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Karoline Stroh, geb. Todt Alfred Stroh, z. Z. im Felde Ordwin Stroh und alle Angehörigen«

Wißmar, Februar 1942.

nährungsfreiheit im Großdeutschen Reich. 22 Be­sucher meldeten ihren Beitritt zum Gießener Verein an. Mit der vorläufigen Wahrung der Interessen der Mitglieder von Klein-Linden beauftragte Orts- bauernfuhrer Bechtold den Pg. Wilh. S ch l o s - s e r von hier. Pg. Bechtold machte in seinem Schluß­wort noch auf die notwendige Aufklärung durch den Bersin aufmerksam, nicht nur im Interesse von Volk und Vaterland, sondern auch zum Nutzen jedes Kleingärtners, und schloß dann mit dem Gruß an den Führer und unsere Wehrmacht die Versamm­lung.

Verpackungsmaterial ist keinBrennstoff

Vielfach kann beobachtet werden, daß Kisten, die zum Versand von empfindlichen Derbrauchsgütern bienten, zerhackt und verbrannt werden. Es ist klar, daß dieses Verpackungsmaterial in feiner mengen­mäßigen Gesamtheit ein recht beachtliches volkswirt­schaftliches Derbrauchsgut darstellt, das nach ein­maliger Benutzung nicht abgetan werden darf. Den Herstellungsstoff für solches Verpackungsmaterial stellt zum überwiegenden Teil der Rohstoff Holz dar. Wir alle aber wissen, daß Holz heute nicht nur für uns in Deutschland, sondern für den gan-

Am Montagnachmittag 2 Uhr wurde mein lieber Mann, unser guter Vater, Großvater, Schwiegervater und Onkel

Franz Heil, Lehrer i. R.

von seinem mit großer Geduld ertragenem Leiden durch einen sanften Tod im Alter von 73 Jahren erlöst.

In tiefer Trauer:

Margarete Heil, geb. Jüngel Dr. med. August Heil Anni Heil, geb. Hartung und Kinder Isolde und Rosemarie.

Oppershofen, Watzenborn-Steinberg, den 23. Februar 1942.

Die Beerdigung findet am Donnerstag, dem 26. Februar, 15 Uhr, vom Trauerhause aus in Oppershofen statt.

Das Vermögen im »Sparstrumpfs gestohlen.

Am 12. Februar verstarb im Osten nach Einlieferung in ein Kriegs­lazarett unser fleißiger, braver, her­zensguter Sohn und Bruder

Willi Stroh

Gefreiter in einem Inf.-Regt.

Inhaber d. goldenen Verwundeten-Abzeichens im blühenden Alter von 20 Jahren nach sol­datischer Pflichterfüllung für Führer und Vater­land. Wiedersehen war seine und unsere Hoff­

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Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdnickerei R. Lange K. G. Verlagsletter: Dr.-Fna. Erich Hamann; Anzeigenieiter: Hans Beck.

Anzeigenpreisliste Nr. 6.

zen europäischen Wirtschaftsraum zu ungeheurer Bedeutung aufgerückt ist. Anderseits bleibt es das Bestreben aller verantwortlichen Stellen, voran des Reichsnährstandes, dafür Sorge zu tragen, daß sämtliche Nahrungsgüter in bestmöglicher Beschaf­fenheit an Verteiler und Verbraucher herange­bracht werden. Es liegt also vor allem im Inter­esse der Verbraucherschaft selbst, mitzuhelfen, daß diese Gepflogenheit beibehalten werden kann. Mit­hin ist es zu unterlassen, Kisten usw. vom Klein­händler zu Heilzwecken zu kaufen. Der Kleinver­teiler hat die Pflicht, Kisten, Steigen usw. an die Großhändler zurückgehen zu lassen oder an eine der über das ganze Reichsgebiet verteilten Sam­melstellen abzugeben.

Gießener Wochenmarktpreise.

* Gießen, 25. Febr. Auf dem heutigen Wochen­markt kosteten: Markenbutter, XA kg 1,80 RM., Matte 30 Rpf., Käse, das Stück 8 bis 9, Weißkraut, 8 bis 12, Rotkraut 10 bis 15, rote Rüben 10, Untet- kohlrabi 10 Rpf.

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25. Februar von 19.53 bis 7.47 Uhr.

