Einzelbild herunterladen

3

o o

2 A

C U

3. cj

c 'O' <5

? =

S <u

M VC»

»L

: =

n

4 u &

n = l k

L-Zr.

gtto u c

u »-

3

)S

> *

^4en

-Vneill.

ltrS ist zu bc- ch balbi$ Wrst- 1030 W, nebst kl. >chänge dienend, gen die Kseratr h. Zacov', 28 (mLwcn). gesucht. iua-Ialousittir men im Sau* ertreter. 1024 tn. Main), Ü-Laden-Fabnk^ ches selbstständig st zu mietbcn gc;

LAirmer je-,

53». «Ä

tiW

«i-h *At

M»»'« f** ßjföttcbau^ * Sckntzbnk^

L«E ^^'883

-TT^ssolonl-N'

... B

Nr. 38 Donnerstag den 14. Februar 1884

Meßmer Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Bureau r Schulstraße 7.

BSESESS

_ ,, , . Ä . . . _ . _ PrciS vierteljährlich 2 SRart 20 Pf. mit Dringerlohn.

Erscheint taglick) mit Ausnahme des MontagS. §urch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Hheil.

Bekanntmachung.

Es ist in neuester Zeit die Wahrnehmung gemacht worden, daß von Unbefugten, insbesondere von jungen Leuten theils innerhalb theils außerhalb der Stadt mit Schießgewehren nach Vögeln geschossen wird. Wir sehet! uns veranlaßt, die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nachstehend zur öffentlichen Kenntniß zu bringen mit dem Anfügen, daß die Schutzmannschast angewiesen ist, etwaige Verfehlungen gegen diese Bestimmungen unnachsichtlich zur Anzeige

zu bringen.

Gießen, den 11. Februar 1884.

Grobherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.

Auszug.

S 367 des Reichsstrafgesetzes.

Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft wird bestraft:

pos. 8., wer ohne polizeiliche Erlaubniß an bewohnten oder von Menschen besuchten Orten Selbstgeschosse, Schlageisen oder Fußangeln legt, ober an solchen Otten mit Feuergewehr oder anderem Schießwerkzeuge schießt, oder Feuerwerkskörper abbrennt;

§ 368 des Reichsstrafgesetzes.

Mit Geldstrafe bis zu sechszig Mark oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen wird bestraft:

pos. 7., wer in gefährlicher Rahe von Gebäuden oder fenerfangenden Sachen mit Feuecgewehr schießt oder Feuerwerke abbrennt.

Verordnung vom 27. August 1874. Die Jagdwasfenpässe betreffend:

8 1. In dem Großherzogthum darf Niemand außerhalb der Wohnotte mit einem zur Jagd tauglichen Feuergewehr erscheinen, ohne mit einem nach den Vorschriften der gegenwärtigen Verordnung ausgestellten Jagdwaffenpaffe versehen zu sein und solchen bei sich zu führen.

8 10. Wer mit einem zur Jagd tauglichen Feuergewehr außerhalb der Wohnotte erscheint, verfällt ohne Rücksicht auf bie wegen etwa verübter Jagbvergehen besonders verwirkten Strafen: . . A ... .. .

a) wenn er sich zur Zeit der Betretung nicht im Besitze des nöthigen Jagdwaffenpaffes oder Zeugmffes befindet, für jeden Fall m eine Strafe von 14 fl. 35 kr. (25 Mark), ,r r p . x .. .

b) wenn er zur Zeit der Betretung die erforderliche Legitimation zwar besitzt, aber auf Anfordern nicht sofort vorzeigt, für jeden Fall m eine Strafe von 2 fl. 55 kr. (5 JL) . T.

8 13. Im Falle der Uneinbringlichkeit der gerichtlich erkannten Geldstrafen sollen dieselben in Haft verwandelt und soll diese von den Schuldern verbüßt werden. Hierbei ist für je 1 fl. 10 kr. (2 JL) Strafe ein Tag Haft anzusetzen. ' . .

Diejenigen Gerichte, von welchen die Geldstrafen erkannt worden sind, haben auch in den geeigneten Fallen bie Verwandlung derselben m Haft zu verfügen und für den Vollzug der Verbüßung zu sorgen. ______________

An die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Bezirks mit Ausnahme von Gießen.

