Dankagung. Statt Karten.
Für die vielen Beweise herzlicher Teil- nähme beim IJeldentod meines geliebten, herzensguten Mannes, unseres lieben, unvergeßlichen Sohnes, Bruders und Schwagers, Hermann Arzbacher, Obergefreiter in einem Infanterie-Regiment, danken wir allen herzlich, die uns Trost sagten in unserem großen Schmerz.
Emma Arzbächer, geb. Jost; Wilhelm Arzbächeru.
Frau Amalie, geb.Schierbrand; u.alle Angehörigen. Gießen (Kaiserallee 19), im Oktober 1942.
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Am 4. Oktober starb unsere liebe Schwägerin und Tante
Fräulein Malwina Paula Liste
versehen mit den hl. Sterbesakramenten, im Alter von 67 Jahren.
Für die trauernden Hinterbliebenen: Johanna Liste.
Gießen, den 8. Oktober 1942.
Die Beisetzung findet in Brilon statt, das Seelenamt in der kath. Pfarrkirche zu Gießen am Montag, dem 12. Oktober, um 7% Uhr.
05012
wandten zur Unterhattsleistunh verpflichtet. Die Vermögenssubstanz soll dem Kind bis zur Volljährigkeit bzw. bis zur Verheiratung erhalten blei- ben. . „
Bedürftigkeit allein genügt nicht, um einen Unterhaltsanspruch zu begründen, denn der in Anspruch Genommene muß natrlich in der Lage sein, einen Unterhalt zu gewähren. Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen Unterhalts noch außerdem Unterhalt zu gewähren. Es kann von keinem Verwandten verlangt werden, sich und seine Familie in wirtschaftliche Gefahr zu bringen, um jemanden aus seiner Familie zu helfen. Auch hier wieder eine Ausnahme den minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber. Die Hilflosigkeit muß in Schutz genommen werden. Darum bestimmt das Gesetz, daß Eltern auch dann ihren unverheirateten minderjährigen Kindern gegenüber unterhallspflichtig sind, wenn sie selbst nicht leistungsfähig sind. Alle verfügbaren Mittel sind zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Hat das Kind dagegen Vermögen, dann ist das Vermögen anzugreifen. Es ist möglich, daß ein Kind durch einen Onkel ein Vermögen geerbt hat. Hier wäre es unbillig, die Eltern bart)en zu lassen, damit das Kind mit ernährt werden kann. Es gibt in diesem Fall also keine Beschränkung auf die Einkünfte aus dem Vermögen, sondern das Vermögen selbst kann
Für die herzliche Teilnahme, die uns beim Heimgang unseres lieben Entschlafenen entgegengebracht wurde, danken wir herzlichst.
Anna Schäfer
Dina Wagner, geb. Schäfer Heinz Schäfer, z. Z. Meiningen Heinrich Wagner, z. Z. im Felde
Gießen (Horst-Wessel-Wall 51), im Okt. 1942.
04995
Königsschießen
-er Schühengesellschast 1926 Gießen.
Die Schützengesellschaft 1926 Gießen hielt am vergangenen Sonntag ihr diesjähriges Königs» schießen ab. Es wurde mit Großkaliber auf 100 m geschossen. Angetreten waren 21 Schützen. König wurde Kam. Karl Hartmann, 1. Ritter Hermann Gebauer, 2. Ritter Heinrich Ruhl. Auch dis Jungschützen schossen ihren König mit Kleinkaliber auf 50 m heraus. Auch in diesem Jahre wurde wiederum Peter Dunkel jun. Schützenkönig dec Jungschützen. Nachmittags versammelten sich die Familien der Schützen auf dem schönen Waldschieß- tand, wo gegen 19 Uhr der Vereinsfuhrer Ed. Gondner die, Proklamation der beiden Schützenkönige vornahm. Ferner wurden noch zwei Wanderbecher mit Großkaliber auf 175 m herausge- chosfen, welche die Kameraden Dr. Hans Wilhelm: und Walter König erschossen. Eine Ehrenscheibe auf 175 m erschoß ebenfalls Kamerad Walter König.
