15./H. 3unU942
Kietz««« Anzeiger <Ken«a!-Anzeig« für Bderhetzen)
Kr. 156 Zweiter Blatt
Derdunkelungszeil:
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Neuregelung des Bezugs von Obst
13. Juni von 22.45 bis 4.29 Uhr.
14. Juni von 22.46 bis 4.28 Uhr.
Militärpersonalie. Der ObersÜeut- i. G. Z e l t m a n n aus Gießen wurde zum
Das Bannsportfest 4942.
Die Sportfeste unserer Jugend haben in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung und Umfang gewonnen. Den Mittelpunkt der diesjährigen sportlichen Wettkämpfe bildet das große Bannfportfest am Samstag, 20. Juni, und Sonntag, Unfeine Ueberlastung an Wettkämpfen am 20. und 21. Juni zu vermeiden, wird cm Teil der Bannmeisterschaften schon am Samstag, 13., und Sonntag, 14. Juni, in Gießen ausgetragen Einen besonderen Platz nehmen hierbei am Samstag die Bannmeisterschaften im Reichssportwettkampf em. Sämtliche Siegermannschaften, also die beste Jun- qenmannschast im Fähnlein, Kameradschaft der Gefolgschaft, Jungmädelschaft der JM.-Gruppe und Madeljchaft der BDM.-Gruppe, erwarben sich nut ihrem Sieg die Teilnahmeberechtigung an den Mannschaftskämpfen der Bannmeisterschaften. Daneben laufen am 14. Jun; hie Kannmersterfchasten
sich und anderen das Leben, besonders heute, wo \ jeder von uns feine Sorgen hat oder zum mindesten ■ an dem Los unseres Volkes mitträgt.
Freilich ist Höflichkeit dem Menschen nicht angeboren wie seine Nase oder seine Ohren, auf der anderen Seite liegt jedoch von Anfang an in ihm 1 das Ideal gesitteter Umgangsformen, sonst würden wir nicht schon bei den primitivsten Völkern und in den ältesten Zeiten Sitten und Gebräuche finden, die Verkehr und Zusammenleben der Menschen regeln. Es ist also durchaus Sache der Erziehung und des Willens, ob man höflich sein will oder nicht, — soviel Menschen es gibt, soviel Gelegenheit, und je mel)r Menschen beisammen sind, desto notwendiger ist verständnisvolle Rücksicht.
Schon im häuslichen Kreis kann damit der Anfang gemacht werden. Es ist keineswegs ein Zeichen besonderer Charakterstärke, wenn Kinder gegen die Eltern möglichst patzig sind oder der Gatte gegen die Gattin unhöflich und unaufmerksam ist. Und hinter dem Kreis der Familie tut sich die weite Welt des Lebens auf, in der wir dauernd mit Menschen in Berührung kommen, auf der Straße, im Geschäft, in der Gaststätte. Ein höfliches Wort, eine freundliche Miene, ein bißchen Entgegenkommen, ein kleiner Dienst, eine belanglose Gefälligkeit können oft Wunder wirken, es können neue Kräfte, neue Energien davon ausgehen, — das hat jeder schon erfahren.
Ein frohgemutes Volk aber, das aus der Kraft des Herzens auch im Alltag schöpft, richtet mehr aus als ein verdrossenes Volk. Höflichkeit ist also eine Macht des Herzens und der Seele unh hilft, richtig verstanden, den Krieg gewinnen. W. F.
Kür Tapferkeit vor öem Keinöe.
Der Unteroffizier Adolf Schnabel aus Gießen- Wieseck, Kirchstraße 25, der Gefreite Heinrich Hock und der Matroseygesteite Erich Sann, beide aus Holzheim, wurden für Tapferkeit vor dem Feinde mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse ausgezeichnet.
Unterlaßt überflüssige Urlaubsreisen.
Nach wie vor müssen alle verfügbaren Betriebsmittel und Personale der Deutschen Reichsbahn für kreigswichtige Zwecke eingesetzt werden. Für den Urlaubs- und Ferienreiseverkehr können keinerlei zusätzliche Zugleistungen vorgesehen werden. Es ergeht daher die dringende Anforderung, Urlaubsund Ferienreisen, sofern sie nicht besser überhaupt unterbleiben, möglichst nicht in den Tagen des Ferienbeginns anzutreten. Insbesondere wird von allen, die ohne schulpflichtige Kinder reisen, erwartet, daß sie in der Zeit der Schulferien nicht auch noch die Reichsbahn belasten.
