M 289 Sechstes Blatt
Sonntag den 9. Dezember
150. Jahrgang
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General-Anzeiger
Zimte» und 2lnzeigeblatt für den Kreis Gieren.
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hplom 1895.
Gießen, 8. Dezember 1900.
•* WeihuachtsPaketverkehr. In der Zeit vom 15. bis 25. Dezember ist nach einer Anordnung des Reichs Postamts die Vereinigung von mehreren Paketen zu einer Poftpaketadresse im inneren Deutschen Verkehr nicht gestaltet; es ist also unzulässig, während der angegebenen Zeit zwei oder drei Pakete an den gleichen Empfänger mittels einer Begleitadreffe aufzuliefern. Von den Postanstalten wird diese Verfügung als sehr zweckmäßig begrüßt, weil dadurch die Kontrolle über den richtigen Eingang der Pakete wesentlich erleichtert ist.
*• In der Gemäldeausstellung im Turmhaus am Brand sind u. a. 36 Gemälde und Zeichnungen von W. Leföbre aus Paris neu ausgestellt.
" Deutscher Verein Gießen. Einer Einladung des Deutschen Vereins folgend, wird Dr. R. Bogel, der neugewählte Reichstagsabgeordnete für Rinteln Hofgeismar, in aller Kürze hier einen öffentlichen Vortrag halten. Dr. Vogcl besitzt eine hervorragende Rednergabe und ist, so schreibt man uns, als erfahrener Bolkswirtschaftler und durch seine wissenschaftliche Thätigkeit weithin bekannt. Ort und Zeit der Versammlung werden in diesem Blatte noch bekannt gegeben.
•• Ertrunken. Gestern nachmittag 4Uhr ist ein Kind in der Nähe des Steges am Viadukt bei der Eisenbahn, hinter dem Lenz'schen Felsenkeller, in der überfluteten Wieseck ertrunken.
•• Humoristische, zur »oll-zählnog an, Rheinhessen. Ein Hausvater bemerkte zur Frage „Religion": „Liebe deinen
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Volttische Tagesschau.
Unmittelbar nach dem Offenbacher Eisenbahnunglück Hali tu im preuß. Ministerium der öffentlichen Arbeiten Be- ratcWger begonnen, die sich nicht allein auf die Ursachen unlü« folgen deS obigen Vorkommnisses beziehen, sondern ru ch eine Revision aller die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes : etzMffenven Vorschriften sowie die Konstruktion der Wagen, BrÄiiskli» Beleuchtung u. s. w. mit sich inS Auge fassen. Ei u baldiger Abschluß dieser Beratungen steht zu erwarten, unvo das Ergebnis wird jedenfalls auch Gegenstand der Ve»«hantllungen der Konferenz sein, die auf Veranlassung de«> Reichskanzlers durch das Reichseisenbahnamt berufen «ft 1 unb nn der Vertreter aller Bundesstaaten, die eigene Lifpibahmen haben, teilnehmen werden. Ein in den letzten toQtn ergangener Trla ß des Ministers der öffent- li'Htn Arbeiten nimmt Veranlassung, die bestehenden ‘^iSnl^riften über die Sicherung deS Zugverkehrs auf Block str«drn wie folgt zu erläutern und zu erweitern:
J. Ein Zug, der ein Blocksignal in Haltstellung überfahren hat, bawff "ich! eher zurückgemeldet werden, bis der Blockwärter sich davon feil ffl ober: durch sichere Kunde überzeugt hat, daß der Zug in einer dmnchW Ungefährdeten Weise aufgestellt und gedeckt, ober nach inzwischen frenyetbomer Fahrstellung des überfahrenen Haltsignals weiter gefahren lst.s 2. Gin Zug, der ein auf Halt stehendes Blocksignal überfahren hat un o.ßnta: btefem zum Stehen gebracht ist, muß zunächst in dieser Strelung iverharren, wenn nicht dadurch eine neue Gefährdung des Zuges od i■ r eine Sperrung des Straßenverkehrs auf Ueberwegen in Schienen- bö «iitfinkreten würde, in welchem Falle der Zugführer die zur Beseitigung bc,r bklchr ober Störung erforberliche geringe Bewegung bes Zuges an- zuitittinm hat. Darauf hat der Zugführer eine Verfiänbigung mit dem BllErtier ober der vorliegenden Station herbeizuführen oder eine Be- stiibmunz darüber einzuholen, ob der Zug halten, roeitetfobren ober jui rttiegr n soll. Da« Zurücksetzen ohne Zustimmung des Blockwärters ist H! Innisssalls gestattet.