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** Dienstjubiläum. Der Bankbeamte Fried, rich Richter, Frankfurter Straße 91 wohnhaft, kann am morgigen 9. Oktober sein 25jähriges Dienst» jubiläum bei der Dresdner Bank begehen. x
** Die Nähberatung des Deutschen Frauenwerks will allen Frauen helfen, damit sie mit der Winterkleidung für die Kinder und für für selbst zurechtkommen. Außerdem kann man sich in der Nähberatung Rat über die laufenden Nähkurse holen. Sieben solcher Kurse haben schon stattgefunden. Die Nähabende finden laufend weiter statt. Alles Nähere kann man in der Nähberatung. Kaiserallee 6, Montag und Donnerstag von 9 bis 12 und 15 bis 18 Uhr erfahren.
Landkreis Gießen.
= Lich, 8. Okt. Am Freitag, 9. Oktober, können Fr. Hr. Wilh. Giebel und feine Ehefrau, geb. Breust, in körperlicher und geistiger Frische das Fest der goldenen Hochzeit begehen. Der Jubilar steht im 76., die Jubilarin im 74. Lebensjahre Auch wir gratulieren dem Jubelpaar herzlich.
Mit dem Auto gegen einen Zug.
Ein Mädchen getötet.
er jedoch nicht Folge, sondern führte seine Vor- lesungstätigkeit an unserer Universität ununterbrochen weiter.
Dem verdienten Gelehrten und Schulmann wird in weiten Bevölkerungskreisen, insbesondere in den Kreisen seiner ehemaligen Schüler, große Wertschätzung dargebracht, die in gleicher Weise seiner wissenschaftlichen Arbeit gilt.
Verdunkelungszelk:
8. Oktober von 19.45 bis 7.06 Uhr.
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Samstag, 10. Oktober 1942, 19.30 Uhr, in der Neuen Aula, Gießen
Eröffnung der Kulturwoche
in Anwesenheit des Gauleiters
Es spricht Pg.Ziegler Frankfurt amM. Es spielt d. Wiesbadener Streichquartett
Eintritt RM. 0.80, Wehrmacht RM. 0.40
Vorverkauf durch die Ortsgruppe der NSDAP» und in der Kartenverkaufsstelle der NSG.- „Kraft durch Freude“, Seltersweg 60. Tel. 3961
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Nach Gottes unerforschlichem Ratschluß erhielten wir die schmerzliche, unfaßbare Nachricht, daß mein innigstge- liebter, herzensguter Mann, unser lieber, treuer Sohn, Schwiegersohn, Bruder, Schwager, Neffe, Onkel und Pate
Heinrich Engel
Unteroffizier in einem Panz.-Pi.-Batl.
Inhab. des E.K. 2 und anderer Auszeichnungen an den Folgen seiner am 17. August 1942 erlittenen schweren Verwundung in einem Feldlazarett im Osten, nach kurzem Eheglück, im blühenden Alter von 27 Jahren für immer von uns gegangen ist. Sein Leben war Liebe, Treue und Hilfsbereitschaft bis zum Tode.
In tiefem Schmerz: Ida Engel, geb. Weiß; Anton Engel und Frau; Karl Engel und Familie; Heinrich Birkenstock, z. Z. im Felde, und Familie; Otto Zörb und Familie; Ludwig Weiß und Frau; Erich Weiß, z.Z. im Felde, und Familie; Willi Weiß und Familie.
Großen-Linden (Nebengasse 3), Hochelheim, den 8. Oktober 1942.
Die Gedächtnisfeier findet Sonntag, 11. Okt., nachmittags 2 Uhr, in der Kirche zu Hochelheim statt.
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Oie Unterhaltspflicht der Verwandten
Voraussetzungen und Bestimmungen.
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Der Finder wird um Abgabe auf dem Fundbüro Gießen gebeten.
die aztekische Religion, Kultur, Geschichte und Sprache, selbst im Kriege waren diese Vorlesungen immer gut besucht. Für den kommenden Winter hat Professor von Gall Vorlesungen über „Götter und Menschen in Mexiko und Peru" sowie Einführung in die Kultursprachen von Mexiko und Peru angekündigt. Im Jahre 1935 hatte er einen Ruf an die Universität Mexiko erhalten, wo ihm Vorlesungen über die Eingeborenensprachen und die Pflege des Museums obliegen sollten. Dieser Einladung leistete
angegriffen werden.
