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Dienstag den 29. Juli 188L

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BtttMUt Schulstraß- 7. Erscheint täglich nnt Ausnahme des Montags. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 P-.

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Aentschkand.

DarmSadt, 26. Juli. Das Amtsblatt des Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, Section für Justizverwaltung Nr. 17 enthält Aus- schreiben an die Gerichte und Gerichtsschreibereim d. d. Darmstadt, 18. Juli, betreffend: Die Gerichtskosten und Gebühren. Daffelbe lautet:

Nachdem sich bei der Revision der Gerichtsschreibereien im Kastenwesen in mehreren Punkten eine verschiedenartige und theilweise unrichtige Anwendung der bestehenden Vorschriften gezeigt hat, eröffnen wir Ihnen, um eine gleich- artige und richtige Anwendung dieser Vorschristen zu sichern, unsere Auffaffung über die betr. Fragen und empfehlen dieselbe Ihrer Beachtung.

I. Berechnung des Stempels bei Jmmobiliar-Veräußerungs. Verträgen, insbesondere bei Gutsübergabs-Verträgen mit Ansitz- und Auszugslasten.

Bei Jmmobiliar-Veräuherunqs.Verträgen (Ziffer 1 des Stempeltariss der Verordnung vom 18. Januar 1882) ist für die Berechnung des Stempels der Werth des Gegenstandes maßgebend. Bei Kauf- und Uebergabs-Verträgen kann nun zwar in der Regel der Kauf- und Anschlagspreis als Werthmeffer be- trachtet werden; allein wenn Zweifel vorhanden sind, ob der Preis dem Werth entspreche, ist behufs Ermittelung de» letzteren eine Sachuntersuchung nach Maß. gäbe de« § 22 der Verordnung vom 18. Januar 1882 und der Ziffer I unseres Ausschreibens Nr. 21 vom 22. Mai 1882 vorzunehmen und zwar stempel- und gebührenfrei. , , m

Nach diesen Grundsätzen ist namentlich auch bet Gutsubergabs-Vertragen, in welchen Einsitz- und Auszugsrechte gewahrt werden, zu verfahren.

Al» Werth des Gegenstandes erscheint hier der Werth des übergebenen Guts abzüglich der darauf ruhenden und der durch den Gutsübergabs-Vertrag darauf gelegten Einsitz- und Auszugslasten, sowie der übernommenen Schulden im Sinne unseres Ausschreibens Nr. 48 vom 9. December 1882 (I. b).

Dabei bemißt es sich nach den Umständen des einzelnen Falls, ob die Be- scheinigung des Ortsgerichts, daß der Anschlagspreis dem Werthe der Guts abzüglich des Werths der Belastungen und Schulden entspreche, (vergl. unser Ausschreiben Nr. 5 vom 30. Januar 1884 Ziffer VI) für genügend zu erachten oder ob wegen vorhandener Bedenken eine nähere Ermittelung, insbesondere eine genauere Berechnung des Werths der Einsitz- und Auszugslasten nach Maß- gäbe der wahrscheinlichen Lebensdauer des Einsitz- und Auszugsberechtigten, unter Berücksichtigung der Vorschriften unserer Ausschreiben Nr. 21 und 48 von 1882 vorzunehmen fei.

II. Gebühr für Anlegung ober Abnahme der Siegel.

Die Bestimmung der Ziffer 16 des Gebührentarifs der Verordnung vom 18. Januar 1882 hat zwar für die dieffeitigen Provinzen nur ein geringes Feld der Anwendung, gilt aber für die drei Provinzen.

Die Abnahme eines vom Ortsgerichte angelegten Siegels durch den Amts- richter oder Gerichtsschreiber ist gebührenfrei.

