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Sonntag den 23. November
1864
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Peer- vierteljährlich 2 Mart 20 Pf. mit Brivsierlobs» Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 60 Pf.
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daß sie die Berechtigung eines Schutzzolles nicht nur auf Weizen, sondern • Demonstranten konnten erst durch Militär zerstreut werden, wobei einige der-
Irland erhalten hat.
In Dänemark scheinen die alten Kämpfe zwischen Negierung und Volksvertretung wieder zu beginnen. Das Folkething nahm am Mittwoch eine von der gemäßigten Linken vorgeschlagene Tagesordnung, nach welcher die Verhandlung aller Regierungsvorlagen zu sistiren sei, mit, großer Majorität an. Der Conseilpräsident Estrup erklärte, so lange die Opposition ihre Wünsche nicht näher darlege, werde er auf feinem Posten ausharren.
Aus der mexikanischen Republik kommt die Kunde von einer ernsten gegen den Präsidenten Gonzales gerichteten Demonstration. Die
Während die Aufmerksamkeit der politischen Kreise Frankreichs rach Außen hin durch die Tongking-Affaire noch immer in erster Linie in Anspruch genommen wird, macht dort auch eine Frage der inneren Politik jetzt ihren Einfluß mehr und mehr geltend. Es ist diejenige der Erhöhung der Ge- treide-Zölle, für welche sich die Taris-Commission der Deputirtenkammer bereits iiti Prineip ausgesprochen hat. Von Seiten der Regierung liegt die Erklärung
auch auf alle übrigen Cerealien und auf Mehl anerkenne; es muß inbeffen über die Höhe der Zoller in der Deputirtenkammer erst noch eine Verständigung erzielt werden. Was die Tongking-Frage anbelangt, fo wird in Folge eine» Antrages des Ministerpräsidenten Ferry am nächsten Montag die Deputirtenkammer in die zugleich für die Stellung des Ministeriums Ferry entscheidende Debatte über die neue Kredit-Vorlage für Tongking eintreten; in Pariser Regierungskreisen hofft man zuversichtlich aus Annahme derselben.
Die Pariser Cholera-Epidemie rafft täglich noch immer 30 bi« 40 Menschen hinweg, was gerade nicht für ein baldige» Ende der Seuche spricht. Unterbeffen hat ber erneute Ausbruch der Cholera in Frankreich verschiedene Staaten schon zu Gegenmaßregeln veranlaßt. Von der spanischen Regierung ist die bereits aufgehoben gewesene Quarantäne an ber Pyrenäen- Grenze wieder eingeführt worden. Von Frankreich kommende Reisende, welche nach Rußland wollen, müffen an der russischen Grenze eine behördliche Bescheinigung darüber erbringen, daß sie aus keinem choleraverseuchten Orte kommen. Brasilien hat gar seine Häfen für alle aus Frankreich kommende Schiffe gesperrt und endlich ist von dem Sanitätsrath ber Stadt Bukarest beschlossen worden, den Pariser „Blitzzug" nicht mehr die rumänische Grenze passiren zu lassen. Von Verworova sollen die Reisenden nach erfolgter Desinfection die Fahrt nach Bukarest auf einem rumänischen Bahnzuge fortsetzen.
In England ist die Wahlreformfrage ihrem befriedigenden Abschlüsse nahe. Auf Seiten der Regierung wie im Lager der conferoatioen Opposition waltet sichtlich das Bestreben vor, die ganze Wahlreformangelegenheit in einem beiden Theile genehmen Sinne zu regeln. Hierfür spricht sowohl die den Conservativen entgegenkommende Haltung, welche jetzt die Regierung in dieser Frage im Unterhause einnimmt, als auch der Umstand, daß das Oberhaus am Dienstag die Wahlreformbill in zweiter Lesung angenommen hat. Herrn Gladstone kann es nur lieb sein, daß diese wichtige Frage voraussichtlich ihre baldige und definitive Regelung erfahren wird, da in nächster Zeit die auswärtigen Angelegenheiten, vor allem die südafrikanische Expedition gegen das Betschuanaland und die Rllexpedition unter Wolseley zum Entsätze Khartums seine volle Aufmerksamkeit beanspruchen werden. — In mehreren der höchsten Beamtenposten Englands haben sich Personalveränderungen vollzogen. An Stelle des verstorbenen Fawcett ist Schaw Lefevre zum Generalpostmeister ernannt worden. Sir Thomas Braffey wurde zum Secretär der Admiralität ernannt an Stelle Campell - Bannermanns, welcher das Staatssecretariat für
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Gitten, 22. November.
