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Donnerstag den 13. November
Nr. 266
Preis vierteljährlich 2 Mart 20 Pf. mit
Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Marl 56
VvrvG«r «chuk^raße 7.
Politische Ueberficht.
GieHen, 12. November.
Nur sehr langsam vervollständigt sich das Tableau der Stichwahlen und erst der kommende Samstag wird uns den Abschluß derselben bringen. Es läßt stch daher noch gar nicht sagen, welche Partei am meisten Ursache hat, mit den Stichwahlen zufrieden zu sein. Nur die Socialdemokraten können Dies schon jetzt sagen, leider, leider; Elberfeld, Offenbach, Frankfurt a. M., Breslau Ost, Breslau West und Solingen find ihnen in der engeren Wahl bereits zugefallen und weitere Erfolge sind ihnen sicher, wie z. B. Hafenclever , im 6. Berliner Wahlkreise ohne Frage durchdringen wird, zumal da hier die Fortschrittler von vornherein die Flinte in's Korn werfen wollen. Bis jetzt haben die Deutsch- freisinnigen in den engeren Wahlen etwa ein Dutzend Sitze errungen, ob sie noch ein weiteres Dutzend dazu bekommen werden, um so wenigstens einigermaßen den Ausfall im ersten Wahlgange zu decken, muß freilich erst abgewartet werden. Die Nationalliberalen haben dagegen bis zur Stunde wenig Glück gehabt, nur Darmstadt, Karlsruhe, Bruchsal und Duisburg sind ihnen zugefallen, von den sechs pfälzischen Wahlkreisen haben sie einen, Kaiserslautern, an die Volkspartei verloren. In Siegen ist Stöcker gegenüber dem deutschfrei, sinnigen Schmidt gewählt worden. e
Dem Bundesrathe ist soeben der Entwurf eines Gesetzes, betr.^rr Feststellung eines Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1884/85, ruqeganaen. Es werden 180,000 JL zum Bau eines KüstendampferS und einer Dampfbarkaffe für den Gouverneur in dem Gebiete von Kamerun gefordert. In der Erläuterung heißt es: „Für den Verkehr der an der westasrikanischen Küste im Gebiete von Kamerun Handels-Niederlassungen besitzenden deutschen Firmen mit der Vertretung des Reichs ist aus diesen Firmen in Hamburg ein Syndikat gebildet worden, durch deffen Vermittelung die Wünsche und Anträge der ersteren vorgetragen werden sollen. Dieses Syndikat hat die Einsetzung eines Gouverneurs für das unter deutschen Schutz gestellte Gebiet von Kamerun und für denselben die Beschaffung eines Küstendampfers, sowie einer Dampfbarkasse für den Flußdienst als wünschenswerth bezeichnet, Maßregeln, welche als nothwendig zur Ausübung des kaiserlichen Schutzrechts anerkannt werden muffen. Der Küstendampfer soll, den localen Verhältniffen entsprechend, nach dem Composite-System (Eisenspanten mit Holzbeplankung, gekupfert) hergestellt werden. Die Kosten eines solchen Dampfers sind aus 150,000 JL, die einer Dampfbarkaffe auf 30,000 zu veranschlagen.
