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das Wirtschaftsleben unseres hessen-nassauischen Gebietes kennenzulernen. Seit 1930 ist er Direktor der hiesigen Niederlassung der Deutschen Bank. In dieser Eigenschaft ist er weiten kreise» unserer hei­mischen Wirtschaft bekannt gen)ort>.i Durch seine reichen Kenntnisse, seine soziale Einstellung und seine stets vornehme Gesinnung, verbunden mit einer aus dem pfälzischen Blute kommenden Lebens­freude, hat er sich das Vertrauen und die hohe Wertschätzung aller erworben, die mit ihm in Be­rührung kamen.

Direktor Wagenschein

SO Jahre bei den Gailschen Tonwerken.

Am gestrigen 30. Juni konnte Direktor i. R. Raimund Wagenschein auf eine ununter­brochene 50jährige Tätigkeit in leitender Stellung bei der Firma Wilhelm Gail'sche Tonwerke AG. in Gießen zurückblicken. Als Betriebsleiter einge­stellt, erhielt er 1903 Prokura, 1917 den TitelDi­rektor", wurde bei Umwandlung der Firma in eine AG. 1919 erstes Vorstandsmitglied, seit 1936 ist er Vorsitzender des Auffichtsrcües. Die stetige erfolg­reiche, Aufwärtsentwicklung des Unternehmens ist mit in erster Linie sein persönliches Verdienst; seine unermüdliche Schaffensfreude und enge Verbunden­heit mit dem Werk wird dadurch gekennzeichnet, baß der jetzt 77jährige Jubilar seine reichen fach­männischen Kenntnisse auch heute noch in täglicher Bereitschaft dem Betriebe beratend zur Verfügung stellt.

Aus Anlaß dieses seltenen Jubiläums wurden .mit einer schlichten Feier im Rahmen eines Be­triebsappells am 30. Juni Direktor Wagenschein der Dank und die Glückwünsche der Firma und ihrer Gesamtgefolgschaft dargebracht und ihm im Auftrage des Oberbürgermeisters der Stadt Gießen durch den Beigeordneten, Oberforstmeister Nicolaus, das vom Führer verliehene Treudienstehrenzeichen der Sonderstufe für 50jähriae ununterbrochene Tätigkeit bei den Wilhelm Gailschen Tonwerken überreicht. Auch die Vertreter der DAF. und der Jndustrie- und Handelskammer zu Gießen überbrachten dem Jubilar ihre Gratulationen.

Gießener Schlachtviehmarkt.

Auf dem gestrigen Gießener Schlachtoiehmarkt (Schlachtoieh-Verteilungsmarkt) in der Diehoersteige- rungshalle Rhein-Main kosteten: Ochsen 44 bis 45, Bullen 37 bis 47, Kühe 20 bis 47, Färsen 36,5 bis 53, Kälber 33 bis 57, Schafe 38 bis 50 Rpf. je V2 kg Lebendgewicht. Für Schweine wurden je kg

Lebendgewicht folgende Preise erzielt: Klasse a (150 kg und mehr) 1,25, bl (135 bis 149,5 kg) 1,25, b2 (120 bis 134,5 kg) 1,25, c (100 bis 119,5 kg) 1,23, d (80 bis 99,5 kg) 1,15, el (unter 80 kg) 1,11, gl) (fette Specksauen) 1,25 i (Altschneider) 1,25, g2 (andere Sauen) 1,15, h (Eber) 1,15. Markt­verlauf: Alles zugetoilt.

*

** E i n Fünfundsiebzigjähriger. Am morgigen Donnerstag, 2. Juli, kann der Postassistent

Unter Leitung des Verwaltungsdirektors Jahn vom Landesfremdenverkehrsverband 'Rhein-Main, Sitz Frankfurt a. M., fand am gestrigen Dienstag­nachmittag im Hotel Hopfeld in Gießen eine Tagung für das Gebietsreferat Oberhessen-Vogelsberg statt, an der neben den Landräten und Bürgermeistern die in der Fremdenverkehrsarbeit tätigen Männer aus allen Gegenden Oberhessens teilnahmen.

