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Mr. 288 Dienstag den 9. December 188M

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Vnreaur Schul stra-ße 7.

PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Bekanntmachung.

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flüchtig erklärt und zu einer Gestraft oon 200 Mark verurtheüt n-orden. Großherzogliches Gericht der Großh. Hess. (25.) Division.

Darmstadt, am 6. Decetnber 1884. "

180,487.51

320,168.86

315,786.24

- 3836,9

58,653.77

anschlagt.

Diese Ausgaben werden gedeckt durch

gegen das laufende Budget mehr weniger

39,887,86

22,602.-

Deutschland.

Darmstadt, 7. December. Mit Einwilligung Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs ist der zweiten Kammer der Stände der nachstehende Gesetz­entwurf des Großh. Ministeriums des Innern und der Justtz vorgelegt worden: Gesetzentwurf,

die Abänderung der Artikel 45 bis 50 der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 betreffend.

Wir habm mit Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnet und ver­ordnen hiermit, wie folgt: r

Einziger Artikel.

Dem Art. 50 der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881 wird

Darmstadt, 6. December. Se. Königl. Hoheit der Großherzog em- pstnaen heute den Major v. Marklvwski vom 2. Großh. Infanterie-Regiment lGroßherzoq) Nr. 116, den Baurath Raupp von Offenbach, den Kreisbaumeifter Neuling von Offenbach; zum Vortrag den Staatsminister Fmger, den Hof- theater-Director Wünzer.

Darmstadt, 3. December. l'ÄuS dem Staatsbudgets Die Ausgaben für die Gymna't-n und Realschulen des Landes, mit Ausnahme derjenigen zu Mainz? für die eine gesonderte Verrechnung besteht, sind, dauptsächlich wegen dtt stets zunehmenden Schülerzahl, im Staatsbudget pro 1885-88 um 58,653 X.77 £ hvher alS im gegenwärtigen Etat, nämlich auf jährlich 816,442 61 ver-

nachstch-noeroArtikel^be^ges Brandmauer eine» Gebäudes mit Scheuer, raum kann die Anbringung von Oeffnungen, welche aus Gründen der Land- wirlhschasl nöthig sind, zugelasien werden. Solche dürfen im Lichten höchstens 1'//Quadratmeter Fläch- enthalten und muffen durch eine starke, fest versteifte, in allen Theilen eiserne Thüre, welche ein mindestens 6 Zentimeter breite Stein- fälze bedeckt, dicht verschließbar gemacht werden.

Sie sind, so lange nicht in dem Scheuerraume gearbeitet wird, und nicht andere in der betr. baupolizeilichen Verfügung bezeichnete Grunde deren Offen- Haltung nöthig machen, bei Vermeidung der in dem § 368, 8 des Strafgesetz buchs vorgesehenen Strafe, verschloffen zu halten.

talzmsen __________

Sa. 816,442.61

, ES steht sonach die Einnahme an Schulgeld dem Staatszuschuß nahezu - I gleich. Die Beiträge auS städtischen Kosten berechnen sich im Ganzen auf jährlich | löl.669/ 31 q ber Staatseisenbahnen ist im Budget für

1885-88 auf jährlich 742 128^., also um 100,017 höher als iu dem gegenwärtigen

Urkundlich rc.

Darmstadt, den

Motive

ru dem Gesetzentwurf, betr. Abänderung der Art. 45 bis 50 der allgemeinen Bauordnung vom 30. April 1881.

Nach Art. 45 der allgemeinen Bauordnung von 30. April 1881 müssen die Außenmauern eines Gebäudes, welche einer anderen Ho<raithe ober der Grenze des unüberbauten Nachbargrundstücks zugekehrt sind.wenn sie nicht wenigstens 3 Meter von den anderen Gebäuden oder von der Eigenthumsgrenze absteben, durchaus als Brandmauern hergestellt werden.

Anbringung von Oeffnungen in Brandmauern ist im Allgemeinen unzu­lässig. Nur Fenster und Oberlichter dürfen nach Art. 49 und 50 an Brand­mauern insolange vorhanden sein, als auf dem benachbarten Grundstück in eine Abstande von weniger als 3 Meter kein Gebäude errichtet ist.

Dies- Vorschriften machen cs in vielen Fällen unmöglich, an der äußeren Brandmauer eines Gebäudes mit Sch-uerraum eme Oeffnung °Mubr ngen Nur in einzelnen Fällen und aus ganz besonderen Gründen kann das Muuste sterium des Innern und der Justiz dispensationswelse auf Grund des Art. <2 ®rlaU©t Bssitz"einer"Oeffnung an der Brandmauer °ines Gebäudes imt Sckemrraurn ist aber für den Landmann in der Regel unentbehrlich. Er braucht sie, damit er Luftdurchzug in dem Scheuerraum ^rMen und den durch die Dreschmaschinen, Fegmuhlen rc. entstehenden Staub entfernen kann. Ohne eine solche Oeffnung wäre er oft nicht in der Lage, erst eingefahrene Frucht trocknen M roia daher gestatten, daß bie^uffrm^

genehmigung zuständige Behörde die Anbringung Oeffnungen an der auße Brandmauer eines Gebäudes mit Scheuerraum zulaffen kann, wenn solche dem Landmann für seine wirthschaftlichen Zwecke nöthig sind.

