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Vorbereitung für die Reifeprüfung

Sonderkurse durch KdF.

In die Kurse werden ausgenommen Volksgenossen und Volksgenossinnen im Alter von 18 bis 35 Jah­ren, die bereits im Berufsleben stehen. Bedingung für die Aufnahme ist ein mindestens gutes Ab- aangszeugnis der Volksschule und das Bestehen einer Aufnahmeprüfung. Dann werden die Betreffenden in vier Jahre umfassenden Abendkursen in allen Unterrichtsfächern der höheren Schule unterrichtet. Ein einjähriger Vorkursus soll den wesentlichen Un­terrichtsstoff der Mittelstufe einer Oberschule behan­deln, die drei weiteren Jahre dienen der Erlernung des Unterrichtsstoffes, der auf der Oberstufe einer höheren Schule verlangt wird.

Die Lehrfächer sind: Deutsch, Geschichte, Erdkunde, Biologie, Chemie, Physik, Mathematik, Englisch und Latein. Dabei wird es möglich sein, Hörer, die in einzelnen Fächern schon Vorkenntnisse besitzen, vom Belegen dieser Fächer zu befreien. Am Ende jedes Lehrganges finden Jahresabschlußprüfungen statt, deren Bestehen Voraussetzung für das Belegen des Faches im nächsten Jahr ist. Will jemand in einen späteren Lehrgang eintreten, so hat er die Abschluß­prüfung, die vorhergeht, mitzumachen. Hat der Teil­nehmer die letzte Jahresabschluhprüfung bestanden, dann wird er zum Ablegen der Reifeprüfung als Nichtschüler gemeldet. Nach bestandener Reifeprü­fung wird er für sein weiteres Studium in jeder Weise gefördert.

Die Kurse, die im Rahmen des Volksbildungs­werkes der NSG. Kraft durch Freude" zunächst nur in Gießen laufen, sollen im April beginnen. Für die Anmeldung und jede weitere Auskunft wende man sich an dieNSG.Kraft durch Freude", Gießen, Schanzenstraße 18.

in mehreren Kreisstädten durchgeführt wurden/ haben gezeigt, daß nur der gesunde und in jeder Hinsicht vorbildliche Hitlerjunge mit dem festen Willen zum Land ausgenommen werden kann. Be­geistert erwarten die Jungen ihren Einsatz, und selbst die ängstlichen Einwände mancher besorgter Eltern konnten im Rahmen der Beratungen wider­legt werden. Sie wissen, daß ihre Kinder den rech» ten Beruf erwählt haben. Wer sich heute noch nicht entschieden hat, der soll so schnell wie' möglich seinen Entschluß fassen und die Anmeldung zum Landdienst beim Arbeitsamt oder beim zuständigen HJ.-Bann abgeben. Noch ist es Zeit!

Die Volksschulen in Hessen.

Aus Anordnung des Reichsmimsteriums für Wis­senschaft, Erziehung und Volksbildung wurde für das Schuljahr 1940/41 eine allgemeine Erhebung über die Volksschulen im Deutschen Reich durchge­führt, deren Einzelergebnisse jetzt vom Statistischen Reichsamt veröffentlicht werden. Danach waren im Lande Hessen 961 Schulen mit 157 246 Schulkindern vorhanden. Es entfielen auf die einzelnen Stadt- und Landkreise:

Stadtkreise: Darmstadt 15 Schulen (3885 Jungen, 3923 Mädchen), Gießen 5 Schulen (1691 I., 1731 M.), Mainz 21 (6961 I., 6745 M.), Offenbach 12 (3632 I., 3545 M.), Worms 7 (2599 I., 2584 M.).

Landkreise: Alsfeld 83 (2748 I., 2792 M.), Al­zey 60 (3218 I., 3217 M.), Bergstraße 89 (6585 I., 6583 M.), Dingen 38 (3386 I., 3272 M), Büdin­gen 97 (3813 I., 3641 M ), Darmstadt 35 (3295 I., 3330 M.), Dieburg 51 (4205 I., 4130 M ), Erbach 82 (3082 I., 3022 M), Friedberg 71 (5027 I., 4939 M.), G i e ß e n 82 (4222 I., 4206 M ), Groß- Gerau 30 (4350 I., 4329 M), Lauterbach 68 (2170 I., 2123 M.), Mainz 39 (3249 I., 3281 M.), Offenbach 31 (5456 I., 5629 M.), Worms 45 (5409 I., 5241 M.). ________________

