaschen. Flaschenkorken werden in klarem Wasser mit einem Teller beschwert aufgekocht und heiß in die Flaschen gedrückt. Lange Korken lassen sich auch halbiert verwenden, . durchbohrte Korken besonders gut aufkochen. Korken luftdicht abschließen durch Eintauchen in heißes Kerzenwachs, Talkum mit Wasserglas, Siegellack usw. Flaschen liegend aufbewahren.
Beim Sterilisieren in Flaschen besteht die Möglichkeit, daß durch die Hitze die Korken herausgedrückt werden, deshalb überbinden wir die Korken mit einer Kordel und wenden dabei den Apothekerknoten an. Die Flaschen dürfen sich im Sterilisiertopf nicht berühren und werden am 'besten durch Holzwolle getrennt. Man sterilisiert 20 Minuten bei 90 Grad, nimmt heraus und kühlt mit TÄchern geschützt ab.
Steinköpfe, in denen Eier eingelegt waren, sind für das Eiymachen von Gemüse wieder gebrauchsfähig, wenn man sie gründlichst mit einer 10—löprozentigen Sodalösung reinigt.
Bohnen einmachen.
Bohnen in Essig eingelegt. Die gewaschenen, entfädelten und gebrochenen grünen Bohnen werden in schwach gesalzenem Wasser halbweich gekocht, vorsichtig mit einem Schaumlöffel herausgenommen und nach dem Erkalten mit verschiedenen Kräutern (Bohnenkraut, Estragon, Dill und Zwiebelscheiben) in Steintöpfe oder ein Faß geschichtet. Obenauf legt man eine Schicht Kräuter und gießt abgekochten, erkalteten Essig, den man mit Gemüsewasser vermischt hat, darüber. Die Bohnen müssen von dem Essig bedeckt sein. Man legt ein sauberes Tuch darauf und beschwert mit Teller und Stein.
Salzbohnen: 5 kg Bohnen, 100 g Salz. Grüne Schnittbohnen werden sauber gewaschen, abgezogen, fein geschnippelt und mit Salz vermischt in einen Steintopf oder in ein Faß eingestampft. Es muß sich Flüssigkeit bilden, die einige Zentimeter hoch über den Bohnen steht. Man bedeckt sie mit einem sauberen Tuch, beschwert sie mit Brett und Stein.
Schnittbohnen in Flaschen eingemacht. Bohnen werden gewaschen, geputzt und geschnippelt, in tadellos gereinigte (geschwefelte) Flaschen gefüllt; man gießt darüber abgekochtes, erkaltetes ^Wasser, das nach 24 Stunden wieder ab-
gegossen wird, erneuert es und wiederholt dieses Verfahren noch zweiinal. Dann werden die Flaschen sofort verkorkt und mit Wachs oder Lack luftdicht verschlossen und bis zum Gebrauch aufbewahrt.
Tomaten einmachen.
Tomatenmark in Flaschen. Sehr reife Tomaten werden gewaschen, in Stücke geschnitten, zerdrückt und langsam zum Kochen gebracht. Dann streicht man sie durch ein feines Sieb, kocht den Brei etwas ein und füllt ihn kochend heiß in Flaschen, die man sofort verschließt und verkorkt.
Grüne Tomaten in Essig. Kleine, gleichmäßige, gesunde, grüne Tomaten, die nicht mehr reif geworden sind, macht man allein oder mit anderen Gemüsen in Essig ein. Sie werden gewaschen und abgetrocknet in Gläser gefüllt. Man gibt einige Zitronenscheiben, kleine Meerrettichstückchen, Estragon und Dill dazwischen, bedeckt mit Essig, den man leicht gesalzen hat, bindet die Gläser mit Pergament oder Zellglas zu.
