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uefptelt haben. Au8 einer Sektenloge schaute eine wohlbekannte Dame mit allen Zeichen Locharadtga Belustigung auf das ungewohnte Schauspiel.
9 ö _ sDer Teufel in der Stemme.] Im Dorfe Csatar stand — berichten Nnttrovtdekt Lapok" — jüngst plötzlich in der Nacht vor dem Bette einer Bäuerin, der»n Mann nicht zu Hause war, ein Kalb, welches sie weckte und auf gut slovakffck Geld von ihr begehrte. Man kann sich den Schrecken deS armen W-ibes denken, welches sich in diesem unverhofften tete-ä-tete mit dem leibhaftigen «Gottseibeiuns sah, der ihr auch bestätigte, daß er der Teufel fei Sie gab ihm weinend 200 fl-, die m der Truhe waren, doch war der Teufel damit nicht zulrteden, polterte herum, ritz das K'vd auS der Wiege und wollte noch mehr haben. DaS Weib bat um ihr Kind und versicherte, daß sie fein Geld mehr habe, daß aber Fletsch auf dem Boden sei, welches er sich nehmen könne. Da der Teufel bekanntlich, wenn er nichts Anderes hat, auch Fliegen frißt, gab er sich auch mit diesem Funde zufrieden, kletterte auf den Boden und suchte mtt einer Laterne nach dem Fleische. Zum Malheur sirr »hu kam aber gerade die GenSdarmerie-Patrouille durch das Dorf und das Ltchl aus dem Boden bemerkend, ging sie an das Haus und fragte die Bäuerin durchs Fenster, was es bet ihr auf dem Boden gebe. Der Federbut der Gensdarme« brachte die UnalÜckliche in nmen Schrecken, sie glaubte, der Teufel habe seine Gehilfen gesendet und flehte, man wöge sie tu Ruhe lassen, der alle T,ufel sei soeben erst weggegangen und hole sich Fleisch vom Boden. Als die Gensdarmen die Bodenst ege betraten, kroch eben der „Temel" herab, wurde freundlichst empfanden und zum Ortsrichtcr geführt, wo men tbn fesselte. Der Ortsrichter war nicht zu Hause und die Rlchterrn wußte keine Auskunft zu geben, wohin er gegangen sei, plötzlich aber rief sie, auf gefesselten Teufel zusiürrend, aus: „Der hat ja meines Mannes Stiesel an. Man zog dem Gefesselten das Fell herunter und siehe da, der Herr Ousrichter stand da und wurde noch in derselben Nackt nach Ar.-Maroih abgeführt und dem Strasger chte übergeben
— sKatzenjammer vor Gericht ] Folgende originelle Beleidigungsklage gelangte am 12. d M. in der Berufungsinstanz vor der Strafkammer in Dortmund zur Verhandlung. Ein Beamter der Ersenbabnstation Soest fühlte fiebjm verflossenen Jahre eines Morgens unwohl; er mußte sich erbrech n rc. und meldete sich deshalb krank. Der Bahnarzt wurde in Folge dessen zu dem Kranken ^sandt, damit er em Attest ausstelle. T>e Bahnarzte haben gedruckte Schemata, dir sie aussüllen. In der -westen Rubrik ist vorgedruckt: „Möglichst deutsche Bezeichnung der Krankheit," der Arzt schrieb nun: ..Magenkatarrh (Jammer,." Dieses hatte zur Folge daß der Beamte in eine Disc!plmarstrafe von 9 JC. genommen wurde. Den Beamten berührte nicht nur diese Bestrafung peinlich, sondern er fühlte sich auch dadurch, daß man ihm vorgeworfen, er habe in Folge Trunkenheit Katzenjammer bekommen, beleidigt, und stellte gegen den Arzt Strafantrag. Da der Kläger in dem Termin nachwtes, daß er am Tage vor Beginn feiner Krankheit nur ein einziges Maß Altbier geturnten, darauf Milchsuppe, aber keinen Tropfen geistige Getränke genossen, so erkannte das Schöffengericht in Soest dahin, daß der Arzt der Beleidigung schuldig und deshalb mit 10 J4 Geldbuße zu bestrafen sei. Gegen dieses Erkcnntniß hatte der Beklagte Berufung eingelegt. Der Vertreter des Verklagten führte zunächst au8, daß alle anwesenden Herren wohl den Begriff „Jammer" auS eigener Erfahrung kennen, aber auch wissen würden, bajg eine Beleidigung darin nicht gesunden werden könne, wenn man behaupte, Jemand habe einen „Jammer." Daß man nach dem Genüsse von einem Maß schweren Alibieres einen „Jammer" bekommen kön^e, sei sehr gut möglich, namentlich wenn man gleich nachher Milchsuppe genieße. Einer könne eben viel, der Andere wenig vertragen. Auch sei eS nicht auffallend, baß der „Jammerzustand- bet dem Kläger drei Tage an- gehalten, man bezeichne einen solchen Gesellen als „verhärteten Steinkater", wie auch Herr SanitätSrath Dr. Hagemann gutachtlich bestätigte. Jmltebrigen nahm der Herr Veitheidiger für seinen Klienten d.-n S 193 des Strafgesetzbuches (Wahrung berechtigter Interessen) in Anspruch. Der Vertreter des Klagers suchte nochzuweisin, daß, wenn in einem ärztlichen Attest zu Unrecht behauptet sei, der Kranke litte an einem „Jammer , darin etne Beleidigung zu erblicken sei. Der Gerichtshof erkannte nach kurzer Berathung dahin: Es sei erwiesen, daß der Kläger nicht übermäßig getrunken und in Folge dessen auch fdnen Kater oder Jammer gehabt habe. Im vorliegenden Falle käme dem Arzte der $ 193 des R--St.-G.-B. zu Gute, weshalb das U-theil des Schöffengerichts zu So?st aufzuheben und der Angeklagte freizusprechrn sei. Der Kläger ist nun zwar durch gerichtliches Elkenniniß als „jammerfrei" erklärt worbenl, was aber ein nur geringer Trost für ihn sein wird, da er die Kosten beider Instanzen zu
Eingesandt.