mehreren Blättern findet sich folgende Mitteilung: Ql iiil S t e r n b e r g - P r o z e ß als Zeuge vernommene R ilchsainwalt Dr. M ö h r i n g beschäftigte den Strafsenat dcts berliner Kammergerichts. Der Genannte hat ncil'h seiiner Entlassung aus dem Amte eines Amtsrichters se jink Einschreibung als Rechtsanwalt beim Oberlandes- gqvicht zu Stettin erlangt, während er thatsächlich bei SÄmnberb in Stellung getreten ist. Dies dürfte aucy der GHnnd fein, daß er in Stettin keine feste Wohnung nahm, foiintern sich damit begnügte, bei dem Hotelbesitzer Jantz irvi Stettin zwei Zimmer (nach der „Kreuzztg." für zwei MÜnik täglich) zu bestellen, die ihm für die wenigen Tage se Mö Aufenthaltes daselbst bereit zu halten waren. Jantz beMkte die polizeiliche Anmeldung des Dr. Möhring, der biÄrzim 3. Januar er. ab und zu einmal nach Stettin kam, süsitzaber seit dieser Zeit dort nicht mehr blicken 1 Eine Abmeldung des Dr. Möhrung durch den Hotel- b^rsjtzer Jantz hat aber nicht stattgefunden, und wegen ihrer 1! Erlassung erhielt der Wirt eine polizeiliche Strafver- füigmg. Er erhob dagegen den Einwand, daß er zur Ab- imütilng des Dr. Möhring nicht verpflichtet war, weil dieser ÜV iettin niemals einen Wohnsitz gehabt HM: Schöffengericht und Landgericht gelangten aber zur y&p.rlettung des Angeklagten, gegen die er das Rechts- nMel der Revision ergriff. Das Kammergericht erkannte aMs Zurückweisung der Revision unter der Annahme, daß,
. » Rechtsanwaltsordnung ein Rechtsanwalt in ff ^bzirk des Gerichts, bei dem er zugelassen ist, seinen Vmdnsitz haben müsse, Dr. Möhring auch in Stettin ge- habe und deshalb bei seinem Wegzüge abqemeldet «Mein mußte." b ö
e § b/r Rechtsanwaltsordnung vom 1. Juli 1878, W 15| 1 lautet. „Der Rechtsanwalt muß an dem Sitze des Gisch is, bei welchem er zugelassen ist, seinen Wohnsitz n*'n." Bei dem Oberlandesgericht in Stettin ist Dr MÄrimg laut Veröffentlichung im preuß. „Staatsanz" ax® 10). Januar 1900 zugelassen worden. Wenn es wahr ift-, daiß er sich seit dem 3. Januar in Stettin nicht mehr MMN.hat, so hat er dort in der That keinen Wohnsitz iiM LÜline der Rechtsanwaltsordnung gehabt. In einem Aiiese' giebt Dr. Möhring Friedenau, Albestr. 3, als seine Mchmng an. Bei diesem Hause findet sich in dem soeben Ätiigeggebenen Berliner Adreßbuch für 1901 sein Name nii (fit. Dagegen ist Rechtsanwalt Dr. Louis Möhring auf- gpfüfirt bei Wilhelmstr. 46/47; das ist das Haus mit der
nung des Aug. Sternberg. Nach § 6, d!"t 3 ser Rechtsanwaltsordnung kann einem Antragsteller, Lm srÄher Rechtsanwalt war, die Zulassung versagt wer- «m, wenn in den letzten zwei Jahren im ehrengericht- ■ riTn Verfahren auf Verweis oder Geldstrafe von mehr s iw lM Mark erkannt worden ist, sonst nicht.
^as sächsische Königshaus, das seit August >^Marken katholisch ist, befindet sich naturgemäß dem protestantischen Lande gegenüber in einer deli- cnfin-i ö^on- Es muß anerkannt werden, daß seine -^Wieder es durchweg verstanden haben, jeden Schein
Nächsten wie dich selbst!", zur Frage hd6 taubstumm ober blind" auf der Karte seiner Frau: Hat Magenschmerzen, und auf der Karte seines SohneS: Hört und lernt schlecht. Die Frage nach der Muttersprache wurde in zwei Fällen mit: „Pfälzisch" und „Hessisch" beantwortet, und als Beruf giebt eine Frau „Katholisch" an.
