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Danksagung.

Für die vielen Beweise aufrichtiger An­teilnahme an unserem schmerzlichen Verlust anläßlich des Heldentodes unseres lie­ben, unvergeßlichen Sohnes, Bruders, Bräuti­gams, Schwiegersohnes, Schwagers, Neffen u. Vetters Willi Kammerer, Obcrgefr. in einem Inf.-Regt., sagen wir hiermit unseren herz­lichsten Dank. In tiefer Trauer: Fam. Konrad

Kammerer, Martha Goffolmeyer als Braut u. Familie. Gießen (Mühlstraße 2 und Kaplansgasse 14), im August 1942.

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Mieter und Vermieter nach Fliegerangriffen

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Entschädigung gezahlt wird oder die Entschädigung als sicher erfolgend angesehen werden kann. Wenn

sich der von der Umquartierung Betroffene selbst

arnerung Betroffene selbst Mietbeihilfe gezahlt. Muß hnort liegende Wohnuna

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iJIfd Wir erhielten die traurige Nachricht, I hBESJ daß mein lieber, herzensguter Mann, JSL der treusorgende Vater seiner beiden

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Danksagung.

Becker.

Gießen, den 10. August 1942.

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digung wegen Fehlens der erforderlichen Zustim­mung des Arbeitsamts nicht ausgesprochen ist; 2. wenn zwar unter Einhaltung der sonstigen gesetz­lichen Vorschriften gekündigt, aber die vorgeschric- bene Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist; 3. wenn das Beschäftigungsverhältnis fristlos ge­löst wurde, ohne daß der hierfür erforderliche wich­tige Grund vorlag. Grundsätzlich reicht schon ein fahrlässiges Zuwiderhandeln aus, um den Täter zu bestrafen. Neben dem Zuwiderhandeln ist auch noch das Umgehen unter Strafe gestellt. Ein Umgehen

ö Seemeile' i Boote 31 in Frach Md des c ifl zum £ »le am Fe hlechtw mtnenbi ; wurden

Der Sachbearbeiter des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz, Ministerialrat Dr. Sturm, gibt imReichsarbeitsblatt" eine Erläuterung zu der neuen Anordnung des Generalbevollmächtigten gegen Arbeitsoertragsbruch und Abwerbung sowie das Fordern unverhältnismäßig hoher Arbeitsent­gelte".

Die am 15. August 1942 in Kraft tretende An­ordnung, die die bisherigen Vorschriften der Treu­händer gegen die Außenseiter des Arbeitslebens ablöst, muß in allen Betrieben und Betriebsabtei­lungen ausgenommen lediglich die Hauswirt­schaft an geeigneter, den Gefolgschaftsmitglie­dern zugänglicher Stelle ausgehängt werden. Auch wer hiergegen verstößt, macht sich strafbar. Der Referent empfiehlt daher den Betriebsführern, sich Abdrucke der neuen Anordnung zu verschaffen, die von der Geschäftsstelle des Reichsarbeitsblatts be­zogen werden können.

vlach der Anordnung ist u. a. diepflichtwidrige Arbeitsverweigerung oder das pflichtwidrige Zu­rückhalten mit der Arbeitsleistung" verboten. Hierzu bemerkt der Kommentar: Auch wenn der Betriebs­führer oder sein Beauftragter infolge der Kriegs­verhältnisse gezwungen sind, dem Gefolgschaftsmit­

glied eine andere Arbeit zuzuweisen, muß das Ge­folgschaftsmitglied diese ihm zumutbare Arbeit aus­führen. Hierfür gelten die Arbeitsbedingungen, die nach der Kriegswirtschaftsoerordnung für die neue Tätigkeit maßgebend sind. Das gilt nicht nur, wenn die andere Tätigkeit an derselben Betriebsstätte, son­dern auch wenn sie in einem anderen Betriebswerk oder gar an einem anderen Ort aufzunehmen ist. Etwaige Uebergriffe des Betriebsführers oder sei­nes Beauftragten, die einen Mißbrauch dieses Wei­sungsrechts enthalten, werden im Wege des sozialen Ehrengerichtsverfahrens verfolgt. Daß die Gefolg­schaftsmitglieder auf Verlangen des. Betriebsführers oder seines Beauftragten auch zur Leistung von Mehx-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit ver­pflichtet sind, ist ausdrücklich in der Anordnung her­vorgehoben worden.

Ferner ist auch das disziplinwidrige Verhalten ganz allgemein unter Strafe gestellt. Der Referent erklärt hierzu, daß jedoch Bagatellsachen nicht unter diese Vorschrift fallen sollen.