Hausgehilfinnenpriifung in Gießen.

gfs. Am 13. und 14. März herrschte in den Räu­men der Mädchenberufsschule reges Leben. Zwölf hauswirtschaftliche Lehrlinge und eine' Hausgehilfin mit mehrjähriger Praxis wollten in einer Prüfung beweisen, was sie im Haushalt gelernt haben. Es war eine Freude, den Mädchen bei der Arbeit zu­zusehen. Es wurde gekocht und gebacken, gebügelt, gestopft und geflickt. In einer Niederschrift zeigten die Mädchen, daß sie über die Arbeit im Haushalt auch nachdenken und ihr Tun begriffen haben. Außerdem lösten sie einfache Rechenaufgaben aus dem Gebiet der Hauswirtschaft. Unter dem Vorsitz der Rektorin wurde in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Frauenwerk die Prüfung von der Mäd­chenberufsschule durchgeführt. Die hauswirtschaft­lichen Lehrlinge waren während ihrer zweijährigen Lehrzeit in Familienhaushaltungen untergebracht, die vom Deutschen Frauenwerk als Lehrhaushalt anerkannt find. Zum Prüfungsausschuß gehört auch eine erfahrene Hausgehilfin, die der Fachgruppe Hausgehilfin in der DAF. angehört. Alle Prüflinge haben die Prüfung bestanden. Die meisten Mädel haben den Wunsch, weiter in der Hauswirtschaft zu arbeiten, und man darf hoffen, daß sie tüchtige und einsatzbereite Hausgehilfinnen werden, an denen die kinderreiche Mutter eine gute Stütze hat, und die später im eigenen Haushalt einmal die Arbeit als Hausfrau gut meistern werden.

Die Schlüsselabgabe bei der Reise.

Wenn jemand verreisen muß, entsteht im Hinblick auf die notwendigen Luftschutzmaßnahmen die Frage der Uebergabe der Wohnungsschlüssel an den Luftschutzwart. In derSirene" wird die häufig aufgetauchte Frage behandelt, wer den Schaden ersetzt, der infolge einer solchen Schlüsselabgabe in der Wohnung z. B. dadurch entsteht, daß etwas abhanden kommt. Wird es während des Flieger­

Die NSG.Kraft durch Freude, Abt. Dolksbil- dungswerk, in Gießen beabsichtigt, ähnlich wie dies in anderen größeren Städten des Reiches bereits in Angriff genommen wurde, Sonderkurse zur Vor­bereitung für die Reifeprüfung einzurichten. Diesem Plan liegt der Gedanke zugrunde, daß nach diesem Krieg eine größere Lücke eintreten wird in dem Bedarf an leistungsfähigen Köpfen, denen die beste Schulung zuteil wurde. Alle in Frage kommenden Stellen sind aufgerufen, Mittel und Wege zu er­sinnen, um den Zustrom zur Universität zu ver­stärken. Diesem Ziel sollen auch die geplanten Kurse dienen. Es ist zweifellos in allen Schichten unserer berufstätigen Bevölkerung noch kraftvolle Jntelli- genr vorhanden, auf die im Sinne der geschilderten Ziele nicht verzichtet werden kann und die für die Sonderkurse in Betracht kommen. Es gilt in diesen Kursen, der Universität aus den Kreisen der auf­stiegwilligen berufstätigen Männer und Frauen hochwertigen Nachwuchs zuzuführen.

Die Kurse wollen wirklich begabten Volksgenossen, denen aus irgendeinem Grunde keine ihren An­lagen entsprechende.Bildung zuteil werden konnte, zu einer vertieften Ausbildung ihres Geistes ver­helfen. Es sollen sich daher nur solche Volksgenossen melden, die den festen Vorsatz haben, in steter Ein­satzbereitschaft wirklich ernste Arbeit zu leisten. Die Kurse wollen nicht denen einen Ersatz bieten, die einst auf der Schule das Ziel nicht erreicht haben. Jeder, der sich meldet, muß sich innerlich selbst prü­fen, ob er den ernsten Willen und die nötige Kraft zum Durchhalten aufbringen wird. Dann aber winkt ihm auch das schöne Ziel, ausgenommen zu wer­den in die Reche führender schaffender deutscher Menschen.