** Knecht Ruprecht. Eine allerdings mehr und mehr verschwindende Figur der Weihnachtszeit ist der Knecht Ruprecht oder, wie er auch heißt, der Rupperich, Wauwau, Markolf. Seinem Namen nach ursprünglich der glänzende (hruodperht) Gott Wodan selbst, war er in der christlichen Zeit zum dienenden Begleiter des gabenspenden- den heiligen Nikolaus herabgesunken und spielte eine hervorragende Rolle bei den Weihnachtsmummereien und „Heiligen Christ-Spielen". Letztere wurden nach der furchtbaren Pest von 1680 in Leipzig „wegen des besorglichen Schreckens und Furcht unter denen Kindern bei) dieser elenden und betrübten Zeit eingebettet und im folgenden Jahre als Päpstischer Greuel gäntzlich abgeschafft". Die vom Rate dabei um ihr Urteil gefragte theologische Fakultät erwähnt in ihrem Gutachten ausdrücklich den Knecht Ruprecht: „ . . . Halten dannenhow schrifftmäßig davor, daß so beschaffenes Heil. Christ-Spiel in Haupt und Fuß zu verändern, daß sowohl die vornehmste Person, der vermummte Heil. Christ, als die unterste, nehmlich der Knecht Ruprecht, abzuschaffen seynd, damit weder Occasion (Gelegenheit) zur Abgötterey noch zu allerhand Schänd und Ueppigkeit in Zusammenkünften gegeben werde. Die mittel Personen können als Engel, S. Petrus oder von dem Heil. Christ abgesonderte Diener, die Kinder zu examiniren, beten zu lassen und von Untugenden abzumahnen, in geziemenden Schrancken vol beyzubehalten und hierdurch die Kinder bet) Christlicher Weyhnachtsfreude, die Agirenden aber bet) den hergebrachten Accidenze, darum es sonsten zu thun zu seyn scheinen will, gelassen werden, welches dann mit Zusammensetzung des Magistrates und Ministern (Konsistoriums) gar füglich und absque strepitu (ohne Lärm), ohne Eintrag (Beeinträchtigung) der Schul-Collegen und derer, welche bißher einig solatium (Vorteil) davon genossen, auch ungehindert des hierunter von Eltern abgezielten Zweckes wohl geschehen mag." Gegen oen Kuecyt Ruprecht sprach sich gleichfalls der Gothaische Gymnasiallehrer und spätere sächsische Historiograph Wilhelm Ernst Tentzel aus: „Die Lehre, für alle Mütter und Mägde, die Kinder nicht zu sehr zu schrecken, ist auch bey dem so genanbten heiligen Christ auff Weynachten in Acht zu nehmen. Viel wackere Leute haben schon wider diese Al- sanzereyen geschrieben, aber wenig ausgerichtet. Denn ob man sie auch an etlidten Orten abgeschaffet, so ist es doch mehr wegen der Excesse, so dabey von muthwilligen Pur- schen begangen, als wegen Undienlichkeit der Sache selbst, geschehen. Aber am meisten solten die traurigen Exempel, die so wol ex Parte (von Seiten) der agirenden, als der Kinder sich hin^und wieder jezuweilen begeben, eine General-Aufhebung zuwege bringen. Ich habe einen ge- fennet, der den Ruprecht agirte und mit Sauffen und Springen sich sehr erhitzt hatte. Als er nun in einem Haufe eine Kanne stehen sähe, dachte er, es wäre Wasser, und soff begierig hinein; ward aber feines Irrtums zu spät innen, denn sie war mit Brandewein angefüttet, der ihm bald zum Halse heraus brannte, und den garaus machte. An einem anderen Orte steckte man ein mutwillig Krnd rn den Sack, welches zuvor erbärmlich schriehe, sobald es aber in den Sack kam, maußstille schwieg und tobt herausgenommen wurde." Eine förmliche „Instruktion für den Knecht Ruprecht" erließ am 1. Dezember 1702 das fürstlich Hennebergifche Landeskonsistorium in Schleu- ttngen. Darm wurde genau die Anzahl der Ruprechte die Zeitdauer ihres Auftretens, ihr Verhalten gegen das Publikum u. a. bestimmt und die Ermahnung daran ge- kiiupft, „sich in Allem dergestalt zu verhalten, daß man äu einer scharfen Verordnung nicht Anlaß haben möge" Gegen eigenes Verschulden schlimm ging es einem Knecht Zurecht, der ni trüber Zeit, während des dreißigjährigen Krieges, den Humor nicht verloren hatte. Von ihm erzählt ^^?mer Mönch Sebastian Bürster: „Ain lächerliches geschicht oder hoffen allda eüuuebringen, kau ich nit under-
<n?en 6; December (1646), alß der feind naher (nach) Weingarten oder Waldfee körnen, betten sie gern am bodten oder wegweyßer naher Kämpfen oder Leutttirch gehabt, und weylten sie ohngefähr einen buzenmann, so in emem lezen (verkehrten) belz und schellen herumb- laufeno, als für St. Claußen, die Kinder zue verschröcken, autzgethon, haben sie selben stracks uffgefangen und vor U)nen vorher im lezen belz durch alle Kothlachen biß all- dorthin müeßen laufen und den weg müeßen weyßen, so erst recht und wohlverdienter Lohn gewesen."