Die unverbosfte Energie und Selbstständigkeit, welche der französische Senat bei der Berathung des Wahlgesetzes entwickelt hat, erregt baß Verwunderung. Der Senat hat nämlich die bisher geltende Bestimmung, daß 75 Senatoren durch den Senat selbst zu wählen seien, beibehalten, nur mit der Einschränkung, daß deren Mandate nur auf 9 Jahre, nicht wie bisher, auf Lebenszeit, gelten sollen. In Folge dieses Votums muß der ganze Gesetz- entwurf umgeändert werden und ist er deshalb an die Commission zurückverwiesen worden. Es erscheint indeffen nicht glaublich, daß die erwähnte Bestimmung, selbst mit der vom Senate beschloffenen Einschränkung, die Zustimmung der Deputirtenkammer finden wird, da sich auch in den Kreisen der gemäßigten Republikaner große Abneigung gegen das seitherige Cooptationsrecht des Senats kund giebt. Es wird daher dem Senate nichts übrig bleiben, als auf dieses Recht zu verzichten, wenn er nicht einen Conflict der allerschwersten Art her- vorrufen will. Bei der am Samstag fortgesetzten Berathung des Wahlgesetzentwurfs lehnte der Senat einen Antrag Naquet's auf directe Wahl der Senatoren nach dem Listenscrutinium unter Anwendung des allgemeinen Wahlrechts ab. — Die Cholera macht in Paris bedenkliche Fortschritte; so wurden in der Zeit von Freitag Nachts 12 Uhr bis Samstag Nachts 12 Uhr 70 neue Cholerafälle, davon 8 mit tödtlickem Ausgange, gemeldet. Diese im Verhältniß zu den Erkrankungen niedrige Ziffer der Todesfälle würde allerdings auf einen ziemlich gutartigen Charakter der Seuche hindeuten. Uebrigens werden auch aus der Umgegend von Paris, z. B. aus Montreuil, Cholerafälle gemeldet.
Lord Northbrook ist zur Stunde von seiner egyptischen Mission wieder in London eingetroffen. Was er indeffen mit der Regierung des Khe- dive vereinbart hat, ist noch in ein gewisses Dunkel gehüllt und sind alle hierüber coursirenden Mittheilungen mehr oder weniger als Gerüchte zu betrachten Der „Obssrver" will wissen, daß Lord Northbrook vorschlagen werde,' der egyptischen Regierung einen Vorschuß von 8 Mill. Pfd. Sterl. zu gewähren den Tilgungsfonds zu suspendiren, den Zinsfuß der im Besitze Englands befindlichen Suezkanal-Actien herabzusetzen, die Kosten für die Occupations- Armee theilweise auf England zu übertragen und dem erwähnten Darlehn den Vorrang vor den bestehenden Anleihen, ausgenommen die Domanial-Anleihe,
Betreffend: Die Einsendung der Sterbsallszählkarten.
An die Grostherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises Wresten.
Ein großer Theil von Ihnen fiat die Sterbsallszählkarten und Todeszeugnisse aus den Monaten September und October noch nicht hierher abgegeben.
Wir fordern Sie auf, dieselben alsbald einzusenden. „ , ra. ,
Gießen, den 12. November 1884. Großherzogluhes Kreis-Gesundheitsamt Gießen.
■ vr. Glasor.
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Erscheint tSOttch mit »«Snchme «»ntchsS. ......IW lf
einzuräumen. Nun, dar wären ja im Allgemeinen recht vernünftige Vorschläge zur Linderung der egyptischen Finanzmisöre!
In den leitenden Pariser und Londoner Kreisen beschäftigt man sich eifrig mit der bevorstehenden westasrikanischen Conserenz. Die fran- zösische Politik möchte vor Eröffnung der Conserenz-Verhandlungen eine Ver- ständigung über die Abgrenzung der Territorien Frankreichs und des Besitzes der internationalen afrikanischen Gesellschaft im Congobecken herbeiführen, und würden dem „TempS" zufolge zu diesem Zwecke in dieser Woche im Pariser auswärtigen Amt mit den Vertretern der Congo-Gesellschaft Besprechungen gepflogen werden. — Dem englischen Unterhause demonstrirte aut Freitag der Unterstaatssecretär Fitzmaurice, daß die Frage des Handels im Nigerbecken nicht in die Zahl der Verhandlungs-Gegenstände der Berliner Conferenz einbe- griffen ist. ,
Nach den letzten Kabeldepeschen unterliegt es keinem Zweifel, daß Mr. Cleveland, der demokratische Candidat, als künstiger Präsident der Ver- einigten Staaten gelten kann. Cleveland hat bereits 219 Electoral-Stimmen. im Gegensatz zu Blaine, welcher bis jetzt nur 182 hat. Da zur Wahl des Präsidenten mindestens 201 Stimmen der Vertreter der einzelnen Unionsstaaten erforderlich sind und Cleveland diese Zahl schon um 18 Stimmen überschritten hat, so ist an feiner Wahl nicht mehr zu zweiseln.