Im übrigen lege sich jeder, der sich jetzt mit Reise- plänen beschäftigt, noch einmal selbst die Frage vor, ob er seine Reise vor der Front verantworten kann. Der deutsche Soldat, der für uns alle sein Leben im Kampf gegen den Feind einsetzt, erwartet selbstverständlich von der Heimat, daß auch diese lhr Leben nach den Gesetzen des Krieges ausrichtet. Urlaubsreisen sind daher heute nur gerechtfertigt, wenn zwingende Gründe sie erfordern. Jeder denke daran: Räder müssen rollen für den Sieg'.
Oberst i. G. befördert.
Strafkammer Gießen.
Wegen schwerer Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchtem Betrug und wegen Diebstahls wurde der W. D. aus Friedberg gestern zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte hatte im Dezember vorigen Jahres eine von ihm gefälschte Loynbescheinigung bei der Ortskrankenkasse in Friedberg vorgelegt, um damit höheres Krankengeld zu erlangen, ferner hatte er von Bekannten drei Raucherkarten gestohlen und darauf Rauchwaren für sich gekauft. Dem Angeklagten wurde der Schutz
Einst mit 2 PS, heute mit 125 PS durch Gießen
Damals: höchstens Trab. - Zeht: Tempo, Tempo!
Radfahren.
Den Höhepunkt der Bannmeisterschaften bildet selbstverständlich das eigenlliche Bannfportfest, an dem sich nur noch die Bannmeisterschaften in Leichtathletik abwickeln. Hierbei darf sich jeder Teilnehmer der Hitler-Jugend-Klassen an vier Wettbewerben (einschließlich Fünfkampf, ausschließlich Staffel) beteiligen, während jeder Pimpf nur an drei Wettbewerben teilnehmen kann. Die Wertung dieser Kämpfe erfolgt nach der 1000-Punkt-Wertung.
Die in weitestem Rahmen durchgeführten Bannsportwettkämpfe stellen in allen Gebieten einen großen Leistungsappell des Leistungssportes innerhalb des Bannes Gießen (116) dar. Schon wochenlang laufen die Vorbereitungen, so daß die Veranstaltungen spannende Wettkämpfe versprechen. H.
Mertens überfiel den Bahnwärter.
Die beiden Sicherungsverwahrten Paul Mertens und Alfons S a l e w s k i waren, wie wir im „Gieß. Anz." Nr. 94 vom 23. April berichteten, in der Nacht zu jenem Tage aus der Sicherungsanstalt in Butzbach ausgebrochen. In der folgenden Nacht gegen 22 Uhr überfiel einer der Flüchtlinge das Bahnwärterhaus an der Strecke Gießen—Großen- Linden, am Südrand des dortigen Waldes, um sich Kleidungsstücke und wahrscheinlich auch Lebensrnittel zu beschaffen. Der Einbrecher wurde von der Frau des Bahnwärters überrascht, und es entspann sich dann ein Kampf des Verbrechers mit dem feiner Frau zu Hilfe geeilten Bahnwärter Spengler, in dessen Verlauf der Bahnwärter durch Messerstiche erheblich verletzt wurde, worauf der Verbrecher unter Mitnahme einer Bahnwärteruniform die Flucht ergriff. Anfang Mai wurde Mertens in einer Scheune bei der Steinmühle bei Grünberg wieder gefaßt und von der Kriminalpolizei in Gewahrsam genommen. Bei feiner Vernehmung bestritt er, den UeberfaU auf das Bahnwärterhaus ausgeführt zu haben; er legte dieses Verbrechen seinem Komplicen Salewski zur Last. Nach dessen Wiederergreifung in Hochscheid (Hunsrück) wurde im Laufe der weiteren Ermittlungen festgestellt, daß nicht Salewski, sondern M e rt e n s den UeberfaU auf den Bahnwärter aus- geführt hat. Mertens gestand dann auch den Ueder- fall ein.
Gießener Dochenmarktpreise.
