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den Geräten und Maschinen praktische Erfahrungen zu sammeln und die Wirkung dieser technischen Mit­tel kennenzulernen; der spätere Pflanzenzuckttwart kann auf den Versuchsfeldern der landwirtschaft- lichen Unioersitäts-Jrlstitute Einblicke und praktische Kenntnisse für seinen erwählten Beruf gewinnen. Allen Versehrten der einzelnen Berufsgruppen wird nach bester Möglichkeit die Einführung in die Eigen­arten und Besonderheiten ihres erwählten Berufes geboten. Als weitere Hilfsmittel der Schulung stehen Lichtbildgeräte, Stumm- und Tonschmalfilme, Ge­räte zur Vorführung von Lehrfilmen und Bildbän­dern zur Veranschaulichung der praktischen land­wirtschaftlichen Arbeiten anderer Versehrter zur Ver­fügung. Daneben wird durch Vorführung von Kul­tur- und Unterhaltungsfilmen, die von der Partei zur'Verfügung gestellt werden, für die geistigen In­teressen der Männer gesorgt. Von besonderer Wich­tigkeit ist auch die Pflege des Sports, denn gerade hierdurch besteht die Möglichkeit, den Versehrten zu der notwendigen Sicherheit in der Nutzbarma­chung ihrer gesunden Gliedmaßen zu verhelfen; Me­dizinball, Tauziehen, Kugelstoßen u-nd Tischtennis sind hierbei geeignete Hilfsmittel und erhöhen die Lebensfreude der Männer durch den Gebrauch ihrer gesunden Glieder. Schöne Freizeitgestaltung dient ebenfalls dazu, den Ausblick der Betreuten in die Zukunft wieder ftoh zu machen. Die Partei, der Reichsnährstand, das Deutsche Rote Kreuz, die NSV. und die NSKOV. helfen dabei in weitgehender Weise mit. Einher geht aber ständig die Heranführung der Männer an die Arbeit in dauerndem Wechsel der Aufgaben, damit die Ausbildung recht vielseitig wird und der einzelne umfassende Kenntnisse und Erfahrungen sammeln kann.

Nach dem Abschluß des dreiwöchigen Lehrganges ist die Schulungsstätte bestrebt, die Verbindung mit den umgeschulten Männern dauernd aufrechtzu­erhalten, um fortlaufend über ihren praktischen Ein­satz unterrichtet zu sein und gegebenenfalls die Möglichkeit zu haben, bei evtl, erforderlichen Um­schulungen auf andere landwirtschaftliche Berufe, falls sich der zuerst erwählte Beruf für den Mann doch nicht als geeignet erwiesen hat, zu helfen. Die Schulungsstätte in Gießen ist zur Zeit noch im Auf- und Ausbau begriffen. Ihre Schulungsmittel und Ausbildungsmöglichkeiten sollen künftig noch er­weitert werden. Dem Schulungsleiter stehen jetzt schon für den Unterricht in der Bienenzucht, die für die Arbeit der Versehrten im Rahmen ihrer land­wirtschaftlichen Tätigkeit zu empfehlen ist, der Vor­sitzende der Ortsfachgruppe Imker Gießen und für die Kaninchenzucht deren Kreisfachschaft >wart als ehrenamtliche Helfer zur Seite. Außerdem übermit­telt ein Kamerad aus dem ersten Weltkrieg den Ka­meraden dieses Krieaey seine eigenen Erfabrirnaen als kriegsbeschädigter Bauer durch Vorträge im Rah­men der jeweiligen Schulungslehrgänge. Vor allem ist es auch die Universität, die durch ihre landwirt' schaftlichen Institute und die Versuchsgüter den Män­nern alle Möglichkeiten zur praktischen Ausbildung bereitwillig und weitgehend zur Verfügung stellt

So wird durch diese Schulungsstätte vorbildliche und anerkennenswerte Arbeit für die Männer ge­leistet, die durch ihr großes Opfer auf den Schlacht­feldern für unser Reich und Volk wohlbegründetes Anrecht darauf erworben haben, daß unsere Volks­gemeinschaft ihnen wieder einen neuen und guten Weg in die Zukunft ermöglicht. Dieser Verpflich­tung qer"cht zu werden dient der hier geschilderte Einsatz des Reichsnährstandes in Verbindung mit der Wehrmacht, denen dafür die Anerkennung aller Volksgenossen gebührt. B.

siür Dap'erke't tm«* fiem stelnüe.

