den Geräten und Maschinen praktische Erfahrungen zu sammeln und die Wirkung dieser technischen Mittel kennenzulernen; der spätere Pflanzenzuckttwart kann auf den Versuchsfeldern der landwirtschaft- lichen Unioersitäts-Jrlstitute Einblicke und praktische Kenntnisse für seinen erwählten Beruf gewinnen. Allen Versehrten der einzelnen Berufsgruppen wird nach bester Möglichkeit die Einführung in die Eigenarten und Besonderheiten ihres erwählten Berufes geboten. Als weitere Hilfsmittel der Schulung stehen Lichtbildgeräte, Stumm- und Tonschmalfilme, Geräte zur Vorführung von Lehrfilmen und Bildbändern zur Veranschaulichung der praktischen landwirtschaftlichen Arbeiten anderer Versehrter zur Verfügung. Daneben wird durch Vorführung von Kultur- und Unterhaltungsfilmen, die von der Partei zur'Verfügung gestellt werden, für die geistigen Interessen der Männer gesorgt. Von besonderer Wichtigkeit ist auch die Pflege des Sports, denn gerade hierdurch besteht die Möglichkeit, den Versehrten zu der notwendigen Sicherheit in der Nutzbarmachung ihrer gesunden Gliedmaßen zu verhelfen; Medizinball, Tauziehen, Kugelstoßen u-nd Tischtennis sind hierbei geeignete Hilfsmittel und erhöhen die Lebensfreude der Männer durch den Gebrauch ihrer gesunden Glieder. Schöne Freizeitgestaltung dient ebenfalls dazu, den Ausblick der Betreuten in die Zukunft wieder ftoh zu machen. Die Partei, der Reichsnährstand, das Deutsche Rote Kreuz, die NSV. und die NSKOV. helfen dabei in weitgehender Weise mit. Einher geht aber ständig die Heranführung der Männer an die Arbeit in dauerndem Wechsel der Aufgaben, damit die Ausbildung recht vielseitig wird und der einzelne umfassende Kenntnisse und Erfahrungen sammeln kann.
Nach dem Abschluß des dreiwöchigen Lehrganges ist die Schulungsstätte bestrebt, die Verbindung mit den umgeschulten Männern dauernd aufrechtzuerhalten, um fortlaufend über ihren praktischen Einsatz unterrichtet zu sein und gegebenenfalls die Möglichkeit zu haben, bei evtl, erforderlichen Umschulungen auf andere landwirtschaftliche Berufe, falls sich der zuerst erwählte Beruf für den Mann doch nicht als geeignet erwiesen hat, zu helfen. Die Schulungsstätte in Gießen ist zur Zeit noch im Auf- und Ausbau begriffen. Ihre Schulungsmittel und Ausbildungsmöglichkeiten sollen künftig noch erweitert werden. Dem Schulungsleiter stehen jetzt schon für den Unterricht in der Bienenzucht, die für die Arbeit der Versehrten im Rahmen ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit zu empfehlen ist, der Vorsitzende der Ortsfachgruppe Imker Gießen und für die Kaninchenzucht deren Kreisfachschaft >wart als ehrenamtliche Helfer zur Seite. Außerdem übermittelt ein Kamerad aus dem ersten Weltkrieg den Kameraden dieses Krieaey seine eigenen Erfabrirnaen als kriegsbeschädigter Bauer durch Vorträge im Rahmen der jeweiligen Schulungslehrgänge. Vor allem ist es auch die Universität, die durch ihre landwirt' schaftlichen Institute und die Versuchsgüter den Männern alle Möglichkeiten zur praktischen Ausbildung bereitwillig und weitgehend zur Verfügung stellt
So wird durch diese Schulungsstätte vorbildliche und anerkennenswerte Arbeit für die Männer geleistet, die durch ihr großes Opfer auf den Schlachtfeldern für unser Reich und Volk wohlbegründetes Anrecht darauf erworben haben, daß unsere Volksgemeinschaft ihnen wieder einen neuen und guten Weg in die Zukunft ermöglicht. Dieser Verpflichtung qer"cht zu werden dient der hier geschilderte Einsatz des Reichsnährstandes in Verbindung mit der Wehrmacht, denen dafür die Anerkennung aller Volksgenossen gebührt. B.
siür Dap'erke't tm«* fiem stelnüe.
