Ortsverband --S NG-Alcherrenbundes
Der Ortsverbandsleiter des NS.-Altherrenbundes, Professor Dr. Brüggemann, hatte zu einer Sitzung der in Gießen und Umgebung ansässigen Alten Herren des NS.-Altherrenbundes zusammengerufen.
Der Ortsverbandsleiter wies zunächst auf die große politische Bedeutung des NS.-Altherrenbun- Äes für die Hochschule hin. Dor einem Jahr, am 18.10.1941, am Tag des Wartburgfestes, wurde der NS.-Altherrenbund in Würzburg als eine von der NSDAP, betreute Organisation neu gegründet. Die alten Fahnen und Farben der früheren schlagenden Verbindungen sind heute eingezogen, werden aber nach wie vor in Ehren gehalten. Die Fahne, die uns heute führt, der wir alle folgen, ist die Fahne Adolf Hitlers. Der NS.-Altherrenbund ist der einzige von der Partei anerkannte Zusammenschluß des deutschen Altherrentums. Die Einigung des feit Generationen in eine Unzahl von Verbänden zersplitterten und sich gegenseitig oft bekämpfenden Akademikertums ist endlich gelungen und als großer Erfolg des Reichsstudentenführers, Gauleiter Dr. Scheel, zu verzeichnen. Dieser Zusammenschluß wurde durch weitgehendstes Entgegenkommen des Reichsjustizministers in rechtlicher und des Reichsfinanzministers in wirtschaftlicher Beziehung gefördert. Das beste und wertvollste Gut unseres früheren Altherrentums hat sich aus völkischer, rossende wußte r und nationalsozialistischer Verantwortung die Hand gereicht. An der Spitze marschiert hier geschlossen das Altherrentum unserer Ostmark. Die anderen Universitäten werden folgen.
Das deutsche Altherrentum tut nicht nur an der Front, sondern auch in der Heimat seine Pflicht. In Anerkennung der großen Einsatzbereitschaft des deutschen Altherrentums und der Leistungen, die der NS.-Altherrenbund bereits aufweisen kann, hat der Reichsstudentenführer sich in diesem Jahr entschlossen, am Tag der 125. Wiederkehr des Wartburgfestes dem NS.-Altherrenbund eine weitgehende Selbstverwaltung zu gewähren und die allgemeine Verwaltungsordnung des NS.-Altherrenbundes der deutschen Studenten in Kraft zu setzen.
Der Ortsverbandsleiter wies dann auf die Erziehungsaufgaben hin, die den Alten Herren aus dieser wertvollen Neugründung an der Universität erwachsen. Auf der Hochschule, wo der Führernachwuchs unseres Volkes erzogen wird, soll der beste
Kamerad des Studenten der Alte Herr fein. Der Ortsverband ist die Vereinigung aller Alten Herren des NS.-Altherrenbundes am Sitz der Hochschule, die für die Universität sich besonders einsetzt und die Verbindung zwischen Universität, Studentenschaft und Bevölkerung pflegen und fördern soll. Die Mitglieder von Altherrenschaften anderer Universitäten, die in Gießen und Umgebung wohnen, sollen sich alle beim Ortsverbandsleiter zur Aufnahme in den Ortsverband Gießen des NS.-Altherrenbundes melden, damit auch sie erfaßt werden und für unsere Universität und den Altherrenbund Mitarbeiten können.
In diesem Semester kommt eine größere Zahl Frontstudenten zum Studium in die Heimat, auch nach Gießen. Die Alten Herren des Ortsverbandes ollen die Unterbringung ihrer Kameraden von der Front als eine besondere Ehre betrachten. Es wurde beschlossen, die Kameradschaftshäuser als Auffang- stationen einzurichten, in denen die Studenten zunächst unterkommen, bis Quartier für sie in der Stadt geschaffen ist. Hierbei muß jedes Mitglied des Ortsoerbandes mithelfen und sich selbst einsetzen für diese wichtige Aufgabe.
In Vertretung des Rektors sprach der Prorektor, Professor Dr. Rauch. Er gab seiner besonderen Freude darüber Ausdruck, daß endlich im deutschen Altherrentum der Zusammenschluß vollendet werde. Zusichernd stellte er die weitgehendste Hilfe des Rektorates in Aussicht und erfüllte damit den Wunsch des Reichsstudentenführers zur Zusammenarbeit, den dieser auf der Salzburger Rektorenkonferenz in Form eines Appells an alle Rektoren richtete.
