Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image

^kturt a v 1881. 'X'

'*16 Muri«: ii

483

Og. Volkner^ A worin eine große Nrmiethen ober unter Wp zu verkaufen moIIen sich an uns 1360 SU Meßen, e. tz. Sehlt sichU " ; m lanien-- dttkleiöcrtt

m.

_ E. Timm, fconnenftrafie 13,2 St. Anfuhr ) Stück Russen- i Fuhrleute ge-

holzhanblung.

rrcnartifeb und Damen- ich per

oder später

Ln-m nebft Mahnung. ^MertBchrm-, er'-Strahe 37, zweier rn ein DiensünLdchen

'?«

hrer Schatz

Ochm Opier im Selbst» Dnanit) und «tWrntn en ist das berühmte

taifs Selbst- mhrang.

t27Abbild. Preis3I ier, der an den W«k» di-'es Lasters M igen Belehrungen nti >nbe vom stthern a.ode. ;id°sAerlagSÄ!°M° ,iuLcibM,s«educh .lungmGteßem 23a

itntmffe W

1 6h»

»«$?»**

Är. 60. Dienstag den 11. März 188«

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Bureau r Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagA. 2 rPp Bringerlohn.

a Durch bie Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Hyeil.

Betreffend: Vormusterung des Pferdebestandes im Frühjahr 1884. Gießen, am 8. März 1884.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wie aus unserer Bekanntmachung von heute zu ersehen, wird in der Kürze eine Vormusterung des gesammten Pferdebestandes des Landes stattfinden-

Wir beauftragen Sie deßhalb uns baldigst ein namentliches Verzeichniß der Pferdebesitzer Ihrer Gemeinden und unter Ihrer Aufsicht stehenden Gemarkungen einzusenden, aus welchem Verzeichniß die Anzahl der Pferde der einzelnen Besitzer und die Gesammtzahl der Pferde zu ersehen ist.

Es sind darin alle Pferde aufzunehmen und bei denjenigen, welche nach § 4 des Reglements vom 6. April 1876 (Reg.-Bl. Nr. 25) nicht gestellt zu werden brauchen, ist die entsprechende Bemerkung beizufügen.

Ein zweites Exemplar des Verzeichmsies haben Sie für sich zu behalten, darin die Nachträge und Veränderungen, die sich etwa bis zur Seit der Musterung noch ergeben, zu bemerken und das Verzeichniß zu der Musterung mitzubringen.

______ Dr. Boekmann.

Bekanntmachung.

Es ist eine Vormusterung des gesammten Pferdebestandes des Landes unter Zuziehung von Militär-Commissarien angeordnet worden

Dieselbe wird im Kreise Gießen stattfinden:

Montag den 31. März 1884, Morgens 9 Uhr, zu Hungen vor dem Unterthor an der Straße nach Grünberg für die Gemeinden - Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Muschenheim mit Lof-Gill, Nonnenroth, Obbornhofen, Raberts­hausen nut Ringelshausen, Rodheim mit Hof Graß, Röthges, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe und Villingen.

DienStag den 1. April 1884, Morgens 9 Uhr, zu Lich am Röderthor an der Straße nach Gießen für die Gemeinden:

Mach, Annerod, Burkhardsfelden, Dorf-Gill, Eberstadt mit Arnsburg, Ettingshausen, Hattenrod, Lich mit Kolnhausen, Hof Albach und Mühlsachsen, Dlünster, Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen, Oppenrod und Steinbach.

Mittwoch den 2. April 1884, Morgens 9 Uhr, zu Groß-Linden an der Straße nach Gießen, unweit der Fabrik von Krause für die Gemeinden:

Ullendorf a. d. Lahn, Garbenteich, Groß-Linden, Grüningen, Hausen, Heuchelheim, Holzheim, Klein-Linden, Lang-Göns, Leihgestern, Ober- Hörgern und Watzenborn mit Steinberg.