Marmelade aus grünen oder roten Tomaten. 1 kg Tomatenbrei, % kg Zucker, Anis, Fenchel, Ingwer, Vanille oder Zitrone. Die Tomaten werden gewaschen, zerschnitten und weich gekocht. Dann streicht man sie durch ein Sieb, gibt den Zucker und die Gewürze dazu und bringt die Masse unter Rühren zum Kochen und läßt sie 20 bis 30 Minuten langsam einkochen. Man füllt die Marmelade heiß in Gläser oder Steintöpfe und bindet sofort zu. Besonders gut ist eine Mischung von je 1 kg Tomaten, Aepfeln und Pflaumen und 1 kg Zucker.
Jeder hat fein Sauerkraut im Topf.
Sauerkraut. 5 kg Weißkohl, 50 g Salz und evtl. Wacholderbeeren. Festes, frisches Weißkraut wird sehr fein gehobelt, mit dem Salz und evtl. Wacholderbeeren in einen Steintopf oder in ein Faß ein- gestampft, bis Flüssigkeit darüber steht. Man läßt das Ganze 14 Tage an einem warmen Ort stehen und eine Gärung durchmachen. Wenn die Gärung sich beruhigt hat, wird der Kohl Mit einem Teller oder Brett und einem Stein beschwert an einem kühlen Ort aufbewahrt. Der frühe Weißko-hl eignet sich nicht für die Ueberwinterung. Das hieraus gewonnene Sauerkraut ist für die Verwendung in den ersten Wochen gedacht. Der im ^Herbst anfallende Weißkohl wird stir den Winter eingeschnitten.
Auch in diesem Jahr HZ.-Veranftaltungsring.
Schon seit jeher wurde der kulturellen Arbeit im Bann 116 besondere Aufmerksamkeit geschenkt; dies äußerte sich nicht zuletzt in der dauernden Verbesserung und Vergrößerung des HJ.-Deranstaltungs- ringes, durch die dieser für die Erfüllung der ihm zugedachten Aufgabe, nämlich der Hinführung der Fugend zu den großen Werken der deutschen Kultur im Rahmen von Theatervorstellungen, Dichterlesungen und Konzerten, immer geeigneter wurde.
In Anbetracht der großen Bedeutung dieser Organisation wurde auch in diesem Fahr ein weiterer Ausbau des HF.-Veranstaltungsringes vorgenommen, der besonders die Voraussetzungen für eine Vergrößerung der Mitgliederzahl in den einzelnen Kreisen schaffen und darüber hinaus den verkehrstechnisch ungünstig gelegenen Landeinheiten erleichterte Besuchsmöglichkeiten bieten soll.
Fm einzelnen sind folgende Veranstaltungsreihen geplant: Reihet: 8 Theatervorstellungen, 2 Mor- genoeranstaltungen. Spieltag: Werktags. Mitgtieder- beitrag etwa 6 RM. Äcindestalter 12 Fahre. Reihe B: 4 Theatervorstellungen, 1 Morgenveranstaltung. Spieltag: Samstagnachmittag. Mitgliederbeitrag etwa 3RM. Mindestalter 12 Jahre. Reihe C: 2 Dichterlesungen, 2 Konzerte, 1 HJ.- eigene Veranstaltung. Mitgliederbeitrag: Für Mitglieder der Reihen A oder B etwa 1 RM., für die übrigen etwa 2 RM. Mindestalter 12 Fahre. Reihe D: 6 Jugendfilmstunden. Spieltag: Sonntagvormittag. Mitgliederbeitrag 1,20 RM. (Diese Reihe ist nur für den Standort Gießen vorgesehen.)
Es ist also jedem Hitlerjungen und jedem BDM.- Mädel zu einem denkbar niedrigen Mitgliederbeitrag Gelegenheit gegeben, einer oder mehrerer dieser Veranstaltungsreihen beizutreten. Der Bann 116 ri'chtet daher an alle Eltern, besonders aber an diejenigen, deren Kinder -bisher dem HF.-Veranftal- tungsring noch nicht angehörten, die Bitte: Gebt euren Söhnen und Töchtern die Möglichkeit, Mitglied des HJ.-Veranstaltungsringes 1942743 zu werden! Anmeldungen werden von einem noch bekannt zu gebenden Zeitpunkt an von dem zuständigen Einheitsführer bzw. EinheitSführerinnen angenommen. Vo.
