Lebhaften und alls eitigen Beifall fanden die Worte des Präsidenten Brisson am Schluß der Sitzung, in denen er Namens der Kammer der Sympathie für die Armee in Tongking Ausdruck verlieh. Den wichtigsten Gegenstand in den nächsten Sitzungen der Deputirtenkammer bildet die Recrutirungsvorlage, da es sich hierbei um die Abschaffung des Einjährig-Freiwilligen-JnstltutS in der französischen Armee handelt.
Der geheimnißvolleSchleier,der über den Vorverhandlungen 60 züglich der Conferenz schwebt, ist von dem englischen Premier endlich ein wenig gelüftet worben. Frankreich habe einen Meinungsaustausch von der englischen Regierung verlangt, erklärte Mr. Gladstone in der Unterhaussitzung vorn 19. Mai, und sobald derselbe erfolgt sei, würden die Cabinete von London und Paris die anderen Mächte consultiren und würde ersteres dann dem Parlamente von dem Resultat sofort Mitteilung machen. Im Uebrigen erklärte Gladstone, daß er an der bekannten Basis der Conferenz unverändert festhalte, was dem Zustandekommen der Conferenz noch keine günstigeren Perspectiven eröffnet. Im Oberhause gelangten zur selben Zeit der zwischen Frankreich und der internationalen afrikanischen Gesellschaft abgeschlossene Vertrag bezüglich des Congogebiets und die Angra-Pequena-Affaire zur Erörterung, was lediglich beweist, mit welch' eifersüchtigen Augen man in England die Handelsunternehmungen anderer Nationen verfolgt.
Der englische Admiral Hewett, der nach Abessinien entsandt wurde, um mit dem König Johannes einen Vertrag abzuschließen, ist in Adua angekommen, hat aber nicht die erwünschte freundliche Aufnahme gefunden. Als er vor der Stadt ankam, erschien Niemand, um ihn zu empfangen. Der Bevölkerung, welche den Fremden gegenüber eine feindliche Haltung annahm, war verboten worden, den Briten Nahrungsmittel zu verkaufen; es kanl in Folge dessen zu Reibereien und zwei englische Officiere wurden aus dem Markte von den Soldaten des Gouverneurs beschimpft. Der Admiral schrieb nun klagend an den Feldherrn Ras-Allulu, der vorausgereist war, um dem König in Makaki den Vertrag zu überbringen. Der Verkauf von Nahrungsmitteln wurde nun gestattet, aber alsbald wieder verboten. Die „Daily News", welche diese Vorgänge berichtet, schreibt dieselben auf Rechnung des griechischen und französischen Consuls, welche von Massawa abgereist sind, um beim Abschlüsse des Vertrags zugegen zu sein.
Die Aufständischen in der Umgegend von Suakim werden immer kecker. Am 17. ds. brachten sie es fertig, in Abwesenheit der Polizei tausend Schafe dicht bei den Forts der Stadt zu stehlen.
Der König und die Königin der Niederlande sind am Dienstag zu einem Besuche des belgischen Hofes in Brüssel eingetroffen und darf man wohl erwarten, daß dieser Besuch auf die Beziehungen zwischen Holland und Belgien in vortheilhaftester Weise einwirken wird.
Die neugewählten spanischen Cortes sind am 20. Mai vom König Alfonso mit einer Thronrede eröffnet worden. Dieselbe constatirt, daß die inneren Schwierigkeiten in Spanien jetzt viel geringer seien als zur Thronbesteigung König Alfonso's, wenn auch gelegentlich bedauerliche bürgerliche Zwistigkeiten hervorträten; die gegenwärtige Gesetzgebung sei jedoch ausreichend zur Unterdrückung der Ruhestörungen. Die auswärtigen Beziehungen Spaniens seien die besten; die spanische Gesandtschaft in Berlin würde, wie die deutsche Gesandtschaft in Madrid, demnächst zur Botschaft erhöht werden. Mit Chile sei ein Friedensvertrag abgeschlossen worden. Schließlich kündigt die Thronrede den bevorstehenden Abschluß einer ganzen Reihe von Handelsverträgen mit anderen Staaten an.
Vermischtes.