Die Ihnen dieser Tage zugehenden Patente wollen Sie, ohne Ausnahme, auäfeAigen, mit den beigeschlossenen Marken bekleben und letztere entwerthen. Die Patente sind sodann unterschrieben und nach den Nummern wieder gehörig geordnet bis längsten- IS. März hierher zurückzusenden. Wegen des noch vorzunehmenden Unterdrückens ist die Anwendung von Streusand zu vermeiden.

Gießen, den 13. Februar 1884. Großherzogliches Steuer-Commiffariat Gießen.

S üf fert.

Deutschland.

1. Darmstadt, 12. Februar. sZwette Kammer der Landstände.j Be! Eröffnung der heutigen Sitzung richten die Abgeordneten Schröder und Pfann- fttel, elfterer wegen der Vorlage über das Etvildiener-Wittwen-Jnstitut, letzterer bezüglich der Uebernabme vers chtedener Kretöftraßen als Staats­straßen. die Anfrage an die Regierung, ob noch auf diesem Landtage diesbezügliche Vorlage zu erwarten fei, wogegen StaatSmtnifter Frhr. v. Starck, Exc., wegen der nur noch kurzen Frist, die b<m jetzigen Landtag zugemessen, die Regelung dieser Ange» legenheiten für nächsten Landtag in Aussicht stellte.

Man schritt sodann zur Besprechung der Antwort Großherzoglicher Regierung auf die Interpellation der Abgg. Rack4 und Genossen, die ktrchenpolttisch e Lage bttntf<Sb0 Rackä erging sich in längerer Rede, nachdem er die Veranlassung zu dieser Interpellation klar gelegt, gegen die Berechtigung des Staats, seine Souveränität auch auf die Rechte der katholischen Kirche auszudrbnen, und bezeichnet das Verhalten der Regierung in der ganzen Angelegenheit als vollständig zwecklos. Er möchte bitten, die Sache nicht zum Aeußersten kommen zu lassen; er wolle zwar nicht drohen, aber er mache darauf aufmerksam, daß das Ueberhandnehmen der Unzufriedenheit, wie eS sich Inder letzttn Zeit bemeifbar mache, dazu führe, daß Elemente entstünden, die vor keinem Mittel mehr zurückschreckten. Der Redner führte auch die Soctaldemokralie in's Treffen, d>e früher bd besseren und geregelteren Verhältnissen in der Kirche kaum dem Namen noch bekannt gewesen sei.

Er glaubt zuletzt, daß. wenn nicht unerfüllbare Bedingungen von Seiten des Staats gestellt werden, recht wohl eine Einigung herbetzuführen sei.

Abg. Falk schließt sich den Ausführungen des Vorredners vollständig an und weist auf die Wohltboten des früheren Convlkts und des theologischen Seminars in Mainz hin; er könne durchaus keine Staatsgefährltchkeit dieser Institute an­erkennen.

Die Abgeordneten Wasserburg und Frank setzen mit großer Weitläufigkeit den Standpunkt der katholischen Kirche gegenüber den neuen Ktrchengesetzen aus­einander und tritt hierauf Staatsmmifter v. Starck den einzelnen Ausführungen der Vorredner entgegen, indem er besonders wegen der Besetzung des bischöflichen Stuhls Bezug nimmt auf das breve re sacra, das von der Kurte dahin tnterprettrt werde, daß es nur für die Wiederbesetzung des bischöflichen Stuhles, die birect nach Erlaß der noch jetzt gültigen Bulle zu erfolgen hatte, Geltung besäße, während die sämmtlichen habet betheiligten Regierungen Übereinstimmend daran kesthielten und daran festhalten müßten, daß es nicht einmalige Bedeutung, die für die Regierung ohne Werth gewesen wäre, sondern dauernde Bedeutung Hoden solle.

Ebenso treten die Abgg. Schröder und Osann gegen die Intentionen der ultramontanen Seite auf und gibt, nachdem ein Antrag auf Schluß der Debatte an­genommen worden war, der Abg. Wolz noch den Hoffnungen Ausdruck, welche nach der Antwort der Regierung bezüglich baldiger Abhilfe des Nothstandes die Herzen der SnterpeUanten empca^ zum Schluß der Regierung die baldige Abhilfe

in dieser Angelegenheit und schloß der Präsident hieraus die Sitzung.

