Ausgabe 
12.2.1884
 
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Dienstag den 12. Februar

Nr. 3«

iehener Anzeiger

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Amts- und AuzeigeÄstt für den Kreis Giehen

Erschein tügttS, mit Ausnahme des MontagS.

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Tret# vierteljährlich 2 Mir! 20 Pf mit Brlngerto^i, Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Ps.

Paul Zink in Gießen hat die Concession als Dienstmann mit der Dienstnummer 13 erhalten.

Gießen, den 9. Februar 1884. Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

ll N,r?q R>13' sicher- ,s> ftei<r- igsB13,

Aeutschtand.

Darmstadt, 8. Februar. Se. Könial. Hoheit der Großherzog haben LLergnädigst geruht: rc .

Am 30. Januar den außerordentlichen Prosessor Dr. Adolf Birch- Hirsch feld zu Gießen zum ordentlichen (nicht außerordentlichen, wie Nr. 39 2. Blatt der Darmstädter Zeitung in Folge eines Druckfehlers meldete) Pro- ieffor in der philosophischen Fakultät der Landes-Universität, insbesondere für das Fach der neueren Sprachen, zu ernennen und in der gedachten Eigenschaft zu berufen.

L Darmstadt, 9. Februar. (Zweite Kammer der Landstände.) Ja der bcutiaen Sitzung der -wetten Kammer der Stände kam die Recommunicattou erster Kammer bezüglich der Steuergesetze zur Berathung.

Bezüglich der ersten Dissen« tu Art. 10 der allgemeines Etnkommew steuer bet welchem Artikel die erste Kammer beschlossen hatte, die Gewerbtretbenden, sow'e die sonstigen Arbeitgeber von der Declarattonspfltcht hinsichtlich der bet ihnen beschäftigten, wenn auch anderwärts wohnenden Personen zu betteten und den 2. Ab­satz ganz zu stretchen, beharrte die 2. Kammer auf ihrem Beschluh, nachdem die Vrogh. Regierung in der Debatte der Hoffnung Ausdruck gegeben hatte, daß bet einem be­harrenden Beschluß zweiter Kammer wohl die erste Kammer rhre Bedenken auf Ver­anlassung Großb. Regierung fallen ließe. . ... .. - - ,

Qu Art. 13, der die wichtigsten Punkte der Gesetzgebung, nämlich die Decla- rationspflt cht und die stärkere Progression der Scala enthält, beharrte man ohne Bemerkung auf den früheren Beschlüssen.

EintM Antrag de« Abg v. Rabenau, die Einkommen bis 900 *^incl. steuer­frei zu lassen, gab man keine Folge und accepttrte dann die Beschlüsse erster Kammer zu Art. 35 : Strich der Klasse 1 mit 3- 400 JL Einkommen, für 4-500 JL. Etnkommcn 15 Steuer kapital zu setzen, sowie einen Zusatz anzunehmen:

Die 3 untersten Klassen dürften jedoch von unten anfangend alle oder theilweise durck Festsetzung im Finanzgesetz von der Erhebung der Etn- kommensteuer für die jedesmalige Ftnanzperiode befreit werden.

Um Uedrigen hielt man die Scala fest.

Beider Berathung über die Einführung einer Kap ttalrentensteuer trat die Kammer nach verschiedenen Ausführungen derAbgg. Schade, Tecklenburg und v. Rabenau gegen einen solchen Beschluß der ersten Kammer bet und strich die in der früheren Berathung der Einleitung beigefügten Worte, insbesondere zur Er­mäßigung der seitherigen Grund- und Gewerbefteueronsätze, indem angeführt wurde, daß selbstverständlich durch die erhöhte Steuerleistung deS Landes eine allgemeine Herab- ,<6Ung^mÄnn,Ä8e;.r Kammer, bl« MI.gl.ed-r de« Sr-bh°r,-gl.ch« Hauses von Zahlung der Kapiialrcntenfteuer zu befreien, trat dtt Kammer nicht btt und beharrte auch auf dem früheren Beschluß, den Abzug von Passivzinsennicht zu gestatten, nachdem in längerer Diskussion auf daS Unzweckmäßige eines solchen Abzugs ^^^Ersier^Gegcnstard der Tagesordnung für die nächsten Dienstag stattfindende Sitzung bildet die Besprechung der Antwort Großh. Staatsministeriums auf die Inter­pellation Rackä, die k rchenpolitische Lage unseres Landes betr., und weiter wird die Fortsetzung der Berathung über die Steuergesetze stattfinden.

Berlin, 9. Februar. Das in Vorbereitung begriffene deutsche bürger­liche Gesetzbuch wurde kürzlich von dem Münchener Rechtsanwalt Dr jur Har­burger in einem Vortrage behandelt, welcher sehr intereffante Mlttheuungen über den Stand der wichtigen Angelegenheit enthält. Nach dem Berichte der Allg. Ztq." führte der Vortragende Folgendes aus: Durch das Relchsgesetz vom 20. December 1873 ist die Zuständigkeit des Reiches ausgedehnt auf die ganze Civilgesetzgebung, während die Reichsverfaffung selbst nur einzelne Mate­rien (Handels-, Wechsel- und Obligationsrecht) enthält. Am 28. Feor. 1874 setzte der Bundesrath eine Commission von 5 Juristen nieder mit der Aufgabe, über Plan und Methode behufs Ausstellung eines Entwurfs eines deutschen bür­gerlichen Gesetzbuchs gutachtliche Vorschläge zu machen. Gemäß dem Gutachten dieser Commission wurde am 22. Juli 1874 eine Commission von 11 Mitglie­dern (die eigentlicheGesetzgebungs-Commission") ernannt mit der Aufgabe, einen Gesetzentwurf für ein deutsches bürgerliches Recht auszuarbeiten. Diese Commission nahm am 17. September 1874 ihre Arbeiten auf und wählte aus ihrer Mitte 5 Referenten, welche die fünf Theile des Entwurfes zunächst selbst­ständig, jedoch unter Fühlung mit den andern Referenten und Commissions- Mitgliedern Herstellen sollten, dann erst sollte die Commission zu Plenar- Berathungen zusammentreten behufs Durchberathung des ganzen Entwurfs. Die 5 Referenten brauchten zur Herstellung der bezüglichen Theü-Entwürfe 7 Jahre Am 1. December 1881 trat die Commission sodann zur ersten Lesung des Entwurfs in Berlin zusammen. Bis zum 31. December 1883 hat sie in

Bekanntmachung.

