Ausgabe 
20.2.1884
 
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Nr. 43. Mittwoch den SO. Februar 1884

Gießener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

B«reau r Sch«lstraße7.

Betreffend: Das Schießen innerhalb der Ortschaften.

. r v Ä Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Erscheint täglich mit ^snahme des Montag». $ur$ die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß das Schießen mit Feuergewehren in gefährlicher Nähe von« Gebäuden- oder

Haupt verboten (s. § 368, Nr. 7 des Strafgesetzbuchs) und an bewohnten oder von ^Menschen besuchten Orten nur mit unserer Crmttbmb Massig is (j & 367 Nr 8 des St.G.B. und Minifterialamtsblatt vom 28. August 1876, Nr. 1 <).

' Gießen, am 18. Februar 1884. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

---------Betreffend- äBiFÄ Sieben, am 18. Februar 1884.

Das Großherzogliche Krcisamt liegen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien beziehungsweise die OrtSpolizeibeamten.

Indem wir Sie beauftragen, Uebcrtretungen der vorstehend angegebenen gesetzlichen Bestimmungen unnachsichtlich zur Anzeige brinM zu lassen, bemerken mir, daß wir das Schießen von Sperlingen zum Zwecke der anempsohlcnen Verminderung derselben (s. unser Ausschreiben vom 8. December v st Anzeiaer Nr. 288) nur besonders zuverlässigen Personen, welche mit Feuergewehren umzugchen verstehen, gestatten werden. Sie wollen uns daher, roenn ein Bedürsniß zum Abschieben der Sperlinge vorliegt, solche Personen namhaft machen. Unsere Erlaubmß zum schießen wird sich zedoch nur aus den OrtS-Bereich, in welchem kein Jagdrecht besteht, erstrecken. . .. ., r. , ,, ,

Grundstücke, die mit einer Mauer, einem geschlossenen Zaune oder dergleichen Hecke umgeben und mit hure und schloß venehersind(welche Gnmd- stücke von der Verpachtung oder Ausübung der Jagd durch die Gemeinde ausgenommen bleiben, f. Art. 10 des Gesetzes vom 2b. Juli 1848, Neg.-Bl. S. 210) dürfen selbstverständlich zuin Zwecke des Schießens der Sperlinge nur mit Zustimmung des Eigenthumers betreten werden. .

Sollte sich in kommendem Sommer zeigen, daß die Sperlinge in den Fruchtfeldern erheblichen Schaden anrichten, so empfehlen wir ^(men, zunachfl. an Ne betreffenden Jagdpächter mit dem Ersuchen zu wenden, den Abschuß vorzunehmen. Erscheint die Ausübung der Jagd von Setten des Pachters nicht ausreichend, so können Sie uns alsdann weitere Vorlage machen, wenn sich unter den Bedingungen des Jagdverpachtungsprotokolls folgende von Grobherzog­lichem Ministerium empfohlene (f. Ministerialausschreiben vom ö. August 1848, Nr. 17) Bestimmung findet: . ., , ,r,

Der Pachter ist hiermit zugleich befugt, sich alle wilde Thiere durch Erlegen oder durch Fang in seinem Jagdbezirke zuzueignen, jedoch bleibt der Rlgierungöbehörde vorbehalten, wenn sie es im Jntereffe der Landeskultur und Sicherheit nöthig und hierzu die Ausübung der Jagd von Seiten des Pachters nicht ausreichend findet, weitere Anordnungen zur Verminderung von Raubzeug und anderen schädlichen ^hteren zu treffen, ohne daß deshalb dem Pachter Entschädigung gebührt". ..... m .x.

Auch in diesem Falle würden wir jedoch die Erlanbniß zum Schießen der «Sperlinge nur an einzelne zuverlässige Personen ertheilen. Die Jagdpachter sind auszusordern, Ihnen solche Personen selbst vorzuschlagen. In Ihren Berichten ist über Ihre Verhandlungen mit den ^agdpachtern und was daraus

In derselben Weise ist zu versahren, wenn sich das Abschießen noch anderer schädlichen Vögel als nothwendig Herausstellen sollte (siehe auch die Verordnung vom 7. April 1837 Regier.-Bl. S. 243).

Dr. Boekmann.

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'politische Ueberstcht.

Gießen, 19. Februar.

Aus dem Gebiete der hohen Politik ist es vornehmlich die Ve- rusung deü Fürsten Orlow aus den russischen Botschasterposten in Berlin, welche noch immer lebhaft in der europäischen Presse besprochen wird. Allseitig erkennt man die weittragende Bedeutung dieses Ereigniffes, welches sich in erster Linie als eine Wiederannäherung Rußlands und Deutschlands charakterisirt, an, nur die französische Presse sucht die Wirkung dieser Berufung in der öffentlichen Mei­nung Frankreichs abzujchwächen, wie dies besonders die hochosficiöseAaence HavaS" mit dem Hinweis darauf thut, daß man hierin noch keine Thatsache zu erblicken habe, welche auf eine Veränderung in der russischen Politik schließen lasie. Freilich giebt es in Frankreich noch gewiffe Kreise, welche an der Hoff­nung sesthalten, Rußland in der entscheidenden Stunde, also im deutsch-französi­schen Revancke-Zukunftskrieg, an Frankreichs Seite erscheinen zu sehen. Die jüngsten Vorgänge in der diplomatischen Welt weisen aber darauf hin, wie diese Hoffnung allmälig zu Waffer wird und in diese Erkenntniß werden sich früher oder später auch die französischen Revanche-Politiker finden müssen.