Auch der eigentliche Arbeitsvertragsbruch wird mit Strafe bedroht. Er liegt im Sinne der Anord­nung vor, 1. wenn das Befchäftigungsverhältsiis überhaupt nicht gekündigt oder eine wirksame Kün-

Söhnchen, unser einziger braver Sohn, unser guter Schwiegersohn und Schwager

* Obergefreiter Helmut Pfeiffer

im Alter von 31 Jahren, am 1. Juli, im Osten gefallen ist.

( Die tieftrauernden .Hinterbliebenen: Anna Pfeiffer. geb. Forbach, u. Kinder Herrrhinn Pfeiffer und Frau, Eltern Familie L. Forbach II.

Lollar, Liebichau i. Schlesien, 11. Aug. 1942.

2441 D

Für die vielen Beweise aufrichtiger Teilnahme beim Heimgänge unsrer lieben Entschlafenen und die zahlreichen Kranzspenden, sowie die tröstenden Worte des Herrn Pfarrer Weisel danken wir hiermit herzlich.

Hch. Albert Rinn und Angehörige.

Heuchelheim, den 10. August 1942.

Serbin, -licht gern, 18. folgen irhe in i Sugust von Äierendei

Für Führer, Volk und Vaterland fand bei den Kämpfen im Osten, am 18. Juli, mein tapferer Sohn, mein innigstge- liebter Bruder, unser unvergeßlicher, hoff­nungsvoller Neffe

Gefreiter Walter Bönning Kriegsfreiwilliger in der Panzerjäger-Komp, eines Infanterie-Regiments

den Heldentod. Er war unser Stolz und unsere Freude.

Ernst Bönning, Pfarrer

Ernst Otto Bönning, cand. mach. nav. Geschwister Bausch.

Rödgen und Gelnhausen, im August 1942.

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Schweinemarkt in Schotten.

* Schotten, II. August. Aüf dem heutigen Schweinemarkt waren 150 Ferkel aufgetrie- den. Es kosteten 6 bis 8 Wochen alte Ferkel 20 bis 25 RM., 8 bis 9 Wochen alte Tiere 30 bis 35 RM, 10 bis 13 Wochen alte 40 bis 50 RM., Einleger 80 bis 100 RM. pro Stück. Der Markt wurde geräumt.

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jährlich abzutragen. Äst eine Miete bei 3 v. H. tragbar im Sinne ortsüblicher Mieten, so eine Senkung erfolgen. Das Reichsdarlehen als Hypothek an breitester Stelle eingetragen. Der Erlaß des Ministeriums spricht von privaten Bau» Herren, denen diese Mittel zur Verfügung stehen. Darunter, so wird natürlich betont, fallen auch die

Hart und schwer traf uns die schmerz­liche, unfaßbare Nachricht, daß mein lieber hoffnungsvoller Sohn, mein gu­ter und stets hilfsbereiter Bruder und Schwager, mein lieber, guter Enkel und Pate

Karl Mengel

Gefreiter in einem Inf.-Regt., Inh. des E.K. II bei den schweren Kämpfen im Osten sein Leben, im blühenden Alter von 31 Jahren, für Führer, Volk und Vaterland hingegeben hat. Sein Vater st arb den Heldentod in Frank­reich im Weltkriege.

In tiefem Schmerz:

Katharine Menge! Wwe., geb. Balser; Familie Wilhelm Mengel; Ellsabethe Balser, geb. Lepper, und alle Verwandten.

Reiskirchen, den 10. August 1942.

Die Gedächtnisfeier findet am Sonntag, dem 16. Aug., um 14.15 Uhr, in Reiskirchen statt. __ 2442D

Für die liebevolle Anteilnahme bei dem Heimgange unserer lieben Entschlafenen

Lina Möhl

danken wir herzlich, ebenso dem Herrn Pfarrer

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Die neue Regelung über Arbeitsdisziplin

Was istArbeitsverweigerung" undArbeitsvertragsbruch".

NSG. Äm Rahmen der vom Reichsminister für Bewaffnung und Munition zur Sicherstellung der für die deutsche Rüstung notwendige« Eisenerzeu­gung angeordneten Mobilisierung von Ei senre fernen ist fiir den tGau Hessen-Nassau die Ändustrieabtei« lung der Wirtschaftskammer Hessen mit der örtlichen und mengenmäßigen Ermittlung des abzuliefernden Materials betraut worden. Mit Zustimmung des Gauleiters hat der Leiter der Wirtschaftskammer Hessen dön Gouamtsleiter Landeshandwerksmeister Gamer für den Gau Hessen-Nassau mit der Lei­tung der Schrottsammelaktion beauftragt.