Der Oberarzt Dr. Ludwig W a l b aus Steinbach, der bei einem Artillerie-Regiment im Otten steht, wurde für vorbildliche Tapferkeit und beispielhafte Leistung in der Truppenbetreuung mit dem Eisernen Kreuz I. Klasse ausgezeichnet. Das Eiserne Kreuz II. Klasse war ihm bereits im West- seldzug verliehen worden.
Don der LudwiaS-llniversitäi.
Der Dozent für Veterinärhygiene und Seuchenlehre am Veterinärhygienischen und Tierseuchen-Institut der Ludwigs-Universität Gießen, Dr. med. vet. habil. Erich Traub, ist zum Abteilungsleiter und Professor an den Staatlichen Forschungsanstalten auf der Insel Riems ernannt worden. — Professor Dr. Traub hat in München, Berlin und Gießen Veterinärmedizin studiert, erhielt in Gießen im Februar 1932 die Approbation als Tierarzt und promovierte hier im November 1933 zum Dr. med. vet.
Von September 1932 ab war er am Rockefeller-In- stitut in Princeton (USA.) tätig, seit l.Iuli 1938 war er Oberassistent und Abteilungsvorsteher am Veterinärhygienischen und Tierseuchen-Institut in Gießen. Im November 1939 wurde er zum Dozenten ernannt. Als Dozent wird Pros. Dr. Traub zunächst noch unserer Veterinärmedizinischen Fakultät angehören.
* Gießen, 8. Aug. Auf dem heutigen Wochen- morkt kosteten: Markenbutter, % kg 1,80 RM., Matte 30 Rps., Käft, das Stück 9 bis 10, Kartoffeln, 5 kg 85, Wirsing, kg 10 bis 12, Weißkraut 7 bis 9, Rotkraut 19, gelbe Rüben 10 bis 12, rote
Aus kriegswirtschaftlichen Gründen können gegenwärtig Luxus- und Schönheitsreparaturen in Wohnungen nicht vorgenommen werden, da die Arbeitskräfte und das Material jetzt für wichtigere Dinge gebraucht' werden. Dagegen steht der Vornahme von lebensnotwendigen Reparaturarbeiten in den Wohnhäusern nichts im Wege, soweit hiervon die Gesundheit und Schaffenskräfte der Bewohner beeinflußt werden. Häufig kommt es über die Frage der Dringlichkeit und der Bezahlung von Reparaturarbeiten zu Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter, die oft nicht einig werden können. Wir haben uns zur Klärung des Sachverhalts mit dem Vorsitzenden des Mieteini- gungsomtes und zuständigen Prozeßrichter bei dem Amtsgericht Gießen unterhalten, der uns die Rechtsgrundlagen zur Beurteilung in Streitfällen der erwähnten Art schilderte. Die Grundlage für die aufgeworfene Frage zwischen Vermieter und Mieter bildet der § 536 des BGB., nach dem der Vermieter verpflichtet ist, die vermietete Sache dem Mieter in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauche geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustande zu erhalten.
Verletzt der Vermieter diese Pflicht, dann stehen dem Mieter in erster Linie die Rechte aus den §§ 537 und 538 zur Seite. Nach § 537 ist der Mieter von der Entrichtung des Mietzinses befreit, wenn die Tauglichkeit der vermieteten Sache (also der Wohnung) aufgehoben ist. Ist die Tauglichkeit nur gemindert, dann braucht er nur einen geringeren Mietzins zu zahlen, beispielsweise wenn von einer Wohnung ein oder zwei Zimmer vorübergehend unbewohnbar sind. Nach § 538 kann der Mieter ober auch Schadensersatz verlangen oder wegen eines aufgetretenen Mangels den Vermieter in Verzug setzen. Dies geschieht am besten dadurch, daß er den Vermieter schriftlich unter Angabe einer genau bezeichneten angemessenen Frist auffordert, den Schaden beseitigen zu lassen. Diese Aufforderung farm der Mieter aber auch mündlich an den Vermieter richten, jedoch sichert er sich zweck - mäßiqerweise einen Zeugen, damit er den Nachweis der Aufforderung erbringen kann. Kommt der Vermieter der Aufforderung nicht nach, dann gerät er in Verzug. Der Mieter kann dann den Mangel selbst beseitigen lassen und von dem Vermieter Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Diese Vorschriften stellen die Rechtsgrundlage in der Friedenszeit dar.