Die Angaben über den Zusammentritt des Reichstages haben bisher noch keine ofsiciöfe Bestätigung gefunden. DieNordd. Allg. Zeitung" schreibt nur, daß hierzu die erste oder zweite Woche des März in Aussicht genommen, aber bezüglich des Tages noch keine Bestimmung ge­troffen fei.

Das preußische Abgeordnetenhaus hat vom Freitag an bis incl. Montag den 18. Februar eine Pause in seinen Arbeiten eintreten lassen, um den Commissionen einmal ausschließlich das Feld für ihre Berathungen zu überlassen. Besonders ist die Steuer-Commission noch sehr im Rückstand mit ihren Arbeiten; zwar wurde hier am Freitag die General-Discnsfion über die .Kapitalrentensteuer eröffnet, aber trotzdem ist nicht daran zu denken, daß die zweite Lesung des betr. Entwurfes von der Commission vor Ende Februar be­endigt werden wird. Der Gesammtvorstand des Abgeordnetenhauses, dem 'bekanntlich die Angelegenheit des Baues des neuen Abgeordnetenhauses zur definitiven Regelung durch Plenarbeschluß übergeben worden ist, hat sich zu den betr. Verhandlungen die Abgg. Hobrecht, Douglas, Hammerstein, Huene, Kieschke, 'Löwe (Berlin), Magdzinski und Berger cooptirt.

Den zuständigen Ausschüssen des Bundesrathes ist nunmehr vom Plenum der Unfallversicherungs-Gesetzentwurf zur Vorberathung überwiesen worden. Die Abänderungen, welche gegenüber den bekannten Grundzügen vor­genommen wurden, find zwar nicht sehr zahlreich, betreffen aber mitunter wichtige Punkte. So sind die Unternehmungen, welche kleine Motoren haben, in die versicherungspflichtigen Betriebe ausgenommen; ferner ist die fakultative Zulassung von BettiebS-Unternehmern, deren Jahreseinkommen 2000 nicht

übersteigt, vorgeschlagen. Weiter sollen die Befugnisse der Sectionen wesentlich erweitert und eine solche Decentralisation des Verwaltungsgeschäftes der Berufs- Genossenschaften vorgesehen werden, daß Schwierigkeiten kaum entstehen können. Die Bildung eines Reservefonds bis zur Höhe eines einjährigen Deckungsbedarfes soll zulässig sein. Die Arbeiter-Ausschüsse, welche sich mit den Vorschriften, betr. die Unfallverhütung, befassen, sollen unter Vorsitz eines Beamten tagen und diejenigen Personen, auf deren Mitwirkung bei der Feststellung eines Un­falles reflectirt wird, ein- für allemal bezeichnet werden. Die Aufseher der Betriebe sollen den Betriebs-Unternehmern gleichgestellt werden. Soweit Fabrik- Krankenkaffen bestehen, soll ihnen die Festsetzung der Ordnungsstrafen, gegen Arbeiter, welche Unfallverhütungs-Vorschriften verletzen, übertragen werden. Weitere Abänderungen betreffen minder wichtige Punkte.

Die außerordentlichen Schritte, welche die österreichische Regie­rung gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Wiener Anarchisten und Socialisten gethan hat, sind nunmehr von der Majorität der österreichischen Volksvertretung gebilligt worden.- Mit 177 gegen 137 Stimmen erklärte am Freitag das Abgeordnetenhaus die Ausnahme-Maßregeln für gerechtfertigt und nahm auch die zeitweilige Suspendirung der Geschworenengerichte an, nachdem Minister Prazak die Nothwendigkeit dieser Regierungs-Verfügung nachgewiesen hatte. Die Linke, welche gegen die Ausnahme-Maßregeln stimmte, scheint den tiefen Ernst der Situation noch immer nicht begriffen zu haben, tonst hätte sie unmöglich Maßregeln widersprechen können, die unter den gegenwärtig in Wien obwaltenden Verhältnissen nur gerechtfertigt erscheinen.

Wenn eine Regierung ihres parlamentarischen Rückhalts sicher ist, oder doch zu sein glaubt, wie dies bei Herrn Gladstone mit der Ma­jorität des englischen Unterhauses der Fall, und sie gleichwohl gegenüber der von der Opposition gestellten Cabinetssrage dilatorisch verfährt, so fetzt ein solches Verfahren neben einem wohlbegründeten Machtbewußtsein noch die feste Ueberzeugung voraus, daß Zeitgewinn in diesem Falle auch Positionsgewinn bedeute. Und so verhält es sich thatsächlich. Bor die Nothwendigkeit des aut-aut gestellt, hat das Ministerium Gladstone seine bisherige egpptische Politik des Gehen- und Geschehenlassens verabschiedet und den Pfad einer kriegerischen Action betreten. In England wird auf das Eifrigste gerüstet, equipirt und erpebirt; bevor aber die gegenwärtig in Angriff genommenen Maßregeln sich auf dem Kriegsschauplätze fühlbar machen können, wird immer noch eine gewiffe Spanne Zeit vergehen, zu deren Ausfüllung die derweil im Unterhause gepflo­genen Debatten bestimmt sind. Es liegt auf der Hand, daß die Abstimmung über das von Notthcote beantragte Tadelsvotum unter für die Negierung weil günstigeren Chancen vor sich geht, wenn beispielsweise der Entsatz Tokars be­wirkt ist, und Gordon Pascha wohlbehalten in Khartum mit den Beduinen- Stämmen erfolgreich verhandelt, als jetzt, wo sich noch Alles in suspenso befindet.