Der Oberarzt Dr. Ludwig W a l b aus Stein­bach, der bei einem Artillerie-Regiment im Otten steht, wurde für vorbildliche Tapferkeit und bei­spielhafte Leistung in der Truppenbetreuung mit dem Eisernen Kreuz I. Klasse ausgezeichnet. Das Eiserne Kreuz II. Klasse war ihm bereits im West- seldzug verliehen worden.

Don der LudwiaS-llniversitäi.

Der Dozent für Veterinärhygiene und Seuchen­lehre am Veterinärhygienischen und Tierseuchen-In­stitut der Ludwigs-Universität Gießen, Dr. med. vet. habil. Erich Traub, ist zum Abteilungsleiter und Professor an den Staatlichen Forschungsanstalten auf der Insel Riems ernannt worden. Professor Dr. Traub hat in München, Berlin und Gießen Ve­terinärmedizin studiert, erhielt in Gießen im Fe­bruar 1932 die Approbation als Tierarzt und pro­movierte hier im November 1933 zum Dr. med. vet.

Von September 1932 ab war er am Rockefeller-In- stitut in Princeton (USA.) tätig, seit l.Iuli 1938 war er Oberassistent und Abteilungsvorsteher am Veterinärhygienischen und Tierseuchen-Institut in Gießen. Im November 1939 wurde er zum Dozen­ten ernannt. Als Dozent wird Pros. Dr. Traub zu­nächst noch unserer Veterinärmedizinischen Fakultät angehören.

* Gießen, 8. Aug. Auf dem heutigen Wochen- morkt kosteten: Markenbutter, % kg 1,80 RM., Matte 30 Rps., Käft, das Stück 9 bis 10, Kartoffeln, 5 kg 85, Wirsing, kg 10 bis 12, Weißkraut 7 bis 9, Rotkraut 19, gelbe Rüben 10 bis 12, rote

Aus kriegswirtschaftlichen Gründen können gegenwärtig Luxus- und Schönheitsrepara­turen in Wohnungen nicht vorgenommen werden, da die Arbeitskräfte und das Ma­terial jetzt für wichtigere Dinge gebraucht' werden. Dagegen steht der Vornahme von lebensnotwendigen Reparaturarbeiten in den Wohnhäusern nichts im Wege, soweit hiervon die Gesundheit und Schaffenskräfte der Be­wohner beeinflußt werden. Häufig kommt es über die Frage der Dringlichkeit und der Bezahlung von Reparaturarbeiten zu Strei­tigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter, die oft nicht einig werden können. Wir haben uns zur Klärung des Sachver­halts mit dem Vorsitzenden des Mieteini- gungsomtes und zuständigen Prozeßrichter bei dem Amtsgericht Gießen unterhalten, der uns die Rechtsgrundlagen zur Beurteilung in Streitfällen der erwähnten Art schilderte. Die Grundlage für die aufgeworfene Frage zwi­schen Vermieter und Mieter bildet der § 536 des BGB., nach dem der Vermieter verpflichtet ist, die vermietete Sache dem Mieter in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauche geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustande zu erhalten.

Verletzt der Vermieter diese Pflicht, dann stehen dem Mieter in erster Linie die Rechte aus den §§ 537 und 538 zur Seite. Nach § 537 ist der Mieter von der Entrichtung des Mietzinses befreit, wenn die Tauglichkeit der vermieteten Sache (also der Wohnung) aufgehoben ist. Ist die Tauglichkeit nur gemindert, dann braucht er nur einen geringe­ren Mietzins zu zahlen, beispielsweise wenn von einer Wohnung ein oder zwei Zimmer vorüber­gehend unbewohnbar sind. Nach § 538 kann der Mieter ober auch Schadensersatz verlangen oder wegen eines aufgetretenen Mangels den Vermieter in Verzug setzen. Dies geschieht am besten dadurch, daß er den Vermieter schriftlich unter Angabe einer genau bezeichneten angemessenen Frist auffordert, den Schaden beseitigen zu lassen. Diese Auf­forderung farm der Mieter aber auch mündlich an den Vermieter richten, jedoch sichert er sich zweck - mäßiqerweise einen Zeugen, damit er den Nachweis der Aufforderung erbringen kann. Kommt der Ver­mieter der Aufforderung nicht nach, dann gerät er in Verzug. Der Mieter kann dann den Mangel selbst beseitigen lassen und von dem Vermieter Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Diese Vorschriften stellen die Rechtsgrundlage in der Frie­denszeit dar.