Zum Schutze einer mit Oeffnungen versehenen Brandmauer gegen Feuer gefahr muß die Anbringung fester eiserner Thüren an ben Oeffnungen geforb, werben Der Verschluß dieser Thüren hindert die Verbreitung eines etwa au gebrochenen Feuers, und soll deshalb stattfinden, wennmcht >n den' Scheuem gearbeitet wird, und nicht andere, in der betr. baupolizeilichen Verfügung ve

SIIer9"Ä3eSm6er d-n Oberförster der Obersorsterei Beerfelden, Eduard

'in gleiche-

der Oberförsterei Beerfelden und den Forstaccefsisten Heinrich -euer a äS /um Ärfier der Oberförsterei König zu ernennen.

Bnogrt veranschlagt.

An dem Mehrertrag find betheiligt

die Main-Neckar-Bahn mit .....

die Oberhessischen Bahnen mit - - - - ; "

und die auf Staatskosten zu erbauenden Nebenbahnen mit einem

muthmaßlichen Betriebsüberschntz von . - - fv,o44 ,

Summa 100,017 X

Nach dem Gesetz vom 14. Juli 1884, die Herstellung mehrerer Nebenbahnen be-> treffend sollen die Nebenbahnen Hungen-Laubach, Nidda-Schotten, Stockheim-Gedern und Eberstädter Viadukt-Pfungstadt auf Staatskosten erbaut und betrieben werden. Die Vorarbeiten hierfür sind im Gange und es kann in Aussicht genommen werden, daß zwei B-triebsjahie dieser Bahnen, 188687 und 188788, in die Finanzperiode 1885-®Wgaenfoaen ble Nebenbahnen R-Inh-Im-R-Ichelshelm, Osthofen. W-fth°k-n und Sprendlingen-Wöllstein nur bann auf Staatskosten erbaut und betrieben werden, wenn sich innerhalb Jahresfrist Eisenbahn-Unternehmer nicht finden, welche dm Bau und Betrieb dieser Bahnen unternehmen. ES haben bereits mehrere Unternehmer die fraalichen Linien untersucht und unter Vorlage von Projekten um Cancessionirung. so wie um Zusicherung der mit ständischer Genehmigung festgesetzten Staatszuschüsse er- suckt Die betreffenden Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen, eS steht aber zu erwarten daß die bemerkten drei Nebenbahnen von Eisenbahn-Unternehmern erbaut undbeirreben werden,^wonach die im Gesetz vom 14. Juli 1884 bestimmten Staats­zuschüsse von 290,000 X. 80,000 X und 80,000zusammen 450,000 X zur Aus­zahlung gelangen werden, ohne daß hierfür eine Verzinsung erfolgt. .

Für die von dem Staate zu bauenden und ru betreibenden ^bmbahnen komm n nack Abma der Kosten für Geländeerwerb und nach Abzug der nach dem Gesetz vom 14. Jul?1884 von den Gemeinden und Interessenten zu UsiA^n Geldbeiträge, folgende Staatskosten als Baukap tasten der betreffenden Linien kN Betracht.

1) Hungm-Laubach WU **

2) Nidda-Schoiten 500,000 ,

3) Stockheim-Gedern " 4) Eberstadt-Pfungstadt . -

Zusammen 2 051,500 X

Es ist vorerst schwer zu beurteilen, welche Reinerträge diese Nebenbahnen

ObetWfen einen DurchschnMSerlrag von I pSt. b« Boukov'lall.n unb sür bl-N-b-nb°hn-n von Eber- ttäater Vlabukl-Plunstabt 3 vCt. In Aussicht können. oubmlo8.elfens

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, günstigeres Ergebniß als derjm'ge der gegenwärtigen Ftnanzperiode.

. 6- Decrmber. sZweite Kammer ber Landstände-l Unter I Anderem ist bet der zweiten Kammer auch ein Antrag der Abgeordseten S ch r o d er | tnh m» änin a er einaelaufen, welcher den Bau einer Nebenbahn N0N Undenheim nach oder Guntersblum zum Gcgenstar.de hat." ~ . ffirnfeberioal

Es ist dies ein schon bei vorigem Landtag gelegentl.ch der Vorlage ^oderzogl.

HSSIÄ-Ä

*. Staatszuschuß .

b. Schulgeld .

c. Beiträge aus städtischen und anderen Kaffen, Stiftungen, Kapi-

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