Die am Donnerstag vom Kaiser in Person vollzogene Eröffnung de» neuen Reichstages bildete für diese Woche den Mittelpunkt der Begebenheiten auf dem Gebiete Der inneren Politik. Zur Stunde hat der Telegraph den Wortlaut der Thronrede schon bekannt gegeben und dürfte deren Inhalt im Allgemeinen den Erwartungen entsprochen haben, die man davon im Vorau» hegte. Die Thronrede hat, außer ber üblichen Aufzählung der ben Reichstag zunächst erroartenben Gesetzesvorlagen, bie auswärtige Politik und hier wiederum vor Allem bie freundschaftlichen Beziehungen de» Reiches zu Oesterreich und die Kaiser-Zusammenkunft von Skierniewice, sowie die Congo-Conferenz besonders betont. Weiter hat sie sich auch über die Finanzlage, Dann aber auch über die Socialreform und die Colonialfrage verbreitet. Wie sich nun das neugewählte Parlament zu den wichtigen Aufgaben, welche dasselbe erwarten, stellen wird, muß einstweilen noch unerörtert bleiben, jedenfalls ist aber auch in dem nunmehrigen Reichstage eine feste, für alle großen Entscheidungen zuverlässige Mehrheit nicht vorhanden.
Das Interesse an der Congo-Frage hat neben der zur Zeit in der Reichshauptstadt tagenden Congo-Conferenz in diesen Tagen durch einen Vortrag des berühmten Afrikareisenden Stanley noch eine besondere Anregung erhalten. Stanley, welcher in ber Conferenz als technischer Beirath des ameri- konischen Delegirten theilnimmt, sprach am Dienstag im Berliner Colonialverein öcr einer dichtgedrängten Zuhörerschaft über die Landschaften am Congo, von Denen er eine Reihe äußerst interessanter Notizen gab. Die in englischer Sprache gehaltene Rede wird demnächst in deutscher Uebersetzung erscheinen. — Die Congo-Conferenz hielt am Mittwoch ihre zweite Sitzung, welcher der Staatssecretär des Auswärtigen, Graf Hatzfeldt, präsidirte. Seitens Deutschlands wurde der Conferenz ein Project vorgelegt, welches die Zwecke derselben nochmals erörtert und Anträge enthält, welche durch die Conferenz zu Beschlüssen zu erheben sein würden. Das Project wurde an eine fiebenglieberige Commission verwiesen, welcher der französische Botschafter de Courcel präsidiren wird; diese Commission soll erstens die Abgrenzungen der verschiedenen Gebiete am Congo feststellen und zweitens die Ansprüche der dort concurrirenben Parteien formuliren. An ber Commission werden außer ben Vertretern der sieben betr. Staaten ^Deutschland, Frankreich, England, Nordamerika, Portugal, Spanien und Belgien) technische Beiräthe theilnehmen, ferner wird dieselbe alle Sachverständigen hören, deren Aeußerungen sie für wünschenswerth hält. Die Arbeit der Commission wird ungefähr eine Woche in Anspruch nehmen.
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c. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;
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Sodann wird noch besonders bemerkt:
Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest bie Erklärung de» Vaters ober Vormundes, in ber Lage zu sein, ben Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu könne«, nicht fehlen barff.
Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für bie Universität und die beruhen gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für bie Prima ber Gymnasien und Realschulen 1. Orb., sämmtlich nach bem Schema 17 M Ersatz-Ordnung (1. Theil ber Wehr-Ordnung vom 28. Septbr. 1875 — Reg.-Bl. Nr. Üö von 1875) ausgestellt fein müssen.
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aller Arten Llrimpst, längen, Jacken, Knii- renweste«, wollener u. r Herren'Unterhose«, Mä-Aen-UnterrScke.
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Kr. 27S Zweites Blatt
Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.
Bekanntmachung.
Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werde« hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit bem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
und zu verpflegen;
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen ber SS 88, 89, 90, 93 und 94 ber angeführten Ersatz-Orb. verwiesen. Grobherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.
Der Vorsitzende:
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Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur bann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, b. h. feinen bauernden Aufenthaltsort hat.
Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem ber sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis ber Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zu« 1. April deS- selben JahreS zu erbringen.
Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein unb ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wirb.
Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
i. Geburtszeuftniß;
b. ein EinwilligungS-Attest des Vaters oder BormuiÄeS mit der Erklärung über Bereitwilligkeit unb Fähigkeit, den Freiwilliaen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten
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