In der jetzigen Kriegszeit bestehen natürlich we­sentliche Einschränkungen. Gegenwärtig greift bei größeren Reparaturen der § 275 des BGB. Platz. Ist jetzt die Vornahme von Reparaturen in der ' Wohnung dem Schuldner (Vermieter) auf Grund dbr kriegswirtschaftlichen Bestimmungen und Ar- beits- bzw. Materialverknoppung unmöglich, so wird; er von der Verpflichtung zur Herstellung der Woh­nung frei. In diesem Falle muß aller­dings der Vermieter den Beweis da­für führen, daß die Vornahme der Reparaturen nach Lage der kriegs- wirtschaftlichen Bestimmungen und Der hält nisse unmöglich ist. Wenn der Mieter die gegenteilige Auffassung vertritt, dann kann er wiederum, wie oben erwähnt, den Vermieter in Verzug setzen, allerdings wird ihm das auch nichts nützen, wenn eben aus kriegswirtschaftlichen Notwendigkeiten heraus die Vornahme von Repa­raturarbeiten nicht genehmigt wird oder keine Ar­beitskräfte und Materialien dafür zur Verfügung stehen. Anträge, zur Durchführung solcher Arbeiten sind beim Arbeitsamt zu stellen, dem allein die Ge-

deutsches Privatrecht. Seine Habilitation wurde vier Jahre spater auf bürgerliches Recht und Handels­recht ausgedehnt. 1936 wurde er zum Professor er­nannt. Professor Dr. von Minnigerode hält zur Zeit verttetungsweise Vorlesungen an der Universität Gießen.

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nehmigung in diesen Dingen zusteht. Kann der Ver­mieter die Erlaubnis zur Vornahme von Repara­turarbeiten beim Arbeitsamt nicht erwirken, so wird sie auch dem Mieter nicht gegeben werden können, da die kriegswirtschaftlichen Erfordernisse bei der Entscheidung des Arbeitsamtes natürlich in erster Linie stehen müssen. Wird aber in einem Streit­fälle dem Mieter entgegen dem Willen des Ver­mieters die Vornahme der Reparaturarbeiten vom Arbeitsamt doch genehmigt und weigert sich dann der Vermieter, die Arbeit ausführen und im Rah­men der gegebenen Möglichkeiten die Instandset­zungskosten zu bezahlen, so kann der Mieter die Arbeiten vornehmen lassen und den Bettag von dem Vermieter einfordern, im Weigerungsfälle von der Miete abziehen.

Durch den Kündigungsschutz, der dem Mieter jetzt in der Kriegszeit zur Seite steht, darf er sich na­türlich nicht zu Forderungen an den Vermieter ver­leiten lassen, die in den gesetzlichen und kriegs­wirtschaftlichen Bedingungen keine Stütze haben. Auch die durch den weitgehenden Kündigungsschutz erheblich erschwerte Möglichkeit der Räumung einer Wohnung darf ihn nicht zu unbilligen Anforderun­gen veranlassen. Bei gröberen Verstößen gegen seine Pflichten als Mieter kann nämlich dem Mieter der Kündigungsschutz auch im Kriege versagt werden. Vor allem ist es erforderlich, daß der Mieter sich in der Benutzung der Sache, also der Wohnung, ordnungsmäßig verhält, ebenso die Hausordnung wahrt. Ganz allgemein ist anzuraten, besonders jetzt in der Krieaszeit keineProzeßhanselei" zu treiben und nicht mit Lappalien gegen den Vermieter vor­zugehen oder deswegen gor noch das Gericht in Anspruch zu nehmen. Schiedlich-friedliches Verhal­ten in den Beziehungen zwischen Mieter und Ver­mieter und umgekehrt sollte vielmehr für jedermann gerade jetzt eine besondere Verpflichtung zur Wah­rung einer guten Hausgemeinschaft fein.

