Oie Haftpflicht des Hotelwirtes
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Strafkammer Gießen nur zu einer Abänderung -es Strafmaßes. Die Angeklagte wurde an Stelle eine ?)$• an sich verwirkten Gefängnisstrafe von sechs Woche !,8G
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Mahlzeit teilgenommen hatten, schweben noch tl t überfjaup Lebensgefahr. Es darf als ziemlich sicher angenom, -nen5roerl
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leichtsinnig zu werden. Zumindest erspart sich der
Dr. Tw.
im Felde
04032
Bezirhssgartasse Gießen
2516 D
2054 D
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Aufnahme in die
2511D
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iahte ,6ahge£d£os duhdi
drittes Todesopfer starb am Montaavormittag eii 17jähriges Mädchen. Drei weitere Personen, eine Frau und zwei jüngere Kinder, die an der Pil^i
men werden, daß die Vergiftung auf den Knolle nd l ä t t e,r p i l z, den gefährlichsten aller C ’ Pilze, zurückzuführen ist, der sich vermutlich in mcl
einjährige Handelsfachklasse Beginn Oktober 1942. Anmeldungen und Auskunft im Schulgebäude, Gießen, Goethestraße 32, Ruf 2486.
unzutreffend, so daß die Angeklagte vom Amtsgericht Vilbel wegen falscher Anschuldigung zu sechs Äochea Gefängnis verurteilt wurde. Die Angeklagte (egte gegen dieses Urteil Berufung ein, jedoch kam de
Gott der Allmächtige nahm am 5. Juli unsern lieben, braven Sohn, Bruder, Schwager, Onkel, Paten, Neffen, meinen herzensguten, treuen Freund, den
Gefreiten Fritz Bremer
Melder in einer Infanterie-Einheit nach treu soldatisch - kameradschaftlicher Pflichterfüllung für Volk und Vaterland aus den schweren Kämpfen im Osten zu sich.
In tiefer, stiller Trauer:
Fritz Bremer und Frau Helene, geb. Graulich Anna, Otto und Gottfried Bremer
Familie Christian Graulich
und alje Angehörigen, Paula Gerhard.
Psalm 46, V. 2.
Bersrod, im August 1942. -
Am 14. August entschlief unsere liebe Mutter, Schwiegermutter, Großmutter u.Urgroßmutter Frau Magdalene Fischer, geb. Rühl im Alter vbn 81 Jahren.
Die trauernden Hinterbliebenen: Familie Karl Fischer Ludwig Fischer und Frau Familie Hermann Schleif
Gießen, den 19. August 1942.
Die Beerdigung fand in der Stille statt.
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Statt Karten!
Für die zu unserer Vermählung erwiesenen Aufmerksamkeiten und Glückwünsche danken wir, auch im Namen unserer Eltern, herzlich
Werner Caspar Baumann, Oberleutnant Hildegard Baumann, geb. Jung
Marburg/Gießen, im Aug. 1942
< 04009/
IMen- WIMMN gesucht. Sehr. Ang. unt. 04033 a.d.G.A.
Für die erwiesenen Aufmerksamkeiten anläßlich unserer Vermählung sagen wir, auch im Namen unserer Eltern, unseren herzlichsten Dank
Christoph Reuther und Frau Käthe, geb. Dippel
Gießen, im August 1942
Asterweg 72
__________04010/
Sine grob Maische der Start । in den ^nzösis ür dem ! -) unter 5 iM 'st *
rungshalle Rheim Main kosteten: Ochsen 41,5 bis 53 Rpf., Bullen 37 bis 46, Kühe 18 bis 52, Färsen 25 bis 47, Kälber 26 bis 57, Schafe 44 Ppf. je Vi kg Lebendgewicht. Für Schweine wurden je kg Lebendgewicht folgende Preise erzielt: Klasse a (150 kg und mehr) 1,25 RM., bl (135 bis 149,5 kg) 1,25, b2 (120 bis 134,5 kg) 1,25, c <90 bis 119,5 kg) 1,23, d (80 bis 89,5 kg) 1,15, e bis f (unter 80 kg) 1,11, gl (fette Specksauen) 1,25, i (Altschneider) 1,25, g2 (andere Sauen) 1,15, h (Eber) 1,15 RM. Marktverkauf: alles zugeteilt.
zu 300 RM. Geldstrafe verurteilt.