alarms notwendig, die verlassens Wohnung zu be­treten, und ereignet sich bei dieser Gelegenheit ein Diebstahl oder eine Sachbeschädigung, dann hat der Geschädigte nach der Kriegssachschädenverordnung einen Entschädigungsanspruch an das Reich. Liegen die Voraussetzunaen dieser Verordnung nicht vor, dann kann der Geschädigte sich nur an diejenigen halten, die ihm auf Grund des Bürgerlichen Ge­setzbuches zum Schadenersatz verpflichtet sind, also an den Täter, wenn er ihn ausfindig machen kann, oder an den Verwahrer der Wohnungsschlüssel, der deren mißbräuchliche Benutzung durch eigenes Ver­schulden ermöglicht hat. Wenn also jemand seine Wohnungsschlüssel vor der Abreise abgeben will, was aus Erfahrungsgründen sehr zweckmäßig ist, so tut er gut, den Empfänger darauf hinzuweisen, daß er mit den Schlüsseln sehr sorgfältig umgehen solle. Am besten ist es, die Schlüssel im verschlosse­nen Briefumschlag abzugeben, damit sie tatsächlich nur im Ernstfall benutzt werden.

Landkreis Gießen.

# Mainzlar, 18. März. Bei Gastwirt Müller fand die Jahresschlußversammlung unseres G e - sangvereins statt. Nach der Totenehrung er­stattete Vereinsführer Ludwig Fuchs den Jahres­bericht und an Stelle des verhinderten Rechners Wilhelm Sommer die Rechnungsablage. Die Kassen­lage geht in Ordnung, dem Rechner wurde Entla­stung erteilt. Der gesamte Vorstand blieb im Amt.

* Treis a. b. Lumda, 19. März. Im Laufe des gestrigen Tages gelang es, die kleine Elisabeth Göbel, die beim Spielen in einen Wassergraben gefallen und von dem Wasser in den unmittelbar bei der Unfallstelle beginnenden 120 Meter langen Abflußrohrkanal gedrückt worden war, aus der Rohrleitung zu bergen. Der tragische Tod des Kin­des sollte allen Eltern eine erneute Mahnung sein, ihre Kinder vor dem Spielen an Wasserläufen, auf Fahrbahnen usw. eindringlich zu warnen.

£ Holzheim , 19. März. Am Freitag, 20. März, können die Eheleute Wilhelm Friedrich Laux und Frau Dorochea, geb. Laux, das Fest der goldenen Hochzeit feiern. Der Jubilar ist 71 Jahre, seine Frau 69 Jahre alt. Beide sind noch sehr rüstig und helfen ihren Kindern eifrig in der Landwirtschaft mit. Wir gratulieren recht herzlich.

Von einem vorüberfahrenden Güterzug erfaßt.

LPD. Limburg, 18. März. Ein seit acht Tagen im PosthilfSdienst beschäftigter älterer Mann wurde auf dem Bahnhof Villmar von einem vorüber­fahrenden Güterzug gestreift und am Kopfe er. heblich. verletzt. Ferner erlitt er einen Beinbruch. Man brachte' den Verletzten ins Krankenhaus, wo er nach wenigen Stunden verstarb.

Verdunkelungszeit:

19. März von 20.32 bis 6.56 Uhr.

Briefkasten der Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

217.100, Gießen. Der Vertrag über die Annahme an Kindes Statt kann wie jedes andere Rechts­geschäft angefochten werden (Irrtum, arglistige Täu­schung usw.). Außerdem kann er durch Vertrag zwi­schen dem Annehmenden und dem 'angenommenen Kinde jederzeit aufgehoben werden (§ 1768 des Bür­gerlichen Gesetzbuches). Das Gesetz vorn 12. April 1938 über die Aenderung und Ergänzung familien­rechtlicher Vorschriften gibt weiterhin die Möglich­keit, das durch die Annahme an Kindes Statt be­gründete Rechtsverhältnis durch gerichtliche Ent­scheidung aufheben zu lassen, wenn wichtige Gründe in der Person des Annehmenden oder des Kindes die Aufrechterhaltung des Annahmeverhältnisses sittlich nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen. Ob in Ihrem Falle insbesondere die letztere Möglichkeit gegeben ist, läßt sich ohne Kenntnis der näheren Einzelheiten nicht beurteilen.