Die Meldezettel für die Mobilisierung der Eisen­reserven sind von der Wirtschaftskammer Hessen an die in Betracht kommenden Industrie firmen bereits auf den Weg gebracht worden, lieber die Jnnungs- verbände erhalten die eisenverarbeitenden Hand­werker im Gau Hessen-Nassau die gleichen Melde­zettel, die über die Landesbauernschaften auch an die landwirtschaftlichen Betriebe über 100 Hektar zum Versand kommen. In diesen Togen beginnt die Auswertung der Meldezettel durch die Wirtschafts­kammer Hessen. Da unter Umständen die Industrie­betriebe nicht sofort in der Lage sind, einen zuver­lässigen und erschöpfenden Ueberblick über den Ge­samtumfang ihrer Eisenreserven zu gewinnen, wird der ersten Erhebung bei der Industrie eine zweite folgen, um die bei der ersten Meldung noch nicht erfaßten Eisenreserven auch noch in die Sammel-

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2 Tonnen, in gutem Zustand, mit Bereifung, zum Taxwert zu verkaufen.

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aktion einzubeziehen Im Rahmen der zweiten Meldezettelaktion können dann auch alle die schwie­rigen Fälle in der Industrie erfaßt werden, für die Entscheidungen seitens der Betriebsführungen nicht sofort getroffen werden können.

Das laufende Angebot der Wirtschaft cm den Schrotthandel darf durch die Meldungen nicht auf- gehalten werden; es ist im Gegenteil wichtig, mög­lichst große Mengen dem Schrotthandel sofort zu­zuführen. Bei den zu treffenden Maßnahmen ist zwischen chargierfähigem und nicht chargier fähigem Schrott zu unterscheiden, worüber der Schrotthänd­ler Auskunft gibt. Firmen mit Bahnanschluß müs­sen den chargierfähigen Schrott unverzüglich an die von ihrem Schrotthändler zu benennenden Hütten­werke zum Versand bringen. Der nicht chargier- fahige Schrott soll einem Schrotthändler mit Eisen­bahnanschluß zu geführt werden. Falls ein Betrieb keinen eigenen Gleisanschluß besitzt, ist der Trans­port zum Schrottlager des Handels bzw. zur Ver­sandstation in der Regel durch den Betrieb selbst auf eigenen Fahrzeugen vorzunehmen. Ist dies aus­nahmsweise nicht möglich, ist mit dem Schrotthänd­ler des Betriebes sofort eine Verständigung herbei­zuführen. Ueberhaupt sollen sich die Firmen in allen Zweifelsfällen zunächst an ihren Schrotthändler wenden. In nicht zu klärenden Fällen wende man sich an die Wirtschaftskammer Hessen, Frankfurt am Main, Börse (Telephon 20 361).

Gelbe Rüben mit bratenbrouner Soße schmecken auch ohne Fleisch. Für die Zubereitung der Soße brauchen Sie kein Fett, nur den Knorr-Soßenwürfel, der alles enthält. Den Würfel fein zer­drücken, glattrühren, mit/< Liter Wasser unter Umrührer 3 Minuten kochen.

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Die Schrottsammelakion im Gau Hessen-Mau

Schnellstes Handeln ist erforderlich.

liegt z. B. vor, wenn sich der Täter im Betriebe disziplinlos benimmt und auf diese Weise seine Ent» lassung durchsetzt. Als Strafen kommen Ordnungs­strafen in Geld in unbegrenzter Höhe im Nicht­beitreibungsfalle Haft bis zu sechs Wochen, aber auch gerichtliche Geld- oder Gefängnisstrafen in Be­tracht.

Der Referent betont noch, daß für die überwie­gende Mehrzahl der Schaffenden die neuen Vor­schriften nur theoretische Bedeutung haben.

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Personen, die auf behördliche Anordnung aus Gründen der Luftgefährdung ihrer Wohnung vor. sorglich in andere Räume oder in Aufnahmegebiete außerhalb ihres Wohnortes umquartiert werden, er. halten Räumungs-Familienunterhalt. Das gleiche gilt für- die Verlegung von Betrieben, ebenso für Personen, die wegen bereits -erfolgter. Zerstörung umgpartiert werden mußten. Dagegen wir der Räumungs-Familienunterhalt bei einer Nmquar- tierung nach außerhalb nicht gezahlt, wenn eine

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In großer Freude und Dank­barkeit geben wir die Geburt eines gesunden Sonntagsmä­dels bekannt

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für die un alten. Wohnort liegende Wohnung weiterhin die Miete gezahlt werden, so wird auch hierfür eine Mietbeihilfe gewährt, auch wenn für den Umquartierten in dem neuen Unterkunftsort an den Quartiergeber eine Vergütung gezahlt wer­ben muß.

