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Weise klargestellt wird. Die Unterschrift muß am Schluß des Testaments stehen.

Gießener Schlachtviebmarkt.

Auf dem gestrigen Gießener Schlachtviehmarkt (Schlachtvieh-Verteilungsmarkt) in der Viehversteige­rungshalle Rhein-Main kosteten: Ochsen 36 bis 43 Rpf., Bullen 35 bis 44, Kühe 14 bis 44, Färsen 27,5 bis 50, Kälber 18 bis 57, Schafe 15 bis 52 Rpf. pe 7» kg Lebendgewicht. Für Schweine wurden je kg Lebendgewicht folgende Preise erzielt: Klasse a (150 kg und mehr) 1,45 RM., bl (135 bis 149,5 kg) 1,43, b2 (120 bis 134,5 kg) 1,41, c (100 bis 119,5 kg) 1,37, d (80 bis 99,5 kg) 1,31, ef (unter 80 kg) 1,25, gl (fette Specksauen) 1,45, i (Alt- schneider) 1,41, g2 (andere Sauen) 1,31, h (Eber) 1,31 RM. Marktverlauf: alles zugeteilt.

Gießener Dochenmarktpreife.

6 Gießen, 16. Dez. Auf dem heutigen Wochen­markt kosteten: Wirsing, Ti kg 10 Rpf., Weißkraut 7, Rotkraut 10, rote Rüben 8, Unterkohlrabi 8, Grünkohl 6, Lauch 15, Sellerie 16, Feldsalat, 1/m> 10 Rpf.

Verdunkelungszeit:

16. Dezember von 17.08 bis 7.58 Uhr. *

* Die Jugendgruppe des Deutschen Frauenwerks veranstaltet am kommenden Sonntag, 20. Dezember, 16.30 Uhr, im Standort­lazarett, und am Mittwoch, 23. Dezember, 19 Uhr, im Altersheim vorweihnachtliche Feiern. Die Mit­glieder werden gebeten, eine halbe Stunde vor Beginn anwesend zu sein.

** Strom sparen! Müssen alle Lampen im Zimmer brennen, wenn nur am Schreibtisch ge­arbeitet wird? Genügt nicht die Schreibtischlampe allein auch zur Aufhellung des Raumes, solange wir für Rüstung und Front Strom sparen müssen? Strom sparen hilft der Front!

** Keine telgraphischen Weihnachts­und Neujahrsglückwünsche. Wie der Reichspostminister mitteilt, wird mit Rücksicht auf die starke Belastung des Telegraphen durch kriegs­wichtige Telegramme für die Zeit vom 18. Dezember 1942 bis 5. Januar 1943 einschließlich die Annahme von Weihnachts- und Neujahrswünschen und -griißen sowohl in vollbezahlten Telegrammen als auch in Brieftelegrammen für den Auslandsdienst gesperrt.

** Wichtig für Rentenempfänger. Empfänger von Renten aus der Angestellten-, In­validen- und Unfallversicherung werden darauf auf­merksam gemacht, daß die Reichspost im Einver­nehmen mit dem Reichsarbeitsminister auf die Be­glaubigung der Unterschrift und auf die Beibringung etwa erforderlicher Lebens- und Witwenschafts­bescheinigungen bei der Abhebung der Rente für Januar 1943 verzichtet. Die nächste allgemeine Be­glaubigung der Unterschrift usw. ist erst bei der Zahlung für Oktober 1943 erforderlich.

** V o n der Hessischen Brandversiche­rungsan st alt. Der Beitragssatz für die bei der Hessischen Brandversicherungsanstalt versicherten Ge­bäude wurde für das Kalenderjahr 1943 mit Zu­stimmung des Derwaltungsrates wieder auf 13 Rpf. für je 100 RM. Umlagekapital festgesetzt. Alle ver­

sicherungstechnischen Ueberschüsse des Rechnungs­jahres 1942 werden ausschließlich zur Bestreitung der Beitragsrückerstattungen an die Versicherten verwendet und im Jahresabschluß 1942 der Rück­lage für Beitragserstattungen zugewiesen.

Strafkammer Gießen.