Italien.

Rom, 11. Februar. Der »Moniteur de Rom." veröffentlicht eine Encyklika

de« Papstes an den französischen Episkopat. Der Papst erinnert im Eingänge der- selben an alle Verdienste, welche sich die französische Nation erworben. Wenn Frank­reich zuweilen, uncingedcnk seiner Traditionen und Mission, eine feindselige Gesinnung gegen die Kirche bekundete, so sei es nichtsdestoweniger durch die große Gnade Gottes weder für lange Zeit noch vollständig vom rechten Wege abgekommen. Die Kirche habe stets bie neutralen Schulen verdammt. Der Papst fordert des Weiteren die Eltern aus, ungeachtet der bestehenden Schwierigkeiten ihren Kindern religiösen Unter­richt ertheilen zu lassen. Von den Beziehungen zwischen Kirche und Staat sprechend, erinnert der Papst an den Ursprung des Konkordats und bemerkt, daS Konkordat fit von einer weisen Politik inspirirt worden, von einer Politik, welche geeignet war, für das öffentliche Wohl vorzusorgen. Die Beweggründe, welche seiner Zeit zu dessen Ab­schlüsse geführt, reichten auch heute aus, es aufrecht zu erhalten. Der Papst beglück­wünscht den Episkopat zu seinem E'fir. Niemand, heißt eS, wird Euch einer Feind­seligkeit gegen die bestehende Regierung beschuldigen können. Die Encpklika schließt: Wir wollen hoffen, daß der neue Beweis von Interesse, welchen wir soeben Frankreich gegeben, das Band der Einigkeit zwischen Frankreich und dem heiligen Stuhle fester knüpfen werde, welches zu jeder Zeit für beide Theile eine Quelle zahlreicher und de- deutender Vortheile war- ___________________

Telegraphische Depeschen.

WoM'S telegr. «orresporr-eirr-Brrreau.

Berlin, 12. Februar. DieNordd. Allg. Ztg.' kann die Behauptung von einer Meinungsverschiedenheit zwischen dem Fürsten Reichskanzler und dem Statthalter von Manteuffel als vollständig erfunden bezeichnen. Der Besuch de« Statthalters in Friedrichsruh sei ganz natürlich, denn Herr von Manteuffel und Fürst Bismarck seien seit ziemlich einem halben Jahrhundert mit einander befreundet. Sicherem Vernehmm nach habe es sich in Friedrichsruh weniger um die Vergangenheit und Politik, als um die Zukunft und wirthschaftliche Fragen gehandelt.

- DaS Abgeordnetenhaus erledigte in feiner heutigen Sitzung alle auf der Tagesordnung stehenden Etatspositionen unverändert. Zu dem Etat deS Abgeordneten­hauses und den hierzu vorliegenden Anträgen des Gesammtoorftandes, sowie des Ab­geordneten Berger bezüglich des Baues eines neuen Geschäftshauses, wird der Antrag des Abgeordneten Hobrecht angenommen, welcher den Gesammtoorstand unter Beilegung des Rechtes der Kooptation aus den Mitgliedern des Hauses beauftragt, alle in Bettacht kommenden Verhältnisse zu prüfen- Der F nanzminister hatte erklärt, daß dieStaatS- reflierung die Vorzüge des vom Gesammtvorstande gewünschten Bauterrams am Herrenhausgarten vor dem von der Regierung vorgeschlagenen zwar anerkenne, sie müsse jedoch die Besitzstandrechte des Herrenhauses refpecliren; auch wünsche die Regierung die alten Baumbestände der großen Gärten zu schonen. Außerdem werde der König, wie er glaube versichern zu können, zur Bebauung diese« Platzes die erfou derliche Genehmigung nickt ertheilen.

Leipzig, 12. Februar. Der abhanden gekommene Postbeutel mit oerr bedeutenden Wertpaketen (über 80,000 X) wurde in der Nähe des Bahnhofes im Feld gesunden, wo er tief vergraben war. Sämmtliche Papiere sollen

intact 12 Februar. Dießiberte* erklärt die von dem Journal »Le Mondes veröffentlichte Depesche des Bischofs Puginier in Tongking sei richtig, doch> hätten^die Massacres nicht in dem Delta des Rothen Flusses stattgefunden, sondern in der Provinz