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1881

Donnerstag den 14. August

Nr. 188

Erscheint tftglüb mit Ausnahme des Montags.

Bureau r Schulstraße 7.

Als Beiträge zur Gründung einer Arbeiter-Colonie für das Großherzogthum Hessen und den Königlich Preußischen Regierungsbezirk Wiesbaden sind

an den Rechner des Vereins abgeliefert worden:

bei uns eingegangen und

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Summe £321 66

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Allertshausen Alten-Buseck Annerod . Bellersheim. Bersrod . . Bettenhausen Beuern . .

Birklar - - Burkhardsfelden Climbach . .

Daubringen - Dorf-Gill .

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. * Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

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Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann. ___

Uebertrag Londorf . . . Mainzlar . . . Münster . . . Muschenheim mit Hof-Gull . . Rieder-Bessingen. Rounenroth . . Obbornhofen . . Ober-Bessingen . Ober-Hörgern . Odenhausen mit

Appenborn . . Oppenrod . . . Rabertshausen mit

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Uebertrag Holzheim . - .

Hungen .... Inheiden . . .

Kesselbach . . . Klein-Linden . . Langd .... Lang-Göns . . Langsdorf . . Lauter .... Leihgestern . . Lich mit Hof Albach

Colnhauscn und Mühlsachsen . - Lindenstruth . . Lollar . . . .

über deren Empfang hierdurch quittirt wird. Gießen, den 7. August 1884.

Die Kapital-Rentensteuer.

Seit Erlaß des Gesetzes, die Einführung einer Kapital-Rentensteuer betr., vom 8. Juli d. Js. sind, ungeachtet der f. Z. stattgefundenen Veröffentlichung des Gesetzentwurfs nebst Motiven und der in den Kammern der Stände seit Jahren geführten ausführlichen, in den Zeitungen bekannt gegebenen Behand­lungen, Bedenken, Zweifel und Mißverständniffe laut geworden, deren Beseiti­gung nicht unterbleiben kann. .

Was zunächst die Berechtigung dieser neuen Steuer zum Eintritt m das Steuersystem des Großherzogthums anbelangt, so beruht diese in erster Lune auf dem Grundsatz der ausgleichenden Gerechtigkeit hinsichtlich der Zuziehung zu Den Staatslasten. Regierung und Ständekammern, indem sie, tm Anschluß an die in den süddeutschen Nachbarstaaten Bayern, Württemberg und Baden seit vielen Jahren bestehenden Kapital.Rentensteueru, die diesseitige Ein­führung einer besonderen, wenn auch mäßigen Besteuerung der zu Lechzins hm- gegebenen Kapitalien in Aussicht nahmen, sind davon ausgegangen, daß es fernerhin nicht angehe, den Ertrag aus Grund- und Hausbesitz neben der Ein­kommensteuer einer besonderen Grundsteuer, sowie den Ertrag aus Gewerbe­betrieb neben der Einkommensteuer einer besonderen Gewerbesteuer zu unter­werfen und hingegen das gleichfalls fundirte, mühelose Einkommen aus zins­tragenden Kapitalien, gleichwie den gewöhnlichen Arbeitsverdienst der geringsten Bevölkerungsklaffen, ausschließlich mit der Einkommensteuer zu belegen. Die zu geringe Besteuerung des Einkommens aus Kapitalvermögen gegenüber dem Ein­kommen aus Grundbesitz und Gewerbebetrieb zeigte eine empfindliche, allseitig mit Lebhaftigkeit hervorgehobene Lücke des Steuersystems, deren Ausfüllung nicht länger verschoben werden konnte. Sie ist durch das neue Gesetz beseitigt, m befien Folge sämmtliche als fundirt zu bezeichnende Einkommen aus Grund- und Gebäudebesitz, Gewerbebetrieb und zinstragenden Kapitalvermögen neben der allgemeinen Einkommensteuer fernerhin einer besonderen Besteuerung zu unterliegen haben, während hingegen das Einkommen aus einfachem Arbeits­verdienst nach wie vor ausschließlich der Einkommensteuer unter­worfen bleibt. War es unaufschiebbar, das Einkommen aus zinstragenden Kapitalien in Betreff der Zuziehung zur directen Staatssteuer unter die fun- birten. Einkommen aufzunehmen, bereit Quelle auch mit dem Ableben des Steuer- pfiichtigen nicht versiegt, so muß die damit verbundene erhebliche Vermehrung des Gesammt-Steuerkapitals der directen Steuern naturgemäß die Wirkung haben, daß, bei gleichbleibendem Gesammtbedürfniß, eine entsprechende Erleich­terung der übrigen Steuerpflichtigen, insbesondere der Grundbe­sitzer und Gewerbetreibenden, mithin eine angemeffene Ausgleichung hinsichtlich der Zuziehung zu den directen Steuern eintritt. Freilich hat die auf dem gleichzeitig erlassenen Einkommensteuergesetz beruhende künftige Freilassung der Einkommen bis zu 500 JL, welcher sich die Regierung unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht entziehen konnte, einen belangreichen Ausfall an dem bisherigen Einkommensteuer-Kapital zur Folge, dem mdeß in erster Linie das Mehrerträgniß aus der eingesührten Progression der Einkommensteuer und aus mehreren anderen Aenderungen der bisherigen Gesetzgebung gegenübersteht, so daß die auSgleichenoe Wirkung der Einführung der Kapiral-Rentensteuer durch den erwähnten Ausfall doch nur in geringem Maße geschwächt sein wird.