** Eine auf Grund des vom Turntage in Eisenach gefaßten Beschlusses an den Reichstag gerichtete Petition lautet folgendermaßen: An den hohen Reichstag des Deutschen Reiches. Dem Beschlüsse des vom 24. und 25. Juli 1883 tn Eisenach versammelt gewesenen Turntags der Deutschen Turnerschast entsprechend, überreicht der unterzeichnete Ausschuß einem hohen Reichstage das Gesuch: Derselbe wolle der hohen Retchsregierung empfehlen, 1. bei Erfüllung der dreijährigen Dienstzeit solchen Pflichtigen, welche bet ihrem Eintritt ein entsprechendes Maß leiblicher Durchbildung und turnerischer Fertigkeit betätigen, auf gesetzlichem Wege bei sonstiger tüchtiger Dtenstführung eine nur zweijährige Dienstzeit zuzulassen, event. wenigstens eine dem entsprechende Beurlaubung solcher Leute zur Regel zu machen; 2. eine Abänderung von § 11 des Gesetzes über die Verpflichtung zum Kriegsdienste vom 9. November 1867 dahin zu bewirken, daß bei den Prüfungen für Erlangung der Berechtigung zur einjährigen Dienstzeit neben den wissenschaftlichen Prüfungsfächern auch eine Prüfung über die körperliche Leistungsfähigkeit m den entsprechenden Leibesübungen obligatorisch gemacht werde. Zur Begründung dieser beiden Anträge, die in gleicher Richtung schon wiederholt von turnerischer Seite vorgelegt worden sind, erlauben wir uns Folgendes anzu- führen. Wir richten an den hohen Reichstag unser Gesuch als Vertreter der Deutschen Turnerschast, die gegenwärtig über 2600 Vereine mit weit Über 200,000 Mitgliedern zählt. Hierbei sind wir uns aber voll bewußt, daß diese große Zahl gegenüber der Jugend in den Altersklassen von 14 bis 20 Jahren noch eine sehr geringe ist und wir haben deshalb den Wunsch, daß in unserer, der leiblichen Kräftigung des Volkes nicht günstigen, nach Erfolg und Genuß jagenden Zeit Alles aufgeboten werde, daS deutsche
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Volk nicht nur tn seiner Leistungsfähigkeit zu erhalten, sondern diese immer mehr und mehr und so zu erhöhen, daß dasselbe Allem, was da kommen kann, gerüstet und gefestigt entgegknzutreten vermag. Ein körperlich und sittlich tüchtiges Volk wird nickt nur in der Vertheidigung des Vaterlandes, sondern auch tn der Leistungsfähigkeit im bürgerlichen Leben, in der Arbeit für seine Erhaltung ganz anders dastehen als ein schlaffes. Der tn der großen Menge herrschenden Trägheit gegenüber kann nur ein gewisser Zwang von Wirkung sein. Wir wissen nun bezüglich des ersten Antrages ganz gut, daß gegenüber der gesetzlichen Dienstzeit eine Abkürzung allein auf leibliche Fertigkeit und Gewandtheit hin nicht wird gewährt werden wollen, — daß die Aneignung der speciell militärischen Kenntnisse und namentlich gute Führung htnzukommen müssen. Allein die Zeit, welche für nicht turnerisch gebildete Leute nothwendig ,st, um sie stehen, gehen, laufen, sich wenden und drehen zu lehren, kurz, sie anstellig und gewandt zu machen, dürfte den Leuten, welche diese Kenntntß schon mitbrtngen, durck eine regelmäßige Abkürzung der dreijährigen Dienstzeit auf zwei Jahre, die ja ohnehin schon tn sehr vielen Fällen etntrttt. wohl angerechnet werden können. Wäre dies gesetzlich sestzustellen nicht thunltch, so könnte wenigstens Seitens der obersten Krieas- leitung die entsprechende zeitigere Beurlaubung für so vorbereitete Leute als Regel festgestellt werden. Wenn die wiffenschastltche Ausbildung allein genügt, die Dienstzeit auf ein Jahr zu ermäßigen, so muß doch eine gute Fertigkeit in allen Leibesübungen welche die militärische Ausbildung sicher wesentlich erleichtert, eine Verringerung dec Dienstzeit auf zwei Jahre sicher ermöglichen; der militärische Dienst ist ja tn erster Linie ein körperlicher, kein geistiger; Gelehrsamkeit allein macht keine tüchtigen Soldaten und gibt auch nicht militärische Fähigkeiten. Der zweite Antrag dürfte, nachdem dos Turnen wohl tn allen Schulen, welche zur Ausstellung von Berechtigungsscheinen für den einjährigen Dienst berechtigt sind, als obligatorischer Unterrichtsgegenstand eingeführt ist, keine Schwierigkeit bieten, sowohl was die Einfügung in das Ganze dec Prüfung, als diese Prüfung selbst anlangt. Es würde das Turnen ein weiteres Prüfungsfach bilden, dessen Ergebntß beim Gesammtresultat mttzurechnen wäre. Wenn eine tüchtige Leistung in leiblicher Uebung einen etwaigen Mangel in anderen Fächern z. B. Sprachen, Mathematik, deckt, so gibt das gewiß nicht minderwerthige Leute. Die erworbene körperliche Tüchtigkeit müßte tn beiden Fällen nicht durch turnerische Kunststücke, sondern durch den Nachweis eines bestimmten Maßes von Leistungsfähigkeit in Marsch, Lauf, Sprung, Heben, Armwippen im Stütz und Hang, Hangeln und Klettern bestehen. Der Erfolg einer Annahme unserer Vorschläge würde sicher der sein, daß die Jugend von 14—20 Jahren, von der ein großer Thetl sich jetzt dem Turnen noch entzieht, fei es aus Trägheit oder, wie thatsäckltch, um minder tüchtig für den Kriegsdienst zu bleiben, sich bestreben würde, durch Erlangung größerer körperlicher Leiftunas- fähigkeit der Vortheile, die dieselbe bei Ausübung der Dienstpflicht bringt, sich theil- haftig zu machen. Indem wir diese beiden Anträge dem deutschen Reichstage ver- tcauensvoll zur Berücksichtigung empfehlen, hegen wir die feste Ueberzeugung, daß deren Verwirklichung von weittragendstem Nutzen für die Gesammtheit des Volke? und für den Einzelnen, — von reichstem Segen für unser deutsches Vaterland sein würde und verharren hochachtungsvoll und ergebenst: Der Ausschuß der Deutschen Turnerschaft.