Sind mehrere Unterhaltspflichtige vorhanden, dann haften sie dem Berechtigten gegenüber in* einer bestimmten Reihenfolge. Vorerst haftet der Ehegatte, nach ihm die Abkömmlinge des Unterhaltsbedürftigen (Kinder, Enkel). Sind weder Ehegatte noch Kinder vorhanden, die Unterhalt leisten können, dann sind die Vorfahren (Eltern, Großeltern) unterhaltsverpflichtet. Für die Vergangenheit kann kein Unterhalt verlangt werden. Für die Zukunft kann auf den Unterhallsanspruch nicht verzichtet werden, damit der Unterhalt-berechtigte nicht der öffentlichen
Von der Ludwigs-Universitäi.
Mll der Wahrnehmung des Lehrstuhls für innere Medizin und der Leitung der Medizinischen Klinik der Universttät Gießen beauftragt wurde der Leiter des Städtischen Krankenhauses in Solingen, Prof. Dr. Kurt V o i t, der damit Nachfolger des nach Kiel berufenen Professors Dr. Reinwein wird. Prof. Dr. Voit ist ein Sohn des bekannten früheren Klinikdirektors in Gießen, Geheimrat Voit. Mit dem früheren Gießener Mediziner Prof. Dr. Stepp ging er als Oberarzt nach Breslau und von dort nach München. Gegenwärtig steht Prof. Dr. Voit als Oberstabsarzt im Dienste der Wehrmacht.
Professor von Gall 70 Jahre alt.
Der langjährige Oberstudienrat am Landgraf- Ludwigs-Gymnasium in Gießen und Honorarprofessor an der Ludwigs-Universität D. Dr. Freiherr v. Gall konnte kürzlich in aller Frische seinen 70. Geburtstag begehen.
Der Jubilar stammt1 aus Lemgo (Lippe). Nach seinem Studium der Theologie in Halle, Berlin, Gießen und Göttingen sowie nach dem Besuch des Predigerseminars in Friedberg war er im Jahre 1897 zuerst als Pfarrverwalter in Klein-Umstadt tätig. Anschließend war er Pfarrassistent in Bingen. Vom Juli 1898 ab wirkte er als Religionslehrer am Realgymnasium und an der Oberrealschule in Mainz, wo er 1901 zum Oberlehrer ernannt wurde. 1909 kam er als Oberlehrer an das Landgraf- Ludwigs-Gymnasium in Gießen, am 1. April 1910 wurde ihm der Charakter als Professor verliehen. Im Jahre 1910 habilitierte er sich an der Universttät Gießen für das Fach des Alten Testaments, 1914 wurde er außerordentlicher Professor in der Theologischen Fakultät der Ludwigs-Universität, 1920 wurde er ordentlicher Honorarprofessor, gleichzeitig erfolgte seine Ernennung zum Direktor des alttestamentlichen Proseminars. Im Jahre 1930 wurde ihm an der Universität ein Lehrauftrag für allgemeine Religionsgeschichte, erteilt. Als Oberstudienrat am Landgraf-Ludwigs-Gymnasium zu Gießen trat er nach 24jähriger segensreicher Tätigkeit am 1. Oktober 1933 auf sein Nachsuchen unter Anerkennung seiner dem Staate geleisteten langjährigen treuen Dienste und unter besonderer Würdigung des im nationalen Interesse bekundeten Opfersinnes in den Ruhestand.
Neben seinen Fachvorlesungen an der Universität hielt Professor von Gall noch Vorlesungen .über Alt-Aegyptisch und Koptisch. Seit 1926 hat er sich in der Hauptsache mit Sprachen und Kulturen Zentralamerikas, vor allem Mexikos, beschäftigt und in einer Reihe von Aufsätzen, Büchern und Vorlesungen der Wissenschaft wertvolle Beiträge geliefert. Von diesen Arbeiten seien hier folgende verzeichnet: Im Jahre 1926 „Tennisspiel im vorspanischen Mexiko" (Unterhaltungsbeilage zum Gießener Anzeiger 1929 Nr. 34); von 1930 bis 1940 „Wellende und feine Vorzeichen im Glauben der alten Azteken", „Quetzalcouatl", „Eine mexikanische Nationalhymne aus vorspanischer Zeit" (Nachrichten der Gießener Hochschulgesellschaft); im Jahre 1932 „Die Natur des Menschen und sein sittliches Handeln im Glauben der Azteken" (in der Festschrift für G. Krüger); im Jahre 1940 „Medizinische Bücher der alten Azteken aus der ersten Zeit der Con- quifta" (herausgegeben, übersetzt und erklärt als Beitrag zu den Quellen und Studien zur Geschichte der Naturwissenschaften in der Medizin). In Dorlesun- gen behandelte er vor Hörern aller Fakultäten
Fürsorge zur Last fällt.