* Gießen, 13. Juni. Auf dem heutigen Wochenmarkt kosteten: Markenbutter, % kg 1,80 RM., Matte 30 Rpf., Käse, das Stück 8 bis 10, Kartoffeln, 5 kg 47, gelbe Rüben, das Bund 25 bis 30, Spinat, Vs kg 12, Römischkohl 15, Zwiebeln 18, . Zitronen, das Stück 10, Kirschen. kg 65, Sglcü.
gäbe wurde ausführlich die Zweckmäßigkeit des geplanten Verkehrsmittels dargelegt und zugleich ein Kostenvoranschlag aufgestellt, der für die Betriebs- einrichtung 15 000 Mark vorsah und die jährlichen Betriebskosten aus 14 400 Mark berechnete. Gleichzeitig wurde eine Liste von Anteilscheinzeichnern eingereicht, in der die Uebernahme von 80 Anteilscheinen zu je 100 Mark, also insgesamt 8000 Mark, nachgewiesen wurde. Von der Stadt wurde die Beteiligung mit einem Drittel des veranschlagten Anlagekapitals, also mit 5000 Mark, erbeten. Nun wurde aus dem Planen die Tat. Die Stadt stimmte zu, und die „Gießener Omnibusgesellschaft e. G. mit befchränkter Haftpflicht" mit dem Sitz in Gießen wurde errichtet. Damit war die Omnibus-Gesellschaft ins Leden gerufen.
*
Am 18. August 1894 erließ das „Großherzogliche Polizeiamt Gießen" eine „Polizei-Verordnung, die Errichtung eines Omnibus-Verkehrs in der Prooin- zial-Hauptftadt Gießen betr". In 12 Paragraphen wurden die polizeilichen Vorschriften für den Betrieb erlassen. Einige dieser Paragraphen sind auch heute noch interessant. So wurde z. B. im Paragraph 4 bestimmt, daß das Fahrpersonal im Dienst in der von der Gesellschaft bestimmten Uniform, die in reinlichem Zustand zu halten sei, zu erscheinen habe. Das Fahrpersonal habe sich höflich gegen das Publikum zu benehmen. Das Rauchen während des Dienstes war untersagt. Die Polizeibehörde konnte
im Schwimmen, die Bannmeisterschaften in Klein-Idas Stück 8 bis 15, Oberkohlrabi 25, Rettich 10 bis kaliberschießen sowie die Bannmeisterschaften im 115, Radieschen, das Bund 8 bis 15 Rpf.
die Entfernung unaualifizierter Kutscher verlangen. Nach dem Paragraphen 5 durfte das Fahrpersonal „betrunkenen oder solchen Personen, weichere Mitahrenden durch unanständiges Benehmen oder durch ihr Aeußeres belästigen würden, das Mitfahren nicht gestatten, ebenso die Mitnahme von Hunden, geladenen Gewehren, feuergefährlichen Gegenständen und solchem Handgepäck, welches durch seinen Umfang, üblen Geruch oder schmutzige Beschaffenheit die Fahrgäste belästigen könnte; auch darf es nicht mehr als die bestimmungsmäßige Zahl von Personen aufnehmen." Ob damals Jagdpächter vor dem Besteigen der Omnibusse die Jagdflinten dem Kutscher zur Revision vorzeigen muhten, wissen wir nicht. Die Käsfrauen von Hochelheim mit ihren Körben voll duftenden Handkäsen waren offenbar als Fahrgäste nicht geschätzt, aber ihre Handkäse wird man auch damals schon gerne gegessen haben. An die „bestimmungsmäßige Zahl von Personen" denken wir ja heute auch oft, wenn wir in unseren jetzigen Verkehrsmitteln „Stehparkett" in einer Menschenmauer von Fahrgästen bezogen haben. Nach jener Dienstvorschrift mußten die Kutscher „mit einer nach der Bahnhofsuhr zu regulirenben Taschenuhr versehen fein". Damals.hatte man eben nicht an fast jeder Straßenecke eine öfferntliche Uhr, die wir übrigens heute auch nicht als verläßliche Zeitzeiger betrachten können. Unsere Straßenbahnglocke von heute hat beim damaligen Omnibus ihren Vorläufer gehabt, denn in dem § 6 wurde bestimmt:
des §51, Abs. 2, des Strafgesetzbuches (verminderte Zurechnungsfähigkeit) zugebilligt.