Der stellvertretende Studenten sichrer, Pg. Gräf, gab einen Einblick in das Kameradschaftsleben der Studenten, auf ihre Erziehung und Haltung. Der Student an der Front, der sein Leben einsetzt, erwartet von seinem Kameraden in der Heimat den gleichen Geist des Einsatzes. Das nationalsozialistische Ideengut verpflichtet besonders den Studenten zum Kämpfer, zum Einsatz bis zum Letzten, und hier gelten keine Rücksichten, keine Bedenken. Wer nicht mit uns ist, der ist gegen uns. So steht heute das Studententum in gerader Haltung vor feinem Führer, zu jedem Opfer bereit.
Der Ortsverbandsleiter schloß die Sitzung mit dem Sieg-Heil auf den Führer.
fien von Kinderreichen, Kriegsversehrten oder Kriegerhinterbliebenen sich einen Mieter auszusuchen. Wenn er innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung die Wohnung noch nicht vermietete, hat er dies der Gemeinde unverzüglich zu melden. Benennt die Gemeinde innerhalb von zwei Wochen nach dieser Anzeige dem Vermieter nicht drei Familien, so gilt die Wohnung als freigegeben. Da Familien mit fünf und mehr Kindern häufig nur schwer eine Wohnung finden, kann die Gemeinde für eine derartige Familie vom Vermieter den Abschluß eines Mietvertrages verlangen und notfalls einen Zwangsmietvertrag festsetzen.
Die Musteranordnung bietet auch die Möglichkeit, Wohnungen für andere dringliche Unterbringung von Familien zu sichern. Wohnungstausch ist beim Wohnungsamt zu melden, das aber die Wohnung zugunsten des Tauschmieters freizugeben hat. Verträge, die gegen die Musteranordnung abgeschlossen werden, sind nichtig. Eine so vermietete Wohnung kann mit polizeilichem Zwang geräumt werden. Wer eine Wohnung entgegen der Anordnung vermietet oder mietet, kann zur Zahlung eines Geldbetrages bis zu 5000 RM. herangezogen werden, der dann zur Verbilligung von Neubauwohnungen für Bevorrechtigte benutzt wird. Auch drohen Geld- oder Haftstrafe, wenn die Anmeldung einer freiwerdenden Wohnung unterlassen wird. Zur Berücksichtigung einer besonderen örtlichen Notlage können die einzelnen Gemeinden noch weitergehende Vorschriften erlassen.
Kür Tapferkeit vor dem Kelnöe.
Der Obergefreite Karl Scholl aus H o m berg (Ohm), der in einem Infanterie-Regiment im Osten kämpft, wurde für Tapferkeit vor dem Feinde mit dem Eisernen Kreuz II. Klasse ausgezeichnet.
Schiebungen mit Schlachtvieh 80 Zentner Fleisch markenfrei abgegeben.
Lpd. Nahezu eine Woche lang befaßte sich das Sondergerichi für den Oberlandesgerichtsbezirk Darmstadt auf einer Tagung in Nidda mit der Strafsache gegen den Metzgermeister und Landwirt Otto Werner aus Ober-Lais und zwei weitere Angeklagte wegen Kriegswirtschaftsverbrechens und anderer damit zusammenhängender Verfehlungen.
