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Vorbereitungen für die englische Expedition zum Entsätze Khartums zu beschleunigen.

Darmstadt, 6. September. Ihre Königl. Hoheit die Frau Prinzessin Karl sind heute Nachmittag von Schloß Fischbach wieder dahier eingetroffen.

Darmstadt, 8. Septbr. Se. Königl. Hoheit der Großherzog kamen heute Vormittag mit dem Zug 9 Uhr 40 Min. von Wolfsgarten hier an, statteten Ihrer Königl. Hoheit der Frau Prinzessin Karl einen längeren Besuch ab und kehrten mit dem Zug 11 Uhr 30 Min. nach Wolssgarten zurück.

Telegraphische Depeschen.

Wolffs trtegr. Sorrsfporrdem-Drrrears.

Weiden, 8. September. Se. K. K. Hoheit der Kronprinz traf heute früh 5Va Uhr hier ein, wurde auf dem reich mit Flaggen und tropischen Gewächsen ge­schmückten Bahnhofe von dem Kriegsmtnister v- Malllnger, sowie von dem preußischen Militäratachä v. Planwitz und dem Bezirksamtmavn und dem Bürgermeister em­pfangen und setzte nach ^stündigem Aufenthalt mittelst ExtrazugS seine Reise über Wernberg nach Delndorf fort.

Amberg, 8. September. Se. K. K. Hoheit der Kronprinz und Se. K. Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen sind heute Nachmittag IV2 Uhr hier eingetroffen und bei der Ankunft auf dem Bahnhofe durch eine Deputation der städtischen Behörden be­grüßt worden. Die Stadt hat zu Ebren der hohen Gäste festlichen Flaggenschmuck angelegt. Heute Abend wird Seiner K- K. Hoheit ein Fackelzug mit Serenade dar­gebracht werden. Nach der Serenade findet em Banket in der Turnhalle statt.

Wien, 8. September. Gestern Nachmittag fand bei der Kaiserin in der Hof­burg ein größeres Diner von 40 Gedecken statt, an welchem der König von Serbien mit seinem Gefolge und den ihm zugetheilten Ehrenkavalieren theilnahm. Morgen früh 6 Uhr begeben sich der Kaiser und der König von ©übten zu den ManLvern nach Dürnkrut.

Wilna, 8. September. Der Kaiser und die Kaiserin empfingen nach der gestrigen Truppenrevue im PalaiS die Militär- und Civilbehöcden, sowie die Vertreter der Geistlichkeit, welche alle darauf auch am Dejeuner theilnahmen. Es erfolgte so­dann noch die Besichtigung einiger Lehranstalten. Nachmittag« 41/4 Uhr setzten der Kaiser und die Kaiserin die Reise nach Warschau fort. Die massenhaft herbeigeströmte Bevölkerung, welche in ihrer Bewegung in keiner Weise beschränkt war, empfing den Kaiser, die Kaiserin und die Mitglieder der kaiserlichen Familie überall mit stürmrschen Ovationen.

Warschau, 8. September. Der Kaiser und die Kaiserin trafen heute Vor­mittag 10 Uhr mit dem Großfürften-Thronfolger und den Großfürsten Georg, Wladi­mir und Nikolai dem Aelteren hier ein und wohnten sofort nach der Ankunst dem Gottesdienst in der griechisch-katholischen Kirche bei. Um IV/a Uhr begann aus dem Mokotowsk feld daö Manöver, welches um 2 Uhr beendet war.

Hanoi, 8. September. General Millot ist heute früh abgereist, um nach Frank­reich zurückzukehren.

General Örtere de JSle ist gestern angekommen und hat das Commando über b*e französischen Truppen übernommen.

Rom, 8. September. Der König und der Prinz Amadeus trafen auf der Reise nach Neapel heute früh auf dem hiesigen Bahnhofe ein und setzten, von dem Ministerpräsidenten Depretis begleitet, unter lebhaften Kundgebungen von Seiten der Bevölkerung die Reise fort.