Spielvereinigung 4926 Leihgestern.
Am morgigen Sonntag folgt die 1. Jgd. von Leihgestern einer Einladung des Sportvereins Rot-Weiß Frankfurt a. M., um dort ein Freundschaftsspiel gegen die l.Jgd. auszutragen.
Handball der HI.
Lang-Göns — Holzheim.
In der HJ.-Klasse gehen die Spiele ihrem Ende zu. Obwohl die Bannmeisterschaft entschieden ist, wird Lang-Göns versuchen, den zweiten Tabellenplatz zu erringen. Man erwartet Lang-Göns^als Sieger.
Frankfurter Schlachkviehmarkt.
Frankfurt a. M., 13. Juni. (Dorbericht.) Es notierten je 50 kg Lebendgewicht in RM.: Ochsen 46 bis 51, Bullen 44 bis 49, Kühe 29 bis 49, Färsen 41 bis 50, Kälber 40 bis 59, Schafe 32 bis 46, Schweine 56,50 bis 63,50. Marktverlauf: lebhaft.
Die Anmeldung bei einem Kleinverteiler zum Ein, tragen in die Kundenliste darf von diesem nicht aus dem Grunde abgelehnt werden, weil der Verbraucher fonstige Waren nicht bei ihm bezieht. Die Eintragung berechtigt zur gleichmäßigen Berücksichtigung bei der Verteilung des bei dem Kleinverteiler vorhandenen Obstes. Eine unterschiedliche Behandlung in der Belieferung eingetragener Kunden ist dem Kleinverteiler verboten. Ein Anspruch auf Abgabe einer bestimmten Menge oder einer bestimmten Art von Obst wird durch den Eintrag nicht bearündet.
Außer bei dem von ihm gewählten Kleinverteiler kann der Verbraucher Obst auch bei Erzeugern auf dem Wochenmarkt beziehen. Um jedoch einer Doppelversorgung vorzubeugen, ist auch bei diesen Einkäufen der Haushaltsausweis bzw. die vorgeschriebene Karte vorzulegen und ab z u st e m • p ein. Im einzelnen wird auf die Bestimmungen der in der Tagespresse veröffentlichten Anordnungen verwiesen, die außer für den Ankauf durch Verbraucher auch nähere Bestimmungen über Einkauf von Obst durch Großverbraucher, wie Gaststätten. Werkküchen, Anstalten u. a. enthält.
Die Ausdehnung der Bestimmungen auf den Einkauf von Gemüse unterliegt noch der Prüfung und wird nach deren Abschluß durch eine besonders Anordnung vom LandesernährunMM gegxtzLLNVl hekayytgegebW Werden
Am Donnerstag nächster Woche wird der Obus-Verkehr von Gießen nach Klein-Linden ausgenommen. Damit erfährt unser Obus- Betrieb eine erhebliche Erweiterung. Diese neue Etappe im Ausbau der Gießener Verkehrsbetriebe lenkt die Gedanken zurück zu der Zeit, da in unserer Stadt der allgemeine Personenfahrverkehr seinen Anfang nahm.
Fast ein halbes Jahrhundert müssen wir unsere Blicke rückwärts richten. Vor unserem geistigen Auge ersteht ein Stadtbild, in dem es noch keine asphaltierten Bürgersteige und keine spiegelglatten Fahrbahnen gab. Das Kopfsteinpflaster von mehr oder minder grobem Kaliber mit ebensolchen Schlaglöchern in den Fahrbahnen war das Kennzeichen der damaligen Straßen. Und wenn die Gießener in jener Zeit auf ihren Wegen die Blicke nach oben richteten, erschienen keine Leitungsdrähte oder Bogenlampen im Gesichtskreis des Auges. Die Menschen hatten meist auch viel mehr Zeit als heutzutage. Der tägliche Frühschoppen gehörte für viele zur Gewohnheit des Tages.