Daß diese Erkenntnis leider noch nicht überall herrscht, geht daraus hervor, daß die Zahl der Miet- streitigkeiten beim Amtsgericht Gießen gegenüber «dem Vorjahre bedauerlicherweise zugenommen hat. Im Jahre 1941 beliefen sich diese Streitigkeiten auf etwa 13 bis 14 v. H. der gesamten Zivilprozesse beim Amtsgericht, dagegen machten sie im ersten Halbjahr 1942 schon nahezu 18 v. H. der gesamten Zivilprozeßtätigkeit aus. Von diesen Mietstreitig­keiten waren nicht alle auf Aufhebung des Mietver-. hältnisses bzw. auf Räumung der Wohnung gerich­tet, sondern sie betrafen auch Streitigkeiten, die auf Unterlassung von Mietstörungen und auf Mietzins­zahlungen usw. gerichtet waren. Etwa 14,6 v. H. der bisher im Jahre 1942 anhängig gemachten Mietprozesse betrafen Klagen auf Aufhebung des Mietoerhältnisses und Räumung der Wohnung.

Beiden Teilen sei dringend empfohlen, nach dem Grundsatz zu verfahren:Leben und leben lassen", den Hausfrieden soweit wie nur irgend möglich zu 1 bewahren und immer daran zu denken, daß der gute Wille auf beiden Seiten besser ist unb mehr vermag, als ein Prozeß und die daraus erwachsen­den Verstimmungen, daß man nichts Unmögliches verlangen und Mögliches nicht versagen soll. Nach dieser Richtschnur wird zweifellos überall ein gutes Einvernehmen zwischen Vermietern und Mietern bestehen und bewahrt bleiben können. Auf feiten der Mieter sollte man bedenken, daß der einsichtige Hausbesitzer schon in seinem eigenen Interesse be­müht sein wird, sein Haus, das ja sein Vermögen darstellt, in Ordnung zu halten und zu pflegen, und auf feiten der Vermieter sollte man nicht Übersehen, daß einem einsichtigen und vernünftigen Mieter auch entgegenzukommen ist, soweit die kriegswirtschaft­lichen Verhältnisse es auch jetzt möglich erscheinen lassen. B.

Vermieter und Mieter im Kriege

Oie Rechtsgrundlage beim Streit um Reparaturen.

Der außerplanm. Professor Dr. Heinrich Frhr. von Minnigerode an der Universität Mar­burg erhielt einen Lehrauftrag für Prioatrechtsge- schichte der Neuzeit. Der Gelehrte habilitierte sich _________ vuw

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erst nach dem Kriege wieder. Jetzt heißt es: Gut einweichen, nach Vorschrift waschen, die Fußböden sauber halten 1

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** Grüße aus dem Feld. Leutnant Karl K r a u s ch aus Gießen läßt durch uns der Heimat und vor allem seinen Sportkameradinnen und Sportkameraden, die sich für die gute Sach« des deutschen Sports tatkräftig einsetzen, seine herz- lichen Grüße übermitteln. Die Heimat und mit ihr alle Sportter erwidern die Grüße im gleicher Weise und mit besten Wünschen für die Front.

** 85 Jahre alt. Am kommenden Montag, 10. August, wird Frau Anna Hasse, geb. Pfeil, Goethestraße 30 wohnhaft, in seltener geistiger und körperlicher Frische 85 Jahre alt. Der Jubilarin bringen auch wir unsere herzlichen Wünsche zu ihrem Geburtstag und für ihren weiteren Lebens« abend dar.

** Das Wagenstandgeld ist nicht als Ein­nahmequelle der Reichsbahn gedacht, sondern nur als ein Druckmittel, um unnützes Herumstehen von Güterwagen zu verhüten. Wohl haben die Ver­frachter Schwierigkeiten durch Personal- und Fuhr­werkmangel, ober die Schwierigkeiten, die entstehen, wenn ein Güterwagen durch säumiges Verladen zurückgehalten wird, wiegen viel schwerer. Allen maßgebend ist auch hier der Vorteil der Allgemein­heit, denn Räder müssen rollen für den Sieg!

Schau der Leibesübungen

am Sonntag auf dem llniversitäkssporlplah.

