Ausgabe 
25.5.1884 Zweites Blatt
 
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121» Zweites Blatt. Sonntag den 25. Mai 1S81

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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»«res« r Schulftraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme deö Montags.

PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit BringerloLn. Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Pheil.

e. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasieu und höheren Bürger­schulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

d. das Schulzeugnitz.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs. Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, Nicht fehlen darf.

selben JahreS zu erbringen.

3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Briespapier) zu verwent»n. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adreffk angegeben wird.

4. Dem Gesuche sind salzende Papiere beizufügen:

a. Geburtszeugniß;

b. ein Einwilligung»-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Er­klärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwillig^ während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten

Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen. Bekanntmachung.

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachfuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1 Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüsungs-Commisfisn nur dann anzubriugen, wenn der sich Meldende im Grobherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2 . D« Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollen­detem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jalires nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebens­jahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April des-

Zu pos. d : daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität^ und tüe derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prrma der Gymnasien und Realschulen L Ord., sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ordnung (L TM der Wehr-Ordnung vom 28. Septbr. 1875 Reg.-Bl. Nr. öo von 1875) ausgestellt sein rnuffen.

und zu verpflegen; r _ . . ,

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatz-Ord. verwiesen.

Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig FreiwMge.

Der Vorsitzende:

Gros.

Wochenschau.

Gteßeu, 24. Mai.

Der Kaiser will etwa Mitte Juni nach Ems abreifen und un­mittelbar zuvor, nachdem der Reichstag wieder zusammengetreten ist, soll die Grundsteinlegung des Reichstagsgebäudes erfolgen. Der Grundstein ist bereits imnerhalb des rasch geebneten weiten Baugrundes durch ein aufgemauertes Pfeilerstück bezeichnet.

Die Ruhe, welche bei uns seit der Vertagung des Reichs- j ages und dem Schluß des preußischen Landtages auf dem Felde der parla­mentarischen Thätigkeit eingetreten ist, scheint sich auch auf andere Gebiete zu verpflanzen. Wenigstens macht sich in derjenigen Angelegenheit, welche gegen­wärtig abgesehen von den der parlamentarischen Entscheidung noch harren­den Fragen die Aufmerksamkeit am meisten auf sich zieht, in der Frage des preußischen Staatsrathes, eine gewisie Stagnation geltend, die indeffen nicht ungünstig gedeutet werden darf. Gewiß ist, daß in den öfteren Conserenzen, welche der Reichskanzler während der letzten Wochen mit dem Kaiser und dem Kronprinzen bezüglich des Staatsraths-Projectes hatte, dasselbe im Princip ge­nehmigt worden ist, die definitive Entscheidung von höchster Stelle her wird aber vielleicht nicht eher erfolgen, bis der leitende Staatsmann von seinem Landaufenthalte in Friedrichsruhe wieder nach Berlin zurückgekehrt ist. Dieser Zeitpunkt liegt aber noch verhältnißmäßig fern, da Fürst Bismarck ms zur Wiederaufnahme der Plenarverhandlungen des Reichstages auf seinem Lauen- lburgischen Landsitze zu verweilen gedenkt. Diese längere Abwesenheit des Kauz- Hers von dem Mittelpunkte der Geschäfte deutet zugleich darauf hm, daß auch die auswärtige Lage keinerlei beunruhigende Symptome zeigt. Der Umstand, Laß sich die Vorverhandlungen über die Conferenz so in die Länge schleppen, iist nicht geeignet, ernstliche Besorgnisse zu erwecken und überdies steht Deutsch­land den egytischen Dingen ziemlich interesselos gegenüber. Eher könnte da die meuerdings aufgetauchte Eifersucht der englischen Hanvelskreise auf me deutsche Niederlassung in Angra Pequena an der Südwestküste Afrikas zu der Besorgnrß Anlaß geben, es könnte wegen dieser Frage zu wenn auch nur diplomatr- fchen Verwickelungen zwischen Deutschland und England kommen; indessen steht zu erwarten, daß es den maßgebenden Kreisen in Berlin und London ge­lingen wird, die Sache ohne weitere Folgen zu schlichten. Erfreulicher Weise läßt sich dagegen in den deutsch-russische» Beziehungen abermals ein bedeutsamer Fortschritt constatiren, welcher durch die Petersburger Reise des Prinzen Wil­helm von Preußen und die besonders auszeichnende Aufnahme desselben am russi- Men Hofe repräsentirt wird. Am Donnerstag hat Prinz Wilhelm nach einem Ler Festung Kronstadt gewidmeten Ausfluge Petersburg verlassen und sich nach Moskau begeben, um auch der alten Czarenstadt einen Besuch abzustatten.