Berlin, 19. Mai. Gestern Abend in der achten Stunde wurde auf der Oberspree in der Nähe des Eierbäuschens ein Kahn, in welchem sich 6 Herren und 2 Damen befanden, von einem Lastkahn, der vom Gewittersturm erfaßt und mit größter Schnelligkeit vorwärts getrieben wurde, überfahren und gerteth unter den Laftkahn. Nur die beiden Frauen, die von ihren Kleidern nothdürftig über Wasser gehalten wu'dm, und einer der Männer konnten gerettet werden. Die anderen 5 Personen verschwanden spurlos und haben in den Wellen den Tod gefunden.
— Charakteristisch für die deutsch-feindliche Stimmung in Frankreich ist folgender Vorfall. Ein junger Hamburger, der von ersten hiesigen Firmen die besten Empieh, lungen besitzt, reist nach Havre, um dort Anstellung zu finden. Es gelingt ihm auch, von der dortigen bekannten Firma Roubeau filS als Volontair angenommen zu werden, kaum aber erfährt das Personal, daß es einen Deutschen als Collegm begrüßen soll, so läßt es dem Chef durch den Procuristen die bündige Erklärung abgeben, mit keinem Deutschen zusammen arbeiten zu wollen. Diesem Begehren hat der Chef nachgegebrn und den kaum angestellten Volontair wieder entlassen müssen.
— Ein allgemeiner deutscher Gesangswettstreit wird tn Bonn zur Feier des 25jährigen Stiftungsfestes vorbereitet, welches im August der dortige Männer-Gesang- verein begeht. Bis jetzt haben sich, ohne daß das Programm bezw. die Preise und Bedingungen bekannt gegeben waren, über 50 Vereine, darunter viele von hervorragender Bedeutung, zum Wettstreit angemeldet. Die Preise sind bis jetzt festgesetzt wie folgt: I. Classe. Vereine auS Städten von über 20,000 Einwohnern, Sängerzahl mindestens 50. Pceis-Cbor und ein selbstgewädlter Chor. 1. Preis: Goldene Medaille und 1000 JL, 2. Preis: silbervergoldete Medaille und 500 3. Preis dto. und 300
4. Preis: silbervergoldete Medaille. II. Classe. Vereine aus Städten von 5—20,000 Einwohnern, Sängerzahl mindestens 30. Zwei selbstgewählte Chöre. 1. Preis: silber- vergoldete Medaille und 500 ^L, 2. Preis: dto- und 300 3. Preis: dto. und ein
Kunstgegenstand, 4. Preis: silberne Medaille. III. Classe. Vereine aus Ortschaften und Städten von weniger als 5000 Einwohnern, Sängerzahl mindestens 20. Dieselbe zerfällt in die Abtheilung A und B. Zwei ftlbstgewählte Chöre. 1. Preis: silber- verzoldete Medaille und 150 X, 2. Preis: dto. und 100 J4, 3. Preis: dto. Medaille, 4. Preis: silberne Medaille. Montags findet ein engerer Wettstreit statt für die Vereine 1. und 2. Classe, welche Sonntags einen 1., 2. oder 3. Preis errungen, sowie für die Vereine der 3. Classe (Abtheilung A und B zusammen), welche einen 1. oder 2. Preis erhalten haben. Ein Chor nach Wahl. Für diese Claffen ist ein 1., 2. und 3. Preis ausgesetzt. (Ehrenpreise aus der k. k. Familie.) Je nach Betheiligung am Gesang- Wettstreit werden den für den ersten Tag bereits festgesetzten Preisen event. noch Ehrenpreise mit je einer silbervergoldeten Medaille als 2a und 3a, sowie dem 1. Ehrenpreis im engeren Wettstreit noch ein Geldpreis beigefügt. Außerdem soll bei genügender Betheiligung eine Ehrenclasse gebildet werden von Vereinen, welche in früheren Wettstreiten einen ersten oder einen Ehrenpreis erhalten haben. Das Programm ist wie folgt festgesetzt: Samstag den 9. August: Begrüßung der Gäste in der Beethovenhalle. Sonntag den 10. August: Festzug, nachher Pretssingen in verschiedenen Localen. Montag den 11. August: Pretssingen im engem Wettstreit, Gartenfest. Dienstag den 12. August: Festfahrt auf dem Rheine nach dem Siebengebirge. Als Preislied ist ein Chor von Brambach „Gesang der Geister über den Wassern", nach Goethe, bestimmt worden.
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