Petersburg, 1L September. Der .RegterungsanzetgerE veröffentlicht einen kaiserlichen Erlaß, durch welchen die Einführung der neuen Untversitätsordnung für die Universitäten in Petersburg, Moskau, Cha kow, Kasan, Kiew und Odessa verfügt wird. Durch diese Untversitätsordnung werden die Stellen der etatsmäßtgen Docentm aufgehoben; den tüchtigsten der letzteren soll die Würde von außerordentlichen Professoren verliehen, eventuell sollen denselben interimistisch vacante Professuren übertragen werden, während die übrigen außer Etat zu stellen sind, mit dem Anhetmgeben, als Prtvat- doceutm Vorlesungen zu halten.
— Durch einen Milttär-TageSbefehl wird die Aufhebung des FSHnrichsrangeS bei den Garde- und den Ltntentruppen angeordnet. Der Kornetrang soll bet der Garde- Cavallerie mit dem Garde-SecondelteutenantSravge und bei der Linien-Cavallerie mit dem Liaien-SecondelieutenantSrange assimtltrt werden. Die Garde-Fühnrtche werden sofort zu Garde-Seeondelieutenavts befördert, während die Linien-Fähnriche, wenn sie das OffizterSexamen gemacht haben, im September und October zu Ltnten-Sccoude- lteutenants ernannt werden. Nach dem 1. Januar 1885 findet die Beförderung der Secondelieutenants und KornetS zu Lteutenants erst nach einer 4jährigen Dienstzeit als SecondelteutcnantS resp. Kornets statt.
Warschau, 11. September. An den Manövern, welche morgen in der Umgegend von Nowoglorg'ewSk beginnen und am 15. d. M. enden, nehmen 89 Bataillone Infanterie, 54 EscadronS Kavallerie und 154 Geschütze The>l.
Kairo, 11. September. ^Telegramm des Reuter'schen Bureaus.^ General Wolseley wird zunächst hier verbleiben, hat aber bereits von heute ab den Oberbefehl Über alle Truppen übernommen, die sich stromaufwärts von Asstut befinden.
Washington, 11. September. Der vom Departement für Landwirthschaft per Monat September erstattete Bericht bezeichnet den Stand der Baumwollernte als geringer wie hn vorigen Monat und zwar in Folge der großen Trockenheit, die geherrscht habe und ganz besonders tu Texas heroorgetreten sei. Der Durchschnittsstand sei 821/*, es sei eine gute Ernte zu erwarten, wenn kein Frost etntrete. Die Wtnter- wetzenernte sei besser wie gewöhnlich und im Allgemeinen von guter Qualität, daS Ergebntß der FrühjahrSweizenernte sei noch immer nicht vollständig bekannt, die Ge- sammtproductton werde voraussichtlich 500 Millionen Bushels betragen, ber Durch- schntttSstand sei 98, gegen 83 im Vorjahre. Der Stand der Maisernte sei besser wre seit dem Jahre 1880, der Durchschnsttsstand betrage 94 und lasse ein alle bisherigen Ernten übertreffendes Gesammtergebniß von 1800 Millionen BushelS erwarten. Der Durchschnittsstand von Hafer wird auf 94, von Gerste auf 97, von Roggen auf 96, von Kartoffeln auf 91, von Tabak auf 94 beziffert.
London, 11. September. Dem „Reuter'schen Bureau" wird aus Ta- matave vom 30. August gemeldet, daß die französische Flotte Mahanoro am 22. August bombardirt habe.
— Nach einem „Reuter'schen" Telegramm aus Wadyhalsa vom 9. ds. ist eine Depesche des Mudirs von Dongola aus Debbeh eingegangen, wonach ein großer, von 2 Emirs des Mahdi befehligter Heereshausen der Aufständischen bei Ambikol mit großen Verlusten geschlagen worden ist.
— Rach einem Telegramm des „Reuter'schen Bureaus" aus Tientsin vom 9. ds. hat Tso-Tsung-Tsang, commandirender General in den Südprovinzen, Fuki, zum Militär-Befehlshaber in der Provinz Eukien, welche Foochow und Formosa umfaßt, ernannt. Der Ober:Intendant der Seestreilkräste dieser Provinz ist abberufen und durch Chang-Pai-Lun ersetzt worden.
— lieber die Ernennung des Lord Dufferin zum Vicekönig von Indien, welche durch eine den Journalen zugegangene osficiöse Mittheilung bestätigt wird, sprechen sich die Morgenblätter durchweg zustimmend und höchst befriedigt aus..
Lokales.