Lord Derby hat also erklärt, England habe Angra Pequena nicht für britischen Besitz erklärt, es habe jedoch das Recht beansprucht, fremde Mächte von der südwestlichen KMe bis hinauf an das portugiesische Gebiet auszu- 1'chließen. Man kann sich nicht wundern, daß die deutsche Regierung sich näher Aach diesen Ansprüchen und wohl auch nach deren Begründung erkundigt hat.

Die Engländer beanspruchen mit der größten Unverfrorenheit das Recht, durch die bloße Aushiffung ihrer Flagge ganze Gegenden und Länderstriche, die von Richt-Europäern bewohnt sind, dem vereinigten Königreiche emzuverleiben. Wrr haben noch neulich gesehen, daß sie auf solche Weise die große Insel Reu- Guinea für britisches Eigenthum erklärt haben. In diesem Falle aber gehen sie weiter. Sogar wenn sie einen Landstrich nicht für sich selbst in Anspruch nehmen, legen sie sich das Recht bei, fremde Mächte auszuschließen. Womit wollen sie ein solches Recht begründen? Soviel wir wissen, kommt m allen Handbüchern des Völkerrechts von Hugo Grotius bis auf den heutigen Tag nichts vor, wodurch ein solches Recht begründet werden könnte. Wir hoffen, daß das deutsche Reich Verwahrung einlegen werde gegen eine solche Doctrm, und wir möchten glauben, daß alle übrigen Mächte geneigt sein werden, sich der Verwahrung anzuschließen und Grenzen zu ziehen für den britischen Ueber- muth. Wenn aber das Aushissen der deutschen Flagge von Reichswegen noch fehlt, um Angra Pequena zu deutschem Gebiete zu machen, so hisse man sie ohne Zögern einfach auf.

Mit der Verurtheilung Kraszewski's und Hentsch's ist das Interesse, welches man weit über Deutschlands Grenzen hinaus an dem vor­dem Leipziger Reichsgericht in der vorigen Woche spielenden Lanoesverraths- Processe nahm, wieder erschöpft. Die Lehren aber, die man aus ihm nach ver­schiedenen Richtungen hin ziehen konnte, dürsten nicht so leicht vergessen werden. Namentlich kann nunmehr, wie dieNeue Fr. Pr. hervorhebt, kein Leugnen den Verdacht beschwichtigen, daß die Träume von der Wiederherstellung Polens nicht harmlos seien, sondern daß sie zu Actionen verleiten, welche die Ruhe des Welttheils erschüttern und die Eintracht der Staaten compromittiren können.

Der ungarische Reichstag ist am Dienstag vom Kaiser Franz Fosef mit einer Thronrede geschloffen worben, die recht bemerkenswerthe Stellen enthält. Als eine derselben ist der Passus über die wiederhergestellten nor­malen Verhältnisse in Croatien und Slavonien hervorzuheben und in der Stelle über die auswärtige Politik erscheint die feste Zuversicht aus die fernere Erhaltung des Friedens von Bedeutung. Jrn Uebrigen äußert sich die Thron­rede über die qesarnrnte innere Lage Ungarns sehr beftiedigend und weist mit Schluffe auf die Gefühle der Treue für ihren König hm, welche die ungarische Nation am meisten charakterisirten. Der nächste Reichstag ist durch königliche Ordre auf den 25. September ausgeschrieben und finden die Neuwahlen zum Unterhause in der Zeit vom 13. bis 22. Juni statt.

Die lange Osterpause des französischen Parlaments hat am Dienstag ihr Ende erreicht, an welchem Tage die Deputirtenkammer wieder zusammengetreten ist. Natürlich hat der Ministerpräsident Ferry sofort Ver­anlassung genommen, der Kammer die officielle Mittheilung von dem Vertrag von Tientsin zu machen und ihr zugleich die Vortheile zu erläutern, welche Frankreich aus dem Vertrage erwachsen. In Anbetracht dieses großen Er­folges der ostasiatischen Politik der Regierung wird sich die Kammer wohl auch den neuen Creditforderungen, die für Tongkmg 38>/- Millionen und für Madagaskar 5 Millionen betragen, gegenüber nicht zurückhaltend erweljen.