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Hans Thyriot.

wiedergeben.

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Das ist die Geschichte eines jungen Feldwebels der Luftwaffe, der für erfolgreiche Nachtjagd einen einzigen Tag Urlaub nach Berlin bekommt, und einer kleinen Studentin, die sich zufällig aus dem Bahnhof beim Roten Kreuz kennenlernen. Es ist aber etwas mehr als Kennenlernen und auch etwas mehr als Zufall: der Tag ist kurz, und der Tag ist auch lang, und die beiden haben es nicht leicht, bis sie im letzten Augenblick vor der Abfahrt des Urlauberzuges miteinander einig werden; da ist viel Glück dabei und auch viel Pech, ein verlorener Schuh und ein verlorenes WHW.-Abzeichen spielen mit, sie finden und verlieren sich, finden sich wieder und verlieren sich noch einmal, wunderliche Zufälle und mitfühlende Menschen nehmen sich der beiden an, die mit einem gemütlichen Droschkenkutscher zweiter Güte eine richtige Märchenfahrt durch den Tiergarten machen, zusammen auf den Funkturm und getrennt in Len Zoo gehen; ganz zuletzt pas­siert nach ein grausiges Mißverständnis, an dem beinahe das ganze junge Glück zerschellte. Aber die große Stadt ist den beiden wohlgesinnt, so daß doch noch alles gut wird, und wenn die beiden die Bilanz dieses Urlaubstages ziehen, müssen sie sagen, daß es alles in allem doch ein Tag großen Glücks war. (Das Ritterkreuz für den tüchtigen Feldwebel hat gewiß nicht den geringsten Anteil daran.)

*

Manche werden vielleicht finden, daß es hier beim Spiel des Zufalls ein wenig heftig und märchenhaft

Zwei in einer großen Gtadi."

Ein Tobis-Film im Lichtspielhaus.

mitHANSAPLASf

Dieserbewegungs*

>sfügige" Schnellverband paßt sich allen Bewe­gungen an, ohne zu behindern oder verrutschen.

zugeht, aber der Spielleiter Volker von Co llande hat das kleine Abenteuer mit viel guter Laune und Humor ausgestattet, er hat einen Griff in den All­tag unserer Gegenwart getan und den Ereignissen eine volksstückmäßige Atmosphäre von schlichter Wirk­lichkeit, wärmender Menschlichkeit und Gegenwarts­nähe gegeben, die so wohltuend wirkt wie die man­cherlei luftigen Einfälle erheiternd. Monika Burg spielt das Mädchen Gisela, reizend anzusehen, erst sehr abweisend und ganz kratzbürstig, später sehr unglücklich, sehr zärtlich, sehr glücklich. Karl John ist der Feldwebel, jung, frisch, offen und anständig: man gönnt ihm, was ihm widerfährt, obwohl oder gerade weil er nichtauf Casanova gelernt" hat. Bon den mancherlei gut beobachteten Figuren, die außer dem Liebespaar den Film bevölkern, seien Margarethe Kupfer, Käthe Haack, Marianne S i m s o n und besonders Paul Henckels als köst­licher, gemutvovll-witziger Droschkenkutscher genannt Musik dazu von Willi Kollo; an der Kamera: Fritz Nitzschmann. (Tobis.)

*

Im Beiprogramm sieht man die neue Wochen­schau und einen KulturfilmDas deutsche Gesicht Flanderns" mit überaus schönen Bildern; man hätte sich nur zu den zahlreichen Detail- mehr To­talaufnahmen gewünscht, die den Gesamteindruck

die neuen Gewevbetarffe tn sich mengengebunden sind, d. h. es bleibt bei dem Preisansatz unbeachtet, ob das Gas zu rein gewerblichen Zwecken oder auch zum Kochen, Heizen ufw. verwendet worden ist Verbrauche solcher Abnehmer, die ein Gewerbe in räumlicher Verbindung mit ihrem Haushalt be­treiben und Gas für gewerbliche Zwecke über den Haushaltszähler beziehen, werden künftig bis zur dreifachen Abnahmemenge der ersten Zone nach dem Haushaltstarif, darüber hinaus zum Gewerbetarif beliefert. In diesem Falle zählen für die Einstufung in den Haushaltstarif die Wohnräume und gewerb­lichen Räume zusammen.

