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20.1.1884 Zweites Blatt
 
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Allgemeiner Anzeiger

Warme Bäder

Flügel, Harmoniums.

Wo in diesem Vertrage, wie z. B. in SS 5, 8, 10, 19 rc. bald die Bestimm» ung, bald die Genehmigung deS Gemetnderaths als maßgebend bedungen worden ist, bleibt selbstverständlich der Regierungsbehörde eine Modifictrung oder Abänderung dieser Entschließung Vorbehalten und sind die Unternehmer dieser unterworfen.

ad § 7. Wenn der Stadtvorstand und die Unternehmer sich zeitweise über die Person des Aufsehers nicht einigen können, so ist derselbe provisorisch durch die Regierungsbehörde zu bestellen.

ad § 15. Der nach diesem § zu ernennende Chemiker wird amtlich durch die Regierungsbehörde ernannt.

ad § 28. In jeweiliger Ermangelung einer Bevollmächtigung hat die Re­gierungsbehörde Namens der betreffenden Contrahenten die Bevollmächtigten zu bestellen.

9() Am-Kmonatl. Abzahl, ung ohne Anzahlung.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen. Küchler.

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Meeting in Newcastle sprach, äußerte sich u. A. auch dahin, daß die englische Regierung Egypten der Anarchie nicht preisgeben könne, anderseits aber auch die von ihr gemachten Zusicherungen nicht zurückziehen dürfe- Der Minister sprach schließlich die Hoffnung aus, daß England mit der Zeit und bei Ge­duld und Klugheit seine Aufgabe in Egypten werde lösen können, über ein eventuelles Einschreiten Englands ließ er sich jedoch nicht vernehmen.

Die Krisis in Spanien harrt noch immer der Entscheidung. Die­selbe kennzeichnet sich durch erregte Debatten in der spanischen Deputirten- kaMmer über die innere und auswärtige Politik Spaniens; besonderes Auf­sehen erregte eine Rede, welche Castelar am Dienstag in der Kammer gehalten hat und in welcher der Führer der Liberalen sich entschieden gegen die Reise des Königs Alfonso nach Deutschland erklärte. Es heißt sogar, Castelar habe sich bis zu einer Beleidigung Kaiser Wilhelms verstiegen, infolge dessen ihm vom Präsidenten Sagasta das Wort entzogen worden sei. Mit Spannung sieht man der Abstimmung über den Adreßentwurf entgegen, durch welche sich das Schicksal des Cabinets Posada de Herrera entscheiden muß und geht jetzt die allgemeine Annahme dahin, daß diese Entscheidung gegen das Ministerium aus- sallen wird.

Die von der egyptischen Negierung beabsichtigte Räumung des Sudans hat in den Handelskreisen Kairos und Alexandriens eine lebhafte Pro­testbewegung gegen diesen Entschluß hervorgebracht. Dieselbe soll in einer Petition der einheimischen wie der europäischen Kaufleute ihren Ausdruck finden, in welcher darauf hingewiesen werden soll, daß noch 15,000 Europäer und 40,000 Egypter sich im Sudan aufhalten, daß dessen Export und Im­port ganz bedeutend sei und egyptische wie europäische Kaufleute zahlreiche Handelshäuser im Sudan besitzen. Die egyptische Regierung ist in Folge dieser Einwendungen in ihrem Entschlüsse wieder wankend geworden und er­wägt nun die Mittel, welche es ermöglichen würden, den Sudan zu halten. Die Entsendung eines egyptischen Obersten nach Konstantinopel behufs Werbung von 1000 Albanesen hängt wahrscheinlich hiermit zusammen.

Gasbeleuchtungs-Vertrag der Stadt Gießen.

(Schluß.)

§ 28. Sammtverblndlichkeiten und Wohnsitz der Unternehmer. Die Herren ^Gebrüder Benkißser in Pforzheim, Ludwig August Rtedinger in Bayreuth And John Tebay Zur Zeit in Darmstadt, Übernehmen für Die Erfüllung dieses Ver­trags solidarische Haftbarkeit dergestalt und also, daß Emer für Alle und Jeder für das Ganze zu haften verspricht, unter ausdrücklicher Verzichtleistung auf die Einrede der Theilung und der Vorausklage. Insofern dieselben oder einer von ihnen die Stadt Gießen nicht zum Wohnsitz wählen sollte, haben sie einen dort wohnenden Bevoll« mächtigten zu ernennen, welchem die Ermächtigung zu ertheilen ist, die Unternehmer in allen die Erfüllung dieses Vertrags bdrtffenben Angelegenheiten zu vertreten.

8 29. Convmtionalstrafen. Sollte der Ar fang oder bte Vollendung der Gas­beleuchtungsanlage vertragswidrig verzögert werden, so haben die Unternehmer eine Conveniionalstrafe von 100 fl. für jede wöchentliche Verzögerung zu bezahlen- Wenn burch Nachlässigkeit oder Versäumniß der Unternehmer eine Unterbrechung in der öffentlichen Beleuchtung stattfindet, so verfallen dieselben in eine Strafe von 100 fl. pr. Tag so lange, als jene Unterbrechung andauert. Im Falle, daß das Gas die ver­tragsmäßig bedungene Qualität nicht besitzt, haben die Umernchmer, nachdem die Mangelhaftigkeit des Gases amtlich constatirt worden, für die Dauer der Zeit, In welcher mangelhaftes Gas geliefert worden, täglich eine Strafe von 50 fl. zu bezahlen.