Der Mietvertrag bleibt, wenn eine Wohnung durch Fliegerangriff unbenutzbar geworden ist, un­verändert bestehen, wenn die Räume nur für kurze Zeit nicht bewohnt werden können, wie das bei leichten Beschädigungen durch Splitterwirkung oder durch Blindgänger und notwendige Sprengungen der Fall sein kann. Die Miete selber fallt jedoch für die Dauer der Unbenutzbarkeit fort. Aufwendungen für die Ersatzunterkunft werden, wenn sie sich in an­gemessenem Rahmen hasten, nach der Kriegsschaden­verordnung erstattet, wobei jedoch die nicht ge­leistete Mietzahlung an gerechnet wird. Der Miet­vertrag tritt mit allen Rechten und Pflichten wie­der in Kraft, sobald die Mieträume wieder benutz­bar gemacht sind.

Wird für ein zerstörtes Haus ein Ersatzbau er­richtet worüber die Entscheidung bei dem Ober­bürgermeister oder dem Land rat, also bei der Fest­stellungsbehörde, liegt, dann werden die erfor­derlichen öffentlichen Mittel nicht nur für den Haus­eigentümer, sondern auch für den Mieter aufge­bracht. Daher ist es billig, daß der Hauseigentümer des Ersatzbaues sich keine neuen Mieter, die ihm vielleicht genehmer wären, sucht. Der alte t Mieter fyat auf Grund des auch jetzt immer noch gültigen Mietvertrages das Recht, in das neue Haus einzu­ziehen, ohne daß die neu gebauten Räume vom zuständigen Wohnungsamt etwa kinderreichen Fa­milien zur Verfügung gestellt werden könnten. Der Mieter, der selbstverständlich das Recht hat, unter Einhalt der vertraglichen Frist zu kündigen, wenn er eine bessere, andere oder ihm mehr zusagende Wohnung gefunden hat, hat auch Anspruch auf die Wohnung im Ersatzbau, wenn sie der alten gegen­über wesentliche Neuerungen und Verbesserungen aufweist. Will der Mieter die Mehraufwendung nicht aufbringen, ist der Vermieter verpflichtet, einen Ersatz zu schaffen. Der Mieter hat jedoch keinen Ersatzanspruch, wenn die zerstörte Wohnung aus Erfinden städtebaulicher Planungen oder wegen be­reits festliegender Fluchtlinienpläne nicht mehr auf­gebaut werden soll.

Für die Errichtung von Ersatzwohnungsbauten für die durch Luftangriffe zerstörten Wohnungen hat das Reichsarbeitsministerium Mittel zur Ver­fügung gestellt, aus denen Wohnungsbauten für obdachlos gewordene Volksgenossen gefördert wer­den sollen. Diese Mittel stehen außerhalb der Kriegs- sachschädenregelung und des Sozialen Wohnungs­baues. Sie sollen in erster Linie Lücken in der Fi­nanzierung schließen, sollen jedoch nur zum Bau

Gestern abend entschlief sanft nach kurzer, schwerer Krankheit meine liebe, gute, treu- sörgende Mutter und Schwiegermutter

Frau Marie Serth Wwe., geb. Lang kurz vor Vollendung ihres 49. Lebensjahres. Ihr Leben war Arbeit, Treue und Pflicht­erfüllung. jn jefer Trauer 3 Elli Serth

Heinz Ebschner, Bräutigam im Namen aller Angehörigen.

Gießen, den 11. August 1942.

Die Trauerfeier findet Mittwoch, 12. August, 15.15 Uhr, in der Kapelle des Neuen Friedhofes statt. Beileidsbesuche dankend verbeten.

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Bewährte Hilfe für alle, die an Fußflechte leiden.

Die häßliche und übertragbare Fußfiechte, die der Arzt Dermato­mykose nennt, kann auch die saubersten Menschen befallen. Die feuchten Stellen, schmerzhafte Hautrisse zwischen den Zehen und unter den Fußballen, entstehen durch einen Pilz, der in Wärme, Feuchtigkeit und starker Schweißabsonderung be­sonders gedeiht. Befeuchten Sie morgens und abends die von der Fußflechte befallenen Hautstellen mit Ovis, dem erprobten Desinfektionsmittel für Füße. Ovis dringt tief in die Oberhaut ein und tötet die Pilzbildung schnell und schmerzlos ab. Beobachten Sie Ihre Füße täglich. Bei den ersten Anzeichen, die auf Fuß­flechte schließen lassen, verwenden Sie sofort Ovis.

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von.wohnungspolitisch einwandfreien Häusern ge­braucht werden bei der Voraussetzung, daß die übrige Finanzierung auf den üblichen Wegen durch Eigengeld und Hystothekenaufnahme auf dem pri­vaten Kapitalswege dovgenommen wird. Diese Reichsdarlehen weiden grundsätzlich mit 3 v. H. jährlich verzinst und sind mit mindestens 1 v. H.

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