In jener geruhsamen Zeit strebte man aber doch immer mehr nach „Modernisierung". Dabei tauchte auch der Gedanke auf, die Wege nach und von der Bahn angenehm zu machen. Unsere Nachbarstadt Marburg hatte damals bereits einen Pserde-Omni- busbetrieb eingerichtet. Dieser „Schritt nach vorwärts" löste in Gießen den Wunsch aus, der Nachbarin im Norden nicht lange nachzustehen. Schon im Jahre 1889 hatte ein Ingenieur Weiß den Versuch gemacht, hier eine Pferdebahn zu schaffen. Der Plan scheiterte aber daran, daß die Stadt die geforderte hohe Zins- bzw. Einnahmegarantie nicht bewilligte. Jedoch waren nun einmal die „Gemüter in Wallung" geraten, und der Gedanke war nicht mehr auszulöschen. Besonders im Nordostviertel blieb er lebendig, und von dort kam denn auch der entscheidende Vorstoß. Der Vorstand des Bezirksvereins Nordost richtete am 20. Dezember 1893 eine Eingabe an die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ersuchen, zur „Errichtung einer regelmäßigen Omnibus-Verbindung zwischen den Bahnhöfen und der Stadt zur Personenbeförderung" eine „Beteiligung der Stadt an einer zu diesem Zwecke zu gründenden Genossenschaft" zu bewilligen. In der Ein-
„Beim Ertönen der Omnibusglocke haben Reiter und Fuhrwerke, mit Ausnahme der Postwagen und der Wagen der Feuerwehr, sowie Viehtransporte dem Omnibus vollständig und so zeitig auszuweichen, daß 'die Fahrt desselben nicht aufgehalten oder gefährdet wird". Ob die Omnibus-Glocke ihr melodisches Bimbim allzu oft ertönen lassen mußte, ist uns nicht bekannt. Den damaligen Studenten und anderen frohgestimmten Menschen — man könnte besser sagen feuchtfröhlichen Zechern — wurde im Omnibus keine gastliche Stätte bereitet, denn nach § 7 war „Rauchen, Singen, Lärmen und Musizieren im Innern des Wagens verboten, ferner jedes unanständige Verhalten sowie jede Belästigung der Mitfahrenden; Zuwiderhandelnde sind von dem Fahrpersonal aus dem Wagen zu verweisen und haben dieser Aufforderung unverzüglich Folge zu leisten". Dennoch joll -im Omnibus nicht immer sogenannte „Kirchhofsruhe" geherrscht haben, vielmehr manchmal aus rauhen Männerkehlen nach frohem Zechen ein vielleicht weniger schönes, dafür aber bestimmt vernehmbareres Lied erklungen fein. Nach dem § 8 war der Kutscher verpflichtet, an den Haltestellen „zur Aufnahme und zum Absetzen von Fahrgästen zu halten", er durfte „nicht eher weiterfahren, bis der Hinzukommende eingestiegen ist oder der Aussteigende die Erde erreicht hat. Die Fahrgäste haben das (Ein» und Aussteigen möglichst zu beschleunigen". Ob das alles wohl immer so glatt gegangen sein mag? „Sofern nicht besondere Schaffner (Conducteure) mit der Erhebung des Fahrgeldes beauftragt sind, ist das tarifmäßige Fahrgeld alsbald nach dem Einsteigen ohne jede Aufforderung seitens eines Bediensteten der Gesellschaft in die dazu bestimmte Kasse zu werfen. Dem Kutscher liegt es dann ob, die Controle darüber zu führen", so wurde im § 9 bestimmt. Nach dem § 10 durfte der Kutscher „in schnellerer Gangart als im Trab nicht fahren; im Schritt muß er fahren überall da, wo eine besondere polizeiliche Verfügung solches an- orb-net"; bei dem einstigen groben Kopfsteinpflaster und den vielen Schlaglöchern eine für Menschen, Tiere und Material sehr verständliche Anordnung, denn schließlich sollten ja die Wagen unterwegs nicht zusammenkrachen und die Fahrgäste im Magen nicht eine „Seefahrt bei Windstärke 12" verspüren.
Vom Ernährungsamt Abt. B der Stadt Gießen roirb uns geschrieben:
Nachdem durch das Verbot des unmittelbaren Bezugs von Obst und Gemüse vom Erzeuger die Grundlage für die Erfassung dieser Erzeugnisse geschaffen wurde, hat nun das Landesernährungsa.Nt durch eine weitere Anordnung die Voraussetzungen für eine möglichst gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Obst in sämtlichen größeren Städten des Rhein-Main-Gebiets geschaffen.
