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Ortsverband --S NG-Alcherrenbundes

Der Ortsverbandsleiter des NS.-Altherrenbundes, Professor Dr. Brüggemann, hatte zu einer Sitzung der in Gießen und Umgebung ansässigen Alten Herren des NS.-Altherrenbundes zusammen­gerufen.

Der Ortsverbandsleiter wies zunächst auf die große politische Bedeutung des NS.-Altherrenbun- Äes für die Hochschule hin. Dor einem Jahr, am 18.10.1941, am Tag des Wartburgfestes, wurde der NS.-Altherrenbund in Würzburg als eine von der NSDAP, betreute Organisation neu gegründet. Die alten Fahnen und Farben der früheren schla­genden Verbindungen sind heute eingezogen, wer­den aber nach wie vor in Ehren gehalten. Die Fahne, die uns heute führt, der wir alle folgen, ist die Fahne Adolf Hitlers. Der NS.-Altherrenbund ist der einzige von der Partei anerkannte Zusam­menschluß des deutschen Altherrentums. Die Eini­gung des feit Generationen in eine Unzahl von Verbänden zersplitterten und sich gegenseitig oft bekämpfenden Akademikertums ist endlich gelungen und als großer Erfolg des Reichsstudentenführers, Gauleiter Dr. Scheel, zu verzeichnen. Dieser Zu­sammenschluß wurde durch weitgehendstes Entgegen­kommen des Reichsjustizministers in rechtlicher und des Reichsfinanzministers in wirtschaftlicher Be­ziehung gefördert. Das beste und wertvollste Gut unseres früheren Altherrentums hat sich aus völ­kischer, rossende wußte r und nationalsozialistischer Verantwortung die Hand gereicht. An der Spitze marschiert hier geschlossen das Altherrentum unse­rer Ostmark. Die anderen Universitäten werden folgen.

Das deutsche Altherrentum tut nicht nur an der Front, sondern auch in der Heimat seine Pflicht. In Anerkennung der großen Einsatzbereitschaft des deutschen Altherrentums und der Leistungen, die der NS.-Altherrenbund bereits aufweisen kann, hat der Reichsstudentenführer sich in diesem Jahr ent­schlossen, am Tag der 125. Wiederkehr des Wart­burgfestes dem NS.-Altherrenbund eine weitgehende Selbstverwaltung zu gewähren und die allgemeine Verwaltungsordnung des NS.-Altherrenbundes der deutschen Studenten in Kraft zu setzen.

Der Ortsverbandsleiter wies dann auf die Er­ziehungsaufgaben hin, die den Alten Herren aus dieser wertvollen Neugründung an der Universität erwachsen. Auf der Hochschule, wo der Führernach­wuchs unseres Volkes erzogen wird, soll der beste

Kamerad des Studenten der Alte Herr fein. Der Ortsverband ist die Vereinigung aller Alten Herren des NS.-Altherrenbundes am Sitz der Hochschule, die für die Universität sich besonders einsetzt und die Verbindung zwischen Universität, Studentenschaft und Bevölkerung pflegen und fördern soll. Die Mit­glieder von Altherrenschaften anderer Universitäten, die in Gießen und Umgebung wohnen, sollen sich alle beim Ortsverbandsleiter zur Aufnahme in den Ortsverband Gießen des NS.-Altherrenbundes mel­den, damit auch sie erfaßt werden und für unsere Universität und den Altherrenbund Mitarbeiten können.

In diesem Semester kommt eine größere Zahl Frontstudenten zum Studium in die Heimat, auch nach Gießen. Die Alten Herren des Ortsverbandes ollen die Unterbringung ihrer Kameraden von der Front als eine besondere Ehre betrachten. Es wurde beschlossen, die Kameradschaftshäuser als Auffang- stationen einzurichten, in denen die Studenten zu­nächst unterkommen, bis Quartier für sie in der Stadt geschaffen ist. Hierbei muß jedes Mitglied des Ortsoerbandes mithelfen und sich selbst einsetzen für diese wichtige Aufgabe.