Regelmäßig kann der Unterhaltsberechtigte einen angemessenen Unterhalt verlangen. Er wird aber auf den notdürftigen Unterhalt beschränkt, wenn der Berechtigte durch sittliches Verschulden bedürftig geworden ist oder wenn der Unterhaltspflichtige dem Berechtigten den Pflichtteil entziehen könnte. Regelmäßig wird der Unterhalt durch Entrichtung einer Geldrente gewährt. Eltern, die ihren unverheirateten Kindern Unterhalt zu leisten haben, können frei bestimmen, in welcher Art der Unterhalt gewährt werden soll. Dr. Tw.
Die segensreichen Wirkungen der NSV. hat jeder Deutsche schon kennengelernt. Zu bedauern sind die Volksgenossen, die im Alter und in der Not allein stehen. Für sie ist in erster Linie die NSV. da. Es gibt aber auch Notfälle, wo die Familie gut unterstützen kann. Diese Fälle hat das Gesetz geregelt und bestimmt, daß außer dem Ehegatten Verwandte in gerader Linie unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet find, einander Unterhalt zu gewähren.
Daß Ehegatten diese Verrichtung haben, ist selbstverständlich und braucht nicht weiter erörtert zu werden, lieber diesen Kreis hinaus haben aber auch Verwandte in gerader Linie diese Familienpflicht zu erfüllen. Wer ist in gerader Linie verwandt? In gerader Linie verwandt sind die Personen, deren eine von der anderen abstammt: Urgroßeltern — Großeltern — Eltern — Kinder — Enkel.
Die Entstehung des Unterhaltsanspruchs setzt voraus die Bedürftigkeit auf Seiten des den Unterhalt Verlangenden und die Leistungsfähigkeit des in Anspruch Genommenen. Bedürftig ist, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Er darf nicht die Möglichkeit haben, sich aus dem Vertrag seines Vermögens (z. B. Zinsen) oder aus dem Vermögen selbst zu unterhalten. Er darf ferner nicht in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt aus der Verwertung seiner Arbeitskraft noch aus sonstigen Einkommen (z.B. Pension, Rente) bestreiten zu können. Minderjährige unverheiratete Kinder genießen wegen ihrer besonderen Schutzbe- dürftiakeit bestimmte Vorzüge.
Während normalerweise ein an sich Vermögender die Substanz seines Vermögens angreifen muß, soll bei unverheirateten minderjährigen Kindern das Vermögen als solches erhalten bleiben. Ein Beispiel soll uns das klarmachen: Ein dreißigjähriger Ge- schäftsmann ist durch Unfall arbeitsunfähig geworden. Viel Ersparnisse konnte er noch nicht machen, da er sein Geschäft erst aufgebaut hat. Als Vermögen hat er als einziges eine Hypothek von 10 000 RM. Don den Zinsen aus der Hypothek kann er nicht leben. Obgleich er noch Eltern hat, die in guten Verhältnissen leben, kann er sie auf Unterhalt nicht in Anspruch nehmen. Er ist gezwungen, die Hypothek zu kündigen und von dem Gelde zu leben. Äst das aufgebraucht, dann kann er erst gegen seine Eltern auf Unterhalt vorgehen. Nehmen wir statt des Geschäftsmannes ein minderjähriges unverheiratetes Kind, das durch Unfall erwerbsunfähig geworden ist. Das Kind ist nicht gezwungen, die Hypothek zu verzehren. Reichen die Zinsen zum Lebensunterhalt nicht aus, dann sind die Ver
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