500<) Loose Ä 25H ausgeqeben und mindestens 60% des Bruttoerlöses aus den Loosen zum Ankauf von Gewmngegenstanden verwendet werden- Der Vertrieb der Loose ist im Großherzogthum gestattet.

Gießen, am 9. Februar 1884. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann._________

England.

London. 9 Februar. Lord Derby, Staatssecretär der Kolonien, soll heute eine Depefche'erhalten haben, welche den plötzlichen Tod Cetewayo s meldet.

Kußland.

Petersburg. 9. Februar. Wegen des Ablebens der Prinzessin Georg von Sachsen ist eine zehntägige Hoftrauer angesagt worden.

Astrachan, 9. Februar. Wie vom Kasprjchen Meere her gemeldet wird löste sich am 4 d. Mts., Abends, vom Ufer eine ungeheure Eisscholle ab, 'auf welcher sich zahlreiche Fischer befanden. Die Scholle trieb bei dem gerade herrschenden Sturme inä Meer hinaus und tst man über das Schick, a. der Fischer noch ohne Kunde.

etwa 270 Sitzungen denallgemeinen Theil" mit Ausnahme der Lehre von den juristischen Personen und des internationalen Privatrechts, sowie das ge- sammte Obligationsrecht erledigt. Danach läßt sich annähernd berechnen, wie lange die Berathung der drei übrigen Haupttheilc des Entwurfs dauern wird. Hierauf wird der ganze Entwurf veröffentlicht werden, um die Stimmen der Kritik zu sammeln. Dann wird die Commission zu einer zweiten Lesung des Entwurfs zusammentreten, worauf derselbe an die gesetzgebenden Faktoren (Bun­desrath und Reichstag) abgeliefert werden wird. Daß bis zur Einführung der neuen deutschen Civilgesetzbuchs noch eine Zeit von mindestens 10 bis In 3a jp ren verstreichen wird, dürfte nach dem Dacgelegten einleuchtend fern. Allem gut Ding will Weile haben, und je gründlicher die Vorarbeiten gemacht werden, desto bester und segensreicher wird das große Werk selbst werden

- Das Abgeordnetenhaus genehmigte hei der Fortsetzung, der Berathung über den Cnltusetat den Rest des "Ordinariums und das Extraordinarium bis Titel 35. In der Debatte erklärte der Cultusminister v. Goßler gegenüber den von den Abgg. Heeremann nnb Stablewsky erhobenen Klagen, daß bie Regierung in Bezug aus die Krankenpflegerinnen die müdeste Praxis ube Einer jeden Genossenschaft werde die Ausnahme einer bestimmten Mitgliederzahl aestattet. Dieselben hätten in dieser Hinsicht keinen Druck empfunden und auch keine Klage geführt. Die Fortsetzung der Berathung des Cultusetats findet Montags statL enthält über die wegen der Verstaatlichung der

Berlin - Hamburger. Bahn gepflogenen Verhandlungen folgende. Mittheilung: Nachdem mit Mecklenburg-Schwerin und Hamburg Vertrage m Betreff des Ueberganges dieser Bahn auf Preußen mit Vorbehalt der gesetzlichen Genehmi­gung abgeschlossen sind, ist die preußische Staatsregierung mit der Hamburger Bahnaesellschast in weitere Verhandlungen eingetreten. Zwischen den Regle- runas-Commiffarien und den Vertretern der Gesellschaft^ fanden ausführliche Besprechungen statt, auf Grund deren der Gesellschaft definitiv eine 16*/2proc. Rente nebst einer baaren Zuzahlung von 60 pro Actie gegen Uebernahme des Unternehmens vom 1. Januar 1884 angeboten wurden, tfür bie Annahme dieses Anerbietens ist eine Frist bis zum 1. April gesetzt. Der^Bertrags- Entwurs stimmt mit den bisherigen Verstaatlichungs-Verträgen im Wesentlichen

Dresden, g ge6ruar. Nach den feierlichen 'Exequien in der katholi- scheu Hofkirche, welchen der Hof, sowie die hier anwesenden Fürstlichkeiten und die Vertreter der fremden Höfe beiwohnten, empfingen der König und me Konigm Vormittags 11 Uhr die zu den Beisetzungs-Feierlichkeiten abgeordneten Special- Gesandten. Heute Nachmittag 2 Uhr findet bei dem König und der Komgm ein Dejeuner dinatoire statt, an welchem die fremden Fürstlichkeiten theilnebmen werden. Im Laufe des Nachmittags und Abends gedenken die fürstlichen Gaste Dresden wieder zu verlaffen.

Hellcrreich.

Peüb. 9 Februar. Das Unterhaus genehmigte die gerichtliche , Ver­folgung des Abg. Verhovay. - Der Vicepräsident des Oberhauies, Graf Jo­hann Cziraki, Führer der Opposition in der Mifchehen-Frage ist heute Morgen in Folge eines Herzschlages gestorben. Die heutige Sitzung des Oberhauses ist deshalb vertagt worben.

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