In Vertretung des Rektors sprach der Prorektor, Professor Dr. Rauch. Er gab seiner besonderen Freude darüber Ausdruck, daß endlich im deutschen Altherrentum der Zusammenschluß vollendet werde. Zusichernd stellte er die weitgehendste Hilfe des Rektorates in Aussicht und erfüllte damit den Wunsch des Reichsstudentenführers zur Zusammen­arbeit, den dieser auf der Salzburger Rektoren­konferenz in Form eines Appells an alle Rektoren richtete.

Der stellvertretende Studenten sichrer, Pg. Gräf, gab einen Einblick in das Kameradschaftsleben der Studenten, auf ihre Erziehung und Haltung. Der Student an der Front, der sein Leben einsetzt, er­wartet von seinem Kameraden in der Heimat den gleichen Geist des Einsatzes. Das nationalsoziali­stische Ideengut verpflichtet besonders den Studen­ten zum Kämpfer, zum Einsatz bis zum Letzten, und hier gelten keine Rücksichten, keine Bedenken. Wer nicht mit uns ist, der ist gegen uns. So steht heute das Studententum in gerader Haltung vor feinem Führer, zu jedem Opfer bereit.

Der Ortsverbandsleiter schloß die Sitzung mit dem Sieg-Heil auf den Führer.

fien von Kinderreichen, Kriegsversehrten oder Kriegerhinterbliebenen sich einen Mieter auszu­suchen. Wenn er innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung die Wohnung noch nicht vermietete, hat er dies der Gemeinde unverzüglich zu melden. Benennt die Gemeinde innerhalb von zwei Wochen nach dieser Anzeige dem Vermieter nicht drei Fami­lien, so gilt die Wohnung als freigegeben. Da Fami­lien mit fünf und mehr Kindern häufig nur schwer eine Wohnung finden, kann die Gemeinde für eine derartige Familie vom Vermieter den Abschluß eines Mietvertrages verlangen und notfalls einen Zwangsmietvertrag festsetzen.

Die Musteranordnung bietet auch die Möglich­keit, Wohnungen für andere dringliche Unterbrin­gung von Familien zu sichern. Wohnungstausch ist beim Wohnungsamt zu melden, das aber die Woh­nung zugunsten des Tauschmieters freizugeben hat. Verträge, die gegen die Musteranordnung abge­schlossen werden, sind nichtig. Eine so vermietete Wohnung kann mit polizeilichem Zwang geräumt werden. Wer eine Wohnung entgegen der Anord­nung vermietet oder mietet, kann zur Zahlung eines Geldbetrages bis zu 5000 RM. herangezogen werden, der dann zur Verbilligung von Neubau­wohnungen für Bevorrechtigte benutzt wird. Auch drohen Geld- oder Haftstrafe, wenn die Anmeldung einer freiwerdenden Wohnung unterlassen wird. Zur Berücksichtigung einer besonderen örtlichen Notlage können die einzelnen Gemeinden noch weitergehende Vorschriften erlassen.

Kür Tapferkeit vor dem Kelnöe.

Der Obergefreite Karl Scholl aus H o m berg (Ohm), der in einem Infanterie-Regiment im Osten kämpft, wurde für Tapferkeit vor dem Feinde mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse ausgezeichnet.

Schiebungen mit Schlachtvieh 80 Zentner Fleisch markenfrei abgegeben.

Lpd. Nahezu eine Woche lang befaßte sich das Sondergerichi für den Oberlandesgerichtsbezirk Darmstadt auf einer Tagung in Nidda mit der Strafsache gegen den Metzgermeister und Landwirt Otto Werner aus Ober-Lais und zwei wei­tere Angeklagte wegen Kriegswirtschaftsverbrechens und anderer damit zusammenhängender Ver­fehlungen.

Werner betrieb bis zu feiner Verhaftung neben einer kleinen Landwirtschaft eine Metzgerei, die vor Kriegsbeginn durch laufende Schlachtungen für den Schlacht- und Diehhof in Frankfurt a. M. den er­heblichen Umsatz von etwa 14 bis 15 Stück Groß­vieh wöchentlich auswies. Mit Kriegsausbruch und durch die Einführung der kriegsnotwendigen Be­wirtschaftsvorschriften änderte sich die Geschäfts- qrundlage des gewerblichen Unternehmens, da der Angeklagte seit 1940 nur noch zur Vornahme von Not- und Krankschlachtungen berechtigt war. Ge­leitet von einem erschreckenden Mangel an Gemein­sinn und beeinflußt von der Rücksichtslosigkeit des eigennützigen Geschäftemachens ging Werner dazu über, in großem Umfang Not- und Krankschlachtungen vorzutäuschen und bei den jeweiligen Lieferungen an den Schlacht- und Viehhof in Frankfurt erhebliche Fleischmengen durch das Beiseiteschaffen heimlicher Gewichtsvorteile dem vorgeschriebenen Weg der Bedarfsdeckung zu entziehen. Unter Ausnutzung des ihm geschenkten Vertrauens vertauschte er auch