Folgenschwere Pilzvergiftung
Wünsche nehmen entgegen: Alle Amtswalter der DAF., Die Kartenverkaufsstelle der NS-Gemcinschaft „Kraft durch Freude“, Seltersweg 60, die Geschäftsstellen der N SV .-Ortsgruppen: Gießen-Mitte, Lonystr. 6, Gießen- Nord,Walltorstr.38,Gießen-Ost,Kaiserallee34,Gießen- Süd, Crednerstr.24, Gießen-Klein-Linden, Schulstr. 3. Eintritt: 2.00 RM. — Karten im Vorverkauf: Nur Kartenverkaufsstelle der NS-Gemeinschaft „Kraft durch Freude“, Gießen, Seltersweg 60, Fernruf 3961
iftliP ■
Otto Ulrich
Bei uns ist ein kräftiger Bub angekommen!
In dankbarer Freude Anneliese Täubert, geb. Nischwitz Rudolf Täubert t. Z. Unteroffizier bei der Luftwaffe
ganze Fc . milie in Hanau getroffen wurde,, stellt eine furch!» bare Warnung dar. Sechs Personen, die 01 Freitagabend ein Gericht von selb st gesammelte • Pilzen genossen hatten, wurden am Samstag gegen Mittag unter schweren Dergiftungserscheinungen das Krankenhaus eingeliefert. Am Sonntag'v er ’jj7gn starben an den Folgen der Pilzvergiftung ein r 39jähriger Mann und ein 13jähriges Mädchen. Als
gedeckt und dadurch Sachen der Gäste beschädigt.
Zu beachten bleibt noch, daß der Gqst selbst das Auhandenkommen nicht mitverschulden darf. Beispiele: Der Urlauber läßt auf dem Nachttisch seine Uhr liegen, verläßt das Zimmer und läßt die Tür offen. In der Hose, die zum Ausbürsten her'ausge- hängt wurde, befindet sich die gefüllte Geldtasche. Für Geld, Wertpapiere und Schmucksachen haftet der Wirt nur beschränkt, nämlich bis zum Betrage von 1000 RM. Sicherer ist es, derartige Dinge dem Wirt zu übergeben, damit er sie sicher verwahrt. Bietet der Gast dem Wirt wertvolle Sachen zur Aufbewahrung an, dann haftet er für den vollen Schaden und nicht nur bis zu 1000 RM. Der Wirt haftet auch dann unbeschränkt, wenn er die angebotene Aufbewahrung ablehnt. Das wird er aber kaum machen.
Auf eines ist noch zu achten: Erleidet ein Gast im Hotel durch Verlust oder Beschädigung Schaden an seinen Sachen, dann inuß er dem Wirt das sofort mitteilen, sonst verliert er alle seine Ansprüche. Diese Vorschrift dient zur Sicherheit des Verkehrs. Denn dem Wirt muß auch die Möglichkeit gegeben werden, nach einer verschwundenen Sache sofort suchen zu können. Denn erfahrungsgemäß ist ein Auffinden nach längerer Zeit schwieriger als gleich nach dem Vorfall. Der Gast muß sich vor Äugen halten, daß der'Wirt ja nicht nur bei seinem Verschulden oder bei Verschulden eines Angestellten haftet, sondern überhaupt.
Noch ein Beispiel soll die strenge Haftung klarmachen. Der Urlauber will einen Spaziergang machen. Er schließt das Zimmer ab und hängt den Schlüssel an das dafür vorgesehene Brett. Hier hängen nun je nach der Größe des Hotels 50 bis 100 Schlüssel und können gut beobachtet werden. Und dennoch gelingt er einem anderen Hotelgast, einen nicht zu seinem Zimmer gehörenden Schlüssel abzunehmen und das fremde Zimmer zu' öffnen. Hier stiehlt er, was er nur finden kann. Dem Wirt kann man keinen Vorwurf machen. Er hat alles Erdenkliche getan, um die Schlüssel beobachten zu können. Und trotzdem haftet er für den Schaden, den der bestohlene Gast erlitten hat.
Auch wenn jeder Gast sicher sein kann, daß ihm ein entstandener Schaden ersetzt wird, ist es doch besser, selbst auf seine Sachen zu achten und nicht
Amethyst- Brosche (Lilastein) vor einiger Zeit verloren.