In der jetzigen Kriegszeit bestehen natürlich wesentliche Einschränkungen. Gegenwärtig greift bei größeren Reparaturen der § 275 des BGB. Platz. Ist jetzt die Vornahme von Reparaturen in der ' Wohnung dem Schuldner (Vermieter) auf Grund dbr kriegswirtschaftlichen Bestimmungen und Ar- beits- bzw. Materialverknoppung unmöglich, so wird; er von der Verpflichtung zur Herstellung der Wohnung frei. In diesem Falle muß allerdings der Vermieter den Beweis dafür führen, daß die Vornahme der Reparaturen nach Lage der kriegs- wirtschaftlichen Bestimmungen und Der hält nisse unmöglich ist. Wenn der । Mieter die gegenteilige Auffassung vertritt, dann kann er wiederum, wie oben erwähnt, den Vermieter in Verzug setzen, allerdings wird ihm das auch nichts nützen, wenn eben aus kriegswirtschaftlichen Notwendigkeiten heraus die Vornahme von Reparaturarbeiten nicht genehmigt wird oder keine Arbeitskräfte und Materialien dafür zur Verfügung stehen. Anträge, zur Durchführung solcher Arbeiten sind beim Arbeitsamt zu stellen, dem allein die Ge-
deutsches Privatrecht. Seine Habilitation wurde vier Jahre spater auf bürgerliches Recht und Handelsrecht ausgedehnt. 1936 wurde er zum Professor ernannt. Professor Dr. von Minnigerode hält zur Zeit verttetungsweise Vorlesungen an der Universität Gießen.
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nehmigung in diesen Dingen zusteht. Kann der Vermieter die Erlaubnis zur Vornahme von Reparaturarbeiten beim Arbeitsamt nicht erwirken, so wird sie auch dem Mieter nicht gegeben werden können, da die kriegswirtschaftlichen Erfordernisse bei der Entscheidung des Arbeitsamtes natürlich in erster Linie stehen müssen. Wird aber in einem Streitfälle dem Mieter entgegen dem Willen des Vermieters die Vornahme der Reparaturarbeiten vom Arbeitsamt doch genehmigt und weigert sich dann der Vermieter, die Arbeit ausführen und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten die Instandsetzungskosten zu bezahlen, so kann der Mieter die Arbeiten vornehmen lassen und den Bettag von dem Vermieter einfordern, im Weigerungsfälle von der Miete abziehen.
Durch den Kündigungsschutz, der dem Mieter jetzt in der Kriegszeit zur Seite steht, darf er sich natürlich nicht zu Forderungen an den Vermieter verleiten lassen, die in den gesetzlichen und kriegswirtschaftlichen Bedingungen keine Stütze haben. Auch die durch den weitgehenden Kündigungsschutz erheblich erschwerte Möglichkeit der Räumung einer Wohnung darf ihn nicht zu unbilligen Anforderungen veranlassen. Bei gröberen Verstößen gegen seine Pflichten als Mieter kann nämlich dem Mieter der Kündigungsschutz auch im Kriege versagt werden. Vor allem ist es erforderlich, daß der Mieter sich in der Benutzung der Sache, also der Wohnung, ordnungsmäßig verhält, ebenso die Hausordnung wahrt. Ganz allgemein ist anzuraten, besonders jetzt in der Krieaszeit keine „Prozeßhanselei" zu treiben und nicht mit Lappalien gegen den Vermieter vorzugehen oder deswegen gor noch das Gericht in Anspruch zu nehmen. Schiedlich-friedliches Verhalten in den Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter und umgekehrt sollte vielmehr für jedermann gerade jetzt eine besondere Verpflichtung zur Wahrung einer guten Hausgemeinschaft fein.