Zu Beginn der Tagung überbrachte Direktor Jahn die Grüße dies am Erscheinen verhinderten Leiters des Landesfremdenverkehrsverbandes, Ober­bürgermeister Ritter, Gießen, sodann machte er einige Mitteilungen über die Arbeit des Fremden­verkehrsoerbandes unter den Bedingungen der Kriegszeit und insbesondere über die Betreuung unserer Soldaten durch Uebermittlung von Druck­schriften und durch Veranstaltung von Vorträgen über Land und Leute im Rhein-Main-Gebiet. Da­bei hob er u. a. hervor, daß durch den ehrenamt­lichen Vortragsdienst des Landesfremdenverkehrs­verbandes bisher schon über 1000 Vortragsveran- taltungen vor über 100 000 Soldaten durchgeführt wurden, denen dabei unsere engere Heimat Ober­hessen und Vogelsberg nahegebracht wurde.

Sodann berichtete Direktor Jahn eingehend über den wichtigsten Punkt der Tagesordnung, dieLen­kung des Fremdenverkehrs im Kriege" auf Grund der Anordnungen des Staatssekretärs für Fremden­verkehr. Dabei betonte der Redner die wichtigsten Bestimmungen dieser Anordnungen, aus denen be­sonders mitzuteilen ist, daß der Beherbergungsraum in den Fremdenverkehrsgemeinden nur für Orte mit dieser Eigenschaft gelten die Bestimmungen bevorzugt zur Verfügung zu stellen ist: 1. in erster Linie den Fronturlaubern, d. h. den Urlaubern der Wehrmacht, der Waffen-der Polizei und des

l.N. Johannes Rettz, Weferftraße 29 wohn­haft, in bester körperlicher und geistiger Frische sei­nen 75. Geburtstag begehen. Dem Jubilar bringen auch wir herzliche Glückwünsche dar.

** Mieterjubiläum. Am 1. Juli 1942 sind es 30 Jahre, daß Herr Ludwig Stroh im Hause Sandgasse 11 wohnt. Ein Zeichen besten Einver­nehmens zwischen Mieter und Vermieter.

Verduukeluugszeit:

1. Juli von 22.48 bis 4.33 Uhr.

Reichsarbeitsdienstes sowie des Wehrmachtgefolges (einschließlich der Angehörigen von Organisationen, die im Rahmen des Wehrmachtgefolges eingesetzt sind), soweit sie außerhalb des Reichsgebietes im Einsatz stehen; 2. den Volksgenossen, die kriegswich­tige Arbeit leisten, insbesondere den Angehörigen der Rüstungsbetriebe, und denjenigen Volksgenossen,, deren Tätigkeit für die siegreiche Beendigung des Krieges und für den Fortgang des wirtschaftlichen und kulturellen Lebens während des Krieges wich­tig ist, den Schwerkriegsbeschädigten, den Witwen, Eltern und Kindern der in diesem Krieg gefallenen Wehrmachtangehörigen, die mit diesen im gleichen Haushalt gelebt haben; zu diesem bevorzugt zu be­rücksichtigenden Personenkreis gehören auch die zum Haushalt zählenden und mit den Urlaubern gemein­sam reisenden Angehörigen. Die Zugehörigkeit zu einer dieser bevorzugten Gruppen ist durch Beschei­nigungen der Zuständigen Stellen nachzuweisen.

Die Beherbergungsdauer in den Fremdenverkehrs- gemeinden im Laufe eines Jahres wird auf ins­gesamt drei Wochen beschränkt; ein längerer Aufent­halt ist nur dann zulässig, wenn er zur Durchfüh­rung einer Kur notwendig ist. Zeit und Dauer der Beherbergung in einer Fremdenverkehrsgemeinde müssen in die dritte Reichskleiderkarte eingetragen werden. Oertliche Regelungen über die Beschrän­kung der Aufenthaltsdauer durch Polizeiverordnung werden durch diese Bestimmungen nicht berührt.

Von den Bestimmungen dieser Anordnungen sind u. a. ausgenommen: 1. solche Personen, die sich nach­weislich aus. beruflichen Gründen vorübergehend aufhalten; 2. Erwachsene und Kinder, die mit amt­licher Förderung der Dienststellen der Partei und des Staates verschickt werden, ferner Bombenge­schädigte mit einer parteiamtlichen oder behörd­

liche Bescheinigung; 3. Mutter mit Kindern bis drei Jahren und alte und gebrechliche Personen aus Gebieten, auf die sich die erweiterte Kinderland­verschickung erstreckt, sofern sie sich durch eine Be* scheinigung der zuständigen Dienststellen der NSV. ausweisen können.