Jleye Vorschriften über die Punkte.
Durch eine Bekanntmachung der Reichsstelle für Kleidung werden nunmehr alle Waren aus Papiergarn oder Papiergeweben für bezugsbeschränkt erklärt, können also fortan nur noch auf Karte oder Bezugschein bezogen werden. Davon sind nur Papierkragen ausgenommen, die auch weiterhin punkt- frei sind. Die näheren Punktvorschriften werden noch erlassen.
Die neue Bekanntmachung stellt außerdem klar, daß punktfrei nur Luft- und Tüllspitzenstoffe, über die ganze Fläche bestickter gewebter Tüll sowie mit gewissen Ausnahmen auch daraus hergestellte Ober- bekleidungsftücke und Schleier jeder Art verkauft werden dürfen. Diese Waren werden aber schon seit Kriegsbeginn nicht mehr hergestellt, so daß es sich nur um das „Ausräumen" kleiner Reste handelt. Fm übrigen' gelten Spitzen und Stickereien nur dann als punktfrei, wenn sie höchstens 30 cm breit sind.
Verordnet wurde weiter, daß Gummilitze an den Verbraucher nur in Kleinaufmachung in Stücken
von nicht über 1,5 Meter und Gummiband nur in Abschnitten bis zu 40 cm Länge abgegeben werden dapf.
Bei bestimmten Kleidungsstücken schließlich kann nunmehr der Verkauf an den Verbraucher außer von der Vorlage der Kleiderkarte oder des Bezugscheins von der gleichzeitigen Vorlage eines Be- darfsnächweises abhängig gemacht werden. Es wird noch im Einzelfalle bestimmt, wer diesen Bedarfsnachweis ausstellt. Durch diese Vorschrift wird verhindert, daß bestimmte Spezialkleidungsstücke von jedem gekauft werden können, auch wenn er sie nicht braucht. So konnte jeder Verbraucher beispiels
weise Hemden aus sogenanntem Schifferflanell kaufen. Durch die neuen Vorschriften kann dafür gesorgt werden, daß nur noch Seeleute diese Hemden gegen Vorlage des Bedarfsnachweises bekommen.
Aufgehoben wurde gleichzeitig die Bestimmung, daß bunrgewebte und bedruckte Tischdecken, Gedecke und Mundtücher aus Kunstseide oder Zellwolle auch auf Punkte der Kleiderkarte abgegeben werden dürfen. Diese Tischwäsche wird von nun an nur noch auf Bezugschein zu haben sein. Für Handtücher und Frottiertücher war die gleiche Regelung bereits vor einiger Zeit erfolgt.
Auch der Einkauf bei Versandgeschäften ist neu
geregelt worden. Nach wie vor kann der Verbraucher Kleidungsstücke bei Versandgeschäften ein- kaufen, indem er diesen die erforderlichen Punkte einsendet. Diese losen Punkte dürfen ober nur noch von solchen Betrieben angenommen werden, die Mitglieder der Zweckvereinigung der Versandgeschäfte oder von der Fachgruppe Bekleidung der Wirtschaftsgruppe Einzechandel besonders dazu ermächtigt sind.
Landkreis Gießen.
)-( Ruppertsburg, 24. Aug. Am Sonntag fand das Sommerfest des Ruppertsburger N SV.° - Kindergarten s auf dem festlich hergerichteten Turnplatz statt. Nach Begrüßung der Gäste durch die Kindergartenleiterin M. Port fangen Mütter und Kinder zusammen einen Kanon. Dann folgten Kreisspiele und Volkstänze. Die Kleinen beteiligten sich auch mit Eifer beim „Handwerkerspiel" und bei den „Sonnenkäfern". Nach einer Reihe weiterer Spiele und einem Kanon der Kinder begannen die Wettspiele (Kartoffelauflesen, Angeln und Ball- roerfen). Den Abschluß bildeten das Brezelverteilen und ein Kanon. Mit dem Sieg Heil auf den Führer wurde die schöne Feier geschlossen.