Abzugeben geg. Belohnung a. d. Fundbüro s25i8D
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gM, ferner LernmlltekkosiÄi, nolwenNge Fahrk- kosten und Zuschüsse zu den Kosten der Lebenshaltung, falls das Kind außerhalb wohnen oder verpflegt werden muß. Von seltenen Ausnahmefällen abgesehen, werden Ausbildungsbeihilfen zum Besuche von Volksschulen und Fortbildungsschulen nicht gewährt.
Der Antrag ist spätestens tin Monat nach Beginn des Schulabschnittes beim Schulleiter oder für Hochschüler beim Finanzamt des Wohnsitzes der Eltern einzureichen. Nähere Auskunft erteilen die Finanzämter.
Tlachrichienhelferinnen des Heeres
werden noch laufend eingestellt.
NSG. Nachrichtenhelferinnen des Heeres werden laufend zur Verwendung in den Fernsprechvermittlungen und den Fernschreibstellen des Heeres eingestellt. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Von den Bewerberinnen werden Mindestalter von 17 Jahren, gesundheitliche Tauglichkeit, straflose Vergangenheit, Beherrschung der deutschen Sprache sowie eine gewisse geistige Wendigkeit verlangt. Die Bewerberinnen werden als Nachrichtenhelferinnen notdienstverpflichtet und erhalten neben freier Bekleidung, Unterkunft und Verpflegung eine wehrsoldähnliche Barvergütung. Ein etwa bestehendes Beschäftigungsverhältnis wird durch die Heranziehung zum Notdienst nicht unterbrochen, es erfolgt lediglich eine Beurlaubung für die Dauer des Notdienstes. Nach der Ausbildung in besonders auf- gestellten Ausbildungstrupps für Nachrichtenhelferinnen erfolgt^ der Einsatz .in uniformierten, geschlossenen, militärischen Einheiten in den besetzten Gebieten und im Reichsgebiet unter Führung besonders geschulter weiblicher Kräfte. Durch den Einsatz in diesen (Gebieten erhalten die Nachrichtenhelferinnen Gelegenheit, neben ihrer interessanten dienstlichen Aufgabe Land und Leute anderer Ge-. biete kennen zu lernen. Mädchen, die bereits in besonders wehrwichtigen Diensten stehen, in der Landwirtschaft oder Haushaltungen von kinderreichen Familien eingeftUt sind, können als Nachrichtenhelferinnen im allgemeinen nur dann not» dienstverpflichtet werden,.wenn für sie entsprechender Ersatz gestellt wird. Einzelheiten können bei dem Stellv. Generalkommando XII, A. K. (Kommandeur der Nachrichtentruppe XII) in Wiesbaden und beim Kommandeur der Nachrichtentruppe IX, Kassel-Wilhelmshöhe, Schlieffenplatz, erfragt werden, an die alle Bewerbungen unter Vorlage eines selbstgeschriebenen Lebenslaufes zu richten sind.
Wieder erweiterte Bezugsmöglichkeiten auf TUihrmittelkarten.
Der Reichsernährungsmimster hat zur Verbesserung der Versorgung mit Nährmitteln abermals erweiterte Bezugsmöglichkeiten geschaffen. Neben dem bereits bekanntgetzebenen Einsatz von Weizenmehl her Type 1050 wird nunmehr auch Kartoffelstärkemehl ausgegeben werden. Die Verbraucher können das Kartoffelstärkemehl auf alle zum Bezug von Getreiderzeugnissen berechtigenden Einzelabschmtte der Nährmittelkorten beim Kleinverteiler beziehen, soweit diesem für diese Zwecke Kartoffelstärkemehl geliefert worden ist. Die Nährmittelbezugscheine der
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LPD. Hanau, 18.Aug. Ein folgenschwerer Fo von Pilzvergiftung, von der eine ganze Fc
Wir erhielten die schmerzliche Nachricht, daß mein innigstgeliebter, unvergeßlicher Mann, der treusorgende Vater seines Kindes, unser über alles geliebter Sohn, Bruder, Schwager Und Onkel
Alfred Oehus
Unteroffizier in einem Panzerjäger-Regiment bei den schweren Kämpfen in Nordafrika, im blühenden Alter von 27 Jahren, sein junges Leben lassen mußte.