Für jede öffentliche Laterne, die durch Nachlässigkeit oder Versäumniß der Unter­nehmer nicht nach den in den §8 9 und 10 getroffenen Bestimmungen des Gemeinde- raths angezünoet wird oder benutzt werden kann, oder welche bte vorgeschriebene Lichtstärke nicht besitzt, haben bte Unternehmer täglich eine Strafe von 5 fl. so Lange zu bezahlen, bis die betreffende Laterne in einen brauchbaren Zustand gesetzt Morden ist. B

Die sämmtlichen hier bedungenen Conoentionalstrafen fallen der hiesigen Stadt- We anhetm und werden von den an die Unternehmer zu leistenden menatlichen Zahlungen in Abzug gebracht.

8 30. Schlichtung der Streitigkeiten. Sollt>-n während der Dauer dieses Ver- tragS über dessen Auslegung, Erfüllung ober Auflösung oder in irgend einer andern Richtung Rechtsirrungen entstehen, so sind dieselben durch ein Schiedsgericht zu schlichten zu welchem jede der contrahirenden Parteien, sowie das Großherzogliche Kreisamt einen, und bei gegenseitiger Einrichtung mehrere Schiedsrichter zu ernennen hat. Gegen Den Ausspruch des so constituirten SchicdSgerichts findet keine Appellation statt. Die Kosten des Schiedsgericht trägt der unterliegende Theil.

$31 Vertretung der Privaten. Insoweit der-gegenwärtige Vertrag das Pri- Vatinteresse der hiesigen Einwohner berührt, erkennen die Unternehmer den Gemeinde, rath der ©tobt Gießen als deren Vertreter und Geschäftsführer sowohl bei gegen- Märtigem Vertragsabschlüsse als auch später bei den über die Vertragserfüllung sich etwa ergebenden Differenzen dergestalt an, daß der Gemeinderath und in beffen 9luh mA?** G»?Mrrogliche Bürgermeister auf gegebene Veranlassung nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen einzuschreiten befugt fein soll. 0CT

_ Betheiligung der Stadtgemeinde bei der Anlage.

$ 32. Die Stadtgemeinde verpflichtet sich, behufs der Herstellung der GaSanlaae fl; vorzuschießen, daß, wenn vorerst von den Unter* W/rk nachgewiesenermaßen verwendet worden, q18» u t zu demselben Zwecke eine Abschlagszahlung von 15,000 fl.

mach " den Unternehmern baar zur Verfügung stellen wird und nachdem lodanndie Unternehmer wiederum nachgewiesen haben, daß sie ihrerseits unbmi« wette" ^nmme»«WOO t Tbas inX M n fo Ä b" @,abt iu "U'ch-M Z-e-k- »« unt£

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b?.öffentliche Straßenbeleuchtung vollständig eröffnet und diese für aelunaen St?bttfleme°inbhl.nhiP^Ur ^«llellung des fraglichen Darlehens von'Ho,000 fl. wird der

E Allem, was dazu gehört, zur ersten Vorhypothek gerichtlich verpfändet, bis zur Errichtung dieser Hypothek aber der fötnht an gedachtem Objecte ein Privatpfandrecht eingeräumt. W Stadt

mm und Amortisation des städtischen Darlehens. Die Verzinsuna

dem Tag- bet jebcSmaligen Einzahluua be?Än £SS.!Se. Anno- Di-s- Zinsen werben an den sür bie öff-ntliL-

Uuchtung^entrichtenben monatlichen Zahlungen jebesmal In Abzug gebracht. $ St'

ad $ 30. Sowohl bte Einrichtung als die Verhandlungen deS Schieds­gerichts sind von der Regierungsbehörde zu leiten.

Gießen, den 19. Februar 1856.

Gingejandr.

In der zu Hungen am 14. d. M. abgehaltenen Versammlung der Interessenten an Erbauung einer weiteren Zuckerfabrik in Oberhessen ist eine sehr erhebliche Anzahl von Actien gezeichnet und noch die Zeichnung einer weiteren Serie in sichere Aussicht gestellt worden, so daß in der nach Beschluß der Actienzeichner am Donnerstag den 24. d. M-, Vormittags 9 Uhr, in Hungen abzuhaltenden weiteren Versammlung die dtfinitive Constttuirung der Gesellschaft wird ftattfinden können.

Es würde ein solches Resultat um so sicherer erzielt werden, wenn diejenigen, welche jetzt noch mehr locale Interessen verfolgen, zum allgemeinen Besten sich dem Beschlüsse anschließen wollten, der nunmehr als Ort der zu erbauenden Fabrik die Nähe von Hungen, speciell die Gemarkung Trais-Horloff bestimmt hat, weil an diesem Orte nach Lage der Sache die besten Bedingungen für die Anlage gegeben sind.