Wegen Urkundenfälschung hatte sich gestern die Ch. H. aus T. vor der Strafkammer zu verant­worten. Die Angeklagte hatte eine Uebergangskarte der Reichsbahn zur Benutzung der II. Wagenklasse gefälscht und ferner durch Datenfälschung auf einem Freifahrtschein eine längere Gültigkeitsdauer des

Scheines bewirkt. Von den beiden verfälschten Aus­weisen machte sie Gebrauch. Wegen schwerer Fäl­schung wurde die Angeklagte zu drei Monaten und drei Wochen Gefängnis verurteilt.

Schweinemarkt in Friedberg.

* Friedberg, 16. Dez. Auf dem heutigen Schweinemarkt waren 129 Ferkel a-ufgetrie- ben. Es kosteten bis 6 Wochen alte Tiere 30 bis 35 RM., 6 bis 8 Wochen alte 35 dis 45 RM., 8 bis 12 Wochen alte 45 dis 60 RM. pro Stück. Der Handel war lebhaft, es wurde ausverkauft.

Richtige Säuglingspflege im Winter.

Kälte schadet dem Säugling nicht. Lustbad auch im Winter.

Wie weit erfordert die kalte und nasse Jahres­zeit vom Herbst dis zum Frühjahr dieses oder jenes Besondere in der Pflege des Säuglings? Das sind wohl die ersten Fragen, die von mütterlicher Seite für den Winter gestellt werden:Soll ich den Säug­ling wärmer anziehen oder nicht? Soll ich das Kind wärmer baden als im Sommer? Oder soll ich es gar, um es vor Kälte zu schützen, im geheizten Zimmer etwa mehr in Ofennähe halten?"

Nichts von alledem! Die Zimmerwärme braucht weder höher als 18 Grad Celsius zu sein, noch gehört das Kind in Ofennähe, noch braucht der Säugling im normal geheizten Raum wärmer be­kleidet zu sein als sonst, noch benötigen wir im Winter ein wärmeres Bad als etwa 35 Grad Celsius.

Würden wir das Kind im Winter zu warm halten, also im geheizten Zimmer dicke Wollsachen zur Kleidung und schwere Federdecken als Zudecke im Säuglingsbett benutzen, würde das Kind stän­dig in Schweiß geraten, wodurch die Krankheits­gefahr wesentlich erhöht wird, das Gegenteil von dem, was wir erreichen wollen.

Für den Aufenthalt des Säuglings im Zimmer ist auch im Winter, was die Wärme anbelangt, alles Nötige getan, wenn das Zimmer so geheizt ist, daß tagsüber etwa 18 Grad Celsius, nachts im Schlaf­zimmer etwa 16 Grad Celsius Wärme gemessen werden. Im übrigen ändert sich in Kleidung, Bett, Bad und Pflege gegenüber anderen Jahreszeiten nichts, wenn bisher alles richtig gemacht war.

Was wir dem Kinde im Winter zu geben haben, ist vielmehr: Fr.iscke Luft und Sonne! Denn im regnerischen Herbst, im kalten Winter, im nassen Frühjahr ist das Kind viel im geschlossenen Zimmer. Mangel an frischer Luft kann die Haut träge machen und das Kind verweichlichen. Gerade um diese Zeit halten wir daher nachdrücklich auf ausreichende Zimmerlüftung, morgens, mittags und abends vor dem Nachtschlaf je einige Minuten, denn die kühle, frische Luft erwärmt sich schnell. Und wir verhindern zu trockene Zimmerluft, indem wir, besonders bei Zentralheizungen, Wasserbehälter auf die Heiz­körper stellen. Wir achten darauf, daß das Kind bei der Zimmerlüftung nicht in Zugluft gerät.

Dafür lassen mir das Kind auch im Winter

tagsüber im Zimmer ohne Bedenken mehrfach einige Minuten nackt strampeln, damit es sein fröhliches Luftbad bekommt, z. B. vor seinen Mahlzeiten oder beim Wickeln oder vor dem Bad.

Unbedingt aber muß das Kind ins Freie, selbst wenn es draußen richtig kalt ist. Es ist durchaus gut, wenn der Säugling seinen Mittagsschlaf im Freien hält, z. B. auf dem windgeschützten Balkon. Hierzu werden ihm natürlich Mütze und Handschuhe gegeben, genau so, wie zu den täglichen Ausfahrten im Wagen, die wir vor allem in der Wintersonne, aber auch sonst bei trockener Kälte unternehmen. Der Wagen braucht nicht mit einerWindschutz­scheibe" über dem ruhenden Kind abbeschlossen zu werden, wir suchen ja gerade die frische Luft auf; wir sollten nur dafür sorgen, daß der Wind dem Kind nicht gerade ins Gesicht hineinbläst.