Gommerkampfspiele der HL.
Arn Vortag der Eröffnungskundgebung der 6. Sommerkampfspiele der Hitler-Jugend in der Breslauer Jahrhunderthalle wurden auf den verschiedenen Spielplätzen des Hermann-Göring- Kampffeldes in Breslau bereits die Endrunden der Meisterschaftsspiele im Fußball, Handball und Hockey in Angriff genommen.
Im Fußball gab es einen klaren 5:0-Sieg Niederschlesiens über die im Felde eine Stunde lang überlegenen Wiener Jungen, deren Angriff es an Durchschlagskraft mangelte. Schwaben und Düffel« darf trennten sich 3:3 unentschieden, wobei die jungen Schwaben etwas- besser gefielen, aber doch hart um den Gleichstand der fast bis zum Schluß mit 3:2 führenden Düsseldorfer Kameraden zu kämpfen hatten. Ein sehr schönes Handballtreffen lieferten sich bei den Jungen Berlin und Niederhein, das 7:7 endete. Berlin lag vor der Pause schon mit 3:0 im Vorteil; dagegen wirkte das zweite, von Sachsen über Wien mit 10:8 gewonnene Spiel verkrampft. In der Hockey« Endrunde der Jungen konnte das Gebiet Sachsen den Vorjahresmeister Ruhr-Niederrhein unerwartet, aber verdient mit 2:0 (2:0) Toren schlagen. In einem technisch hochstehenden Kampf siegte das Gebiet Berlin über Mittelelbe mit 5:0 (3:0). Ergebnisse:
Fußball: Niederschlesien — Wien 5:0 (1:0), Schwaben — Düsseldorf 3:3 (2:2). — Handball: Berlin — Ruhr-Niederrhein 7:7 (3:3), Sachsen — Wien 10:8 (6:3); Handball-BDM.: Ostpreußen — Württemberg 5:3 (2:3), Düsseldorf — Sachsen 4:1 (1:1). — Hockey (BDM.): Franken — Hamburg 1:1 (0:0), Hessen-Nassau — Pommern 6:1 (1:1).
Verdunkelung-Zeit:
25. August von 21.28 bis 5.51 Uhr.
Haaptschriftletter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter bei Hauptschriftleiters: Ernst Blumschein. Verantwortlich für Polttü und Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für das Feuilleton: Dr. Hans Thyrtotx für Stadt Gießen, Provinz, Wirtschaft und Sport: Ernst Blumschein.
Druck und Verlag: Bruhlsche UniversttütSdruckeret R. Lange K. G. Verlagsleiter: Tr.-Zng. Erich Hamann; Anzeigenletter: Hans Beck.
Anzeigenpreisllste Nr. 6.
Am 22. August starb nach kurzer, schwerer Krankheit mein herzensguter Sohn, mein innigstgeliebter Mann,'unser unvergeßlicher Bruder, Onkel, Schwager und Neff^
Hermann Wisker
im Alter von 32 Jahren.
In tiefem Schmerz
im Namen der Hinterbliebenen: Johanna Wisker Witwe.
Frankfurt a. M., Koseistraße 2.
Die Beerdigung findet am Mittwoch, 26. Aug., um 11 Uhr, auf dem Hauptfriedhof in Frankfurt a. M. statt. 2559D
Bekanntmachung
über die Vornahme einer Zählung der Schweine am 3. September 1942.