In tiefer Trauer: Lieselotte Oehus, geb. Kopp, und Töchterchen Roswitha
Familie Hermann Oehus
Familie Jakob Kopp nebst allen Angehörigen.
Gießen-Klein-Linden, Oehus, Großen-Linden, Rödgen.
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K, S
Kleinverteiler werden von den Großverteilern außer mit Nährmitteln zum Teil mit Weizenmehl der Type 1050, das hierfür ausdrücklich freigegeben wird, und zum Teil mit Kartoffelstärkemehl beliefert werden. Die Abgabe von Kartoffelstärkeerzeug- nissen auf die St.-Abschnitte der Nährmittelkarten bleibt von dieser Regelung unberührt.
Gießener Schlachtviehmarkt.
Auf dem gestrigen Gießener Schlachtvieh markt (Schlachtvieh-Verteuungsmarkt) in der Viehversteige-
Zu Gunsten des Kriegs -Winterhilfswerkes 1942143 Sonntag, 30. August, 15 Uhr, Gießen, in den Schulhöfen der Langemarck- und Justus-von-Liebig-Schule Großes Wunschkonzert
Ihr wünscht • Künstler spielen und singen Ausführende:
Ein großes kombiniertes Musikkorps der Luftwaffe • Das Orchester der Meistersolisten im grauen Rock • Betty Sedlmayr, Berlin, die bekannte Rundfunk- und Schallplattensängerin - Erna Maria Müller, Sopran vom Deutschen Theater, Wiesbaden • Charlotte Schütze, Soubrette vom Deutschen Theater in Wiesbaden • Theo Herrmann, Tenor vom Opernhaus Frankfurt am Main Ewald Böhmer, Bariton vom Deutschen
1 Theater, Wiesbaden • Emil Seidenspinner, Tenorbuffo vom Opernhaus Frankfurt/M.
Die Deutsche Arbeitsfront Wggp NSG. „Kraft durch Freude" Kreisdienststelle Wetterau
Statt besonderen Anzeige.
Nach kurzer, schwerer Krankheit verschied heute früh mein lieber Mann, der treusorgende Vater seines Sohnes, unser lieber Bruder, Schwager und Onkel
Fritz Möglich
Maler und Anstreicher im 58. Lebensjahre.
Die trauernden Hinterbliebenen: Katharine Möglich, geb. Weller Herbert Möglich u. alle Verwandten. Hochelheim, Lützellinden, Rödelheim, Allen- dorf, Gransee, Wetzlar, i. Felde, 18. Aug. 1942. Die Beerdigung findet am Donnerstag, dem 20. August, 14 Uhr statt.
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meiden war. So kann beispielsweise während eines Gast jeden Aerger und verdirbt sich nickst die Ur- Gewitters ein Blitz einschlagen und zünden: oder laubsstimmung.
während eines Sturmes werden die Dachziegel ab-
Einem Arbeiter wird von seiner Firma Urlaub gewährt und wegen seiner Tüchtigkeit auch ein Teil der Kosten für eine richtige Reise von der Firma übernommen. Die Freude ist groß, und schnell geht es ans Packen. Nicht so viel mitnehmen, aber da der Urlauber im luftgefährdeten Gebiet wohnt, ist es besser, er nimmt noch einige Wertsachen und wichtige Papiere mit.
Die Reise ist gut überstanden. Am Ankunftsbahnhof empfängt den Urlauber ein dienstbereiter Geist und nimmt ihm den Koffer ab, um ihn ins Hotel zu bringen. Im Hotel wird er freundlich ausgenommen. Nachdem er sich ein wenig frischgemacht hat, aeht es ans Essen. Leider vergeht dem Urlauber der Appetit etwas, als sein Auge auf ein Schild mit folgendem Inhalt fällt: „Die Haftung für das Abhandenkommen von Sachen meiner werten Gäste lehne ich ab. Der Wirt."