Werner betrieb bis zu feiner Verhaftung neben einer kleinen Landwirtschaft eine Metzgerei, die vor Kriegsbeginn durch laufende Schlachtungen für den Schlacht- und Diehhof in Frankfurt a. M. den erheblichen Umsatz von etwa 14 bis 15 Stück Großvieh wöchentlich auswies. Mit Kriegsausbruch und durch die Einführung der kriegsnotwendigen Bewirtschaftsvorschriften änderte sich die Geschäfts- qrundlage des gewerblichen Unternehmens, da der Angeklagte seit 1940 nur noch zur Vornahme von Not- und Krankschlachtungen berechtigt war. Geleitet von einem erschreckenden Mangel an Gemeinsinn und beeinflußt von der Rücksichtslosigkeit des eigennützigen Geschäftemachens ging Werner dazu über, in großem Umfang Not- und Krankschlachtungen vorzutäuschen und bei den jeweiligen Lieferungen an den Schlacht- und Viehhof in Frankfurt erhebliche Fleischmengen durch das Beiseiteschaffen heimlicher Gewichtsvorteile dem vorgeschriebenen Weg der Bedarfsdeckung zu entziehen. Unter Ausnutzung des ihm geschenkten Vertrauens vertauschte er auch
mit dem gleichen Ergebnis zum eigenen Vorteil schwerere Schlachttiere mit leichteren, so daß das dadurch beiseitegeschaffte Uebergewicht gleichfalls als heimliche Reserve für Schiebergefchäfte in seiner Hand blieb. Zur Verheimlichung dieser Verfehlungen beschaffte sich Werner unter Mitwirkung des Mitangeklagten Tierarztes Dr. Karl Krimmel in Gedern amtstierärztliche Bescheinigungen über angebliche, aber tatsächlich gar nicht vorliegende Not- nud Krankschlachtungen, mit. denen er sich bei der Marktgemeinschaft die jeweils benötigten Schlachtscheine erschwindelte. Zu demselben Zweck fälschte Werner auch in zahlreichen Fällen Schlußscheine. Er hat bis Anfang 1942 insgesamt 2 4 6 geschlachtete Tiere nach Frankfurt geliefert und bei einer großen Anzahl davon die erwähnten Schiebungen vorgenommen. Daneben verstand er es
auch, sich durch Gewichtsdrückungen bei den für fein Ladengeschäft zugeteilten Tieren zusätzliche Fleischmengen zu verschaffen. Der beiseitegeschaffte Gesamtertrag seiner dunklen Geschäfte beträgt mindestens 80 Zentner Fleisch, die er an verantwortungslose Abnehmerkreise markenfrei abgegeben hat.
Das Sondergericht verurteilte den Hauptange- klagten Werner, dem im übrigen weder Schwarzschlachtungen im üblichen Sinn, noch Tierquälerei nachgewiefen werden konnte, wegen dieses fortgesetzten Kriegswirtschaftsoerbrechens in Tateinheit mit schwerer Urkundenfälschung zu 6 Jahren Zuchthaus und 500 NM. Geldstrafe. Die einsichtslose Planmäßigkeit des kriegsschädlichen Verhaltens und die gefährliche Verwerflichkeit der Verbrechen kennzeichnen den Täter als ehrlos. Es
wurden ihm deshalb auch die bürgerlichen Ehrenrechte für 5 Jahre aberkannt.
Der Mitangeklagte Tierarzt Dr. Krimmel wurde wegen der Ausstellung einer größeren Anzahl von Falschattesten und wegen der entsprechenden Fälschung des Fleischbeschautagebuches unter dem Gesichtspunkt der Falschbeurkundung im Amt zu 10 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Verdacht einer Beihilfe zu dem Kriegswirtschafts- Verbrechen Werners fand keine ausreichende Bestätigung. Nicht erwiesen blieben auch die Vermutung des gewinnsüchtigen Tatmotivs und des Vergehens gegen die Derbrauchsregelungsstrafoerordnung. Leichtsinn und unverantwortliche Gutmütigkeit haben diesen beamteten Angeklagten von dem Wege zuverlässiger Pflichterfüllung abgebracht.
Mangels ausreichenden Verdachts mußte schließlich ein Mitangeklagter Fleischbeschauer aus Eichelsachsen freigesprochen werden, da seine Gutgläubigkeit bei der Fleischbeschau nach den Schlachtungen nicht widerlegt werden konnte.
Strafkammer Gießen.
Eine Frau in Büdingen war durch Urteil des Amtsgerichts Büdingen wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung zu fünf Wochen Gefängnis verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legte die Angeklagte wegen der Strafhöhe Berufung an die Strafkammer ein. Die Frau war beschuldigt, ihre Schwägerin, mit der sie aus Erbschaftsgründen in Feindschaft lebt, ohne Grund mit einer Hacke geschlagen und in gröblicher Weise beleidigt zu haben. Das Urteil des Amtsgerichts Büdingen wurde im Strafmaß aufgehoben und die Angeklagte zu Geldstrafen von 150 und 75 NM. verurteilt. In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, daß eine Freiheitsstrafe den Haß zwischen den Parteien eher noch vertiefen könne.