Direktor Jahn erläuterte diese Bestimmungen in ollen Einzelheiten, wobei sich auf viele Fragen aus der Versammlung heraus ein sehr aufschluß­reicher und klärender Meinungsaustausch ergab, dessen Resultat zweifellos auch zur Förderung des Fremdenverkehrs in unserem engeren Heimatgebiet beitragen wird.

Nach Erledigung^ einiger weiterer Punkte der Tagesordnung, die in gewissem Zusammenhang mit dem Hauptpunkt standen, zeigte Oberstudiendirektor Philipps, Friedberg, noch eine große Reihe von Lichtbildern aus Oberhessen, die er bei seinen Vor­trägen in der Truppenbetreuung unseren Soldaten zugänglich macht, um ihnen dadurch die Schönhei­ten unserer Heimat zu offenbaren. Mit einer kurzen Aussprache über die Verhältnisse in unseren ober- hessischen Fremdenverkehrsgemeinden fand die Ta­gung ihren Abschluß. . '

Kreis Dehlar.

£ ßaundbad), 1. Juli. Morgen wirch unser Mitbürger Joh. Peter Schmidt 80 Jahre alt Der alte Herr, der über 40 Jahre bei der Firma C. Klingspor, Gießen, tätig war, ist körperlich und geistig noch sehr rüftig. Er arbeitet noch tüchtig in der Landwirtschaft. Im heimischen Gesangver­ein, dem er bereits über 50 Jahre angehört, wirkt er heute noch aktiv mit. Herzlichen Glückwunsch!

polnischer Sittlichkeitsverbrecher unschädlich gemacht.

Lpd. Frankfurt a. M., 30. Juni. Das So Mer- gericht Frankfurt am Main verurteilte den Polen Edward Sarzynsti, der als Landarbeiter in Usingen beschäftigt war und an dem dreijäh­rigen Töchterchen eines deutschen Frontsoldaten eün Sittlichkeitsverbrechen begangen hatte, zum TodL. Wer sich an der Jugend des deutschen Volkes ver­greift, kann, wie der Vorsitzende in der Urteilsbe­gründung ausführte, auf Milde nicht rechnen.

Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter bei Hauptschriftleiters: Ernst Blumschein. Verantwortlich für Dolit« und Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für das Feuilleton: Dr. Hans ThvriotS für Stadt Gießen, Provinz, Wirtschaft und Sport: Ernst Blumschein.

Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckerei R. Lange ft. QL Berlagsletter: Dr.-Jng. Erich Hamann; Anzeigenletter: Hans Bttf.

AnzeigenpreiSlifte Nr. 6.

Die Lenkung des Fremdenverkehrs im Kriege.

Eine Arbeitstagung in Gießen.

Heute haben wir unseren lieben Vater

Herrn Heinrich Winn

seinem Wunsche entsprechend in aller Stille zur letzten Ruhe geleitet.

geb. 6.11.1854 gest. 26.6.1942

Luise Müller, geb. Winn, Reichsrichterswitwe; Regierungsrat AugustWeimer und Frau Marie, geb.Winn; Reg.-Oberveterinärrat Dr.Willi Klump und Frau Sophie, geb.Winn; Dr. Hans Winn und Frau Loni, geb. Schurig; Landgerichtsdirektor Max Locher, z. Z. Kriegsgerichtsrat im Felde, und Frau Gertrud, geb.Winn; 8 Enkel u.6 Urenkel

Gießen, den 30. Juni 1942.

2064D

Heute vormittag entschlief sanft nach kurzem, schwerem Leiden mein innigstgeliebter Mann,* unser guter Vater, Großvater, Bruder, Schwa­ger und Onkel

Wilhelm Hahn I.

Oberleilungsaufseher i. R.

im 67. Lebensjahre.

Im Namen

der trauernden Hinterbliebenen:

Elisabeths Hahn, geb. Rink

Familie Karl Hahn

Wilhelm Hahn, z. Z. im Felde, und Familie

Familie Friedrich Nicolai u. alle Angehörigen

Großen-Buseck, Nidda, den 30. Juni 1942.