Die neue Anordnung sieht zunächst für den Bezug von Obst die Bindung des Verbrauchers an ein bestimmtes Ladengeschäft oder an einen ambulanten Händler vor, den sich der Verbraucher selbst wählen kann. Die Bindung erfolgt durch (Eintragung in eine von dem gewählten Kleinverteiler zu führende Kundenliste und durch Abstempelung einer Spalte des Haushaltsausweises mit dem Firmenstempel des Kleinverteilers. Der Verbraucher kann künftig Obst nur bei diesem Kleinverteiler gegen jedesmalige Abstempelung des Haushaltsausweises mit dem Datumstempel eintaufen, und der Kleinverteiler darf Obst nur an die bei ihm eingetragenen Kunden abgeben. Durch die Bindung wird erreicht, daß der Kleinverteiler immer fo ausreichend mit Obst beliefert werden kann, daß er die bet ihm eingetragenen Verbraucher zu befriedigen in der Lage ist, auch wenn diese als werktätige Volksgenos- seg srtz gegen AtzZvd eintaujen können __
Aus -er Stadt Gießen.
Wenn alle höflich wären ...
Wenn alle höflich wären, nicht wahr, das müßte ein Leden sein! Aber wir wollen nicht unbescheiden sein mit unseren Weltoerbesserungsplänen. Wie wär's, wenn nur einmal einer wirklich höflich wäre, immer und überall? Das müßte sich doch machen lassen. Und wenn dieser eine nun gerade i ch wäre ? Wäre das nicht ein Weg? Die fast übermenschlichen Leistungen unserer Wehrmacht setzen sich zusammen aus der Leistung und der selbstverständlichen Pflichterfüllung der Millionen einzelner. So lebt auch die . Front der heimatlichen Gemeinschaft von dem gemeinschaftsfördernden Verhalten all derer, die in der Heimat sind. Für diese Heimatfront aber bedeutet Höflichkeit und Rücksicht dasselbe wie für die draußen die Kameradschaft.
Höflichkeit ist ein unveräußerliches Stück der Gesittung und Bildung. Ein unhöflicher Mensch kann nie Anspruch auf das Prädikat eines Gebildeten erheben, mag er sonst noch soviel wissen oder gerade den modernen Gesellschaftsstil technifch noch so gut beherrschen. Er ist so sehr von sich felber eingenommen, daß er den Wert des Menschen neben sich nicht sieht oder nicht achtet, und das verrät immer geistige (Enge ober Gemütsarmut. Selbstverständlich wird sich ein sonst auch ruppiger Mensch bemühen, rücksichtsvoll und liebenswürdig zu fein, wo ihm der Wert des anderen gewissermaßen auf dem Teller präsentiert wird. Gegenüber einem Vorgesetzten sich zusammenzunehmen und sich höflich und dienstbeflissen zu zeigen, ist keine Kunst. Nun kreuzen jedoch jeden Tag soundso viele Menschen unseren Weg, die wir nicht kennen, und von denen wir nichts wissen und deren Wert für uns völlig im Verborgenen liegt; vielleicht sieht man sie überhaupt niemals wieder. Aber selbst in diesem Fall, — ein Wert ist uns bekannt: sie sind Volksgenossen, sie kommen aus demselben Gedanken Gottes und stehen unter demselben Schicksal wie wir, Grund genug, sie zu achten und ihnen mit Rücksicht zu begegnen. Du weißt nicht, ob der alte Mann, mit dem du im Laden, am Schalter, in der Gaststätte ober in der Amtsstube zu tun hast, nicht einen ober mehrere Söhne im Felbe hat, die auch dich und dein Hab und Gut verteidigen, und du weißt nicht, ob die Schaffnerin, die für ihren an der Front stehenden Mann einspringen mußte, nicht ein krankes Kind zu Hause hat, das sie anderen anvertrauen muß, um ihren Dienst auch für dich zu tun. Ein bißchen Einsicht ist hier noch keine falsche Sentimentalität, vielmehr erleichtert man mit etwas Rücksicht und Verständnis
Nach dieser Polizeiverordnung wickelte sich der Omnibusbetrieb von 1894 an auf zwei Linien ab, und zwar mit den Haltestellen auf der Linie A Marburger Straße Oktroihaus; Wallthorstraße, Asterweg; Lindenplatz, Friseur Gerhard; Markt- platz, Gebr. Stamm; Kreuzplatz; Seltersweg, Goethe- straße; Seltersthor, Oktroihaus; Liebigftraße, Rechtsanwalt Grünewald; Liebigstraße, Hotel Viktoria; Bahnhof: auf der Linie B Anfang: ©runberger Straße und Licher Straße Ecke; Ludwigsplatz; Bürgermeisterei; Schulstraße, Kaiserhof (heute Drogerie Karn); Marktplatz; Bahnhofstraße, Metzger Mohl; Bahnhofstraße, Löwengasse; Bahnhofstraße, Hotel Schütz; Bahnhofstraße, Hotel Viktoria; Bahnhof.
