Ur. 121. Erstes Blatt. Sonntag den 25. Mai 18ZL
Hießemr Anzeiger
Amts- tmb ArrZeißeblckt für den Kreis Gießen.
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SS
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Dr. SLra ck.
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Moritz schuster, MW
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Gießen, den 24. Mai 1884.
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Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.
Fresenius._______
Berlin, 22. Mai. Der Handelsvertrag zwischen dem deutschen Reich md Korea ist von einer Denkschrift begleitet, deren Einleitung wörtlich, wie solgt, lautet: , r, ,.
„Das im Nordosten von China gelegene Königreich Korea hatte sich vis vor etwa 9 Jahren gegen den Verkehr mit dem Auslande vollkommen abge- text. Erst seit dem Zustandekommen eines Handelsvertrages zwischen Korea md Japan im Jahre 1876 ist hierin eine Wendung eingetreten. Der zwischen beiden Ländern betriebene Handel erreichte in wenig Jahren eine nicht unerhev- liclle Höhe. An der Einsuhr nach Korea waren zumeist europäische, bezw amerikanische Maaren betheiligt. In Folge dessen gelangte bei Regierung und Volk von Korea die Ueberzeugung von dem eigenen Vortheil der generellen Erschließung des Landes für den fremden Handel bald zum Durchbruch. Diese günstige Stimmung wurde sowohl von europäischen Mächten, als von den Vereinigten Staaten von Amerika zu Annäherungs-Versuchen benutzt. Amerika schloß auch bereits im Mai 1882 einen Handelsvertrag mit Korea ab. Unmittelbar darauf bwab sich der kaiserliche Gesandte in Peking nach Korea, wo inzwischen am b. desselben Monats ein britischer Unterhändler einen mit dem amerikanischen Ver- trag gleichlautenden Vertrag zwischen Großbritannien und Korea abgeschlossen halte. Herr v. Brandt überzeugte sich, daß bessere Bedingungen, als die den ^reinigten Staaten und England zugestandenen nicht zu erreichen feien und unterzeichnete daher am 30. Juni 1882 auf derselben Grundlage einen Vertrag mid außerdem ein Abkommen, wonach für den Fall, da 6 die Vertrage Koreas mit Amerika und England früher ratifieirt werden sollten, als der nut Deutschland, der deutsche Handel gleichwohl sofort in den Genuß derselben Rechte, wie der amerikanische oder englische Handel treten solle. Gegen die Ratification der m Korea abgeschlossenen Verträge wurde indeß von den fremoen Handelskammern in Ostasien lebhafter Widerspruch erhoben, weil sie weniger günstige Biestimmungen enthielten, als die bestehenden Verträge der Vereinigten Staaten on Amerika und der europäischen Mächte von China und Japan, sowie der Verträge der letztgenannten beiden Länder mit Korea- Nichtsdestoweniger wurde der amerikanisch-koreanische Vertrag ratifieirt und im Mai vorigen Jayres in Kraft gesetzt. Dagegen wurden deutscherseits, ebenso wie von Seiten Großbritanniens neue Verhandlungen mit Korea angeknüpft, um eine günstigere ^zer- lragsbafis zu gewinnen. Die dieserhalb geführten Verhandlungen begannen am 3. November v. Js. und sanden am 26. desselben Monats ihren Abschluß durch Unterzeichnung wesentlich gleichlautender Verträge. Die großbritannische Regte- mng, die hinsichtlich der Ratification an die Zustimmung des Parlaments nicht gebunden ist, hat den englisch-koreanischen Vertrag bereits ratifieirt.
Telegraphische Depeschen.
WE'S telegv. EorrrWor»de«L-WVLea«.
Berlin, 23. Mai. Seine Majestät der Kaiser arbeitete heute Mittag mit dem Mlilärkabtnet und empfing sodann im Beisein des Staatsministers Grafen Hatzfelvt in d-isonderer Audienz den bisherigen Gesandten der argentinischen Republik, Cans, w-rlcher sein Abberusungsschreiben überreichte, sowie gleich darauf den Nachfolger des- sekben, Dr. Carlos Calvo, zur Ueberreichung der Creditive. Später unternahm Seine Majestät. E^^en^il^llhr Vormittags wird die Grundsteinlegung zur englischen Kirche im Garten von Monbijou im Beisein der Königlichen Familie stattfinden.