Die Leichtathleten haben für die Läuse, Stösseln und den Hochsprung ihre stärksten Kräfte gemeldet. Der Mtv. hat seinen Nachwuchs der HI.- und BD M.-Klasse in stärkster Aufstellung zur Stelle. Erfreulich ist, daß die Landvereine Lollar und Großen-Buseck neben Postsport und VfB.-Reichs- bahn in die Entscheidungen emgreifen. Vollkommen offen bleibt diesmal die Placierung des Luftwaffen- sportveroins, der mit ganz neuen Kräften am den Start geht, eine Tatsache, die besonders interessante Kämpfe erwarten läßt. Neben diesem kämpferischen I Teil, in dem auch noch das Tauziehen vertreten ist, j bringen Vorführungen der Kindergruppen des Mtv. und des To. 1846 einen Einblick in die plan» mäßige Aufbauarbeit, zeigen die Turnerinnen in einem Volkstanz,- im Barrenturnen und in Frei­übungen die Vielseitigkeit der Leibesübungen der Frau, und das Tischspringen der Männer und HI. wird Gelegenheit zur Bewunderung von Mut und Gewandtheit geben.

Todesstrafe für Schurkerei gegenüber Frontsoldaten.

Der 48jährige Gustav Schleicher aus Schmal­kalden besuchte im Sommer v.I. seine in Treysa wohnende, kurz zuvor niedergekommene Schwäge- rin, die Mutter von sechs Kindern ist, und deren Ehemann als Gefreiter im Felde steht. Schleicher benutzte die Abwesenheit des Mannes, um der Frau unsittliche Anttäge zu stellen, die diese in­dessen mit Entrüstung zurückwies. Darauf drohte ihr Schleicher, um sie seinen Wünschen gefügig zu machen, ihrem Mann wahrbeitswidriq ins Feld zu schreiben, daß sie sich mit anderen Männern abgebe. Trotzdem blieb die Soldatenfrau standhaft und ließ sich auf nichts ein. Schleicher beging nun die Nieder­tracht und schrieb, tatsächlich dem in schweren Kämpfen an der Ostftont stehenden Ehemann einen Brief, in dem er seine Schwägerin der ehelichen Un­treue bezichtigte. Einige Wochen später wiederholte er in einem zweiten Brief feine völlig aus der Lust gegriffenen Verdächtigungen und fügte hinzu, man erzähle schon, er sei gefallen, feine Frau warte auf feinen Tod. Der Gefreite war hierüber auf das tiefste erschüttert, verlor den Glauben an feine Frau und verbat sich von ihr jede weitere Post. Da in­zwischen die schweren Abwehrkämpfe des Winters begonnen hatten, bestand auch keine Möglichkeit für" ihn, Urlaub zu bekommen und durch eine Aus­sprache mit seiner Frau die Angelegenheit zu be­reinigen. Den ganzen Winter hindurch erfüllte er, von quälender Ungewißheit gepeinigt, feine Sol­datenpflicht, und erst zu Beginn des Frühjahrs ge­lang es den Bemühungen ehrlicher Nachbarn, ihn über den wahren Sachverhalt aufzuklären, fo daß er heute das Vertrauen zu feiner Frau wiederge­funden hat. Schleicher wurde wegen feiner fchur- kischen, die Widerstandskraft der Front schwer be­einträchtigenden Handlungsweise vom Sonderge- richt in Kassel als Volksschädling zum Tode verurteilt.

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A Wie viele längst vergebene Arzneipackungen kommen da H» W manchmal wieder zum Borschein. Besser als man weiß, H < ist oft für den Krankheitsfall gesorgt. 1

\ Nun aber künftig erst die angebrochenen Packungen aus- e 1 brauchen, bevor eine neue gekauft wird! N

2>enn heute müssen HeUmittel restlos verwertet werden, y V auch I

I SitphascatinsJMetteH^ I 1 Wenn alle dies ernstlich bedenken, bekommt jeder Ellphos- / \ ealin, der es braucht. 1

1 Carl Bühler, Konstanz. Fabrik der pharm. Präpa- H rate Silphoscalin und Thylial.

Mehv Svende an dev Natur duvch Bevmühlev-Nüchev!

Haben Sie noch einen Gemuseresf,

der zu einer vollen Mahlzeit nicht mehr ganz reicht, so können Sie mit einem KNORR-Suppenwürfel, der 2TellerguteSuppeergibt,3-4Teller kochen. Sie brauchen nur den Ge* müserest mit etwas Wasser ver­dünnen, zur fertig gekochten Sup» pe geben, dann beides nochmals gut durchkochen lassen - fertig!

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