Gietzen, 12. September. Zur Feier des hohen Geburtstages Sr. Königlichen Hoheit de« Großherzogs findet heute Mittag im Hotel „Emhorn" e'ne officielle Festtafel statt. — Alle Staats- und viele Prlvatgcbäude h<cklN Flaggenschmuck angelegt.
— Soeben, 12 Uhr Mittags, wird unsere Feuerwehr alarmtrt. Im Dorfe Ruppertenrod bet Grünberg soll ein großes Feuer wüthen und wurde unsere Stadt um Hülfe angegangen.
deren Stimmfähigkett bet Offenlegung der Stimmberechtigtenliste hätte erhoben werden müssen;
2) wenn auch in S 15 der Wahlanlettung vom 19. Juni 1874 bemerkt ist. daß die Festsetzung der Tage und Stunden, in welchen abgestimmt werden kann, durch den Bürgermeister im Einvernehmen m't dem Geweinderalh zu geschehen habe, doch aus der Unterlassung der Einholung einer Zustimmung des GemeinderathS kein Nichtig- kettsgrund hergeleitet werden kann, weil der Art. 22, Abs. 2 der Landgemetndeordnung ausdrücklich bestimmt, daß der Bürgermeister die Tage und Stunden, tu welchen abgestimmt werden kann, festzusetzeu habe,
dahin,
daß die Reclamatton deS Heinrich Nau II. und Heinrich Braun von RüddtngShausen gegen die daselbst am 1. April l. I. ftattgehabte Gemeinderathswahl als unbegründet abzuweisen sei, unter Derurthetlung der Reclamanten in die Kosten des Verfahrens und zur Zahlung von 5 «X für jeden in die Kretskassc.
Der ProotnztalauSschuß entschied, daß die von der ersten Instanz hervor- aehobenen Gründe als durchaus zutreffend anerkannt werden müßten und verwarf den Recms als unbegründet unter Verurthetlung der Recurrenten in die Kosten deS Verfahrens und zur Zahlung eines Aversionalbetrags von 30 JL in die Prooinztalkasse.
In der Streitsache des Ortsarmenoerbands Dortmund gegen den OrtSarmenverband Brauerschwend wegen Unterstützung des Johannes Krtegbaum wurde nach Vernehmung einer Anzahl von Zeugen die Vernehmung von wetteren Zeugen beschlossen.
In Sachen deS OrtSarmenverb and eS Solingen gegen dea Ortsarmenverband Griedel wegen Unterstützung des Georg Wagnejr wurde mit Rücksicht darauf, daß Beklagter den Unterstützungswohnsitz des Georg Wagner anerkannt habe, dahin entschieden:
daß Beklagter schuldig sei, die durch die Verpflegung des Georg Wagner dem Kläger entstandenen und noch entstehenden Kosten, deren Liquidation vorbehältlich, zu ersetzen, die Kosten deS Verfahrens zu tragen und in die Prootnztalkasse den Aoersioualbetrag von 10 JL zu bezahlen.
LandwirthschaftlicheS.
— ^Deutsche Molkereiausstellung in München betreffend.) Laut Mitthetlnng der Gcneraldirectton der k. bsyer. Verkehrsanftalten haben die dem Vereine Deutscher Eisenbahnverwaltungen angehörigen Deutschen Verwaltungen die für die Deutsche MolkeretauSfttllung dahier nachgesuchten Frachtoergünstigungev, nämlich:
») frachtfreien Rücktransport der unverkauft gebliebenen Ausstellungs- Gegenstände,
b) die eilgutmäßige Beförderung der zur Erneuerung der Ausstellungs-Gegenstände dienenden Sendungen und
c) die eilgutmäßige Beförderung der für die Ausstellung zur Einlieferung kommenden Dauerbutter gegen Bezahlung der gewöhnlichen Frachtguttoxe zugestanden mit Ausnahme der sächsischen und k. württembergischen Staats- etsenbahnen, von denen erstere den frachtfreien Rücktransport, letztere die etl- gutmäßtge Beförderung von Dauerbutter gegen Bezahlung der gewöhnlichen Frachtguttaxe nicht gewähren zu können erklärte.
Die Bedingungen, unter denen der frachtfreie Rücktransport der unverkauften Ausstellungsgegenstände stattfindet, sind folgende:
Die Rückbeförderung der unverkauft gebliebenen Ausstellungsgegenstände an den Versender muß über die Route der Hintour, für welche die volle tarifmäßige Fracht zu bezahlen ist, erfolgen und muß durch Vorlage des OriginalfrachtbrtefeS für die Htntour, sowie durch ein Attest des AuSstellungS-ComttäS nachgewtesen werden, daß die Gegenstände ausgestellt gewesen und unverkauft geblieben sind.
Die Rücksendung hat spätestens 14 Tage nach Schluß der Ausstellung zu gtschehen.
