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März, Nachmittags!
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Erstes Blatt. Samstag dm 22. März 1884
ießemr Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
IDwceau t Schulstraße 7.
Erscheint täglich mit Ausnahme des MorrtagS.
PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. nnt Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Hheil.
Betreffend: Die Nachsuchung der Berecyngung zum einjährig fteiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.
Bekanntmachung.
Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften. mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jatires nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Menst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.
3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Acteuformat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Luch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.
4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
«. Geburtszeugnih;
d. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüstev und zu verpflegen;
«. ein Nnbescholtenheitszeugnitz, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;
i. das Schulzeugniß.
Sodann wird noch besonders bemerkt:
Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf.
Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für bk Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen I. Ord., sämmtlich nach de« Schema 17 zur Ersatz-Ordnung (I. Theil der Wehr-Ordnung vom 23. Septbr. 1875 — Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) ausgestellt sein müssen.
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der SS 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatz-Orb. verwiesen. Großherzogliche Prüfungs-Commission ,ür einjährig Freiwillige.
Der Vorsitzende:
Gros.
Betreffend: Den Remonte-Ankauf pro 1884.
Bekanntmachung.
Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise 3 und ausnahmsweise 4 Jahren sind im Bereich Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden und zwar:
am 2. Juli in Alsfeld, ,, 8. „ ,, 9t i d d a, „ 24. „ „ Butzbach, „ 25. „ „ Rieder-Wöllstadt, „26. „ „ Groß-Bieberau,
am 21. August „ 22. „
des Großherzogthums Hessen für dieser
in Lampertheim,
„ Bickenbach,
„ Gernsheim,
„ Groß-Gerau.
Die von der Remonte-Ankaufs-Commission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt.
Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der Unkosten zuruckzunehmen, auch sind Krippensetzer (Köpper) vom Ankauf ausgeschlossen und wird es sich empfehlen, hierauf besonders zu achten, damit die Zurückgabe derjenigen Pferde, welche sich innerhalb der ersten 14 Tage nach dem Eintreffen in den Depots mit diesem Fehler behaftet zeigen, vermieden wird. Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und einem Kopfhalfter von Leder oder Hanf mit 2 mindestens zwei Meter langen starken hänfenen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben.
Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, ist es erwünscht, daß die Deckscheine möglichst mitgebracht werden.
Berlin, den 26. Februar 1884. Königlich Preußisches Kriegs-Ministerium, Abtheilung für das Remontewesen.
Frhr. v. Troschke. Gr. v. Klinckowstroem.
Zum 87. Geburtstage.
Wenn des Winters eisige Macht sich ihrem Ende naht, wenn bereits des Frühlings erste schüchterne Boten ihre Grüße senden, wenn jenes, das Wieder- erwachen der schlafbefangenen Erde kündende Rauschen und Schwellen durch die Natur geht, dann kehrt auch der Tag jenes Festes wieder, das in allen deutschen Gauen freudigen Widerhall findet, die Geburtstagsfeier Kaiser Wilhelms, des deutschen Kaisers. Wenn es Feste giebt, die mehr gewohnheitsmäßig, weil immer wiederkehrend gefeiert werden, so ist gewiß der 22. März einer der Tage des Jahres, an dem ein wirklicher Festtag dem deutschen Volke erscheint, ein Tag, dessen Bedeutung von jedem deutschen Herzen voll empfunden und gewürdigt wird. Das beweist ja eben die innige Zusammengehörigkeit, die das deutsche Volk mit seinem Kaiserhause vereint, die Liebe und Verehrung, mit der -in jeder Deutscher zu seinem Kaiser aufsieht, daß der 22. März der Geburtslag Kaiser Wilhelms nicht nur im engen kaiserlichen Familienkreise, sondern vom ganzen Volke, in der anspruchlosesten Hütte, wie im stolzen Palaste, mit- gefeiert wird. Und man kann wohl sagen: Jetzt erst recht, je mehr sich das Leben des kaiserlichen Greises den Jahren nähert, deren Zahl selten einem Sterblichen gegönnt ist, desto lebhafter, allgemeiner und enthusiastischer ist die Feier des kaiserlichen Geburtstages. Und so donnern auch heute wiederum zu des Thrones Stufen die Jubelrufe des Volkes, das feinem geliebten Herrscher die Glückwünsche darbringt, die in dem Rufe sich vereinen:
Lang lebe der Kaiser!
Siebenundachtzig Jahre! Schon diese Zahl, die selten einem Menschenleben, am seltensten Denjenigen beschieden, die auf der Menschheit I
Höhen wandelnd auch der Menschheit schwerste und verantwortlichste Bürde zu tragen berufen sind, sie deuten so klar, wie des Allmächtigen besondere Huld dem deutschen Kaiser zu Theil geworden. Wenn aber jemals ein Mensch mit Befriedigung, mit jener inneren Befriedigung, die sich selbst sagt, daß man das Gute und Rechte vollauf gethan, auf eine so lange Reihe von Jahren zurückblicken durfte, so darf es sicher der Mann, der, an der Spitze des großen deutschen Reiches stehend, mit so sicherem Auge und klarem Blicke die Bestimmung dieses Reiches erkannt und es siegreich derselben entgegengeführt hat. Wenn je des Dichters inhaltschwere Worte:
„Wer sich selbst und wer den Besten seiner Zeit Genug gethan, der hat gelebt für alle Zeiten."
überhaupt auf einen Menschen Anwendung finden dürfte, so ist Kaiser Wilhelm unter all' den großen Männern der Geschichte sicherlich der Mann, auf den das stolze Dichterwort paßt. Denn all' die großen Thaten, die von Kaiser Wilhelms Majestät die Weltgeschichte kündet, sie sind nicht das Ergebniß eines zufälligen Glückes, sondern die Thaten eines echten, ritterlichen Helden, eines gewaltigen Recken, wie solchen die Jahrhunderte und selten unser Jahrhundert überhaupt nicht wieder heroorgebracht, der sich dessen, was er that, und was er wollte, vollkommen bewußt war. Gleich jenen alten, sagenhaften Helden, die Uebermenfchliches zu ihren Füßen niederzwangen, zwang auch Kaiser Wilhelm das Glück, das, was wir Menschen das Glück nennen und das doch oft nichts anders, als der Erfolg der kühnen That ist, vor sich nieder, zwang er oas Glück an feine Waffen in Kriegszeiten, an seine Thaten in Friedenszeiten. Als ein Mann von echtem und deutschem Schrot und Korn, voll Energie unt» eisern festem Willen, voll Gottvertrauen und bescheidenem Sinn, voll Wohl-