Gietze«, 21. März.
Wäre es nicht wünschenswerth, wenn verehrlicher Stadtoorstand an dem AuSflutz des Wasserreservoirs an der Grünbergerstraße e ne außgemauerte Vertiefung anlegte, so daß bte umliegenden Gartenbesitzer in der Lage wären, von dem überflüssige» Wasser einen nutzbaren Gebrauch zu machen? _________
Handel und verkehr.
Gießen, 19 März. Der heute und gestern dahier abgehrltene Viehmarkt war stark befahren. Es waren aufgetrieben: 1764 Stück Rindvieh und 884 Stück Schweine. Bei ersterem war der Handel sehr lebhaft und hielten sich die Preise den früheren gleich, bei Schweinen war der Handel gedrückt und die Preise niedriger als am letzten Markte. Nächster Markt Dienstag den 25. d- Mts.
Zur gefl. Beachtung.
Schriftliche Anfragen wegen Auskunstsertheilung über Inserate re. f&nnai n* nur dann beantworten, wenn denselben eine Freimarke für die Rückantwort beigclcgt ist. lieber Inserate bezüglich deren Offerten einzureichen sind, ist die Expedition pi keinerlei Ausknnftsertbeilungen befugt. Offertenbriefe sind — soweit feine bestimmten nenentbeiliaen Abmachnnaen petrnffen wurden — in der Erneditnm nbiubolen.
Kirchliche Anzeigen der Stadt Gietzen.
Evangelische Gemeinde.
Gottesdienst.
Samstag, den 22. März
Kirchliche Feier des Geburtstags des deutschen Kaisers.
Vormittags 9 Uhr: Pfarrer Dr. Naumann.
Sonntag, den 23. März iVätarc).
Vormittags 91/- Uhr: Pfarrer Dingeldcy.
Nachmittags o Uhr: Pfarrer Schlosser.
Kinderkirche, Nachmittags 2 Uhr: Pfarrer Schlosser.
Montag, den 24. März, Abends 8 Uhr, in der Klein'i ndcrschule: Bibel stunde, Apostelgesch. 10, 1—23, Pfarrer Dr. Naumann.
Mittwoch, den 26. März, Abends 6 Uhr, 5. Passionswochengottes- dienst. Pfarrer Schlosser.
Am Sonntag, den 30. März wird Beichte und heiliges Abendmahl im Abcndgottesdienst gehalten werden.
Die Pfarrgeschäfte in der Woche vom 23. bis 29. März besorgt: Pfarrer Dingeldey.
Katholische Gemeinde.
Samstag den 22. März, Vormittags 8 Uhr: Gottesdienst mit Te dcum zur Feier des hohen Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers.
4. Fastensonntag.
(Laetare.;
Von 7 Uhr an: Beichte. Um 8 Uhr: Frühmesse und Austheilung der hl. Commu^- nion. *'210 Uhr: Hochamt und Predigt- 2 Uhr: Fastenandacht.
Freitag um 6 Uhr: Fastenandacht.
Gottesdienst in der Synagoge.
Freitag Abend 6 Uhr, Samstag Morgen 830 Uhr, Samstag Mittag 3 Uhr,
Samstag Abend 7 Uhr.
Attkathotischer Gottesdienst
Sonntag den 23. März, Vormittags 11 Uhr in der Stadttirche.
tragen hat.
Bürgerelub.
Montag den 31. März , Abends 8 V2 Uhr:
Ordentliche Generalversammlung
im Safe Cbel.
Tages-Ordnung : 1) Rechnungsablage. 2) Budgetberathung.
3) Vorstandswahl.
Die Mitglieder werden um zahlreiches Erscheinen gebeten.
2036 Der Vorstand.
Lustspiel-Novität von Rosen.
F. Brautlecht.
Stadttbeater in Giessen. §
Sonntag den 23. März ISSfl: O
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Keirtes Gastspiel des Herrn C. Stägemann vom Stadt- w Theater ;n Kankfurt a. Main: g
Lustspiel in 5 Acten von M 0 ser.
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Anfang 7'/r Uhr. Ende nach 10 Uhr.
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