So nahe es auch liegt, daß Jeder zunächst für sich selber zu sorgen bestrebt ist und so sehr es auch erklärlich ist, daß die Büdinger Gegend den Wunsch hat, die Fabrik nach Stockheim zu bekommen und Echzell und Umgegend bestrebt ist, aus nicht anzu- feindenden Gründen dieselbe in der Gemarkung Echzell erbaut zu sehen, so muß aber auf ber anderen Seite doch auch nachgegeben werden, daß unter den gegebenen Ver- hältniffen keme Lage sich so zur Erbauung der geplanten Fabrik eignet, als gerade die oben bezeichnete bei Hungen.

.Gegen Stockheim spricht die unzureichende Zahl wirklich rübenfähigen Bodens, der Mangel an Orten mit reicheren Landwirthen, die einigermaßen bedeutende Actien- beträge zeichnen fflnnten, die allzu nahe Lage an dem Gebiete der Fricdbergkr Fabrik, der Mangel an Ausdehnungsfähigkeit nach dem Vogelsberge hin. Gegen die Wahl von Echzell spricht die allzu wette Entfernung von der Bahn, die vor der Hand noch gttignetemb Waffe^^^^^^^' dne tn nächster Zeit zu erhalten, der Mangel an

Ur die Nähe von Hungen aber und namentlich für die Gemarkung TraiS-Horloff spricht die Nahe der Oberhessischen Bahn, die bereits vorhandene und gegen ent* ^n?nCn2Cnu^b;are ^^enbahn nach der der Vollendung nahen Briquett- V 8 "Vügl che, reine und reichliche Wasser, die Lage in Mitten einer großen «^ent£$e? Straßen, die Möglichkeit, an Ort und Stelle einen großen Theil des Heizungsmaterials zu erhalten, die ringsum sich öffnenden Thäler mit gutem Laßere Wohlhabenheit der Gegend gegen diejenige

Ä «^ßerer Güter, weiter das saft nie fehlgehende allgemeine

AÄA' Gegend von Hungen nach Friedberg durch daS reiche Horloffrhal doch endlich einmal eine Bahnverbindung erwachsen müsse, weil alle einschläaiaen Radaren zwingend mit der Zeit dahin drängen und endlich die mit dem sicheren Blicke des

' ^k?Utr0elcÄS^ene ber Directoren der Waghäuseler Fabrik daß einzig ttchtig nur die Ausführung des Projectes bei Hungen

1IB.M c verschiedenen auf Errichtung einer Zuckerfabrik gerichteten Bestreb- uicht vereinigen können, sollte die unglückliche Lösung dahin geben daß ießt

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Die Unternehmer verpflichten sich, das von der Stadt empfangene Darlehen während der Dauer dieffs Vertrags zu amorhftren und zwar dergestalt, daß die Amor­tisation erst mit dem Ende des 5 (fünften) Vertrogsjahres beginnt und von da biS zum Ende deS fünfzehnten Vertragsjahres jährlich 1000 fl. in den nächsten weiteren zehn Jahren aber jährlich 2000 fl. an die Stadtkasse zurückbezahlt werden, wonach die ganze Schuld als getilgt zu betrachten ist. , t r, r

§ 34. Anschaffung des Bauplatzes. Die Stadigemeinde verpfl chtet sich, von ihrem Grund und Boden unmittelbar vor dem Neuenwegerthor auf der linken Seite der nach Grünberg führenden Chaussee den Unternehmern das zur Errichtung der Gas« fabrik nöthige Gelände entweder zu 2 fl. pr. Klafter käuflich zu überlassen oder zu 8 fl. pr. 100 Klafter jährlich auf die Dauer des Vertrags zu verpackten. Sollte jedoch die Errichiung der Gasfabrik auf dem fraglichen Platze pol zeilich nicht gestattet werden, so ist es Sacke der Unternehmer, ba§ Gelände zur Gasfabrck auf ihre Kosten ander- weit zu erwerben.

8 35. Vollziehbarkeit des Vertrags. Der vorstehende Vertrag soll, nachdem er beiderseits unterzeichnet worden, für die contrahirenden Theile dergestalt btnd-nd sein, daß, wenn die kreisamtliche Genehmigung eriheilt worben ist, derselbe sofort in Voll­zug gesetzt werden kann und soll.

So geschehen Gießen, den 17. September 1855.

Der Gemeinderath:

D. Ebel, Großh.^germeisier. Hch. Werber. PH. Mllmann. G. Fulda. Hch. Kühn. PH. Möhl. C. Nagel. Cwil Pistor. G. Plan». Gg. Reiber.

D. Rosenberg. B. Bogt. Daniel Wirth. <5. Weidig. C. Wolf.

Die Unternehmer:

John Tebay. Gebrüder Benkiffer. L. A. Riedinger.

Vorstehender Vertrag wird unter nachstehenden Bedingungen hiermit genehmigt:

Herrn. Aug. Müller,

Seinen«, Wäsche« und Betlwaaren«Geschäst, -------- __________Seltersweg 18.

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