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Maiglöckchen, die beiden, nur noch stellen­weise bei uns vorkommenden Arten von Schnee­glöckchen und die zwei bei uns häufigen Schlüsselblumen (Primeln) dürfen wir zwar in kleinen Mengen pflücken, aber weder ihre Stöcke und Wurzelteile beschädigen oder entfernen, noch dürfen sie für den Handel oder gewerbliche Zwecke aesammelt werden. Beim Pflücken auch nicht ge­schützter Blumen müssen wir uns merken, daß die übermäßige Entnahme und das böswillige Nieder­schlagen und Entfernen von Stauden usw. bei allen wild wachsenden Pflanzen unter Strafe gestellt sind. Weiterhin ist das Entnehmen von Schmuck- reisig von Bäumen und Sträuchern, besonders auch von kätzchentragenden Weiden, Hasel st räuchern, Erlen usw. verbchm. Wer einmal beobachtet hat, wie die Bienen an einem sonnigen Frühlingstag eine kätzchentragende Weide umschwärmen, wird das Verbot schon im Interesse unserer Bienenzucht begreiflich finden.

Hecken und lebende Zäune dürfen nur bis zum 15. März gerodet, abgeschnitten und zu­rückgeschnitten werden. Das gleiche gilt für das Abbrennen der Bodendecke auf Wiesen, Rainen oder unbebauten Stellen und für das Entfernen von Rohr- und Schilf- b e st ä n d e n. Diese Maßnahmen sind im Interesse unserer so nützlichen Hecken-, Boden- und Schilf­brüter unter den Vögeln getroffen worden. Wenn wir uns dann noch merken, daß alle V o g kl­ar t e n, mit Ausnahme von Krähe, Eichelhäher, Elster und Sperling gesetzlichen Schutz ge­nießen, besonders ihre Niststätten mit Eiern und Jungvögeln geschont werden müssen und die Vögel dort nicht beunruhigt und vergrämt werden dürfen, dann haben wir uns das Wichtigste vom Natur­schutz im Frühjahr in Erinnerung gebracht.

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In der gestrigen Dormittagsziehung der Deutschen Reichslotterie fielen drei Gewinne von je 100 000 Reichsmark auf die Nr. 206 298. Die Lose werden kn der ersten und zweiten Abteilung in Achtel­teilung, in der dritten Abteilung in Viertelteilung ausgegeben.

Volksfchädling hingerichtel.

Am 19. Februar 1942 ist der ehemalige Reichs­bahngehilfe Kurt Di er hingerichtet worden, den das Sondergericht in Minsk als Volksschädling wegen fortgesetzter Unterschlagung zum Tode und dauernden Ehrverlust verurteilt hat. Dier war bei der Poststelle einer Eisenbahndirektion in den be­setzten Gebieten mit ausreichendem Verdienst be­schäftigt/ Zu seinen Aufgaben gehörte es, die für seine im Osteinsatz befindlichen Arbeitskameraden eingegangenen Postsendungen an diese weiterzu­leiten. Unter Mißbrauch seiner Vertrauensstellung hat Dier aus reiner Habgier fortgesetzt Pakete unterschlagen und sich an dem Gut feiner Kame­raden bereichert.

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Tieferschüttert erhielten wir die schmerzliche,unfaßbare Nachricht,daß unser heißgeliebter, herzensguter, un­vergeßlicher, fleißiger Sohn, mein einziger

Heinrich Hof

Soldat in einem Infanterie-Regiment im Alter von 28 Jahren im Osten den Helden­tod gestorben ist, nachdem er den Feldzug gegen Frankreich glücklich überstanden hatte. Nun ruht er fern der Heimat in fremder Erde, dem Auge fern, dem Herzen ewig nah. Wer ihn gekannt hat, wird unseren Schmerz er­messen. Wiedersehen war stets seine und unsere

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Gedichte. Kühne verstand es meisterhaft, durch die Zitierung der Prosa- und Gedichtwerke ein um­fassendes Bild von dem humoristischen Volks­philosophen zu geben. Der Beifall der zahlre ch erschienenen Zuhörer, darunter auch Verwundete und Angehörige der NSKOV., war wohl der beste Beweis für den gut gelungenen Vortragsabend. Den Dank der Zuhörer sprach Beigeordneter Ober­forstmeister Nicolaus dem Vortragenden aus und schloß dann den Abend mit dem Gruß an den Führer. H- F. Sch.