Daß diese Erkenntnis leider noch nicht überall herrscht, geht daraus hervor, daß die Zahl der Miet- streitigkeiten beim Amtsgericht Gießen gegenüber «dem Vorjahre bedauerlicherweise zugenommen hat. Im Jahre 1941 beliefen sich diese Streitigkeiten auf etwa 13 bis 14 v. H. der gesamten Zivilprozesse beim Amtsgericht, dagegen machten sie im ersten Halbjahr 1942 schon nahezu 18 v. H. der gesamten Zivilprozeßtätigkeit aus. Von diesen Mietstreitigkeiten waren nicht alle auf Aufhebung des Mietver-. hältnisses bzw. auf Räumung der Wohnung gerichtet, sondern sie betrafen auch Streitigkeiten, die auf Unterlassung von Mietstörungen und auf Mietzinszahlungen usw. gerichtet waren. Etwa 14,6 v. H. der bisher im Jahre 1942 anhängig gemachten Mietprozesse betrafen Klagen auf Aufhebung des Mietoerhältnisses und Räumung der Wohnung.
Beiden Teilen sei dringend empfohlen, nach dem Grundsatz zu verfahren: „Leben und leben lassen", den Hausfrieden soweit wie nur irgend möglich zu 1 bewahren und immer daran zu denken, daß der gute Wille auf beiden Seiten besser ist unb mehr vermag, als ein Prozeß und die daraus erwachsenden Verstimmungen, daß man nichts Unmögliches verlangen und Mögliches nicht versagen soll. Nach dieser Richtschnur wird zweifellos überall ein gutes Einvernehmen zwischen Vermietern und Mietern bestehen und bewahrt bleiben können. Auf feiten der Mieter sollte man bedenken, daß der einsichtige Hausbesitzer schon in seinem eigenen Interesse bemüht sein wird, sein Haus, das ja sein Vermögen darstellt, in Ordnung zu halten und zu pflegen, und auf feiten der Vermieter sollte man nicht Übersehen, daß einem einsichtigen und vernünftigen Mieter auch entgegenzukommen ist, soweit die kriegswirtschaftlichen Verhältnisse es auch jetzt möglich erscheinen lassen. B.
Vermieter und Mieter im Kriege
Oie Rechtsgrundlage beim Streit um Reparaturen.
Der außerplanm. Professor Dr. Heinrich Frhr. von Minnigerode an der Universität Marburg erhielt einen Lehrauftrag für Prioatrechtsge- schichte der Neuzeit. Der Gelehrte habilitierte sich _________ vuw
1928 in Marburg für deutsche Rechtsgeschichte und Rüben 12, Römischkohl 12, Bohnen, grün, 25 bis
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erst nach dem Kriege wieder. Jetzt heißt es: Gut einweichen, nach Vorschrift waschen, die Fußböden sauber halten 1
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** Grüße aus dem Feld. Leutnant Karl K r a u s ch aus Gießen läßt durch uns der Heimat und vor allem seinen Sportkameradinnen und Sportkameraden, die sich für die gute Sach« des deutschen Sports tatkräftig einsetzen, seine herz- lichen Grüße übermitteln. Die Heimat und mit ihr alle Sportter erwidern die Grüße im gleicher Weise und mit besten Wünschen für die Front.
** 85 Jahre alt. Am kommenden Montag, 10. August, wird Frau Anna Hasse, geb. Pfeil, Goethestraße 30 wohnhaft, in seltener geistiger und körperlicher Frische 85 Jahre alt. Der Jubilarin bringen auch wir unsere herzlichen Wünsche zu ihrem Geburtstag und für ihren weiteren Lebens« abend dar.
** Das Wagenstandgeld ist nicht als Einnahmequelle der Reichsbahn gedacht, sondern nur als ein Druckmittel, um unnützes Herumstehen von Güterwagen zu verhüten. Wohl haben die Verfrachter Schwierigkeiten durch Personal- und Fuhrwerkmangel, ober die Schwierigkeiten, die entstehen, wenn ein Güterwagen durch säumiges Verladen zurückgehalten wird, wiegen viel schwerer. Allen maßgebend ist auch hier der Vorteil der Allgemeinheit, denn Räder müssen rollen für den Sieg!
Schau der Leibesübungen
am Sonntag auf dem llniversitäkssporlplah.
