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Hausfrau und Lernmädel.

Klare Lösung der Lebensmittelverteilung.

Mit Ostern haben viele junge Menschen wiederum neu Ausnahme in Familien gefunden, in denen sie teils ihre hauswirtschaftlicke Lehre, teils ihr Pflicht­jahr ableisten. In enger Gemeinschaft stehen Haus­frau und Mädel zusammen in der Arbeit. Wo es sich irgend einrichten läßt, ist das Mädel auch ganz in die häusliche Gemeinschaft ausgenommen, d. h. sie ist nicht nur tagsüber in diesem Haushalt, son­dern sie schläft auch dort. Das ist für alle Fälle die Ideallösung.

Aber mancherlei Hindernisse stellen sich dieser Durchführung in den verschiedenen Haushalten in den Weg, denn nicht überall sind die Wohnungen groß genug, daß für die neue Hausgenossin ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt werden kann. Da muß dann das Mädel in der elterlichen Wohnung schlafen und ist dadurch nur tagsüber in ihrem Lehr- oder Pflichtjahrhaushalt. Wie steht es in diesem Falle mit der Verteilung der Lebens­mittelkarten? Muß dann im elterlichen Hause auch ein Kartenteil verbleiben oder steht alles dem Haushalt zu, in dem das Mädel sich tagsüber auf­hält? Diese Frage kann leicht auftreten, ihre klare und saubere Lösung ist im Interesse beider Teile notwendig.

Betrachten wir die Sachlage, so stellen wir fest, daß das Mädel den ganzen Tag über an seiner Arbeitsstätte also m dem Lehr- oder Pflicht­jahrhaushalt verpflegt wird. Hat das Mädel aber einen weiten Weg morgens vom elterlichen Hause aus zurückzulegen, so ist anzunehmen, daß das erste Frühstück oder der Kaffee, wie man es nennen will, zu Hause bei den Eltern eingenommen wird. Dafür würde die Mutter natürlich einige Brotmarken be­nötigen, die sich für die jeweilige Zuteilungsperiode auf 2800 Gramm belaufen mühte. Ist der Weg nicht weit, besteht diese Notwendigkeit nicht, dann wird die Lehrfrau doch ohne weiteres dafür Sorge tragen, daß das Mädel auch diese Mahlzeit bei ihr bekommt.

In manchen Haushalten haben die Mädel auch in bestimmten Zeitabständen einen ganzen Tag

frei, die beiden freien Nachmittage werden dann in gegenseitigem Einvernehmen zu einem Tag ver­einigt. Wie steht es in diesem Falle? Dann muß dem Mädel natürlich einiges an Marken mitge­geben werden, dafür fällt an dem Tag ja auch die Verpflegung im Lehr- oder Pflichtjahrhaushalt weg. Man könnte hierbei mit 50 Gramm Fleisch, 15 bis 20 Gramm Fett, 20 bis 25 Gramm Butter rechnen. Das Brot für die Abendmahlzeiten der freien Tage, sowie auch etwas Brot zum« Nach­mittagskaffee ist am besten für die gesamte Freizeit innerhalb der vier Wochen zu berechnen und würde sich bei sechs freien Nachmittagen oder drei freien Tagen auf etwa 900 Gramm Brot belaufen. Einen kleinen Wurst- oder Käseanteil zu diesen Abend­mahlzeiten gibt die Hausfrau, am günstigsten wohl in natura mit, eine Berechnung ist hierfür kaum möglich. Desgleichen ist es vielleicht erforderlich, für die freien Tage Kartoffeln mitzugeben, das wird sich nach den jeweiligen Verhältnissen der beiden in Betracht kommenden Haushalte richten. Ebenso muß erwartet werden, daß zwischen diesen das gute Einvernehmen soweit geht, daß notfalls dem Mädel einmal etwas Zucker oder Kaffeeersatz zur Verfügung gestellt werden. Von der Brotkarte B wäre ihr evtl, auch ein kleiner Anteil zur freien Verfügung zu überlassen.