Handball.
Gauklasse.
Luftwaffe Gießen — Hanau.
Durch Nichtantreten der Hanauer kamen die Gießener kampflos zu den Punkten. Da die Gäste jetzt schon mehrmals Verzicht leisteten, bleibt abzuwarten, ob sie noch weiterhin in der Runde verbleiben.
HJ.-Klaffe.
Mtv. Gießen — Lang-Göns 12:6 (6:3).
Der Sieg der Gießener war nie gefährdet. Vor der Pause gelang es Lang-Göns noch, das Spiel offen zu gestalten. Im weiteren Spielverlauf versuchte man durch Einzelspiel den Vorsprung der Platzbesitzer aufzuholen, scheiterte jedoch an dem guten Zusammenspiel aller Mannschaftsteile der Gießener.
Grüningen — Mtv. Gießen 2 19:1 (11.*1).
Die 2. Jugendmannschaft der Gießener konnte den Platzbesitzern nie gefährlich werden. In beiden Spielhälften bestimmte^ Grüningen das Spielgeschehen.
DJ.Klasse.
Mtv. Gießen 1 — Lang-Göns 3:2 (2:1). Grüningen — Mtv. Gießen 2 5:3 (1:1).
Verdunkelungszeit:
11. November von 17.36 bis 7.07 Uhr.
Hauptschristleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lauge. Stellvertreter bei HauplichrtfUeUers: Ernst Blumschcm. Berantwortlich für Politik unb Silber: Dr. Fr. SB. Lange; für das Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für Stadt Gießen, Provinz, Wirtschaft und Sport: Ernst Blumjchein.
Druck und Verlag: Brühlsche Unwerjitätsdruckerei R. Lange K. Verlagsleiter: Dr.»Jng. Erich Hamann; Anzeix-nletter: Hans Beck.
Anzeigenpreisliste Nr. 6.
Tieferschüttert erhielten wir die für uns unfaßbare Nachricht, daß am 14. Oktober 1942 mein herzensguter, dankbarer Sohn, mein lieber Bruder, mein innigstgeliebter, treuer Bräutigam, Schwager, Onkel und Neffe
Heinrich Bindewald
Obergefreiter in einem Infanterie-Regiment im Alter von 32 Jahren, im Osten den Heldentod gestorben ist. Sein Leben war Liebe, Güte und treue Pflichterfüllung bis zu seinem Tode. Er folgte seinem im Weltkriege gefallenen Vater.
In stiller Trauer:
Frau Karoline Bindewald Wwe. Karl Bindewald und Familie Margarete Fröhlich, Braut.
Helpershain, Watzenborn - Steinberg, Siegen i. W., den 11. November 1942.
___________________________________________________________0574:
Nach kurzer, schwerer Krankheit ging unser liebes Kind, Schwesterchen, Nichtchen und Enkelkind _ _
Ursula
im Alter von 8% Jahren, für immer von uns.
In tiefer Trauer:
Willi Rauch, z. Z. auf Urlaub, und Frau Elisabeth, geb. Honig Georg Rauch; Familie Heinrich Honig; Familie Adam Hild Familie Robert Diehl; Familie Heinz Sattler; Farn. Willi Honig Kurt Honig.
Gießen (Werrastraße 16), Frankfurt a. Main, den 11. November 1942.
Die Beerdigung findet Mittwoch, 11. Nov., nachm. 2 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt.
—....... ——a
Heute morgen entschlief sanft nach kurzem, schwerem Leiden unser lieber Vater, Schwiegervater, Großvater, Urgroßvater, Bruder, Schwager, Pate und Onkel
Heinrich Jung III., Rangierer i. R.
im Alter von 78 Jahten.
Die trauernden Hinterbliebenen:
Familie Ludwig Benner Familie Heinrich Schnepp.
Gießen -Wieseck, den 10. November 1942.
Die Beerdigung findet Donnerstag, 12. November, 14.30 Uhr, vom Trauerhause, Alice-
Straße 3, aus statt.
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