** Weihnachtsfest und Uhrenbedarf. Der Vorstand des Deutschen Uhrmacherbundes bittet uns um Aufnahme folgender Zeilen: Ein besonders beliebtes Weihnachtsgeschenk sind die Uhren. Bei keiner anderen Ware aber kann der Käufer so herbe Enttäuschungen erleben als gerade bei einer Uhr. Jedem Käufer einer solchen sei
einer Begünstigung ihrer Konfession taktvoll zu vermeiden. Es ist daher wahrscheinliche daß gerade ihnen selbst das Auftreten des vor wenigen Jahren vom Militär zum Priester-Berufe übergegangenen Prinzen Max, der neuerdings seine seelsorgerische Thätigkeit gerade in seinem Heimatlande ausgeübt hat, wenig zusagend gewesen ist. Besonderen Anstoß in evangelischen Kreisen hatten, wie wir seinerzeit kurz mitgeteitt, Ansprachen erweckt, die der Prinz am 14. Oktober d. I. in Plauen i. V. in einem Predigt- und Beichtgottesdienste für die italienischen Arbeiter katholischer Konfession, sowie in der Versammlung eines katholischen Vereins gehalten hat. Das sächsische Kultusministerium hat sich der Angelegenheit angenommen und, wie dem „Dresdn. Joum." von „zuständiger Seite" mitgeteilt wird, alsbald nach den ersten Veröffentlichungen über die Aeußerungen des Prinzen eingehende Erörterungen angestellt. Das amtliche Blatt teilt dann des Weiteren folgendes mit:
„Bei diesen Erörterungen, die aus naheliegenden thatsächlichen Gründen eine längere Zeit in Anspruch genommen haben, hat sich ergeben, daß die zur Beschwerde gezogenen Aeußerungen Sr. Kgl. Hoheit des Prinzen Max wenigstens teilweise mißverstanden, teilweise auu) nicht ganz richtig in der Presse wiedergegeben worden sind. Insbesondere darf jetzt als feststehend angenommen werden, daß Se. Kgl. Hoheit bei der Behauptung, es fei die römisch-katholische Kirche jetzt in Sachten schwer geschlagen und vielen Leiden ausgesetzt, durchaus nicht auf gesetzgeberische und sonstige Maßnahmen der Staatsregierung, sondern in erster Linie an die inneren Leiden der Kirche, die schwere Erkrankung des Bischofs und Aehnliches gedacht, sowie daß Se. Kgl. Hoheit bei dem Gebrauch des Ausdrucks „in- fideli" die evangelisch-lutherische Bevölkerung in Sachsen nicht im Sinne gehabt, vielmehr die Gottesleugner, die den Atheismus zu verbreiten suchen, und die ungläubigen Sozialisten gemeint, übrigens auch von den sittlichen Gefahren eines Umgangs mit Andersgläubigen gar nicht gesprochen hat. Es ist nach den eigenen Erklärungen Sr. Kgl. Hoheit anzunehmen, daß derselbe, schon um nicht eine erneute Erregung hervorzurufen, und anderweiten Mißverständnisfen und unliebsamen Erörterungen in der Presse ausgesetzt zu werden, in absehbarer Zeit selbst nicht auf den Wunsch zurück kommen wird, öffentliche kirchen- amtliche Funktionen in Sachsenauszuüben. Sollte dies aber doch geschehen, so wird die S t a a t s - regierung bei der alsdann ihrerseits zu fassenden Entschließung der ihr gesetzlich obliegenden Verpflichtung, den öffentlichen Frieden zu schützen, ganz gewiß eingedenk bleiben".
Tas ist deutlich und läßt erkennen, daß dem Prinzen thatsächlick; Störungen des konfessionellen Friedens zur Last zu legen sino, und daß das Ministerium entschlossen ist, seinerseits gegen eine Wiederholung solcher Vorgänge Front zu machen.
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A Gießener Anzeiger