Wie die Verhältnisse auch gelagert sein mögen, ihre Regelung wird stets eine dauernde sein müssen, die sich auf die ganze Zeitdauer des Arbeitsver­hältnisses erstreckt. Da ist es ohne weiteres nötig, daß die Lehr- oder Pflichtjahrfrauen und die Mütter der Mädel sich hierüber mit beiderseitigem guten Willen einigen. Unklare Lösungen würden immer wieder Anlaß zu Reibereien sein, die sicher jeder gerne vermeiden möchte. Das bedenke jede Hausfrau und jede Mutter, dann wird die Rege­lung dieser Fragen ohne Schwierigkeiten klar und sauber zur beiderseitigen Zufriedenheit getroffen werden. ,

Aus der Stadt Gießen.

Oer Kindbehüter.

Ins Konversationslexikon ist er noch nicht einge­zogen, und doch ist er existent wie nur je ein Mensch. Seine Gestalt ist die Jedermanns. Auch sein Anzug, sein Gesicht, sein Schritt verrät nicht, daß ihm besonderes aufgetragen Er ist jung, oft ein Knabe noch, ist auch Mann in mittleren Jah­ren, aber auch weißes Haar ist noch kein Ausweis für Befreiung vom Dienst.

Der Knabe: Noch hat ihn manchmal die Schule nicht in ihren Armen, doch schon nimmt er die schwere Last der Verantwortung, die die Beauf­sichtigung jüngerer Geschwister ausmacht, auf seine schwachen Schultern. Manches eigene Vorhaben muß ihm zurücktreten. Und immer steht da ein mächtiges Gebot vor seinem inneren und äußeren Auge: die Schwester, den Bruder von der Straße, vom Spielplatz heil und möglichst unbeschmutzt heimzubringen. Er setzt seinen Stolz darein, mögen die Versuchungen auch noch so groß sein, diesem Anruf zu genügen. Er schwingt sich zum Richter auf über die Kleineren, kämpft gegen die Be­dränger, hat den Hunger von zweien der kind­behütende Knabe.

Der Mann: Als Vater nimmt er sein früheres Kinderamt wieder auf oder gewinnt es sich neu. Auf stärkeren Schultern ruht es nun. Es geschieht, daß er nach Arbeit und Dienst in ein Stück Welt hinauszieht. Jede seiner Hände wird von einem Jungen oder Mädel beansprucht, vielleicht wandern die übrigen Kinder voraus. Im Gang dieses Man­nes ist das Glück, anders glänzt es aus den Augen der Schar. Bedachtsam wird jede Straße gequert, bis der Park Freiheit verschenkt. Die Zeitung kommt jetzt zu ihrem Recht, die Feierabendzigarette und das Verlangen nach Ruhe. Zwischen den Zei­len scheinen D.rohungen und Mahnungen zu stehen, die laut gelesen werden müssen: sie fahren blitzartig unter die übermütig herumtollenden Jungen. Dann ist wieder Stille. Viele unsagbare Gedanken gehen dem Kindbehüter durch den Kopf. In diesen Stun­den ist er zufrieden, sein Amt ist sein Glück. Er fühlt sich ausgezeichnet vor vielen der kindbe­hütende Mann.

Der Greis: Seine Füße tragen ihn nicht mehr weit. Er nimmt nur ein Kind mit. So aufrecht als möglich geht er neben der Jugend einher, als flössen ihm unsichtbare Ströme frischer Kraft zu. Auf Spielplätzen ist er für Stunden daheim, Träume drängen durch sein Hirn, indes das Auge unablässig das spielende Kind begleitet. Er ist glück­lich, sich am jungen Leben noch nützlich machen zu können.

Man sagt, es habe ihn zu allen Zeiten gegeben, aber man weiß nicht, daß ihm ein Denkmal er­richtet wurde dem Kindbehüter. wr.

Kür Tapferkeit vor öem Keinöe.

Das Eiserne Kreuz I. Klasse wurde dem Leutnant Otto Heinz S e s s o u s aus Gießen, Plockstraße 13, in einem Artillerieregiment, und dem Leutnant Gun- d e l aus Gießen, Roonstrahe 5, in einem Infanterie­regiment, das Eiserne Kreuz II. Klasse dem Unter­offizier Hans Geist aus Gießen, Wolfstraße 18, der als SA.-Obersturmführer bekannt ist, für be­sondere Tapferkeit bei den Kämpfen im Osten ver­liehen.

