GLORIA
Friedl Czepa
Beppo Schwaiger
HILDE 'KRAHL
nach der Operette von
C. M.
Ziehrer
mit Paul Hörbiger Lucie Englisch Rudolf Carl Gretel Theimer Rudolf Platte
Deutsche Wochenschau
Ab 2. Feiertag
Lichtspielhaus
Täglich 3.00, 5.15, 8.00 Uhr bis Mittwoch einschließlich
Jugend hat keinen Zutritt.
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A—G
Dienstag,
S, Sch, St am
13
und von 14%
30. Mai 1942,
0,80
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26. Mai
27. Mai
28. Mai
29. Mai
1942,
1942,
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1942,
H—L
M—R
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Ein neuer eindrucksvoller Bavaria-Film, der durch die Spannungseiner Handlung, durch den Reiz seines Milieus und durch die packenden Leistungen seiner Darsteller ein in uns fortklingendes Erlebnis vermittelt
Mittwoch, Donnerstag, Freitag,
27. Mai
28. Mai
29. Mai
30. Mai
Ab Montag den 2. Feiertag Erstaufführung
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1. Ausgabetag: Dienstag,
2. Ausgabetag: Mittwoch,
3. Ausgabetag: Donnerstag,
4. Ausgabetag: Freitag, Ausgabezeit von 8 bis bis 17 Uhr,
Halbmiete 7,80 RM. 2,50 „ 2,20 „ 1,70 „ 1,30 „
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Täglich 3.00,5.15, 8.00 Uhr
Sonntg. 2.30, 5.00, 8.00 Uhr
Jugend hat keinen Zutritt
1708 A
Gießen, den 12. Mai 1942.
Der Oberbürgermeister.
2,60
1,60
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Gießen, Bahnhofstraße.
Bekanntmachung.
Betr.: Ausgabe der Lebensmittelkarten für den 37. Bersorgungsabschnitt.
I. Die Ausgabetage werden wie folgt festgesetzt:
t 15,60 RM. 5,— „
- 4,40 „
? 3,40 „
Eigenheimfinanzierung (auch Hauskauf, Umbau usw.) mit
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Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen.
_____________Ernährungsamt Abt. B.______
Einlösung -er
Gta-ttheater-ptahmiete.
Die Einlösung der achten Rate der Stammiete hat an der Theaterkasse, Johannesstraße 3, zu erfolgen, und zwar: 1695U
Dienstag, den 26. Mai 1942, für die Dienstag- Mieter,
Mittwoch, den 27. Mai 1942, für die Mittwoch- Mieter,
Freitag, den 29. Mai 1942, für die Freitag- Mieter
während der Kassenstunden.
Bei Einzahlung auf Postscheckkonto Frankfurt am Mam Nr. 37210, Kasse des Stadttheaters Gießen, erfolgt Ueberfendung einer besonderen Quittung.
Die zu zahlende achte (letzte) Rate beträgt:
5. Ausgabetag: Samstag, Ausgabezeit nur von 8 bis 13 Uhr.
Samstag, ________
Die Verteiler bringen ab 26. Mai 1942 in einem Schaufenster einen Aushang mit der Aufschrift „Zugelassen für Pralinensonderzuteilung" an. Die Auslieferung der Pralinen erfolgt gegen Abtrennung des Abschnittes Nr. 33 der Nährmitkelkarle 36 und Eintragung der Abgabe in den roten Haushaltsausweis. Der Eintrag ist in Spalte A (Seite 2) aus der zweiten Reihe vorzunehmen. Einzutragen ist Datum und die Abkürzung „Pra".
Es dürfen nur Nährmittelkarten chit dem Aufdruck Gießen-Stadt beliefert werden.
Die ausgegebene Warenmenge ist durch die vereinnahmten Abschnitte 3Xt. 33 nachzuweisen. Die Abschnitte sind dem Ernährungsamt bis zum 8. Juni 1942 auf Bogen zu 100 Stück aufgeklebt einzu- reichen. 1716V
Gießen, den 21. Mai 1942.
T—Z am
Familientogen I. Ring . .
II. Ring. s III. Ring . .
IV. Ring . , V. Ring.....
Die Einlösung der achten Rate"muß'unbedingt vor der 34. Mietoorstellung erfolgt fein.
Wahlmiete.
Die Einlösung der rückständigen Rate kann an den oben angegebenen Tagen erfolgen.
Bekanntmachung.
Betr.: Ausgabe der Zusatzkarten.