Die Höhe der neuen Kapital-Rentensieuer anlangend, so scheinen nament­lich hierüber bei einem Theil der Steuerpflichtigen übertriebene Meinungen zu bestehen. Nach Art. 11 des Gesetzes bilden acht Hunderttheile des steuer­baren Jahreseinkommens nicht die Steuer selbst, sondern das sog. Steuer* kapital, von welchem, den Fall der Beibehaltung des gegenwärtigen Ausschlags­

besteuert ist. £ . ,,

Vor Allem sollte man sich in den größeren Städten davon überzeugen, wie mäßig die neu eingeführte Kapital-Rentensieu-r der Häuserstemr gegenüber gegriffen ist. Ein dreistöckiges städtisches Haus mtt dem Reinertrag von hat beispielsweise ein Grundsteuerkapital von 2o2 st. oder*432 JL, 75 Jt. 60 oder 3.78 pCt. jährliche Grundsteuer 8U entarten mb, ®abmb ein Einkommen von 2000 JL aus zinstragenden Kapitalien be, einer Versteue nmg mst 1.5 pEt. nur einer jährlichen Abgabe von 30 M. unterliegt, ^st

Albach . . Allendorf a. d. Lahn Allendorf a. d. Lda.

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bürg . . Ettingshausen Garbenteick . Geilshausen. Gießen . Göbelnrod . Großen-Buseck Großen-Linden Grünberg Grüningen . Harbach . . Hattenrod

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Uebertrag 259 95

Eberstadt mit Arns-

Uebertrag Reinhardshain . Reiskirchen Rodheim mit Hof Graß . . . . Rödgen . . . . Röthges . . - Ruttershausen mit Kirchberg . . Saasen mit Bolln- bach, Veitsberg und Wirrberg .

. 60 - . 8 90 . 15 . 6 . 521 50 . 6 . 25 . 20 . 36 70 . 20 . 10 . 6 50 . 10 . 50 -

ichener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

SBerfaiif, i jgrriW1-

Uebertrag Steinheim Trais-Horloff. . Treis a- d- Lda. . Trohe . . . . Utphe .....

Villingen^ . . . Watzenborn mit Steinberg . . Weickartshain. . Weitershain . . Wieseck . , , .

Ringelshausen.

Zu übertragen 19&7 05

Stangenrod

Staufettberg mit

Friedelhausen .

Steinbach -

Zu übertragen 2127 40

Hausen Heuchelheim

Zu übertragen 1055 fei»

süßes vorausgesetzt, wiederum neunzehn Hunderttheile, nämlich 19 pro JL, die Steuer selbst bilden, die sich mithin aus rund iy3 Procent des Kapital-Renteneinkommens und, im Falle der Möglichkeit der künftigen Anwendung eines niedrigeren Ausschlagsfußes noch geringer berechnet. Im Sinne des bisherigen Ausschlags der Gewerb- und Einkommensteuer von 19 auf die Mark Steuerkapital würde die Kapital-Rentensteuer betragen von

100 JL Kapitalrente 1 52

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Wäre hingegen beispielsweise eine Ermäßigung des Ausschlags von 19 H aus 17 von 100 Steuerkapital möglich, so würde sich die angegebene Jahressumme an Kapital-Rentensteuer wie folgt gestalten:

Erscheint nun eine Vorwegbesteuerung de« wohlfunbirten Einkommens aus zinstragenden Kapitalien mit kaum IV2 an und für sich als nicht zu hoch gegriffen, so liegt der Fall ungebührlicher Höhe noch weniger vor, wenn aus eine Vergleichung mit der Vorwegbesteuerung des Einkomme^ aus Gewebe- betrieb, namentlich aber auf eine solche mit der Belastung des Grund- und Ge­bäudebesitzes durch die Grundsteuer eingegangen wird. JnsbeMdere ln letzterer Beziehung hat das neue Kapital-Rentensteuer-Gesetz der Anschauung, daß das zinstragende Kapitalvermögen die volle Sicherheit wie der Grundbesitz nicht biete, im weitesten Sinne Rechnung getragen, indem das Einkommen aus Kapitalvermögen mit einem viel geringeren Steuersatz, als das gleichhohe Einkommen aus Grund- und Häuserbesitz, be­dacht ist. Ausführliche der neuen Gesetzgebung vorausgegangene Ermittelungen in Betreff der wirklichen Besteuerung des Grundbesitzes haben ergeben, daß bet ben zahlreichen Grundstücken bes Grobherzoglichen Hauses, bezw ber evangest- scheu Pfarreien bes Laubes bie Grundsteuer 6.22, bezw. 5.46 pCt. vom Pacht- erlös beträgt. Werben auf Gruub weiterer Ermittelungen bie imitieren Kauf- preise ber Gruubstücke mit Zuziehung des Inventar- und umlausenbeu Kapitals unb bes Kapitalwerths ber steuerfreien Oeconomiegebäube ber Berechnung zu Grunde gelegt und wird aus allen diesen Objecten eine Jahresreute gebildet, so berechnet sich bie hiervon zu entrichtende Grundsteuer immerym zu 3.99 ober tunb 4 Proceut, während bie Reute aus zinstragenden Kapitalien, wie oben dargethau, im höchsten Falle mit l'/r Procent, also um 2'/, pCt. geringer

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