III. Gebührenpflicht bei Zwangsverpachtungen.

Das Verfahren bei zwangsweiser Verpachtung von Liegenschaften, wie es vor dem 1. October 1879 eingehalten wurde, hat, abgesehen von den SS 644 bis 707 und 755 bis 757 C.-P.-O., sowie Artikel 49 bis 51 des Ausführung»- gesetzes zur C.-P.-O. und K.-O., keine Aenderung erfahren, insbesondere sind in den dieffeitigen Provinzen nach wie vor die Ortsgerichte mit Vornahme der Verpachtungen zu beauftragen. , ,

Was den Ansatz der Gebühren betrifft, so findet für die, Anordnung der Zwangsverpachtung die Gebühr der Ziffer 23a, für das weitere Verfahren, wenn fein Zuschlag erfolgt, diejenige der Ziffer 23b, wenn dagegen der Zuschlag erfolgt, diejenige der Ziffer 23g- des Gebührentarifs, und zwar diese tn der Weise Anwendung, daß, wenn die Liegenschaft aus ein Jahr verpachtet wird, von dem Pachtzinfe eines Jahres, wenn sie dagegen auf mehrere Jahre ver­pachtet wird, von der Summe des Pachterlöfes dieser mehreren Jahre die volle Gebühr des § 8 G.-K.-G. zu erheben ist, während bei einer Verpachtung auf unbestimmte Zeit, sofern solche überhaupt vorkommen sollte, nach Ziffer 19 des Gebührenlaris» der Verordnung vom 18. Januar 1882 und § 9 des G.-K.-G. der § 8 der C.-P.-O. zur Anwendung zu bringen wäre.

IV. Gebühr sür Vollziehung des Arrestes in unbewegliches Vermögen.

Die Anordnung des Arrestes und bie Vollziehung desselben sind zwei wesentlich verschiedene und getrennte Acte und ist deshalb bei einem Arreste in unbewegliche» Vermögen für die Anordnung des Arrestes, welche sich nach den Bestimmungen der C.-P.-O. bemißt, die Gebühr des § 35 Ziffer 3 G.-K.-G. auf Grund dieser reichsgesetzlichen Bestimmung und für die Vollziehung desselben, welche sich nach dem Landesgesetze (Art. 6 des A.-G. zur C.-P.-O. und K.-O.) bestimmt, eine gleiche Gebühr auf Grund der landesgesetzlichen Bestimmung der Ziffer 26 des Gebührentarifs vom 18. Januar 1882 zu erheben.

Finger.

v. Bechtold.

Berlin, 26. Juli. Die heutigePost" richtet wiederum an ihre Partei­genossen die dringende Mahnung, bei der Aufstellung der Candidaten für die bevorstehenden Reichstagswahlen auf ein Zusammenwirken der nationalen Par­teien Bedacht zu nehmen. In erster Linie komme es darauf an, nicht Partei-, fonbern National-Jntereffen zu verfolgen.

Hesterrcich.

Wien, 26. Juli. Wilhelm Braumüller, der Chef der gleichnamigen Hofbuchhandlung, ist gestern Abend gestorben.

Die internationale Ausstellung von Motoren und Werkzeugen ist heute Vormittag durch den Protektor derselben, Erzherzog Karl Ludwig, eröffnet worden.

Bad Gastein, 26. Juli. Se. Maj. der Kaiser nahm ein Bad, unterließ aber wegen de» Regens die Promenade. Gestern fand deshalb auch keine Ausfahrt statt. Zur Tafel waren heute geladen der Kanzler v. Goßler (Vater des Cultusministers) und Graf Dürkheim-Montmartin..

Irankreich.

Part», 26. Juli. Der Minister des Ackerbaues, Meline, hat heute dem Ministerrathe einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach welchem der Eingangszoll für Ochsen auf 25, für Kühe und Stiere auf 12, für Schweine auf 6, für Kälber auf 4 und für Hämmel auf 3 Frcs. erhöht werden soll.

Die Revisions-Commission de» Senat» hat beschlossen, alle Amenve- mente abzulehnen, welche auf Revision des Art. 8 abzielen.

Paris, 26. Juli. Von gestern Abend bis heute früh 10 Uhr starben in Toulon 13, in Marseille 31 Personen an der Cholera.