Berlin, 10. November. Das von der „Nordd. Allg. Zlg." mitge- theilte Cirkular, welches der Herzog von Cumberland an all- deutsche Fürsten, den Kaiser ausgenommen, und an die freien Städte gerichtet hat, lautet wie folgt:
Eurer.... habe Ich Mich beehrt, durch Mein Schreiben vom 18. p Mts den Antritt der Regierung des Mir zugefallenen HerzogthumS Braun- schweig anzuzeigen, unter Beilegung einer Abschrift des Patentes, mittelst deffen Ich diesen Regierungsantritt rechtsförmlich erklärt habe. Das Patent hatte Ich dem Staatsministerium in Braunschweig zur Contrasignirung und Publikation zugesendet. „ . ..
Aus den in Abschrift beigelegten Aktenstücken, einer Erwiderung des Staalsministeriums an Mich de dato 22. v. Mts., der darin in Bezug genom- menen Kundgebung des preußischen Generalmajors Freiherr v. Hilgers de dato 18. v. Mts. und Meinem Erlasse an das Staalsministermni vom 2. d. Mts. bitte Ich Eure .... gefälligst entnehmen zu wollen, daß und wiefern es in Braunschweig Anstand gefunden hat, Meinen Auftrag der Contrasignirung und Publikation Meines Patents vom 18. October d. Js. zu vollziehen und was Ich dem Staatsministerium in Braunschweig daraus weiter zu erkennen gegeben habe. , , m . ,n c-
Die Ausübung Meiner Regierung im Herzogthum Braunschweig ist hiernach zur Zeit aus Hindernisse gestoßen. , t„ ..
Das Recht aber Meiner Thronfolge steht nach Landesverfaffuug und fürstlicher Familienordnung fest und ist von keiner Seite angefochten..
Ebensowenig steht Meiner persönlichen Thronfolgefähigkeit irgend welches rechtliche Bedenken entgegen.
Die Versagung Meiner Anerkennung und bie Hinderung Meiner Regierung als Herzog von Braunschweig würde daher von Reichswegen nicht ohne einen Eingriff in die Rechtsordnung, auf welcher das deutsche Reich selbst be- ruht, möglich sein, einen Eingriff, zu welchem die Reichsversassung keine Ermäch. tigung giebt und welcher um so bedeutender und gefährlicher fern würde, als er mit der Beeinträchtigung Meines souveränen Fürstenrechts zugleich das souve- räne Recht aller Mitglieder des deutschen Reichs gefährden würde.
Das. souveräne Recht und die Unabhängigkeit der Mitglieder des deutschen Reichs ist durch die Reichsverfassung und die Verträge, auf welcher diese Ver- fassung sich gründet, nur soweit beschränkt, als es in den Verträgen und der Verfassung besonders bestimmt ist. Vergeblich aber würde darin nach einer Bestimmung gesucht werden, welche zu Eingriffen in die nach Landes- und Fursien- recht des Einzelstaates wohl begründete fürstliche Erbfolge von Reichswegen berechtigte. Selbst diejenige Zuständigkeit, welche nach Art. 76 der Reichsver- fassung im Absatz 2 für den Bundesrath und die Reichsgesetzgebung in „Ver- fassungS-Streitiqkeiten" begründet ist, trifft vorliegenden Falls nicht zu. Demi unächst fehlt es schon mit Rücksicht aus den § 231 der braunschweigischen Landschastsordnunq vom 12. October 1832 an den Voraussetzungen, an weAe diese Zuständigkeit des Reiches gebunden ist. Und sodann fallen unter den Begriff der Verfassungs-Streitigkeiten nicht auch Streitigkeiten Über Thronfolgerecht und Thronfolgefähigkeit, wie auch die Verhandlungen des Reichstages bei Berathung des entsprechenden Artikels der Versaffung des Norddeutschen Bundes im Jahre 1867 unzweideutig bestätigen.
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