Donnerstag den 3. A?ril 1884, Morgens 9 Uhr, zu Gießen auf dem Platz genannt Oswalds-Garten am Neustädter Thor für dre Gemeinden: '

Mendorf a. d. Lda., Alten-Buseck, Bersrod, Beuern, Daubringen, Großen-Buseck, Lollar, Mainzlar, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedelhausen, Treis a. d. Lda., Trohe, Wieseck und Winnerod.

An demselben Tag und Ort, Nachmittags 3 Uhr, die Pferde aus der Stadt Gießen mit Schiffenberg.

Freitag den 4. April 1884, Morgens 9 Uhr, zu Grünberg auf dem Marktplatz neben dem Schießhaus für die Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Keffelbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, Oden­hausen mit Appenborn, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und Wirberg, Stangenrod, Stockhausen Weickartshain und Weitershain.

Zeder Pferdebefitzer ist verpflichtet, seine sämwtlichen Pferde vorzuführen mit Ausnahme:

a) der Fohlen unter 3 Jahren,

b) der Hengste und

c) der Stuten, die entweder hochtragend sind oder noch nicht länger als 8 Tage abgefohlt haben. In beiden Fällen ist eine vom Orts- vorstande ausgefertigte Bescheinigung vorzuzeigen.

Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen:

1) Mitglieder der regierenden deutschen Familien:

2) die Gesandten fremder Mächte und das Gesandtschastspersonal;

3) Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebräuche, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes nothwendigen Pferde;

4) die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Posten contractmäßig gehalten werden muß. Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, brauchen nicht vorgeführt zu werden, wenn dieses Nebel von dem Ortsvorstand bescheinigt ist. Uebertretungen hinsichtlich der Stellung der Pferde zur Vormusterung werden nach dem Reichsgesetz vom 13. Juni 1873 mit einer Geldstrafe 'b i zu 150 Mark geahndet.

Die Großherzoglichen Bürgermeister haben die vorstehenden Anordnungen den Pferdebesitzern noch besonders bekannt zu machen und dafür zu sorgen, daß sänuntliche Pferde vorgeführt und auf den Musterungsplätzen gemeindeweise aufgestellt werden. Sie haben dem Musterungsgeschäft persönlich beizuwohnen, im Verhinderungsfälle ihre Stellvertreter, und alsdann das Duplicat der Pferdeliste, mit etwaigem Nachtrag zu derselben, mitzubringen, Gießen, am 8. März 1884. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

____________ Dr. Boekmann.

Betreffend: Den Zustand der Fortbildungsschulen. Gießen, am 8. März 1884.

Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commission Gießen

an die Schulvorstände des Kreises.

Sie wollen die Berichte in rubr. Betreff über die Zahl, Verhalten und Leistungen der Fortbildungsschüler, wie auch die Zahl der gehaltene» stunden bis spätestens am Schluffe dieses Monats einsenden. Dr. Boekmann.

Bekanntmachung.

Freitag den 14. März l. I., Nachmittags 2 Uhr, findet eine Generalversammlung des landwirthschastliche» Bezirks» Vereins Gießen und vor derselben um 1*/, Uhr eine Ausschußsitzung zu Grünberg im Saale des Gasthofsbesitzers Hoffmann statt.

Alle Mitglieder des Vereins und Freunde der Landwirthschaft werden hierzu freundlichst eingeladen.

I. Borträge:

TageS-Ordnung:

1) lieber den Gebrauch des Doppeljochs von Herrn Professor Dr. Pflug in Gießen;

2) Ueber die Errichtung eines Saatenmarktes in Grünberg von Herrn Bürgermeister Pracht daselbst; Herr Kaufmann Buch von Hungen wirv zu diesem Vortrage eine Samenreinigungsmaschine (s. g. Trieur) ausstellen und erklären.

3) Ueber Viehfütterung von dem zweiten Director des Vereins, Herrn Gutsbesitzer Schlencke auf dem Hardthofe.

II. Geschäftliche Miltheilungen;

III. Vorlage der Rechnung für 1883 und Feststellung des Voranschlags für 1884.

Gießen, d.en 28. Februar 1884. Der Director des landwirthschaftlichen Vezirkspereins Gießen.