Seit heute Vormittag 10 Uhr bis zum Abend wurden in Toulon 4, in Marseille 11 Cholera-Todesfälle constatirt.

Hnglaad.

London, 26. Juli. Eine Depesche verTimes" aus Liverpool sagt, daß ein Matrose, Namens Obrien, von dem jüngst aus Marseille eingetroffenen DampferSaint Dunstan" gestern auf der Straße an der Cholera erkrankt sei; die herbeigeholten Aerzte seien aber noch zweifelhaft, ob es sich um einen Full asiatischer oder europätscher Cholera handele.

Nach in Liverpool eingezogenen Erkundigungen erwetst sich bie Mel­dung berTimes" von der bärtigen Erkrankung eines Matrosen, Obrien, an Cholera als unrichtig. Es handelt sich hierbei nur um einen Anfall von Magenkramps.

Italien.

Rom, 26. Juli. Das Amtsblatt veröffentlicht den Wortlaut der Note des spanischen Ministers des Auswärtigen, Elduayens, vom 22. Juli an den italienischen Gesandten in Madrid, welche die Verhandlungen wegen des Pidal'- schen Zwischenfalls resumirt, versichert, daß das jetzige spanische Cabinet bie seit bet Bestimmung Noms zur italienischen Hauptstabt eingenommene Haltung früherer spanischen Ministerien Italien gegenüber durchaus nicht änderte und mit ber wieberholten Betonung ber Gefühle der Freundschaft schließt, bie zwischen Italien unb Spanien bestäuben.

Der Botschafter Nobilant ist hier eingetroffen, um vor ber Rückkehr nach Wien mit Mancini zu conferiren. ,

Das Amtsblatt veröffentlicht Die Bestimmung einer fünftägigen Qua­rantäne an der Tyroler Grenze.

Die italienische Regierung vereinbarte mit dem Vertreter der Schweiz einige Zugeständnisse zu Gunsten der Grenzbewohner.

Rußland.

Petersburg, 26. Juli. Nach einer Meldung aus Nischny-Nowgorod ist der Passagier-DampferAniuta" am 24. d. Mt». auf der Wolga in Folge eines heftigen Sturmes untergegangen. Zwanzig Personen sind dabei umgekommen.

Telegraphische Depescheu.

tßolfl« LveresvonS-nz-Burea«.

Bad Gastei«, 27. Juli. Se. Maj. der Kaiser machte heute bei schönem Wetter eine Promenade und wohnte um 11 Uhr dem von dem Hof- prediget Frommel abgehaltenen Gottesdienste m der Kirche bei. Später machte Se. Majestät der Familie des Grasen Lehndorff in deren Villa einen Besuch. Gestern Nachmittag war die Ausfahrt wegen des Regenwetters unterblieben

Nach dem nunmehr festgestellten Reifeprogramm wird die Rückreise Sr. Maj. des Kaisers von hier am 5. August, Mittags, erfolgen, ^n Salzburg wird übernachtet, der Kaiser nimmt im Hütel de l'Europe Absteige-Quartier. Am 6. August, Vormittags 9'/- Uhr, begiebt sich Se. MaMt zum Besuche des Kaisers und der Kaiserin von Oesterreich nach Ischl und nimmt im flötet Kaiserin Elisabeth" Wohnung. Die Rückreise Sr. Ma,estat von Ischl erfolg,, am 7. August, Nachmittags 3'/, Uhr, und geht über Regensburg, Hos, Leipzig, Wittenberg, Großbeeren nach Babelsberg, wo die Ankunft am 8. August, Vor- mitlags^9 /, Uhr^ers g^ ber $£ute ^er stattgehabten nationalliberalen Versammlung wurde eine Resolution, welche die Zustimmung zu der Colomal- und Social-Politik de» Reichskanzlers ausspncht, emstimmig angenommen zum Reichstags-Canbidaten wurde v. Schauß (München)i benomimrt. ®te M«« lung war von etwa 800 Theilnehmern besucht, außer v. Schauß traten Osann (Darmstadt) und Michel (Neubamberg) als Redner auf.