Zu dem Gaspreis von 22 Rpf./cdm bei Beliefe­rung über Münzzähler fei bemerkt, daß dieser Preis dem Durchschnitts-Kubikmeterpreis der ersten Zone des Haushaltstarif es entspricht

Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter de- HauptschrtfUeiters: Ernst Blumschein. Verantwortlich für Politik und Bilder: Dr. Fr. W. Lange: für das Feuilleton: Dr. Hans Tbyriot; für Stadt Gießen, Provinz Wirtickaft und Sport: Ernst Blumschein.

Truck und Verlag: Brühijche Universttätsbruckerel R. Lange K. G. Berlagsleiter: Dr.'Jng. Erich Hamann: Anzeigenleiter: Hans Beck.

Anzeigenpreisliste Nr. 6.

Auf eine freundlichere Weise als der Weichsel­strom in Max Halbes Drama und dem nach ihm gedrehten Film spielt die Landschaft in der von Ur­sula von Witzendorf und Volker von Col- lanüe (nach einer Idee des Dramatikers Rolf Lauckner) erfundenen Geschichte mit dem Schick­sal zweier junger Menschen: es ist die große,, stei­nerne, vom Tiergarten begrünte, vom Wannsee be­spülte, vom Landwehrkanal und der Spree durch­flossene Stadtlandschast von Berlin. Wie leicht kann in dieser labyrinthischen Wildnis ein Mensch ver- lorengehen, und wie schwer oder fast hoffnungslos, ihn wiederzusinden, wenn man nur eben den Na­men weiß. Wieviel Mädchen mit Namen Gisela mö­gen in der großen Stadt wohnen, und was für eine Aufgabe, unter den Millionen, die hier durchein- anVerläufen, dieser einen, einzigen, schmalen und zierlichen Gestalt wiederzubegegnen, auf die es un­ter den Millionen nebensächlicher Gestalten allein ankommt.

nähme Anwendung finden tarnt; alle anderen Verbrauche, ausgenommen für Großraumheizung, werden zu den Gewerbetarifen berechnet.

Die neihen Gewerbetarife sind unterteilt in einen eiqten und einen zweiten Tarif. Der erste Tarif ist dem Gewerbe im engeren Sinne und der Industrie vorbehalten, der zweite Gewerbetarif gilt für die Gasentnahme von Behörden, Vereinigungen, Vereinen und diesen gleichzuachtenden Abnehmern. Bemerkenswert bei den Gewerbetarifen ist, daß diese Tarife bei ausschlaggebenden Großoerbrauchen preisgleich werden und.daß für die Verrechnungs­gebühr nicht die gewerblich genullten Räume nach Anzahl, Umfang u. ä., sondern lediglich die Zähler ihrer Zahl und ihrem Leistungsvermögen nach maß­geblich sind. So wie die Haushaltsabnehmer haben aber auch die Gewerbeabnehmer zu beachten, daß

war beschuldigt, in der Nacht zum 31. Dezember

Die Neuregelung der Gastarife

Kindesmutter im Ofen ihrer Wohnung verbrannt und dadurch alle Spuren verwischt. Der Anklage-

Grundgebuyrentarlse |inb, nach denen, rote bei den Stromtarifen, auf jeden Wohnraum eine

Vertreter beantragte, der Angeklagten mildernde Umstände zu versagen und sie zu einer Zuchthaus­strafe von drei Jahren und drei Monaten zu ver­urteilen. Die Angeklagte wurde wegen Kindesmords zu einer Zuchthausstrafe von drei Jah­

ren verurteilt. In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, die Angeklagte habe nichts getan, um das Leben des Kindes zu erhalten, insbesondere habe sie dem Kinde nicht die Pflege gewährt, zu der sie verpflichtet war, und sie habe auch jede Spur beseitigt. Das Kind sei von ihr lebend zur

Die verwitwete Emilie Sch lös sing er in Lich Welt gebracht und vorsätzlich getötet worden, hatte sich wegen Kindesmords zu verantworten. Sie i --------

* Sie Fremdsprachlehrgänge von KdF. beginnen Anfang April wieder und dauern bis Ende Oktober. Vorgesehen sind, wie früher, Lehrgänge für Deutsch, Französisch ufw. Es ist be­sonders wichtig für Anfänger, die ersten Unter­richtsstunden nicht zu versäumen, da diese Lücken nur sehr schwer wieder ausgefüllt werden können.