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Aus Anordnung des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft findet am 3. September 1942 im Deutschen Reich eine Zählung der Schweine statt. Die Ergebnisse dieser Erhebung werden als Unterlagen für die Maßnahmen zur Sicherung der Volksexnährung gebraucht und dienen damit wichtigen kriegswirtschaftlichen Zwecken. Jedermann ist zu wahrheitsgemäßer Auskunft gesetzlich verpflichtet. Viehhalter, oie falsche oder unvollständige Angaben machen, haben nach Maßgabe der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen eine strenge Bestrafung zu gewärtigen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Zählung zu gewährleisten, ist dafür Sorge zu tragen,, daß am Tage der Zählung <3. September 1942) in jeder viehbesitzenden Haushaltung eine Person anwesend ist, die dem Zähler die verlangten Auskünfte, erteilen kann und dje sich über den genauen Viehbestand am Zäblimgstag vorher unterrichtet hat, so daß sie die Richtigkeit der vom Zähler getroffenen Feststellungen durch Unterschrift in der Zäblbe^irks- lifte bestätigen kann. Falls eine.viehbesitzende Haushaltung am Tage der Zählung nicht aufgesucht sein sollte, ist der Haushattungsvorstand verpflichtet, entweder persönlich oder durch einen von chm Beauftragten sogleich am nächsten Tage (4. September 1942) die Angaben zur Zählung im Stadthaus, Bergstraße 20, Zimmer 3, zu machen.
Im Anschluß an die Zählung findet wieder eine Nachkontrolle statt. Für falsche Angaben ist eine strenge Bestrafung vorgesehen. [2565C
Gießön, den 19. August 1942.
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In jedem alten Kleid hält sich
ein neues versteckt
So geht das wohl in jeder Familie: Mal hat die Mutter ein Kleid abgetragen oder es ist zu eng geworden, mal ist ein Hemd vom Vater schadhaft geworden, und nun wandern die Sachen in die Mottenkiste oder in den Flickbeutel. Was sind das heute für dankbare Fundgruben! Aug Mutters altem Rock kann ein neuer für die Tochter wer
den, aus Papas Oberhemd läßt sich eine prächtige Spielhose für Bubi machen usw. usw. Allerdings muß bei dieser Umwandlung erst einmal der Stoff der alten Sachen „aqf neu“ gezaubert werden, der ja meist in den Farben und auch sonst unansehnlich geworden ist. Man trennt also die Sachen auf, entfernt sorgfältig alle Fäden und wäscht den Stoff, bevor man ihn neu verarbeitet. Soweit cs sich dabei um Kleider aus Kunstseide, Zellwolle und Mischgeweben handelt oder Damen- und Herrenwäsche, beachtet man genau folgende Waschvorschrift:
Man gibt 1 Löffel voll von dem Waschmittel für Feinwäsche in 4 Liter lauwarmes Wasser. Nach dreistündigem Einweichen drückt man das Waschgut leicht durch, ohne etwa Stoff auf Stoff zu reiben. Farbempfindliche Sachen werden nicht eingeweicht; man vergesse hier nicht einen Essigzusatz. Hach dem Spülen rollt man die Stücke in einem Tuch aus und läßt sie ausgebreitet trocknen. Bevor sie ganz trocken sind, also in noch feuchtem Zustand, werden sie mit mäßig warmem Eisen von links gebügelt. Kreppartige Gewebe sollen getrocknet gebügelt werden, da sie sonst ihren Charakter verlieren.
Bei aller Feinwäsche ist es wichtig, sie richtig zu sortieren. Helle und dunkle Sachen sollen getrennt eingeweicht und auch getrennt gewaschen werden. Um Waschmittel zu sparen, werden in demselben Waschbad, in dem die hellen Sachen gewaschen wurden, nachträglich die dunklen Sachen gereinigt.
Vorheriges dreistündiges Einweichen in Feinwaschmittellösung ergibt die größte Ausnutzung der Waschkraft. Im Gegensatz zur Weißwäsche darf aber einem solchen Einweichbad auf keinen Fall Soda zugegeben werden.
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