Die Leichtathleten haben für die Läuse, Stösseln und den Hochsprung ihre stärksten Kräfte gemeldet. Der Mtv. hat seinen Nachwuchs der HI.- und BD M.-Klasse in stärkster Aufstellung zur Stelle. Erfreulich ist, daß die Landvereine Lollar und Großen-Buseck neben Postsport und VfB.-Reichs- bahn in die Entscheidungen emgreifen. Vollkommen offen bleibt diesmal die Placierung des Luftwaffen- sportveroins, der mit ganz neuen Kräften am den Start geht, eine Tatsache, die besonders interessante Kämpfe erwarten läßt. Neben diesem kämpferischen I Teil, in dem auch noch das Tauziehen vertreten ist, j bringen Vorführungen der Kindergruppen des Mtv. und des To. 1846 einen Einblick in die plan» mäßige Aufbauarbeit, zeigen die Turnerinnen in einem Volkstanz,- im Barrenturnen und in Freiübungen die Vielseitigkeit der Leibesübungen der Frau, und das Tischspringen der Männer und HI. wird Gelegenheit zur Bewunderung von Mut und Gewandtheit geben.
Todesstrafe für Schurkerei gegenüber Frontsoldaten.
Der 48jährige Gustav Schleicher aus Schmalkalden besuchte im Sommer v.I. seine in Treysa wohnende, kurz zuvor niedergekommene Schwäge- rin, die Mutter von sechs Kindern ist, und deren Ehemann als Gefreiter im Felde steht. Schleicher benutzte die Abwesenheit des Mannes, um der Frau unsittliche Anttäge zu stellen, die diese indessen mit Entrüstung zurückwies. Darauf drohte ihr Schleicher, um sie seinen Wünschen gefügig zu machen, ihrem Mann wahrbeitswidriq ins Feld zu schreiben, daß sie sich mit anderen Männern abgebe. Trotzdem blieb die Soldatenfrau standhaft und ließ sich auf nichts ein. Schleicher beging nun die Niedertracht und schrieb, tatsächlich dem in schweren Kämpfen an der Ostftont stehenden Ehemann einen Brief, in dem er seine Schwägerin der ehelichen Untreue bezichtigte. Einige Wochen später wiederholte er in einem zweiten Brief feine völlig aus der Lust gegriffenen Verdächtigungen und fügte hinzu, man erzähle schon, er sei gefallen, feine Frau warte auf feinen Tod. Der Gefreite war hierüber auf das tiefste erschüttert, verlor den Glauben an feine Frau und verbat sich von ihr jede weitere Post. Da inzwischen die schweren Abwehrkämpfe des Winters begonnen hatten, bestand auch keine Möglichkeit für" ihn, Urlaub zu bekommen und durch eine Aussprache mit seiner Frau die Angelegenheit zu bereinigen. Den ganzen Winter hindurch erfüllte er, von quälender Ungewißheit gepeinigt, feine Soldatenpflicht, und erst zu Beginn des Frühjahrs gelang es den Bemühungen ehrlicher Nachbarn, ihn über den wahren Sachverhalt aufzuklären, fo daß er heute das Vertrauen zu feiner Frau wiedergefunden hat. Schleicher wurde wegen feiner fchur- kischen, die Widerstandskraft der Front schwer beeinträchtigenden Handlungsweise vom Sonderge- richt in Kassel als Volksschädling zum Tode verurteilt.
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A Wie viele längst vergebene Arzneipackungen kommen da H» W manchmal wieder zum Borschein. Besser als man weiß, H < ist oft für den Krankheitsfall gesorgt. 1
\ Nun aber künftig erst die angebrochenen Packungen aus- e 1 brauchen, bevor eine neue gekauft wird! N
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I SitphascatinsJMetteH^ I 1 Wenn alle dies ernstlich bedenken, bekommt jeder Ellphos- / \ ealin, der es braucht. 1
1 Carl Bühler, Konstanz. Fabrik der pharm. Präpa- H ■ rate Silphoscalin und Thylial.
Mehv Svende an dev Natur duvch Bevmühlev-Nüchev!
Haben Sie noch einen Gemuseresf,
der zu einer vollen Mahlzeit nicht mehr ganz reicht, so können Sie mit einem KNORR-Suppenwürfel, der 2TellerguteSuppeergibt,3-4Teller kochen. Sie brauchen nur den Ge* müserest mit etwas Wasser verdünnen, zur fertig gekochten Sup» pe geben, dann beides nochmals gut durchkochen lassen - fertig!
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