Strafkammer Gießen.

j in der Uebergangszeit ufw.

, , aggebend für die Benutzung des Gases an Stelle anderer Brennstoffe oder Der elektrischen Energie ist sein Preis. Nach dem seitherigen Haus­haltstarif in der Form eines Staffeltarifes betrug der Gaspreis 19 Rpf./cbm und ermäßigte sich auf 18 Rpf./cbm, d. h. nur 1 Rpf./cbm erst nach einer Abnahme von 150 cbm monatlich. Nach dem neuen Haushaltstarif werden künftig nur die ersten 10 bis 30 cbm im Monat, also der ermittelte Reaelver- brauch zum Kochen, 19 Rfg./cbm kosten. Für die nächsten 10 bis 30 cbm monatlich, den Negelver- brauch zur Heißroafserbereitung und zum Kühlen, ermäßigt sich der Preis bereits auf 13 Rpf., alfö um 6 Rpf. je Kubikmeter. Der gesamte monatliche Restverbrauch, zur Raumbeheizung in der lieber» gangszeit usw., wird zu 8 Rfg./cbm und damit ins­gesamt 11 Rfg./cbm billiger abgegeben. Dabei be­stimmt sich der Preis weder nach dem Zweck, zu dem das Gas verwendet wird, noch nach den Ge­räten, die Verwendung finden, sondern lediglich nach der Höhe des Verbrauches Es kann also künftig jeder Haushaltsabnehmer Gas zu 13 und 8 Rpf./cbm beziehen, auch wenn er das Gas nur zum Kochen verwendet. Dagegen entfällt bei den neuen, sog.mengegebundenen" Tarifen die Preisvergünstigung, die bisher auf Raumheiz- verbrauche gewährt wurde. Für die Berechnung der Heizgasoerbrauche gelten künftig dieselben Zonen­mengen und Zonenpreise wie für jeden anderen

Verbrauch. Der seitherige Heizpreis von 8 Rpf./cbm wird also erst mit der dritten Haushaltszone er­reicht. Dies ist insbesondere da zu beachten, wo Gas lediglich zur Raumheizung verwendet wird. Um unzutreffende Annahmen über die Anwendung des neuen Großraumheiztarifes nur beiausschließlicher und Dauerbeheizung ganzer Häuser oder Häuser­blocks" Anwendung findet.

Die Derrechnungsgebühr für Haushaltsabnehmer beträgt, wie bereits angegeben, 35 bis 65 Rfg. im Monat, je nach der Wohnraumzahl; die Anzahl der technisch notwendigen Zähler und ihre Größe bleibt unberücksichtigt. Nur auf an sich überflüssige, auf Verlangen des Abnehmers installierte Zäyler wird ein Zuschlag erhoben.

Aus dem, was über die Entwicklung des Haus- haltstarifes aus den Haushalts-Regeloerbrauchen gesagt ist, ergibt sich ohne weiteres, daß der H a u s- haltstarif nur auf Haushaltsab-

Veröffenllichung genehmigt.

Zeitbedingte, gelegentliche Unzulänglichkeiten in der Gasversorgung dürften niemand davon abhal­ten, die Preisvergünstigungen nach den neuen Gas­tarifen zu beachten und für sich auszuwerten. Vor­ausbemerkt sei, daß die neuen Gastarife keine Grundgebührentarife sind, nach d

Gletzener Vochenmarkkprefie. .....