1 Die Germania" hat den Umstand, daß das American-College in Rom in ftwlae einer Reklamation der amerikanischen Regierung der Convertirung der Prcwa- gmudügüter n'cht unterworfen wurde, dazu benutzt, ihre Leser darüber auszuhetzm. daß
Gefunden: 1 Stahlbroche, 1 Uhrgehänge mit Denkmünze, 1 Regenschirm (auf dem Bureau des Stadtrentmeisters stehen geblieben), 1 Färb-
de^ckersettS keine diplomatischen Schritte in dieser Angelegenheit erfolgt seien. Dem gegenüber weist die „Norbd. Allg. Ztg." aus der pubttcirten amtlichen Corresponden) über das American-College nach, daß die italienische Regierung anerkannt habe, daß das genannte College schon in seiner Eigenschaft als UnterrichtSanftalt nach dem Gesetze vom 6. Juli 1866 von der Convertirung nicht betroffen sei. Die „R. A- Z sagt weiter, die „Germania" möge doch Nachweisen, daß die Landgüter, Weinberge und anderen pachttragenden Besitzungen der Propaganda, welche der Convertirung unterworfen feiens der deutschen Regierung gegenüber dieselbe Natur haben, wie das American- College gegenüber der amerikanischen.
- Die „Nordd. Allg. Ztg." führt bezüglich der von der „Voss. Ztg. angeführten Fälle, in welchen die Regierung den von dem Abgeordnetenhause an sie ge- richteten Aufforderungen, gegen Beamte -inzulchr-tt-n, n°chg-k°mm-n au8 = b«6 attc dies- Fäll- den Tenor der V-isossung nicht andern und die Rechte des König« nicht vermindern könnten. Wenn di- Minister Nachgiebigkeit ,-igten, um nützlich- Gesetz- Nicht an der Verstimmung der Gesetzgeber scheitern ,u lassen, so könne dies doch niemals dem König- das Recht verkümmern, die gesetzmüßigen und versasstlngsmatzigetr Rechte der Kron- zu wahren. Derartige Nachgiebigkeiten führten bei dem ununterbrochenen Vorwärtsstreben nach Herrschaft, welches den Parteien d8en fei, iUmiUg dahin, daß scheinbar gleichgültige Eoncesffonen in der Form als Bast« sür Rechtsdeduktionen benutzt werden, um aus dem Gebiete de« S 45 der Verfassung, welcher die vollziehendk Gewalt dem Könige reseroirt, Eroberungen zu machen.
- Di- Commission für da« Acii-ng-s-tz erledigte heute dl- erste Lesung allen noch ans dem 3. Titel übrig gebliebenen Artikel. Hierbei, wurde dte Best mrnuu« d-S Artikels 185b, wonach der Reservefonds nicht nur zur Ergänzung deS Kapitals, sondern auch zur Ausgleichung der Dividende dienen können sollte, wahrend zu dem Art. 241 der Antrag angenommen wurde, daß Actioväre, welche die Ernennung von Liquidatoren durch den Richter beantragen, bereits 6 Monate im Besitze ihrer Actten sein müßten. Alles Uebrige erhielt wesentlich unverändert die Genehmigung.
