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Amts- uub Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
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VrLreatt r Schulstraße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des MonlagS.
PreiK vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch dis Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Hheit. Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß der Kreistag des Kreises Gießen in der Sitzung vom 12. December v. I. beschlossen hat, die- Kosten für Verpflegung unvermögender Blödsinnigen, welche sich zur Aufnahme in die in Darmstadt bestehende Anstalt für Blödsinnige, genannt Alicenstift, eignen, auf die Kreiskasse zu übernehmen.
Gießen, am 25. März 1884. Großherzoglicheö Kreisamt Gießen.
Dr. Boekmann.
Bekanntmachung.
Remonstrationen gegen Einkommensteuer-Ansätze I. Abtheilung, sowie Reclamationen gegen Einkommensteuer-Ansätze II. Abtheilung und gegen Grund- und Gewerbsteuer-Ansätze sind und zwar erstere innerhalb der ersten 6 Wochen, letztere während der ersten 12 Wochen vom 1. April l. I. an gerechnet, in den Bureaustunden Dienstags und Samstags, Vormittags von 8—12 Uhr und Nachmittags von 2-^4 Uhr dahier vorzubringen oder auch schriftlich einzureichen.
Bei Reclamationen gegen Gewerbsteuerbeträge ist jedesmal das neue Patent mit vorzulegen.
Gießen, am 25. März 1884. Großherzogliches Steuer-Commissariat Gießen.
S ü f f e r t.
Keutschkand.
Darmstadt, 25. März. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
Am 19. März den Oberförster der Obersörsterei Hoch-Weisel Gustav Dittmar zu Butzbach zum Forstmeister des Forsts Romrod mit Wirkung vom 1. April d. Js. zu ernennen.
Darmstadt, 24. März. Das Großherzogliche Regierungsblatt (Beilage Rr. 4) enthält:
1. Bekanntmachung, den zwölften Nachtrag zu Den Statuten der Hessischen LudwigS-Eisenbahn-Geseltschaft betreffend.
2. Uebersicht der für das Jahr 1884 von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Bensheim.
3. Uebersicht der für das Jahr 1884 von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Gemeinden des Kreises Alzey.
4. Uebersicht der für das Jahr 1884 von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Erbach.
5. Ordensverleihungen:
Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: Am 10. Januar dem Bügermeister der Bürgermeisterei Mainflingen Andr. Grimm III., am 11. Januar dem Schullehrer an der Gemeindeschule zu Messel Heinr. Offen- bächer das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: „Für langjährige treue Dienste", am 12. Januar dem früheren Bürgermeister der Bürgermeisterei Auer- bach Jakob Löhr das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Groß- müthigen, am 19. Januar dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Langwaden Konrad Ahlheim das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: „Für lang- jährige treue Dienste", am 26. Januar dem früheren Bürgermeister der Bürgermeisterei Goddelau Johs. Heil das silberne Kreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, am 27. Januar dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Groß-Hausen Konrad Merkel IV. das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: „Für langjährige treue Dienste", am 2. Februar dem Schullehrer an der Ge- meindeichule zu König Georg Neubauer, am 6. Februar dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Bernshausen Johs. Fischer IV. das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: „Für langjährige treue Dienste", am 2. März dem pensionirten lath. Pfarrer Christoph Joseph Trauth zu Mainz, dem kath. Pfarrer der St. Martinspfarrei zu Worms Nikolaus Reuß und dem kath. Dekan des Dekanats Bingen und Pfarrer zu Planig Joseph Hirter das Ritterkreuz 2. Klasse des Ludewigsordens zu verleihen.
6. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden:
Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: Am 7. Februar dem Martin Mayer zu Mainz die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von des Königs von Italien Majestät verliehenen Ritterkreuzes des Ordens der Italienischen Krone, am 24. Februar dem Oberpostsecretär am Kaiserlichen Postamt Darmstadt, Oberpost-CommissariuS Ferdinand Welcker dahier die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Sr. Mas. dem Könige von Preußen verliehenen rothen Adlerordens 4. Klasse zu erthellen.
7. Namensveränderungen.
8. Zulassungen zur Rechtsanwaltschaft:
Am 6. Februar wurde der Gerichtsaccessist Adolph Hillebrand zu Mainz zur Rechtsanwaltschaft bei dem Landgerichte der Provinz Rheinhessen, bezw. gemäß der Bekanntmachung vom 20. Juni 1879, die RechtsanwalHordnung betr., auch bei dem Oberlandesgerichte zugelassen; am 22. Februar wurde der Rechtsanwalt Dr. Karl Eigenbrodt in Michelstadt zur Rechtsanwaltschaft bei dem Großh. Landgerichte der Provinz Starkenburg zugelassen.
9. Aufgabe der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft:
Rechtsanwalt Dr. Karl Eigenbrodt in Michelstadt hat die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem Großh. Amtsgerichte Michelstadt aufgegeben; Rechtsanwalt Adolph Metz II. zu Darmstadt hat die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Großh. Landgerichte der Provinz Starkenburg und bei Großh. Oberlandesgerichte aufgegeben. (Schluß folgt).