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Die Jugendlichen, die am 1. September 1941 min- bestens 13 und höchstens 17 Jahre ylt waren, wer­den auch.in diesem Jahre auf Antrag wieder eine Zusatzkleiderkarte erhalten. Die Zusatzkleiderkarte enthält für Knaben 30 Bezugsabschnitte und für Mädchen 20 Bezugs abschnitte sowie zwei Bezugs- nachweise für je ein Paar Strümpfe oder Socken. Alle Bezugsabschnitte und Bezugsnachweise können sofort benutzt werden. Die Ausgabe der Zusatz­kleiderkarten erfolgt ebenso wie im Vorjahr vor. aussichtlich in der zweiten Märzhälfte. Der Zeit­punkt, von dem ab die Anträge bei den Wirtschafts­ämtern (Kartenstellen) gestellt werden können, wird rechtzeitig bekanntgegeben. Vorherige Anträge sind zwecklos und können keinesfalls berücksichtigt werden. Aichts Fetthaltiges in den Feldpostbrief

Seit Eintritt der Gewichtsbeschränkung für Feld­postsendungen von der Heimat nach der Front auf 50 Gramm gehen bei den Feldpostämtern in zu­nehmendem Maße Briefe mit fettigem Inhalt ein. Die Sendungen kommen wegen der unzureichenden Verpackung häufig vollkommen durchfettet und mit unleserlicher Handschrift an, sodaß sie zum Teil nicht untergebracht werden können. Da von derarti- gen Sendungen auch andere Sendungen in Mit­leidenschaft gezogen werden, wird dringend gebeten, von der Versendung von Fett oder fetthaltigen Ge­genständen in Feldpostbriefen abzusehen.

«Siebener Schlachtviehmarkt.

Auf dem gestrigen Gießener Schlachtviehmarkt (Schlachtvieh-Derteilungsmarkt) in der Diehverstei- gerungshalle Rhein-Main kosteten: Ochsen 40,5 bis 45,5 Rpf., Bullen 42,5, Kühe 25 bis 43,5, Färsen 39 bis 47, Kälber 30 bis 57, Schafe 25 bis 35 Rpf. je Vi kg Lebendgewicht. Für Schweine wurden je kg Lebendgewicht folgende Preise erzielt: Klasse a (150 kg und mehr) 1,25 RM., bl (135 bis 149,5 kg) 1,25, b2 (120 bis 134,5 kg) 1,25, c (100 bis 119,5 kg) 1,23, d (80 bis 99,5 kg) 1,15, e bis f (unter 80 kg) 1,11, gl (fette Specksauen) 1,25, g2 (andere Sauen) 1,15 RM. Marktverlauf: alles zugeteilt.

Gießen-Klein-Linden.

Am Sonntagnachmittag fand in der Wirtschaft Zum Strümpfchen" eine Versammlung von Freun­den des Garten- und Obstbaues statt, die viele Volksgenossen unseres Vororts Klein-Linden ver­anlaßte, sich dem Obst- und Gartenbauverein Gießen anzuschließen. Ortsbauernführer Pg. Heinrich Bech­told begrüßte die zahlreich Erschienenen und den Vereinsführer Junker vom Obst- und Garten­bauverein Gießen, lieber die Zwecke und Ziele eines Obst- und Gartenbauvereins berichtete sodann Der- einsführer Junker von Gießen. Er sprach weiter über wichtige Fragen des Gemüse- und Obstbaues im allgemeinen und über die Sicherung der Er-

* Friedberg, 25. Febr. Vor einigen Tagen wurde in Frankfurt a. M. ein Mann verhaftet, auf den die Polizei wegen mancherlei Dinge schon einige Zeit ihr Augenmerk gerichtet hatte. Bei seiner Festnahme hatte er einen Betrag von rund 3 7 0 0 R M. in seinem Besitz. Die Nachforschungen über die Herkunft dieses Geldes ergaben, daß Der Verhaftete in Friedberg in einem Geschäft drei

daß man von Kopfschmerzen, Zabn- schmerzen, rheumatischen oder gich. tischen Beschwerden plötzlich über, fallen wird. Wer Melabon zur Hand hat, kann diese oft unerträglichen Schmerzen rasch lindern, bevor der Arzt zur Stelle ist. aNelabon wirkt peripher u. zentral schmerzbesreiend, daher der gute Erfolg. Verwend. Sie Mclabou auch bei starken Schmerzen sparsam, meist genügt schon eine Kapsel. Pckg. 72 Pfg. in Apocheken.