Der Gesundheitsrath war gestern zu einer Sitzung zusammcngetreten; wie versichert wird, hat derselbe die Aufhebung der Quarantäne an der Grenze Oesterreichs und der Schweiz beschlossen.

Pot-dam, 8. September, lieber die bereits gemeldete, gestern Abend bei Neuendorf erfolgte Entgleisung eines Eifenbahnzugs wird von authentischer Seite mitgetheilt: Der gestern Abend 7 Uhr 51 Min. von hier nach Neuen­dorf und Wannsee abgelaffene leere Personenzug gerieth bei Neuendorf in Folge falscher Weichenstellung auf einen tobten Strang. Die am Ende desselben be­findliche Central-Apparatbude Nr. 33 wurde vollständig zertrümmert, der Pack­wagen lies die Locomotive auf und wurde ebenfalls zertrümmert, der Maschinist wurde getödtet, der Zugführer ist schwer, der Heizer leicht verletzt. Eine Ver­kehrsstörung ist in Folge des Unglücksfalles nicht eingetreten.

Brüssel, 8. September. Die Zahl der bei den gestrigen Unruhen Ver­wundeten beläuft sich auf etwa hundert; einige derselben sind schwer verletzt. Das Gerücht, daß bei den Unruhen 3 Personen das Leben eingebüßt hätten, hat sich bis jetzt nicht bestätigt. Außer in Antwerpen kamen auch in mehreren anderen Städten bei der Rückkehr derjenigen, die an der klerikalen Kundgebung in Brüffel theilgenommen hatten, auf den Bahnhöfen Ruhestörungen vor.

Gutem Vernehmen nach wird morgen im Senate eine Interpellation wegen der gestern hier stattgehabten Ruhestörungen eingebracht werden. Meh­rere katholische Journale verlangen, daß die Polizei der großen Städte der Regierung anvertraut werde.

Antwerpen, 8. September. Der Bahnhof war bis heute früh von dichten Menschenmassen umlagert, bei der Ankunst eines jeden Zuges, welcher Theilnehmer an der klerikalen Kundgebung von Brüssel zurückbrachte, entstanden neue Unordnungen, die Gensd'armerie war wiederholt zum Einschreiten genöthigt, es sind noch mehrere Personen verwundet worden.

London, 8. September. Ein Telegramm derTimes" aus Fu-tscheu vom 6. ds. sagt, die chinesischen Behörden hätten eine Bekanntmachung erlassen, daß, nachdem der Krieg erklärt, Shanghai für neutral, Woosung, mit Ausnahme eines als neutral bezeichneten Kanals, für blokirt erklärt worden sei. Aus Paris liegt bis jetzt noch keine bestätigende Nachricht vor.

DemReuter'schen Bureau" wird aus Fu-tscheu von gestern gemeldet, daß die Häuser der Fremden, und zwar ohne Unterschied der Nationalität, von chinesischen Soldaten geplündert würden.

Die hiesige japanesische Gesandtschaft erklärt die Meldung, daß Japan die Souveränetät über die Loochoo-Jnseln in Anspruch genommen habe, für unbegründet.

Oesfenttiche Sitzung des Provinzial-Ausschusses der Provinz Ober- heffen vom 10. Juni 1884. (Fortsetzung )

Als letzter Gegenstand der Tagesordnung kam zur Verhandlung der Rekurs verschiedener Mitetgevthümer des Gerbergrab enS zu Butzbach aeaen einen Polizeibefehl. Das Sachverhältntß ist Folgendes:

Nachdem Großh- Kreisamt Friedberg seit mehreren Jahren vergeblich bemüht gewesen war, den durch den ordnungswidrigen Betrieb dec Gerbereianlagen in dem logen. Gerbergraben zu Butzbach veranlaßten Beschwerden im Wege der Güte abzu­helfen, erließ es, gestützt auf mehrere eingehende Gutachten des Großh. Kreisbauamtrs und des Großh. Kreisgesundheitsamtes Friedberg, sowie des Großh. FabriktnspectorS in Gemäßheit des Art- 80 der KreiSordnung einen Polizeibefehl an die Eigenthümer de« Gerbergrabens, nach welchem diese zur Herstellung eines ordnungsmäßigen, dem öffentlichen Interesse nicht mehr, wie seither, widerstreitenden Zustandes tm Gerber­graben spätestens brS zum 1. April 1884, bet Meldung einer Geldstrafe von 60 JL für leben Einzelnen, nachstehende Einrichtungen zu treffen hätten:

_ , 1 Der Boden der Werkstätte und derjenige um die Gruben ist, insoweit sich überhaupt der Gerbebetrieb erstreckt, in der Weise mit entsprechendem Gefälle zu ebnen und wit Steinplatten zu belegen oder zu pflastern, daß bei einer Bespülung mit Wasser §der nach Regengüssen keine Pfützen entstehen.

2. Der zur Ableitung des Wassers dienende, z.Z. an manchen Stellen vollständig verfallene Graden ist mit gleichem Gefälle von der Werkstätte bis zur Einmündung in den Schloßgarten, resp. bis zuc Grenze des Grundstückes, auf welchem sich die Gerbe­anlage befindet, ordnungsmäßig nach einem zur Genehmigung vorzulegenden Plane gepflastert, mit Holzverkleidung oder in Mauerwerk so herzustellen, daß das Wasser in demselben vollständig abfließen kann, ohne an irgend einer Stelle desselben bet dem Aufhören des Zuflusses Pfützen zu hinterlassen.

3. Zur Verhütung, daß Abfallstoffe in diesen Graben gelangen und in demselben in Fäulnitz bei mangelndem Wasserdurchfluß übergehen, sind entsprechend große, nach zur Genehmigung oorzulegenden Plänen auSgesührte Klärbehälter so anzulegen, daß das Abfallwasser, bevor es in den Graben gelangt, diese Behälter durchfließen muß und in denselben die Sinkstoffe ablagern kann.

4. Sämmtliche Anlagen sind in gutem zweckentsprechenden Zustande so zu erhalten, daß ein Auftreten übler Ausdünstungen durch Fäulnitz oder Gährung von Abfallstoffen rc. möglichst verhütet wird und ist zu diesem Zweck die Einrichtung zu treffen, daß zur Bespülung des Bodens, Durchspülung des Grabens und Erneuerung des Wassers in den Weichgruben täg'.ich mindestens 20 Cubikmeter frisches Wasser zur Verfügung stehen und den Weichgruben rc. zufließen.

Gegen diesen Polizeibefihl verfolgten die Eigenthümer des Gerbergrabens den RecurS an den Promnzial-Ausschuß.

Nach mündlicher Verhandlung, in w'lcher ein Vertreter der Recurrenten nicht erschienen war, erkannte der Prooinzial-Ausschuß:

daß der von B. Küchel II, Adam Sparwasser, Adam Wilhelm Küchel und Jacob Küchel IV. zu Butzbach gegen den Polizeibefehl des Großh. KreiSamtrs Friedberg vom 17. December 1883 verfolgte RecurS nur insoweit, als in pos. 4 dieses Befehls resp. des oorausgegangenen Schreibens des Großh. KreiSbauamteS Friedberg vom 10. ej. den Miteigenihümern des Gerbergrabens auch die Beschaffung von täglich mindestens 20 cbm frisches Wasser oufgegeben wurde, für begründet zu erklären, daher nur diese Auflage wieder aufzuheben, dagegen im Uebrigen der RecurS zu ver­werfen und daher der angefochtene Polizeibefehl aufrecht zu halten fei, unter Verurtheilung der Recurrenten in die baaren Auslagen de« Per- fahrens und zur Zahlung eines Averfionalbctrages von 60 JL in die Provinzialkasse.

lieber den in mehrfacher Beziehung interessanten Sachverhalt geben die nach­stehenden Entscheidungsgründe ausreichende Auskunft:

I. Die Formalien des Recurses bieten keinen Anstand. Die Compet-nz des Provinzial-Ausschusses ergibt sich aus Art. 98, pos. 1 der Kreis- und Prooinzial- ordnung und die gesetzliche Frist (Act. 80, Absatz 5) erscheint, da sich die Beschwerde nur gegen die in Dem Eingänge des Polizeibesehles resp. in dem vorausgegangenen Schreiben des Kreisbauamtes vom 10. Decembrr 1883 sub 1-4 erwähnten Auflagen richtet, als gewahrt. Dagegen ist materiell die Beschwerde nur zum Theile begründet.