mit dem gleichen Ergebnis zum eigenen Vorteil schwerere Schlachttiere mit leichteren, so daß das dadurch beiseitegeschaffte Uebergewicht gleichfalls als heimliche Reserve für Schiebergefchäfte in seiner Hand blieb. Zur Verheimlichung dieser Verfehlungen beschaffte sich Werner unter Mitwirkung des Mit­angeklagten Tierarztes Dr. Karl Krimmel in Gedern amtstierärztliche Bescheinigungen über an­gebliche, aber tatsächlich gar nicht vorliegende Not- nud Krankschlachtungen, mit. denen er sich bei der Marktgemeinschaft die jeweils benötigten Schlachtscheine erschwindelte. Zu demselben Zweck fälschte Werner auch in zahlreichen Fällen Schluß­scheine. Er hat bis Anfang 1942 insgesamt 2 4 6 geschlachtete Tiere nach Frankfurt geliefert und bei einer großen Anzahl davon die erwähnten Schiebungen vorgenommen. Daneben verstand er es

auch, sich durch Gewichtsdrückungen bei den für fein Ladengeschäft zugeteilten Tieren zusätzliche Fleisch­mengen zu verschaffen. Der beiseitegeschaffte Ge­samtertrag seiner dunklen Geschäfte beträgt min­destens 80 Zentner Fleisch, die er an ver­antwortungslose Abnehmerkreise markenfrei abgegeben hat.

Das Sondergericht verurteilte den Hauptange- klagten Werner, dem im übrigen weder Schwarz­schlachtungen im üblichen Sinn, noch Tierquälerei nachgewiefen werden konnte, wegen dieses fortge­setzten Kriegswirtschaftsoerbrechens in Tateinheit mit schwerer Urkundenfälschung zu 6 Jahren Zuchthaus und 500 NM. Geldstrafe. Die ein­sichtslose Planmäßigkeit des kriegsschädlichen Ver­haltens und die gefährliche Verwerflichkeit der Ver­brechen kennzeichnen den Täter als ehrlos. Es

wurden ihm deshalb auch die bürgerlichen Ehren­rechte für 5 Jahre aberkannt.

Der Mitangeklagte Tierarzt Dr. Krimmel wurde wegen der Ausstellung einer größeren An­zahl von Falschattesten und wegen der entsprechen­den Fälschung des Fleischbeschautagebuches unter dem Gesichtspunkt der Falschbeurkundung im Amt zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Verdacht einer Beihilfe zu dem Kriegswirtschafts- Verbrechen Werners fand keine ausreichende Bestäti­gung. Nicht erwiesen blieben auch die Vermutung des gewinnsüchtigen Tatmotivs und des Vergehens gegen die Derbrauchsregelungsstrafoerordnung. Leichtsinn und unverantwortliche Gutmütigkeit haben diesen beamteten Angeklagten von dem Wege zuverlässiger Pflichterfüllung abgebracht.

Mangels ausreichenden Verdachts mußte schließ­lich ein Mitangeklagter Fleischbeschauer aus Eichelsachsen freigesprochen werden, da seine Gutgläubigkeit bei der Fleischbeschau nach den Schlachtungen nicht widerlegt werden konnte.

Strafkammer Gießen.

Eine Frau in Büdingen war durch Urteil des Amtsgerichts Büdingen wegen gefährlicher Körper­verletzung und Beleidigung zu fünf Wochen Ge­fängnis verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legte die Angeklagte wegen der Strafhöhe Berufung an die Strafkammer ein. Die Frau war beschuldigt, ihre Schwägerin, mit der sie aus Erbschaftsgründen in Feindschaft lebt, ohne Grund mit einer Hacke geschlagen und in gröblicher Weise beleidigt zu haben. Das Urteil des Amtsgerichts Büdingen wurde im Strafmaß aufgehoben und die Angeklagte zu Geldstrafen von 150 und 75 NM. verurteilt. In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, daß eine Frei­heitsstrafe den Haß zwischen den Parteien eher noch vertiefen könne.