So ging der gemütliche, manchmal auch ungemütliche Omnibusbetrieb ratternd und knarrend, holpernd und schaukelnd mit 2 PS vor jedem Wagen durch unsere Straßen, bis er im November 1909 durch die städtische Straßenbahn abgelöst wurde. Die Entwicklung der Technik und die Steigerung des Verkehrs hatten ihn damals überwunden. Am Mittwoch, 17. November 1909, abends um 10 Uhr, fuhr der letzte Omnibus unter den Klängen des Liedes „Muß i denn, muß i denn zum Städtele hinaus' vom Bahnhof ab. Die Omnibuspferbe haben bei diesem Abschied einen Lokalpoeten sogar zu folgen- dem poetischen Erguß im „Gießener Anzeiger' Nr. 274 vom Montag, 22. November 1909 begeistert:
Der Dmnibusgaul.
Wie dozemol wor die Elektrisch' gemoacht, Do hun eich, ihr Kinn, bei mir halwer gedoacht: Do kriehste en billige Omnibusgaul;
Un richtig, eich krog an ganz schi, awwer faul!
Der Gaul Hot geglabt mit feint Klepperverstand, Er kärn in die Summerfrisch bei meid) uffs Land. E wor d'r jo sicherlich huch schunt bei Johrn; Eich hunn awwer fest mirrem Dackstaa gefohrn.
Un wie mer en huppliche Weg nuff sinn — Schwerhacke, was sein eich erschrocke, ihr Kinn! —• Do brummelt uff amol mei Gaul vir sich her: „Wann eich doch e Frankforter Wärschtche als wär!"
Die Wagen wurden verkauft, und die Pferde wurden nicht „Frankforter Wärschtche", sondern sie haben bei ihren neuen Besitzern noch manches Jahr treuen Dienst getan. *
Am 20. November 1909 nahm die Straßenbahn auf den zwei Linien Bahnhof—Grünberger Straße (Kaiserallee) und Bahnhof—Marburger Straße den Betrieb auf. Am 22. Dezember 1932 wurde die erweiterte Straßenbahnlinie von Gießen nach Wieseck dem Verkehr übergeben. Im vorigen Jahre wurde die (rote) Straßenbahnlinie Bahnhof—Grünberger Straße stillgelegt, denn am 18. Juni 1941 wurde der Obus mit 125 PS in jedem Wagen auf den Linien Bahnhof—Ludwigsplatz—Grünberger Straße bzw. Bahnhof—Ludwigsplatz—Wald Licher Straße in Betrieb genommen. Arn 8. November 1941 erfolgte die Inbetriebnahme der Obuslinie 3 auf der Strecke Schubertstraße—Ludwigsplatz—Ende im Stadtwald an der Licher Straße. Und nun wird am nächsten Donnerstag die Linie 4 Selterstor—Klein-Linden sich anschließen.
Damit hat unsere Stadt rm Verlaufe von nicht ganz 50 Jahren eine Entwicklung chrer Verkehrsmittel vom „Hafermotor" bis zum modernsten Fahrzeug der Neuzeit zu verzeichnen, die man in vielen anderen deutschen Städten nicht antreffen kann. Diese Entwicklung zeugt von dem erfreulich aufwärtsstrebenden Drang unseres Gemeinwesens, bei dem der Dienst für die Gemeinschaft die vornehmste Verpflichtung ist. B.