Wir können den Urlauber beruhigen, der Anschlag des Wirtes ist ganz ohne Bedeutung. Nirgendwo hat man soviel Aussicht, für abhandengekommene Sachen Ersatz zu erhalten, wie gerade im Hotel. Das ist ein großer Unterschied zum Restaurant. Der Gastwirt, der nur Speisen und Getränke verabfolgt, braucht für abhandengekommene Sachen nicht zu haften. Er braucht nicht einmal ein entsprechendes Schild im Lokal anzubringen. Anders d>er Gastwirt, der Gäste zur Beherbergung aufnimmt. Er haftet für die Sachen des Gastes, auch wenn er einen Anschlag wie den genannten anbringt.
Schadensersatz ist zu leisten, auch wenn die Sachen nicht im Hotel selbst abhanden kommen. Der Wirt ist auch dann haftpflichtig, wenn der Hausdiener den Koffer auf dem Wege vom Bahnhof zum Hotel verliert oder beschädigt. Die Ersatzpflicht kann sogar dann eintreten, wenn kein Zimmer im Hotel mehr fres ist, der Urlauber also wieder unverrichteter Dinge abziehen muß. Sagt der Gast dem Hausdiener gleich am Bahnhof, daß er sich die Zimmer nur erst einmal ansehen will, dann tritt die Haftpflicht des Wirtes noch nicht ein.
Selbstverständlich haftet der Wirt dann nicht, wenn die Beschädigung des Koffers durch den Gast selbst erfolgt. Die Haftpflicht entfällt ferner, wenn der Schaden durch höhere Gewalt verursacht wird. Unter den Begbiff „Höhere Gewalt" fallen außergewöhnliche, von außen kommende Ereignisse, deren Eintritt nicht vorauszusehen und auch nicht zu ver-
Abschlußprllfung än G schule Gießen. Vom 5. bis 13. August fand bij! staatliche Abschlußprüfung an der Gewerbeschui, statt. Der Prüfungsausschuß setzte sich dufomnui aus dem staatlichen Prüfungskommisfar Oberbaus Kuhlmann, der auch beauftragt war, die Hcj fische Handwerkskammer Darmstadt- zu üertreten dem Direktor Tielmann, der auch beauftrag war, die Hessische Landesregierung zu vertreten, den Vertreter des Handwerks, Obermeister Freitag und dem Lehrerkollegium. Der Kurator der Schul» Oberbürgermeister Ritter, war verhindert, de Prüfung beizuwohnen. Der Prüfung aus der A'ön teilung Hochbau, Maschinenbau und Elektrotechmf i unterzogen sich 39 Studierende. Mit „gut" bestm den 17 Prüflinge, mit „befriedigend" 11 und mi „bestanden" 11 Prüflinge.
Strafkammer Gießen.
Die Ehefrau S. M. in Vilbel hatte einen Polizei, beamten unter der Beschuldigung, er habe ihr (M walt angetan, angezeigt. Diese Beschuldigung wer
ile zur oni t Span Hunq: Hisse ni Eschen Mtftrei fiten sie. fische ( schieße I ßanbun n Tommi Mtejmr, s hi Seiten
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sagen wir allen unseren herzlichsten Dank.
Die trauernden Hinterbliebenen.
Heuchelheim, den 17. August 1942.
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I von den ieder und nbigt wc Achten si 1 machen, chtsstand hl wie M aber cht und ! ile die R
reren Exemplaren in dem Gericht befand.
Schweinemarkt in Friedberg.
* Friedberg, 19. August. Aus dem heutiges Schweine markt standen 226 Ferkel zum Der« kauf. Es kosteten bis 6 Wochen alte Ferkel 12 bis 14 RM., 6 bis 8 Wochen alte 14 bis 18, 8 bis 12 Wochen alte 18 bis 26 RM. das Stück. Nach leb« haftem Handel verblieb geringer Ueberstand.
Verdvukelungszeit:
19. August von 21.40 bis 5.42 Uhr.
Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter bti HauptschriftletterS: Ernst Blumschein. Lerantwortlich für Politik und Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für das Feuilleton: Dr. Hans Thyriot (bt* urlaubt): t. B. Dr. Fr. W. Lange; für Stadt Gießen, Provinz, Wirtschaft und Sport: Ernst Blumschetn.
Druck und Verlag: Brühlsche Unlversitätsdruckerel R. Lange K. <3. XettaQStelteT: Dr.-Jng. Erich Hamann: Anzeigenleiter: Hans BeL Anzeigenpreisliste Nr. 6.
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