Aus der Giadi Gießen.

Säuglinge.

Im Entbindungsheim liegen die Wöchnerinnen hier, die Säuglinge dort. Wenn es Zeit ist für die kleinen Dälglein, genährt zu werden, so daß sie schwellen, quellen und gedeihen können, dann geht die Schwester und holt aus der Kinderei das Kind, bringt es der Mutter und überläßt es ihr. Nachher wird das Kind wieder abgeholt und kommt in die Kinderei zurück.

Es sind ihrer viele, die dort liegen. Können sie nicht verwechselt werden? Das können sie nicht, denn sie haben ihre Namen. Der Name steht auf einem Schild über dem Bettchen, außerdem ist ihnen ein Namensschild auf den Bauch gebunden.

Da liegen sie nun, meist schlafend, alle noch sehr zart, sozusagen quallenhaft atmend, und trotzdem sind sie schon... Sie fmi) Meyer, Kowalik, Hotten- rodt, Bieneberg, sogar Schulze sind sie. Säugling Schulze!

Das wissen sie noch nicht. Sie werden es erst später zu wissen bekommen, wenn sie aufgerufen werden, sei es in der Schule, sei es auf dem Wehr­bezirkskommando ... Meyer, Kowalik, Hottenrodt, Bieneberg, Schulze I, Schulze II.

Davon ahnen sie jetzt nichts. Sie liegen nur und schlafen. Ihnen macht es nichts aus, daß sie von der Behörde (denn das ist das Entbindungsheim) als Meyer usw. behandelt werden. Jenseits dieser Einteilung sind sie Bubis, Püppchen, Ottchen, Die- terchen und Schnuckis. Sie gucken unsagbar ver­trauensvoll auf die Welt, viele lächeln sogar. Wo­gegen dann freilich nichts hilft. Also? Du nickst ihnen zu und sagst nichts mehr.

Alle, wie sie daliegen, sind Tatsachen, und sie wer­den einmal groß werden. Alsdann schaffen s i e Tat­sachen! Sie! Diese da, die Gewickelten! Meyer, Kowalik, Hottenrodt, Bieneberg, Schulze I, Schulze II. Du aber, der du heute dies denkst und ihnen vielleicht ein Hottepserd ober einen Baubau schenken möchtest, oder neue Windeln, da der Ver­brauch rasend ist, du bist alsdann alt.

Felix Riemkasten.

HHemeinM M firaft öutffl Me

SdF.-Sporlkurs:

Fröhliche Gymnastik und Spiele" für Frauen

jeden Donnerstag, von 20.00 bis 21.00 Uhr Schillerslhule, Schillerstraße. 956D

Oie Wertscheine

für das Kriegs-WHW. 1941/42.

Der Reichsbeauftragte für das Kriegswinterhilfs­werk 1941/42 gibt folgendes bekannt: Die Gültig­keitsdauer der Wertscheine für das Kriegswinter­hilfswerk 1941/42 wird bis zum 30.4. verlängert, der Betreute kann die Wertscheine auch noch im Monat April in Zahlung geben. Gleichzeitig werden die Einlösungsfristen der Wertscheine wie folgt ge­ändert: 1. Bis zum 31.5.42 Einlösung der Wert­scheine durch den Einzelhandel bei den Banken. 2. Bis zum 15. 6.42 Abgabe der Wertscheine durch die Banken bei ihren Zentralstellen. 3. Bis zum 30. 6. 42 Abrechnung der Wertscheine durch die Zentralstellen beim Reichsbeauftragten für das WHW.'

»pflüg mit, Kamerad!-

NSG. In den letzten Wochen und Monaten wurde eine intensive Nachwerbung für den Landdienst der Hitler-Jugend durchgeführt. Tausende von Jungen und Mädeln im Reich haben sich für diese vorbild­liche ErM)Ungsgemeinschaft bereits gemeldet. Auch in unserem Gebiet wartet eine große Zahl von An­wärtern auf die Einberufung zum Vorschulungslehr- gang, der der Einweisung in die Landdienstlager vorausgeht. Die Mustcrungsappelle, die inzwischen

Die Seinen geborgen zu wissen

stärkt den Willen zur Tat Erfolgreiche Männer haben ihr Leben versichert!

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