Die Zusatzkarten für Schwer- und Schwerstarbeiter sowie die Zulagekarten für Lang- und Nachtarbeiter werden wie folgt ausgegeben:
Für Betriebe mit den Anfangsbuchstaben
A—G am Dienstag, 26. Mai 1942,
H—K am Mittwoch, 27. Mai 1942,
L—Q am Donnerstag, 28. Mai 1942,
R, S, Sch, St am Freitag, 29. Mai 1942,
in der Zeil von 8 bis 12% und von 14% bis 17 Uhr,
T—Z am Samstag, 30. Mai 1942,
nur in der Zeit von 8 bis 12% Uhr.
Die vorgeschriebenen Bescheinigungen sind hierbei vorzulegen, und die im 36. Versorgungsabschnitt nicht verausgabten Karten sind zurückzugeben.
Gießen, den 23. Mai 1942. 1712D
Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen. ______ - Ernährungsamt Abt. B.
pralinenverieilüng^
Die in Gießen wohnhaften Verbraucher erhalten nach nachstehendem Plan in der Zeit vom 26. bis einschließlich 30. Mai 1942 gegen Vorlage der Rährmittelkarte 36 und des roten haushaltsaus- weifes in den durch Aushang gekennzeichneten Geschäften je Person 62,5 Gramm Pralinen, Verbraucher mit den Anfangsbuchstaben
a — - - - 26. Mai
Licher Vßßrrsftmavkt
Schweine- und Krämermarkt
Dienstag, den 26. Mat i$4<2
Auftriebszeit von 8—8% Uhr
Bei Beschickung des Schweinemarktes sind die seuchenpolizeilichen Vorschriften zu beachten. Lieh, den 20. Mai 1942.
nis0 Der Bürgermeister: Geil.
Welcher Ausgabetag für die Bezugsberechtigten in Frage kommt, ist aus dem grauen Personalausweis ersichtlich.
Die Karten werden nur an Erwachsene ausgehändigt. Im Interesse einer restlosen Erfassung des Altpapiers müssen sämtliche Reste der Karten des 35. Versorgungsabschnittes zu- rückgegeben werden.
II. Sofort bei, Entgegennahme sind alle Karten auf Zahl und Richtigkeit der Altersstufen nachzuprüfen. Spätere Beanstandungen find zwecklos.
III. Die Bestellscheine der Eier-, Fett- und Marmeladekarten müssen bis spätestens Samstag, 30. Mai 1942, bei den Warenverteilern eingereicht werden, da sonst nicht mit einer Pe- lieferung der entsprechenden Abschnitte gerechnet werden kann. Bei verspäteter Ablieferung tritt eine Kürzung der auf den Bestellschein zu liefernden Warenmenge ein.
IV. lieber die Umwandluna von Bestellscheinen der Eierkarte in Berechtigungsscheine ergeht besondere Bekanntmachung.
V. Alle Personen, die Rühe, Ziegen oder Schafe zur Eigenversorgung mit Milch sowie alle Geflügelhalter, die Hühner oder Enten zur Eigenversorgung mit Eiern halten, haben dies bei der Rartenausgabe unaufgefordert der Ausgabestelle zu melden.
VI. Vom 1. Juni 1942 ab wird entrahmte Frischmilch nur noch gegen Bezugsausweis abgegeben.
Diesen erhalten alle Personen über 6 Jahre, die nicht Selbstversorger der Gruppe A oder Selbstversorger mit Butter sind. Der Milchverteiler versieht den Bezugsausweis mit Datum und Firmenstempel und trennt den Kontrollabschnitt und den ersten Bestellschein ob; her Ausweis selbst verbleibt im Besitz des Bezugsberechtigten.
Innerhalb der Geltungsdauer (l.Juni bis 15. November 1942) kann der Verbraucher zweimal den Milchverteiler wechseln.
VII. Lebensmittelkarten ohne deutlichen Eintrag von Name und Wohnung des Inhabers sind ungültig und dürfen nicht beliefert werden.
VIII. Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, daß verlorene Lebensmittelkarten nicht erseht werden: dahingehende Anträge sind zwecklos.
IX. Die Warenverteiler werden wiederholt darauf hingewiesen, daß alle Lebensmitteltartenabschnitte nur während der aufgedruckten Gültigkeitsdauer beliefert werden dürfen. Die Darenabgabe vor Fälligkeit und nach Verfall der Abschnitte ist unzulässig.
X. Während der Ausgabetage werden Anträge auf Bezugscheine für Spinnstoffwaren und Schuhe nicht angenommen.
Gießen, den 23. Mai 1942.
Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen. Ernährungsomt Abt. B.
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Am Sonnabend, dem 30. Mai, 16 Uhr, auf der Burg Gleiberg Jahres-Hauptversammlung zu der hiermit alle Mitglieder eingeladen werden.
Landrat Dr.Lotz, l.Vors.
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was [inö 100 g Kalbsbeez wert?
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