Für Sendungen, welche auf der Hintour in Eilfracht abgefertigt waren, wird die Begünst'gung des frachtfreien Rücktransportes seitens der Oesterreichtsch-Ungarischen Bahnverwaltungen nicht gewährt.
Eine Belastung der Ausstellungsgegenstände mit Spesen nach Eingang ist weder auf dem Hin- noch auf dem RücktranSporte zulässig.
Die Gewährung der TransportoergÜnftigung für die sub b und c aufgeführten Gegenstände ist an die Bedingung gekaüpft, daß die betreffenden Sendungen an das Ausstellangs-ComitS adressirt sind.
Oeffentliche Sitzung deS Provinzialausschuffes der Provinz Oberhessen vom 15. Juli 1884.
Gegen bie Bürgermeisterwahl zu Grüntngen war reclamirt worden, weil bet derselben Bestechungen und andere ungesetzliche Beeinflussungen vorgekommen seien. Der KretSauSschuß hatte unterm 13. Juni l. I. mit Rücksicht darauf, daß durch die eidlich vernommenen Zeugen die von den Reclamanten behaupteten Thatsachen nicht constattrt worden seien und die von dem Vertreter der Reclamanten übergebenen schriftlichen Erklärungen gegenüber den eidlichen Aussagungen keine Berückstchttguna verdienten, dahin erkannt:
daß die Reclamatton als unbegründet abzuwets n sei unter Verurthetlung der Reclamanten tn die Kosten des Verfahrens und zur «abluna eine« Aversionalbetrags von 20 «X tn die KretSkasse.
Gegen diese Entscheidung verfolgten die Reclamanten den Rccurs an den Vro- vivzialausschuß.
Nach Vernehmung einer größeren Anzahl weiterer Zeugen und nochmaliger Rechtfertigung des Recurses dmch den Rechtsanwalt Batst entschied Der Provinzial- ausschuß in Erwägung, daß die Vernehmung der von den Recurrenten benannten Zeugen auch ntcht den mindesten BewetS für dte den Recurs begründenden Thatsachen ergeben hätten und tnsbcsondere auf das Zeugn'ß des Johann-S Schwab der sich selbst einer unter das Strafgesetz fallenden Handlung bezüchttgt hab-, kein Werth zu legen set, daß ferner der beanstandete Ansatz des Aversionalbetrags von 20 nach Lage der Sache angemessen erscheine, dahin,
daß der Recms als unbegründet zu verwerfen sei unter Verurthetlung der Recurrenten tn dte Kosten des Verfahrens und zur Zahlung eines Aversionalbetrags von 30 X tn die Provinztatkasse. 0
Gegen dte Gemeinderathswahl zu Rüddingshausen war aus Gründen reclamirt worden, dte auS den Entscheidungsaründen des Krelsausschusses zu entnehmen sind. Dieser entschied unterm 13. Jun, I. I. tn Erwägung, daß 8 , 1- Ludwig Kock und Johannes Zahrt IV. tn ber festgestellien L'ste der Stimm-
berechttgten enthalten sind ui d somit wahlberechtigt waren, da eine Riclamat'on 9*Oen
Kirchliche Anzeigen der Stadt Gießen.
Evangelische Gemeinde.
Gottesdienst.
14. Sonntag nach Trinitatis, 14. September.
Vormittags 8 Uhr: Pfarrer Schlosser.
Vormittags 9Vr Uhr: Pfarrer Dr. Naumann.
Zugleich kirchliche Feier des Geburtstags Sr. König!. Hoheit des Großherzogs.
Kinderkirche, Vormittags 11 Uhr: Pfarrer Schlosser.
Die Bibelstunde fällt aus.
Am Sonntag, den 21. September, wird das heilige Abendmahl gefeiert werden; die Beichte findet am Samstag zuvor, Nachmittags 2 Uhr, statt.
Die Pfarrgeschäfte in der Woche vom 14. bis 20. September besorgt Pfarrer Dr. Naumann.
Katholische Gemeinde.
15. Sonntag nach Pfingsten.
Von 6 Uhr an: Beichte. Um 7 Uhr: Frühmesse und Austhcilung der hl. Commu- nion. VzlO Uhr: Hochamt und Predigt. 2 Uhr: Andacht.
Gottesdienst in der Synagoge.
Freitag Abend 6^ Uhr, Samstag Morgen 8 Uhr, Samstag Mittag 4 Uhr, Samstag Abend 7» Uhr. M '
Temperatur am 12. September (Mittags zwischen 11 und 12 Uhr).
Wasserwärme der Lahn 12Vr° R. — Lustwärme 17° R. tm Schatten.
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