- Unter dem Vorsitz des StaatSministerS v. Bötticher wurde am 21. Mai eine Plenarsitzung des Bundesraths abgehalten. Der Vorsitzende macht der Versammlung Mittheilung von den Beschlüssen des Reichstags zu dm Gesetzentwürfen gegen den verbrecherischen und grmeinaesährlichen Gebrauch von Sprengstoffen und betteffend die Abänderung der Maß- und Gerichtsordnung. Mit der von dem Reichstage beschlofsenm geringfügigen Abänderung des ersteren Gesetzentwurfs erklärte sich die Versammlung einverstanden. Den zuständigen Ausschüssen wurden zur Vorberalhung Üb-rwI-s-n: Der Gesekeniwurs betr. die Einziehung der mit dem Datum vom 11. Juli 1874 aus. XttßtÄ für Elsaß-Lothrinaen, betr. bie ftif;
der Antrag Preußens, betr. den Erlaß eines G-setzeS wegen Abänderung des Reichsstempelgesetzes vom 1. Juli 1881. Der Vorsitzende thetlt mit, daß die wegen des bevorstehenden Ablaufs der Wahlperiode erforderliche Neuwahl der vom Bundesrath zu ernennenden Mitglieder des CuratoriumS der Reicks, bank auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen werbe gesetzt werden. Die Versammlung ertheilt^ den nachstehenden Vorlagen die Zustimmung: Dem Gesetzentwurf, betr den Reingewinn aus dem von dem ^oßmGeneralstabe verfaßten Werker Der deutsch-französische Krieg 1870-71"; dem Vero-dnungsentwur e über die Vergütung für Dienstreisen der Marinebeamten zwischen Kiel und F^tedrichsort; den Anträgen, betr- die Werthzeichen zur Entrichtung der statistischen Gebühr und betreffend die Abäuderuuu und Ergänzung der Eisenbahn-Betriebs-Rkglements in Bezug auf dm Transport von gasförmiger Kohlensäure; den Beschlüssen deS Reichstags zu dem Gesetzentwürfe, betr, die Abänderung des Gesetzes über die eingeschriebenen HülfSkcffse», vom 7. April 1876. Die von dem Reichstage zu dem letzteren Gesetze beschlossene Resolution wurde d-m Herrn Reickskanzler überwiesen. Von der Vorlage, betr. die Ausführung der seit 1875 erlassenen Anlethegcsetze, nahm die Versammlung Kenntniß. Abschlägig bffckieden wurden die Eingaben, betreffend: Die
eines Heilmittels und der Verkauf desselben im Umherziehen; den Handel mit Gold- waaren im Umherziehen. Schließlich faßte die Versammlung Beschluß über die geschäftliche Behandlung zahlreicher Eingaben von Privaten.
Paris, 23. Mai. Der hiesige Gesandte der Vereinigten Staaten, Motton, hak an den Conseilpräsidenten Jules Ferry ein Schreiben ^richtet, in «elchem er m Abrede stellt, daß die Repräsentantenkammer in gBdfbiPQton ben die Herabsetzung des Einfuhrzolles von Kunstgegenständen auf 10 Pro^n abgelehnt habe. Abgelehut sei lediglich der Antrag, welcher darauf abzielte, die.
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Betreffend: Die Abhaltung der diesjährigen Dekanatssynode. Lang-Göns, den 23. Mat 1884.
Das Großherzogliche evangelische Dekanat Gießen
an fänrmtliche Kirchenvorstände des Dekanats.
Der Dekanatsaussckmß hat beschlossen, daß die diesjährige Dekanatssynode^^im Laufe des Monats Juli^ir- der: Kirche,zu HAm S-halten werden so . Sie wollen also die nach der Verfassung nothwendige Berichterstattung über dte kirchlichen Verhaltmffe und Ereignisse m ^)hren Gemetnven vatoign auz
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Betreffend: Statistische Nachweisungen über das Volksschulwesen in Kreise Gießen. Gießen, am 23. Mai 1884.
Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commission Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
Wir erinnern die Schulvorstände, welche unserer Verfügung in Nr. 95 des Gießener Anzeigers noch nicht nachgekommen find, an s f g
Erledigung derselben.
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Betreffend: Gang des Dekanatsboten. ~ 7 Lang-Göns, den 23. Mat 1884.
A« die Pfarrämter des Dekanats. ,
Wegen des Pfingstfestes und der darauffolgenden Feier des Gustav-Adolf-Festes kann der Gang des Dekanatsboten erst den 9. und 10. ^um erfolge .
vr. Strack.