Die Beerdigung findet statt am Donnerstag, dem 2. Juli, nachmittags 2/2 Uhr.

________________________2065 D

03152

Heute entschlief sanft im 58. Lebensjahre mein innigstgeliebter Mann, unser herzens­guter Vater, Schwiegervater, Bruder, Schwa­ger und Onkel

Bäckermeister Ludwig Metzger

nach einem arbeitsreichen Leben.

Im Namen der Trauernden: Frau Kätchen Metzger, geb. Stühler Ludwig Metzger und Frau Marie, geb. Keil Wilhelm Metzger, z. Z. im Felde Alfred Metzger, z. Z. im Felde.

Wetterfeld, den 30. Juni 1942.

Die Beerdigung findet Donnerstag, den 2. Juli, nachmittags 3 Uhr statt.

Danksagung.

BS® Für die zahlreichen Beweise herzlicher A Anteilnahme an dem schweren Leid, das uns durch den Soldatentod unseres unver­geßlichen Entschlafenen Adolf Muhl, Uffz. im Stab eines Inf.-Regts., betroffen hat, sagen wir auf diesem Wege unseren innigsten Dank.

Anni Muhl Wwe., Dagmar Muhl, Johannette Muhl Wwe. Wilhelm, Karl, Emil Muhl und alle Angehörigen.

Gießen, im Juli 1942.

03146

2062 D

Für die vielen Beweise aufrichtiger Teil­nahme, sowie für die Kranz- und Blumen­spenden bei dem Heimgange meines lieben Mannes danke ich herzlichst,

Elisabeth Quirein, geb. Altvater. Gießen (W'ilhelmstr. 50), den 30. Juni. 1942.

- __________________________________03143

I*ür die vielen Beweise herzlicher Teilnahme beim Heimgang unserer lieben Entschlafenen Frau Marie Schlotzhauer, geb. Stückrath W*r, herzüchcn Dank. Besonderen Dank V Krankenschwester Emma Emmerich, so- Wnrtlerrn l^arrer Weisel für die tröstenden und Riam (,rat)e und allen, die durch Kranz- gedacht^nSpende.n und das ,etzc Geleit ihrer Im Namen der Hinterbliebenen: llcuohnu, Heinrich Schlotzhauer.. Heuchelheim, den 1. Juli 1942-

Gietzen, den 29.Juni 1942.

[2060D

im Juni 1942.

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Bekanntmachung.

Gemeinsame Bekann tmachung der Landkreise Alsfeld,Büdingen. Friedberg, Gießen und Lauter­bach, sowie des Oberbürgermeisters der Stadt Gießen.

Erweiterung des Knnsthonigbezugs.

Nach einer Anordnung des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft können die Ver­braucher mit sofortiger Wirkung Kunsthonig auf die Abschnitte der Reichszuckerkarte und auf die zum Zuckerbezug berechtigten Abschnitte der Neichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) beziehen. Für 100 Teile Zucker sind jeweils 125 Teile Kunsthonig aüzugeben. Den Verbrauchern steht es frei, in welchem Umfange sie von dieser Bezugsmöglichkeit Gebrauch machen wollen.

Die Verbraucher können also z. B. auf einen Abschnitt der Reichszuckerkarte über 450 Gramm 250 Gramm Zucker und 250 Gramm Kunsthonig oder 350 Gramm Zucker und 125 Gramm Kunst­honig beziehen.

Die Abgabe von Kunsthonig an Kinder bis zu 1'4 Jahren auf den Abschnitt F 3 der Neichsfettkarte wird durch vorstehende Regelung nicht berührt.

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werddn am Dienstag, 7. Juli, von 10 bis 13 Uhr iry Direktorzimmer derSchule entgegengenommen.

Vorzulegen sind: Geburtsschein, Impfschein und Abgangszeugnis.

Aufgenommen werden in die 1. Klasse solche Kinder die die Grundschule 4% Jahre besucht haben; es köti' nen aber auch körperlich und geistig gut entwickelte Kinder nach dem Besuch der drei ersten Klassen der V olksschule ohne weiteres in der Oberschule angemel­det werden.

Die Aufnahmeprüfung für Klasse 1 findet anj Dienstag, dem 14. Juli 1942, um 8 Uhr statt.

Der Oberstudiendirektor:

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