Erzieherschast und Ernte.

Der Generalbevollmäcktigte für den Arbeitsein­satz, Gauleiter S a u ck e l, hat angeordnet, daß zur Sicherung derl»Ernährung geschlossene Schul­klassen unter Leitung ihrer Lehrkräfte eingesetzt werden. Für den Einsatz außerhalb des Schulortes unter Leitung der Lehrerschaft sind die 5. und 6. Schulklasse der mittleren und höheren Iungen- schulen bestimmt. Der alleinverantwortliche Lager­leiter ist der Lehrer. In einem Aufruf sagt der Reichswalter des NS.-Lehrerbundes, Gauleiter W a e ch t l e r, daß die neuen Aufgaben hohe An­forderungen an das Einfühlungsvermögen und er­zieherischen Qualitäten der eingesetzten Lehrkräfte stellen.

Oer Verkehr mit Obst und Gemüse.

Der unmittelbare Berkaus von Spargel und Erdbeeren von Erzeugern an Verbraucher ist verboten, ebenso der Tausch sowie die Ueberlassung dieser Erzeugnisse gegen eine gewerbliche oder be­rufliche Gegenleistung. Die Gartenbauwirtschafts­verbände werden ermächtigt, in den Hauptanbau­gebieten für Johannisbeeren, Stachelbeeren, Kir­schen, Pflaumen, Zwetschen, Aprikosen (Marillen) und Birnen ein entsprechendes Verbot zu erlassen. Die Vorschriften finden keine Anwendung auf den Verkauf auf W och e n mär k te n , von Erzeugern an Kleinverbraucher, die in d e r s e l b e n Gemeinde ansässig sind, von Erzeugern an be­nachbarte Ladengeschäfte, bei schriftlicher Genehmigung des Gartenbauwirtschaftsverbandes, wenn der Erzeuger sich schon bisher dieser Absatz­form bedient hat. Erzeuger sind auch die Obst­pächter, Verbraucher auch Gaststätten, Werkküchen, Bäcker und Konditoren, Süßwarenhersteller usw. Den Erzeugern von Aepfeln werden in den Hauptanbaugebieten Mindestablieserungsverpflich- tungen auferlegt, wobei den Erzeugern bestimmte Mengen für jede, im Haushalt des Erzeugers stän­dig verpflegte Person, sowie darüber hinaus gewisse Mengen zur freien Verfügung belassen werden. Klein- und Schrebergärtner sowie Haus­gartenbesitzer, die Obst nicht erwerbsmäßig anbauen, fallen nicht unter die Bestimmung. Zu­widerhandlungen werden nach den geltenden Be­stimmungen bestraft. Erzeugnisse, die unter Ver­letzung dieser Anordnung erworben worden sind, können noch den Vorschriften der Paragraphen 9 und 10 der Verbrauchsregelungs-Strafoerordnung in der Fassung vom 26. November 1941 eingezogen werden.

Tarifordnung für die privatkrankenanstatten.

NSG. Die Gauwaltung Hessen-Nassau der Deut­schen Arbeitsfront teilt mit: Für die konzessionierten Privatkrankenanstalten, wie Sanatorien, Kliniken, Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungs­heime und Heilstätten, in denen die Pfleglinge stän­diger ärztlicher Aufsicht und fachkundiger Pflege be­dürfen, ist am 1. Mai 1942 eine neue Tarifordnung in Kraft getreten. Sie ailt für alle angestellten- und invalidenoersicherungspflichtigen Gefolgschaftsmit­glieder einschließlich der angestellten Aerzte, soweit sie nicht leitende Aerzte sind. Die Tarifordnung findet keine Anwendung auf gemeinnützige Anstalten und Einrichtungen sowie für selbständige Neben­betriebe von Anstalten, die nicht unmittelbar dem Zweck der Anstalt dienen.