II. Nach Art. 80, Absatz 1 dec Kreis- und Provinzialordnung, aus welchen sich der fragliche Polizeibefehl stützt, ist der KceiSrath befugt, gefahrbringende oder ordnungswidrige Zustände. ... zu beseitigen, soweit dies im öffentlichen Interesse geboten ist. Nun kann eS aber keinem Zweifel unterliegen

1) daß der seitherige Zustand des Gerbergrabens ein äußerst miß ständigem war. Ganz abgesehen von den längs desselben befindlichen Weichgruben, welche aller­dings naturgemäß stets bis zu einem gewissen Grade mit üblem Gerüche verbunden sein müssen, stagniren wegen der Unebenheit und Unfertigkeit der Betriebsstätte und oeren Umgebung, sowie wegen des theilweisen Verfalles des Grabens selbst und der Zerstörung seines GefälleS fortwährend die GebrauchSwasser, es verfaulen die nicht abgehen könnenden animalischen Abfallstoffe und der Graben ist mit denselben in einer dicken Unrathschicht angefüllt. Cs bedarf daher kaum einer Bestätigung durch Sach» verständige, daß die Ausdünstungen dieser Verwesungsgegenstände, welche fortwährend die Luft verpesten, nicht blos in hohem Grade belästigend, sondern auch geradezu nut Gefahr für die Gesundheit verbunden sein müssen. Es wird dies jedoch auch aus­drücklich an mehreren Stellen der Kreisamtsacten durch daS Großh. Kre,Sgesundheitsamt Friedberg ausgesprochen. So wird von diesen

a. in dem Besundprotocolle vom 14 October 1882 (10) act. der Zustand ein ordnungs- und gesundh eitswidrig er genannt und ebenso

b. in den weiteren Kreisamtsakten sub rubroGesuch der Gebrüder Küchel um Anlegung einer Gerbereianlage" (3) bemerkt:Die in ästhetischer, technischer und gesundheitspolizeilicher (Hinsicht) höchst anstößige Beschaffenheit dieser Anlagen rc."

2) Aber auch daS öffentliche Interesse an Beseitigung dieses Zustandes ergibt sich daraus, daß von dm geschilderten Nachtheilen ein größerer Kreis von Menschen betroffen wird. Denn ganz abgesehen von den Bewohnern und Besuchern des in den Verhindlungen vornehmlich erwähnten nicht fernen AmtsgerichtSgebäudes. so läuft längs deS ganzen GrabcnS eine Straße (00.1 der Hauptstraße nach dem AmtS- gerichtsgebäude führend), deren südliche Häuserreihe namentlich (mit der Hinterfront) sich in unmittelbarer Nähe deS Grabens befindet, wie dies auS der dem Gutachten (10) Der Kreisamtsacten eingefügten Zeichnung und dem in (17) aet. befindlichen Sttuations- plane hervorgeht.

Allerdings scheint von den Bewohnern dieser Straße noch niemals eine Beschwerde über den Zustand deS Grabens laut geworden zu sein. Allein erstlich dürfte sich dietz- auS der mit dem Wachsen der Mißständigkeit gleichen Schritt haltenden Gewöhnung und Gleichgültigkeit erklären; jedenfalls aber kann auf dies Schweigen, sobald der Zustand einmal als ein mißständiger erkannt worden, kein Gewicht gelegt werden, da die Verwaltungsbehörde such ohne solche Klagen von Privaten für die Beseitigung zu sorgen verpflichtet ist. Uebrigens wurden diese Klagen desto lauter und eindring­licher in den letzten Jahren von Dem Großh. Oberamtsnchter Weyer erhoben.