Handball.

Gauklasse.

Luftwaffe Gießen Hanau.

Durch Nichtantreten der Hanauer kamen die Gie­ßener kampflos zu den Punkten. Da die Gäste jetzt schon mehrmals Verzicht leisteten, bleibt abzuwarten, ob sie noch weiterhin in der Runde verbleiben.

HJ.-Klaffe.

Mtv. Gießen Lang-Göns 12:6 (6:3).

Der Sieg der Gießener war nie gefährdet. Vor der Pause gelang es Lang-Göns noch, das Spiel offen zu gestalten. Im weiteren Spielverlauf ver­suchte man durch Einzelspiel den Vorsprung der Platzbesitzer aufzuholen, scheiterte jedoch an dem guten Zusammenspiel aller Mannschaftsteile der Gießener.

Grüningen Mtv. Gießen 2 19:1 (11.*1).

Die 2. Jugendmannschaft der Gießener konnte den Platzbesitzern nie gefährlich werden. In beiden Spiel­hälften bestimmte^ Grüningen das Spielgeschehen.

DJ.Klasse.

Mtv. Gießen 1 Lang-Göns 3:2 (2:1). Grüningen Mtv. Gießen 2 5:3 (1:1).

Verdunkelungszeit:

11. November von 17.36 bis 7.07 Uhr.

Hauptschristleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lauge. Stellvertreter bei HauplichrtfUeUers: Ernst Blumschcm. Berantwortlich für Politik unb Silber: Dr. Fr. SB. Lange; für das Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für Stadt Gießen, Provinz, Wirtschaft und Sport: Ernst Blumjchein.

Druck und Verlag: Brühlsche Unwerjitätsdruckerei R. Lange K. Verlagsleiter: Dr.»Jng. Erich Hamann; Anzeix-nletter: Hans Beck.

Anzeigenpreisliste Nr. 6.

Tieferschüttert erhielten wir die für uns unfaßbare Nachricht, daß am 14. Oktober 1942 mein herzensguter, dankbarer Sohn, mein lieber Bruder, mein innigstgeliebter, treuer Bräutigam, Schwager, Onkel und Neffe

Heinrich Bindewald

Obergefreiter in einem Infanterie-Regiment im Alter von 32 Jahren, im Osten den Hel­dentod gestorben ist. Sein Leben war Liebe, Güte und treue Pflichterfüllung bis zu seinem Tode. Er folgte seinem im Weltkriege ge­fallenen Vater.

In stiller Trauer:

Frau Karoline Bindewald Wwe. Karl Bindewald und Familie Margarete Fröhlich, Braut.

Helpershain, Watzenborn - Steinberg, Siegen i. W., den 11. November 1942.

___________________________________________________________0574:

Nach kurzer, schwerer Krankheit ging unser liebes Kind, Schwesterchen, Nichtchen und Enkelkind _ _

Ursula

im Alter von 8% Jahren, für immer von uns.

In tiefer Trauer:

Willi Rauch, z. Z. auf Urlaub, und Frau Elisabeth, geb. Honig Georg Rauch; Familie Heinrich Honig; Familie Adam Hild Familie Robert Diehl; Familie Heinz Sattler; Farn. Willi Honig Kurt Honig.

Gießen (Werrastraße 16), Frankfurt a. Main, den 11. November 1942.

Die Beerdigung findet Mittwoch, 11. Nov., nachm. 2 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt.

.......a

Heute morgen entschlief sanft nach kurzem, schwerem Leiden unser lieber Vater, Schwie­gervater, Großvater, Urgroßvater, Bruder, Schwager, Pate und Onkel

Heinrich Jung III., Rangierer i. R.

im Alter von 78 Jahten.

Die trauernden Hinterbliebenen:

Familie Ludwig Benner Familie Heinrich Schnepp.

Gießen -Wieseck, den 10. November 1942.

Die Beerdigung findet Donnerstag, 12. No­vember, 14.30 Uhr, vom Trauerhause, Alice-

Straße 3, aus statt.

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