Unser Grundsatz sei daher auch im Winter: das Kind nicht verzärteln! Es braucht viel frische Luft, viel Licht, Sonne, es muß ins Freie, auch bei Kälte!

Denn so wichtig Wärme für den Säugling ist (sie ist so wichtig wie seine Nahrung), so wenig ist eine Verweichlichung des Kindes am Platze. Gerade die reine, kristallklare, weitgehend staubfreie kalte Win- terluft bringt dem Kind, wenn es ausreichend be­kleidet ist, keinen Schaden, sondern wichtige gesund­heitliche Vorteile. Nicht die Kälte im Freien macht krank wenn es sich nicht um Uebertreibungen handelt; wohl aber fördern überheizte Zimmer, aus- getrocknete und verbrauchte Zimmerluft, zu dicke Wollbekleidung im Zimmer usw. die Empfänglich­keit des Kindes für Erkrankungen und Krankheits­übertragungen.

Und gerade darauf sollte die Mutter im Winter besonders achten, Ansteckungsgefahren vom Kind ferNzuhalten, also die Uebertragung von Krankheits­stoffen von Erwachsenen auf das Kind zu verhüten. Denn diese Gefahr ist in der erkältungsgefährlichen naßkalten Jahreszeit ernst zu nehmen, daß sich er­krankte Erwachsene in der Nähe des Säuglings aufhalten, oder auch solche Personen, die z. B. an Schnupfen leiden und Jnfektionskeime verbreiten, ohne selber ausgesprochen krank zu sein, Keime, die zwar den Erwachsenen, der widerstandsfähiger ist, nicht immer krank niederwerfen, wohl aber den Säugling bedrohen und ihn schnupfen- oder husten­

krank machen können, mitunter auch so heftig, bnjj sich frühzeitig Bronchialkatarrhe oder Lungenen» zündungen daraus entwickeln.

Laßt den Säugling nicht auf den Mund küssen! Wascht ihm wiederholt Gesicht und Hände. Reinigt oft den Betten- und Wagenranü und die Gegey stände, mit denen der Säugling in Berührung kommt oder die er in den Mund steckt. Benutzt nie­mals eigene, unsaubere, benutzte Taschentücher, utn das Kind zureinigen". Und wenn Mutter selber einmal Schnupfen hat, so bindet sie jedesmal, bevor der Säugling gebadet, trocken gelegt oder zur Mahl­zeit ausgenommen werden soll, ein sauberes, weißes Leinentuch vor Mund und Nase, sie spricht zum Kind nicht mitten ins Gesicht hinein und atmet- es nicht cm. Und ist ein anderes Familienmitglied krank, dann wird die Mutter, bevor sie sich wieder mit dem Säugling beschäftigt, grundsätzlich die Hände wa­schen und gegebenenfalls auch den Mund desin­fizierend ausspüle«. Denn alle sonstige gute Pflege des Kindes kann illusorisch gemacht werden, wenn durch Leichtsinn, Gedankenlosigkeit oder Bequem­lichkeit Krankheitskeime zum (Säugling verschleppt werden!

Oie Sage von der Teufelsmühle.

LPD. Die im Jahre 1691 erbauteTeufelsmühle" bei Ilbeshausen im hohen Vogelsberg ist eine Meisterleistung hessischer Zimmermannskunst. Der Ueberlieferung nach wurde sie von einem Jung­gesellen Hans Muth erbaut, der sie seinem Paten­kind aus Usingen schenkte. Die Familie U sing er ist seit Jahrhunderten auf der Mühle, die gleich­zeitig Erbhof ist, ansässig.