IH. Erscheint hiernach die polizeiliche Erzwingung einer Abhülse an sich al« vollkommen gerechtfertigt, so müssen auch die einzelnen in dem fraglichen kreiSamtlichen Befehle resp. in dem vorauSgegangenen Schreiben deS KreiSbauamteS sub 14 an» geordneten Maßnahmen im Allgemeinen für angemessen erachtet werden und nur der pos. 4 glaubte der Provinzial-Ausschuß, soweit sie zur Bespülung des BodenS, Durch­spülung De8 GrabenS und Erneuerung des Wassers in den Weichgruben die Be­schaffung von täglich mindesten« 20 cbm frisches Wasser verlangt, nicht zustimmen zu können.

ES laßt sich zwar nicht der Fennen, daß gerade diese Maßnahme voraussichtlich von besonders günstigem Effecte fein würde. Allein nach den vorliegenden Gutachten der Techniker, namentlich des ProvinzialingenieurS (7) der RecurSacten erscheint es als geradezu unmögl'ch, die durch dieselbe erwachsenden Kosten nur einigermaßen zu schätzen; nur soviel läßt sich sagen, daß die TerrainverhSltuisse keineswegs günstig sind und im Falle von mißlingenden Bohrversuchen die Kosten sich leicht auf viele Tausende erhöhen können. Andererseits werden nach dem nämlichen Gutachten auch ohne die erhöhte Wasserzufuhr die übrigen Maßnahmen schon wohlthuend wirken, und überdies dürste die Hoffnung nicht ausgeschlossen sein, daß, wenn der Gerbergraben ebenso wie in der BetriebSstätte auch weiter aufwärts bis zu der ihn speisenden Quelle hin eine Regulirung erfährt, er dann für sich allein schon etwa« ergiebiger werden wird

ES erschien daher dem ProvinziolauSschuß angezeigt, vorerst wenigstens, von der Auflage einer weiteren Wasserzufuhr abzusehen, um möglichst zu vermeiden, daß die durch dieselbe erwachsenden Kosten mit der erreichbaren Steigerung deS Effectes der übrigen Maßnahmen in ein Mißverhältniß geraden. Dabei muß jedoch Vorbehalten bleiben, nötigenfalls auf dieselbe zurückzukommen, und eS dürste daher im eigenen Interesse der Recurrenten liegen, Alles, was ohne unverhältnißmäßige Kosten möglich, freiwillig zur Beschaffung einer größeren Waffe, quunt.lät vorzukehren.

IV. Die in der RecurSschrift weiter oorgebrachien Einwendungen können Be­rücksichtigung nicht finden. Die Befürchtung einer völligen Zerstörung des Gerberet- gewerbes erledigt sich, da sie lediglich auf die Auflage einer erhöhten Wasserzufuhr gestützt ist, durch daS soeben Erörterte von selbst, würde übrigens, sofern ein unab­weisbares Gebot deS öffentlichen Interesses vvrläge, diesem weichen müssen.

Ebensowenig ist für die getroffenen Anordnungen der beabsichtigte Verkauf deS Gerbergrabens präjubtcteQ; denn mag dieser Verkauf geschehen an wen er will, ober mag er unterbleiben, entscheidend ist nur, ob an der seitherigen Stelle der Gewerbe­betrieb fortgesetzt wird ober nicht. Wirb er fortgesetzt, so sinb bfe Anorbnungen für leben Nachfolger rnaßgebenb; wirb er nicht fortgesetzt, so erleidet durch die Anord­nungen Niemand eine Beeinträchtigung, da dieselben nur für den Fall der Fortsetzung getroffen sind. Jedenfalls konnte die Entscheidung dieser schon so lange verzögerten Angelegenheit nicht abermals aufgeschoben werden.

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