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Großen-Buseck, den 23. Februar 1942.

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Der Frühling steht vor Iber Tür. Als echte Natur­freunde im Grunde sind dies ja alle Deutschen, und viele Natursünden geschehen nur aus Unkennt­nis und Gedankenlosigkeit ; müssen wir uns die im Naturschutzgesetz vom Führer vorgeschriebenen Verhaltungsmaßregeln gegenüber unserer Natur ins Gedächtnis zurückrufen.

Da unternehmen wir an einem Vorfrühlingstag einen Spaziergang in den Wald und stoßen dabei auf einen kleinen Strauch, dem zwar die Blätter noch fehlen, dessen Zweige aber schon dicht mit oiolettroten Blüten besetzt sind. Die Blüten gleichen Pfirsichblüten im kleinen. Es ist der S e i d e l b a st, eine Pflanze, deren Giftigkeit nicht überall bekannt ist. Der Seidelbast steht unter Naturschutz, und das Abpflücken von Zweigen ist strafbar. Un­ser Gang führt dann vielleicht an einem trockenen Hang entlang oder über eine Basaltkuppe, wo ge­sellig wachsende Pflänzchen mit silbergrauer Be­haarung auffallend große viole'tte Blütenglocken tragen. Es sind Küchenschellen, die ebenfalls zu den vollständig geschützten Pflanzen gehören. Freilich kommt diese Pflanze in der Wet­terau nur an ihr zusagenden Stellen vor und geht bis zu deren Nordrand. Vor langen Zeiten, als in der Wetterau Steppenklima herrschte, ist die Küchen­schelle aus den Steppen in Ungarn und am Schwar­zen Meer in die Wetterau eingewandert. Sie hat sich bis jetzt an einzelnen ihr zusagenden Stellen erhalten, fällt aber heute noch in der heimischen Flora durch ihr fremdes Aussehen auf. Eine weitere geschützte Pflanze, der hauptsächlich sonst nur in Ge­birgen beheimatete Frühlingsenzian, kommt nur an einigen Stellen in der Nähe von Gießen vor, die zu Naturschutzgebieten erklärt sind und auf denen das Pflücken von Pflanzen überhaupt verboten ist. Weitere solche Naturschutzgebiete sind die Kuppe des H a n g e l st e i n s und der Linden­berg zwischen Birklar und Langsdorf.

Einbruchsdiebstähle begangen hatte, bet denen er insgesamt rund 12 000 R M. er­beutete. Der rechtmäßige Eigentümer des Geldes hatte den Diebstahl der Tausender zwar bemerkt, jedoch keine Anzeige bei der Polizei erstattet, da er sich offenbar des Verbotes des Hortens grö­ßerer Geldbeträge imSparstrumpf" bewußt war und bei einer Anzeige ein Verfahren gegen sich wegen dieser Geldhamsterei befürchtete. Durch die Verhaftung in Frankfurt kam aber nun nicht nur f e in Verlust, sondern auch seine gesetzwid­rige Geldhamsterei ans Tageslicht, so daß nicht nur der Spitzbube mit dem Gericht Bekannt­schaft machen wird, sondern auch der Bestohlene ein Strafverfahren wegen des verbotenen Zurück­haltens größerer Geldbeträge zu erwarten hat. Wiederum eine belehrende Mahnung an alle, die nicht für den kurzfristigen Gebrauch erforderlichen Gelder nicht im Hause zu behalten, sondern sie bei einem Geldinstitut einzuzahlen, damit das Geld der Volksgemeinschaft dienstbar gemacht werden kann. .

Landkreis Gießen.

* B e u e r n , 25. Febr. Der Gastwirt und Metzger Johannes Nagel und feine Ehefrau Margarete, geborene Sommerlad, feiern heute, am 2Z. Februar, in körperlicher und geistiger Frische das Fest der goldenen Hochzeit. Bis zum heutigen Tage versehen sie noch ihre Gastwirtschaft. An dem - Zeitgeschehnissen nehmen sie noch regen Anteil. Wir gratulieren herzlich!

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Statt Karten I Danksagung.

Für die überaus zahlreichen Beweise herzlicher Anteilnahme bei dem Hel­dentod meines.lieben, unvergeßlichen

Sohnes, Bruders, Schwagers, Onkels u. Paten Karl Müller, Hauptfeldwebel in einem Inf.- Regiment, danken wir herzlich.

Im Namen aller Angehörigen:

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