Gut gekleidet ohne punkte.

gis. Die Zeit des Hausputzes ist da. Schränke und Truhen werden gesichtet und gelüftet, und dabei entdecken wir noch manches Kleidungsstück, das wir zur Seite gehängt haben, da es unmodern oder ver­wachsen oder eben so nicht mehr zu tragen ist. Aber heute ist so ein Stoff wertvoll. Wir kleiden uns doch mit Punkten, da ist es einfach eine Notwendigkeit, alles Alte erst zu verwenden. Viele sagen:Ja, wir würden das ja gern tun, aber wer macht uns das? Meine Schneiderin ist eingezogen für einen wehr- wichtigen Betrieb, und allein kann ich das nicht." Hier hilft wieder das Deutsche Frauenwerk. Die Abt. Volkswirtschaft Hauswirtschaft hat mit ihrer Nähberatung", die jeden Montag und Mittwoch, nachmittags von 3 bis 6 Uhr, am Lindenplatz statt­findet, schon vielen Hausfrauen geholfen. Kommen Sie auch und holen Sie sich R,at und Anregung. Eine Fachkraft berät Sie hier unentgeltlich! Jeder Frau wipd geholfen, aus Altem Neues zu machen, und ebenso wird sie beraten, wie man mit dem vor­handenen Material pfleglich umgeht. Die Nähbera­tung soll eine Hilfe für alle Hausfrauen und Mäd­chen sein, die selbst wirtschaftlich denken, sich auch bei volkswirtschaftlichen Sparmaßnahmen zweck­mäßig und schön anziehen wollen und das gute Bild einer gepflegten Kleidung der Heimat nicht getrübt haben möchten. Deshalb Hausfrauen, kommt und laßt euch beraten! Helft mit, euere Kleidung für den Sommer zu richten!

Verdunkelungszeit:

7. Mai von 21.57 bis 5.09 Uhr. *

** Säuglingskursus. Das Deutsche Frauen- werk, Abteilung Mütterdienst, hält wieder einen Säuglingskursus". Beginn des Kurses am 18. Mai, 20 Uhr, im Fröbelseminar, Gartenstraße. Dauer des Kurses 10 bis 12 Abende, zweistündig. Der Kurs findet zweimal wöchentlich statt. Anmeldung Kreis­geschäftsstelle, Frankfurter Straße 1, oder am ersten Abend des Kurses.

** Unanbringliche Soldatenkoffer. Bei den Postdienststellen lagern wieder Tausende meist von Wehrmachtangehörigen herrührende Koffer ohne Anschrift des Empfängers und ohne Angabe des Absenders. Auch ist kein Doppel der Aufschrift in die Sendung gelegt worden. Deshalb können diese Koffer weder dem Empfänger noch dem Absender ausgehändigt werden, sondern sie gehen den Eigen­tümern verloren. Die Deutsche Reichspost bittet da­her: Befestigt an jedem Koffer haltbar zwei Paket­aufschriftfahnen mit deullicher Angabe des Emp­fängers und des Absenders und legt in jeden Koffer ein Doppel der Aufschrift ein. Nur dadurch kann ver­

hindert werden, daß der Eigentümer seinen Koffer verliert.

** Beider Arbeit tödlich verunglückt. Der 62 Jahre alte Gastwirt Heinrich Weller auf der Wellersburg, ein in Gießen und Umgegend weit bekannter und sehr geschätzter Mann, ist am heutigen Donnerstag früh bei Arbeiten in feiner Scheune tödlich verunglückt. Der bedauernswerte Mann wollte zur Herrichtung seines Ausflugsgartens Gar­tenmöbel vdn ihrem Aufbewahrungsort in der Scheune herabschaffen. Dabei bekam er auf dem Scheunengerüst das Uebergewicht und stürzte in die Tenne herab, wo er mit einem schweren Schädel­basisbruch leider tot liegenblieb.