Darmstadt, 25. März. Nunmehr liegt eine Reihe von Berichten verschiedener Ausschüsse erster Kammer vor. Zunächst ein von Herrn Dr. Dornseisf erstatteter Bericht des vierten Ausschusses über den Antrag der Abgeordneten SchrSder und Böhm auf Erlaß eines Gesetzes, die Unterbringung und Erziehung verwahrloster Kinder betr. Der Ausschußantrag gebt auf Beitritt zu dem dcsfallstgen Beschluß zweiter Kammer und erkennt der Berichterstatter ausdrücklich an, d«ß die Antragsteller einen sehr edlen Zweck, eine Aufgabe der Humanität, die Sorge für die Heranwachsende verwahrloste und verwilderte Jugend, verfolgen. Dagegen erhebt stch, so heißt es weiter, nirgends ein Widerspruch. Wohl aber gibt eS verschiedene Wege zum Ziel, von denen jeder seine Vortheile und Nachihetle hat, die, wenn es an die Ausführung gehen soll, reiflich zu prüfen und zu erwägen sind. Da nun in dieser Hinsicht dem Ermessen Großh- StaatSregierung in keiner Weite vorgegriffen werdenjsoll, können wir uns mit dem Beschluß völlig einverstanden erklären.
Ferner hat Graf Erbach-Schönberg Namens des vierten Ausschusses weiteren Bericht über die Recommunicatton zweiter Kammer in Betreff des Antrags des Abg. Arnold wegen Erbauung einer Staatsstraße von Unter-Abtsteinach über Ober-Abt- steinach und Siedelsbrunn bis zur Kretdacher Höhe erstattet. Der kurze Bericht erkennt an, wie »ünschenSwerth die Erbauung dieser Straße für die notorisch arme und mit schlechten Verkehrswegen versehene Gegend de8 Odenwaldes ist und beantragt, dem Beschluß zweiter Kammer „an Großh. Regierung das Ersuchen zu richten, die Noth- wendigkeit der Erbauung einer Straße von Unter-Abtsteinach über Ober-Abtstetnach und Siedelsbrunn bis auf die Kreidacher Höhe, sowie die Räthlichkeit der Uebe,nähme der Kosten Seitens beS Staats einer erneuten Prüfung zu unterziehen, und eventuell dem nächsten Landtage geeignete Vorlage zu machen', beizutreten.
Ein weiterer Bericht des vierten Ausschusses, gleichfalls von dem Grafen Erbach- Schönberg erstattet, befürwortet Beitritt zu den Beschlüssen zweiter Kammer, welche dieselbe aus Anlaß des Antrags des Abg. Wasserburg binstchtlich der Erhöhung der Straße von Offenbach nach Bürgel und der Straßenstrecke Mühlhetm-Rumpenheim gefaßt hat.
Ein Bericht deS dritten Ausschusses, erstattet von dem Herrn Dr. Dornseisf, befürwortet Beitritt zu dem Beschluß zweiter Kammer hinsichtlich einer zu erstrebenden authentischen Interpretation des Reichsimpsgesetzes.
Endlich beantragt Herr Denninger in einem Namens deS vierten Ausschusses erstatteten Bericht über den Antrag des Abg. Dsttmar wegen Ertheilung von Pensionen an Gemeindeforstwarte und deren Hinterbliebenen Beitritt zu dem deSfallsigen Beschluß zweiter Kammer: „Die Großh. Regierung zu ersuchen, durch eine anderweite Regelung der Dienstverhältnisse der Communalforstwarte im Rahmen der Verordnung vom 16. Januar 1811 eine Verbesserung des Diensteinkommens derselben herbeizuführen und demnächst zu erwägen, ob und in welcher Weise für den Fall der Dtenstunfähigkeit dieser Funktionäre, bezw. für den Fall deS Ablebens für ihre Hinterbliebenen Vorsorge getroffen werden könne.' (N. H. V.)
Amerika.
Washington, 24. März. In einem von der Minorität des Senatsausschusses für auswärtige Angelegenheiten erstatteten Berichte heißt es, Deutschland habe durchaus das Recht, die Einfuhr amerikanischen Schweinefleisches zu untersagen, wenn cs das für angemessen erachte. Amerika habe kein Recht, sich darüber zu beklagen, wenn eine auswärtige Regierung Angesichts der amerikanischen Zolltarife zur Schutzzollpolitik übergehe, Amerika müsse begreifen, daß es nicht so groß und unabhängig sei, um sich über die Gesetze der politischen Deco» nomie hinwegsetzen zu können.________________________________
Telegraphische Depeschen.
Wolff'S telegr. Eorresporrdem-Bureair.
Berlin, 25. Marz. Der „Retchsanzeiger" veröffentlicht einen E^laß Seiner Majestät des Kaisers an den Fürsten Bismarck, in welchem Allerhöchstderselbe für die ihm anläßlich Seines Geburtstages aus allen Gauen Deutschlands, sowie aus dem Auslande, wo dort nur immer Deutsche wohnen, dargebrachten zahlreichen Glückwünsche verbindlichst dankt. Seine Majestät der Kaiser habe daraus aus's Neue die frohe Ueberzeugung gewonnen, daß die ganze Nation in aufrichtiger Vaterlandsliebe, ohrw Rücksicht auf das politische oder religiöse Bekenntniß, in derTreue zu Kaiser und Reich fest und einig zusammenstehe. »Es wird, wie bisher, die schönste Aufgabe Meines