* G i e ß e n, 25. März. Auf dem heutigen Wochen- v. I. in Lich ihr unehelich geborenes Kind bei ober markt kosteten: Markenbutter, % kg 1,80 RM., gleich nach der Geburt vorsätzlich getötet zu haben. Matte 30 Rpf., Käse, das Stück 8 bis 9, Weißkraut,, Nach Ansicht des Sachoerständigen ist das Kind i/2 kg 11 bis 12, gelbe Rüben 12 bis 15, rote durch Erstickung gestorben. Die Leiche hatte die Rüben 14, Unterkohlrabi 10, Zwiebeln 11, Blumen- -- --------*

kohl, das Stück 64 bis 70, Salat, 1/io 40 Rpf.

Die Gasversorgung durch die Stadtwerke Gießens Zone fällt der gesamte Restoerbrauch zur Raum- erfo t vom Verbrauchmonat April 1942 an nach beheizung..... " '

den heute veröffentlichten neuen Gastarifen. Die Ausschlc neuen Tarife sind von der Preisbildungsbehörde ihrer Form nach oorgeschrieben und im Wortlaut der

Grundgebühr zu bezahlen ist, sondern daß lediglich eine Verrechnungsgebühr zur Erhebung kommt, die für Haushaltsabnehmer monatlich insgesamt nur 35 bis 65 Rpf. beträgt. In Ausdeutung der neuen Tarife folgen hier einige fachliche Hinweise.

Die neuen Tarife sind der Gasverwendung nach unterteilt in einen Haushaltstarif, zwei (Seroerbetarife und einen Großraum­heiztarif; Abgabe über Münzzähler besteht fort, aber die Form der neuen Tarife ift auf den Münzzähltarif nicht anwendbar. Die Anwendung der neuen Tarife hat der Gasverwendung entspre­chend zu erfolgen, d. h. während bisher Gas an Gewerbeabnehmer nach deren Wahl zum Haus­haltstarif oder zum Gewerbetarif abgegeben wurde, werden nach den neuen Tarifen nur noch Haus­haltungen zum Haushaltstarif belie­fert; gewerbliche Verbraucher werden nur nach den Gewerbetarifen berechnet. Ihrer Form nach werden die neuen Taste als Zonentarife bezeichnet. Nach dem seitherigen Haushaltsstaffeltarif wurde zu einem bei Mehrabnahme stufenweise sinkenden Kubikmeterpreis jeweils die gesamte Abnahme preis- gleich berechnet. Nach Zonentarifen gilt der eben­falls bei Mehrabnahme stufenweise sinkende Kubik­meterpreis nur für die Stufen- oder Zonenmengen, für die er festgesetzt ist. Für den neuen Haushalts­tarif der Stadtwerke ergaben sich die Zonen- m engen aus den mit ansteigender Wohnraum­zahl ansteigenden Regelverbrauchen im Stadtgebiet. Die Wohnraumzahl als Bezugsgröße kann als all­gemein bekannt aus den Stromtarifen der Stadt­werke angesehen werden. Aus den Regeloerbrauchen ermittelt wurden als erste Zone 10 bis 30 Kubik­meter monatlich zum Kochen und als zweite Zone weitere 10 bis 30 Kubikmeter monatlich zur Heiß­wasserbereitung und zum Kühlen. In die dritte

sagt der Bergarbeiter Johann B

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72. Jahresbericht über dos Geschäftsjahr 1941

- 'toer-verylAiih.. , , wai nicht mehr tu än- dem idl Wenn olso dieses oder jenes heute nicht vorrätig sein kann, so zeigen Sie doch bitte Verständnis setzen Sie sich mit Geduld darüber hinweg.

Bekanntmachung.

Wir geben unseren Vertrauensleuten und Mit­gliedern hiermit bekannt, daß unser seitheriger Zuchtviehvermittler Herr Wilhelm Euler, Treis an der Lumda, mit Wirkung vom 15.3.42 aus unseren Diensten ausgeschieden ift daher keinerlei Berechti­gung mehr hat, für uns tätig zu fein. 1004V

Gleichzeitig geben wir Ihnen zur Kenntnis, daß Ortsbf. Herr Paul Becker, TUufchenheim, Telephon Amt Lich Nr. 316, als Bezirksvermittler für alle Tierarten von uns eingesetzt worden ist und derselbe seine Tätigkeit für die Unterzeichnete begonnen hat.

Gießen, 22. März 1942.

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