Der Aus- und Einbrecher Paul Mertens, der wie von uns gemeldet vor Einigen Tagen aus der Sicherungsanstalt in Butz­bach gemeinsam mit seinem Spießgesellen Alfons Salewski ausgebrochen war und schließlich, nach­dem beide in Reiskirchen nach ihrer Festnahme er­neut die Flucht ergriffen hatten, in der Nähe von Grünberg dingfest gemacht werden konnte, ist ein schwerer Junge, auf dessen Konto sich bereits die ansehnliche Zahl von etwa 20 Straftaten mit ent­sprechenden Freiheitsstrafen befindet. Diese lange Reihe von Verbrechen hatte denn auch zur Siche- runasverwahrung Mertens' in Butzbach geführt. Nach dem kurzen Zwischenspiel in Reiskirchen, von wo aus Mertens und Salewski in verschiedener Richtung flüchteten, machte sich in der Gegend von Grünberg eine Reihe von Einbruchsdiebstählen be­merkbar. Als ein Einbruch auch in der bei Grün­berg gelegenen Steinmühle erfolgte und dort ver­dächtige Fußspuren festgestellt wurden, forderte die Gendarmerie Grünberg von der Kriminalpolizei in Gießen einen Fährtenhund mit einem Fährtenhund- sührer an, die beide sofort zur Verfügung gestellt wurden. Der bei der Steinmühle angesetzte Fähr­tenhund nahm sofort die richtige Spur auf und ver­folgte sie von dem Küchenfenster aus, durch das der Einbrecher ein- und ausgestiegen war, um das Haus herum zu einem nahe vorbeifließenden Bach, aus dem, wie sich später ergab, der Flüchtlings ge­trunken hatte. Dann verfolgte der Hund die Spur weiter zu der nahegelegenen Feldscheuer des Land­wirts Keil von Grünberg. Keil, der inzwischen schon zur Oeffnung der Feldscheuer von der Gendarmerie herbeigexusen worden war, wollte bei dieser Ge­legenheit mit seiner Braut eine Fuhre Heu auf» laden. Während er dabei beschäftigt war, arbeitete der Fährtenhund die Spur von der Steinmühle nach der Feldscheuer hin aus. Beim Heuaufladen wurde der in dem Heuhaufen versteckte Flüchtling durch einen Heügabelstich zufällig leicht im Gesicht ver­letzt, worauf er in auffälliger Weise zusammen- zuckte. Dadurch verriet er sich und veranlaßte den Ausruf, daß sich im Heu etwas bewege. Der in diesem Augenblick gerade in die Feldscheuer ein­passierende Fährtenhund drang jetzt sofort in das Heu ein und verwies die Liegestelle des Gesuchten, der daraufhin von dem Fährtenhundsührer nach dem Forträumen einer Heuschicht herausgeholt wurde. Aus Grund der genauen Täterbeschreibung und des Lichtbildes erkannte der Kriminalbeamte in dem herausgeholten Menne den gesuchten Mer­tens, was er ihm auch auf den Kopf zusagte. Mer­tens bestritt das zunächst, gab aber später zu, Mer­tens zu sein. Er wurde von Gendarmeriebeamten und dem Fährtenhundführer sofort in sorgsamster Weise dingfest gemacht und nach kurzer Vorführung an den Einbruchsorten in Queckborn nach Gießen in Polizeigewahrsam übergeführt. Von hier wird er heute nach Abschluß der polizeilichen Ermittlun­gen wieder in die Sicherungsanstalt in Butzbach eingeliefert werden, wo er das gerichtliche Nachspiel für feine Einbruchsdiebstähle zu erwarten hat.

Schweinemarkt in Lich.

* Lich, 6. Mai. Der heutige Schweinemarkt war mit 74 Ferkeln beschickt. Es kosteten 6 bis 8 Wochen alte Ferkel 35 bis 40 RM., 9 bis 12 Wochen alte 45 bis 50 RM. das Stück. Bei langsamem Ge­schäftsgang verblieb Ueberstand.

' Schweinemarkt in Friedberg.

* Friedberg, 6. Mai. Auf dem heutigen Schweinemarkt standen 283 Ferkel zum Ver­kauf. Man bezahlte für Tiere bis zu 6 Wochen alt 25 bis 30 RM., 6 bis 8 Wochen alte 30 bis 34 RM., 8 bis 12 Wochen alte 34 bis 42 RM. das Stück. Das Geschäft war lebhaft, es verblieb geringer Ueberstand.

G A.-Sport.

Einschränkung öes Sportverkehrs gelockert.