Die außergewöhnliche Ausstattung des Fachwerks regte die Volksphantasie erheblich an. So berichtet die Sage, ein einziger Zimmermann habe sieben Jahre lang das für den Bau der Mühle erforder­liche Holz im Oberwald gehauen und bearbeitet. Als es aber ans Bauen ging, packte den Mann der Hochmut, so daß er mit dem Teufel eine Wette einging, er könne genau so schnell und schön bauen wie dieser. Beide machten sich daraufhin gemeinsam ans Werk. Der Teufel baute das untere, der Zim­mermann das obere Stockwerk. Der Teufel war selbstverständlich eher fertig und hing trimnphie- rend seinen Hut an die oberste Spitze des Haus­daches. Dann führte er den Zimmermann ins Feld und zerriß ihn in den Lüften. Nach einer anderen Fassung der Sage arbeitete der Zimmermann zwar ebenfalls sieben Jahre lang an der Zurichtung des Holzes, hatte aber beim Sägen an der einen Seite der Säge den Hut des Teufels hängen, wodurch die Arbeit flott vonstatten ging. Nach der Fertig­stellung der Mühle geriet aber der Zimmermann wegen des Besitzes der Mühle mit dem Teufel in Streit. Schließlich berief sich der Teufel darauf, daß fein Hut die schwerste Arbeit geleistet hätte und drehte dem Zimmermann den Hals um.

Hauptjchriftlelter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter bei Hauptschriflleiters: Ernst Blumschein. Berantwortlich für Politik und Bilder: Dr. Fr. W. Lange: für das Feuilleton: Dr. Hans Thyriotz für Stadt Gießen, Provinz, Wirtschaft und Sport: Ernst Blumschetn.

Druck und Verlag: Brühlsche Unwersttätsbruckerei R. Lange A.

Verlagsleiter: Dr.-Ing. Erich Hamann: Anzeig-nleiter: Haus Beck.

Anzeigenpreislifte Nr. 6.

iituitcr

Tieferschüttert und unerwartet erhielten wir die unfaßbare, traurige Nachricht, daß mein über alles geliebter, herzens­guter Mann, der treubesorgte, glückliche Vater seines einzigen Kindes, unser lieber, einziger Sohn, Bruder, Schwiegersohn, Schwager,Enkel, Neffe und Onkel

Heinrich Stein

Unteroffizier bei der Luftwaffe

im Alter von 33 Jahren im Osten für Führer und Vaterland den Heldentod fand.

In unsagbarem Schmerz:

Hilde Stein, geb. Heck, und Töchterchen Hannelore Otto Stein und Frau, geb. Uhl Hedi Euler, geb. Stein, und Familie Familie Wilhelm Heck.

Gieß6n,Kaiserallee 40, Kohden,Dezemberl942. Von Beileidsbesuchen bittet man absehen zu wollen. oAKdÄ

Der Landrat des Landkreises Büdingen und seine Befolg­schaftsmitglieder werden dem Gefallenen ein ehrendes Andenken bewahren. 06M7

Gemeinsame Bekanntmachung der Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, sowie des Oberbürgermeisters der Stadt Gießen.

Betr.: Futtermittelscheine für Pferde.

Zur Versorgung der nichtlandwirtschaftlichen und städtischen Pferdehaltungen mit Futtermitteln in den Monaten Januar und Februar 1943 wird zum 15. Dezember 1942 der Abschnitt 4 der Futter­mittelscheine für Pferde aufgerufen.

Die Futtermittelverteiler werden ausgefordert, die in ihrem Besitz befindlichen Abschnitte 3 der Futtermrttelscheine bis zum 23. Dezember 1942 dem Ernährungsamt, Abt. A, zum Umtausch in Bezugscheine vorzulegen. Die Abschnitte sind von den Verteilern nach Gruppen und Stückzahl (5er und 1er Abschnitte getrennt) geordnet mit einer unterschriftlich vollzogenen Zusammenstellung ein­zureichen. Gleichzeitig ist die Richtigkeit zu bescheini­gen und zu versickern, daß sämtliche Abschnitte be­liefert worden sind.

Die Rationssätze betragen für

1. Schwerarbettende Pferde 400 Kilogramm,

2. Normalarbeitende 280

3. Leichtarbeitende 220

Gießen, den 15. Dezember 1942. (3797D

Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach, sowie den Ober­bürgermeister der Stadt Gießen

Der Landrat des Landkreises Gießen. Dr. Lotz.

Oeffentliche Mahnung.

Folgende Rückstände werden hiermit zur um­gehenden Zahlung gemahnt, andernfalls ein Säum­niszuschlag berechnet und die Beitreibung einge- lettet werden mutz:

9. Rate Grundsteuer 1942.

3. Rate Hundesteuer 1942. [8798C

Gießen, den 15. Dezember 1942.

Der Oberbürgermeister (Stadtkasse).

COMMERZBAN K Gießen

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