Reichssportführer v. T s ch a m m e r und Osten gibt bekannt:Für die Einschränkung des Sport­verkehrs gelten unter Aufhebung meiner Anord­nung vom 27. Februar 1942 ab 1. Mai bis auf weiteres folgende Bestimmungen: Sportveranstal­tungen einschließlich der Meisterschaftsspiele des NSRL. sowie Lehrgänge sind örtlich und innerhalb eines Sportgaues (Bereiches) uneingeschränkt zu­lässig. Bei Ansetzung von Sportveranstaltungen über die Grenzen eines Sportgaues (Bereiches) hin­aus ist, soweit wie irgend möglich, eine Ueber- lastung der öffentlichen Verkehrsmittel zu vermei­den. Falls eine teilnehmende Mannschaft mehr als 200 Kilometer in einer Richtung reifen muß, bedarf die Veranstaltung in jedem Einzelsall mei­ner Genehmigung."

Vom heimischen Sport.

Luftwaffe - Dfv.-R. 3:0.

Nach beiderseitig mäßigen Leistungen kam die Luftwaffe im Meisterschaftsspiel gegen DsB.-R- zu einem verdienten Sieg. Fast die ganze Spielzeit war die Luftwaffe tonangebend. Wenn das Ergeb­nis nicht höher ausfiel, so lag dies hauptsächlich an dem Sturm der Luftwaffe, der mitunter lustlos spielte.

Marburg 1900 7:2 (3:2).

In einem Freundschaftstreffen mußten die Blau­weißen die Ueberlegenheit der Marburger anerken­nen. Bis zur Pause war das Spiel vollkommen ausgeglichen. Nach der Pause, als 1900 mit zurück­gezogener Mannschaft spielte, bekam Marburg ein Uebergewicht. Einige grobe Schnitzer in der Hinter­mannschaft der 1900er verhalf den Marburgern zu dem zahlenmäßig hohen Sieg.

Teutonia Watzenborn-Steinberg Io. Londorf 4:2.

Am Sonntag trugen diese Mannschaften das fällige Verbandsspiel um die Bannentscheidung aus. Das Torverhältnis entsprach nicht dem Spielverlauf. Die erste Hälfte des Spieles stand ganz im Zeichen der Platzmannschaft. Gefallen konnte bei ihnen die Verteidigung und der Mittelläufer, der das Spiel ganz in den Händen hatte. Nach Halbzeit verfolgte die Londorfer das Pech immer mehr. Kaum begon nen, wurde der Ausgleich durch ein weiteres Selbst­tor hergestellt. Als auch noch der Mittelläufer wegen einer Verletzung den Platz wechseln mußte, waren die Teutonen nicht mehr zu halten. Durch zwei weitere Tore stellten sie sich den Sieg sicher.

Handball Bann Weilburg Bann Friedberg.

Zu dem fälligen Gruppenspiel um die Gebiets- Meisterschaft trafen sich am Sonntag die Mannschaf­ten der Banne Weilburg und Friedberg auf dem Mto.-Platz in Gießen. Beide Mannschaften lieferten sich ein sehr flottes Spiel, das auch an dem End­resultat zu ersehen ist. Friedberg mußte leider stark ersatzgeschwächt antreten. In letzter Sekunde sozu­sagen schoß Friedberg ein Tor durch Strafwurf, der das Spiel zugunsten des Bannes Friedberg ent­schied. Das Spiel endete mit einem knappen 9:8- Sieg der Friedberger. Der Bann Weilburg wurde durch die Unteroffizier-Vorschule vertreten, deren Mannschaft sehr gut gefiel. Der Stürm war der beste Mcmnfchaftsteil. Für den ausgebliebenen Schiri aus Wetzlar sprang Kirstein (Bann Gießen) ein.

Briefkasten der Redaktion.

(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)

£. St Nach der Verordnung des Reichsminifters der Finanzen vom 30.1.41 S. 2197 1III kann einem Haushaltungsvorstand laufende Kinder­beihilfe gewährt werden, wenn zu seinem Haushalt weniger als drei minderjährige Kinder deutschen oder artverwandten Bluts gehören, und wenn der Haushaltungsvorstand eine alleinstehende ver­witwete, geschiedene, dauernd von ihrem Ehemann getrennt lebende oder ledige Frau ist. Hiernach steht Ihnen diese Beihilfe zu. Die Kinderbeihilfe ist bei dem Finanzamt zu beantragen.

wissen den hohen Wert der Peri-Güteerzeugnisse zu schätzen, deshalb gehen Sie sparsam mit ihnen um-

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