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®rei> vierteljährlich 2 Marl 20 Pf. mit «ringerlot- Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mart 60 Ps.
ß^icheint mit Ausnahme des Stenta#*.
dWGOWNr Schulyrahe 7.
Setreff enb:
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wird.
4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
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9. Mülle*
Mita m- 5097 rmann^ ntt, ss- 22-
8 überall- M Reiner. 524» ■
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Condition bei re- i der Branche rom Kaufmann, verh-, in rwachung der Aus- ssig, wünscht andersten. la. Ref. event. Dff- unter Nr. 5772 nbeten. 5772
2. datzb'zwtschen der Ladung und der Sitzung nicht zwei freie Tage gelegen
3. doh^zür Zeit der fraglichen Sitzung die Amtddauer des bisherigen Bürgermeisters bereits abgelaufen gewesen sei,
beantragt wurde. Großb- KreiSawt wolle die fragliche Wahl cassiren> und das für di Bestellung eines neuen RcchnerS bestehende gesetzliche Verfahren> anordnen. l 6
verfolgten die Beschwerdeführer den Recurs an den KreiSausschutz für den Fall, datz daS KreiSawt dem gestellten Anträge nicht entsprechen sollte.
Nachdem daS Großh. KreiSawt eine Anzahl Zeugen v^nommen hatte erließ eS am 2. Februar l. I. nachstehende Verfügung an den Anwalt der Beschwerdemy , Rechtsanw^^^ ü£)m December v. I. eröffnen wir Ihnen Folgendes
Nach unseren Acten ergibt sich, daß Bürgermeister Lang nich. aus eigenem Anttiebe die Ernennung eines Rechners veranlaßte, sondern daß er hierzu ourcy unsere Verfügung vom 9. November v. I. angewikscu worden ist.
T Lang bestreitet nicht, daß er entgegen der Vorschrift des Art. 40 der Landgemeindeordnung den Gemeinderath zu den beiden hier in Betracht kommenden GemeinderothS- sitzungm vom 10. und 13. November v. I. ohne schriftliche Angabe der Tagesordnung einaeladen hat. Schriftliche Mitthellung der Tagesordnung ist überhaupt während der aanzen Dienstführung des Bürgermeisters Lang nicht üblich gewesen, ohne daß ie eine Beschwerde darüber erhoben worben wäre.
Weiter gibt Gemeinderath Johanne« Bierau L an. daß zwischen der ihm zu- ßHnlflbuna lur Sitzung vom 13. November und dieser keine vollen zwei ^aa?aeleaen Hütten. Wr können jedoch hierin keinen Anstand finden, da der Bürge^ m-'st» d-n V°rli-S«nd-N Gegenstand w-g-n der Erkrankung d-s Rechners für dringlich hallen bmtte. . „ _b(n m(r e3 ba6 Bürg-rm-Ist-r Lang, der am 13. Novem-
, . Jr?en.'? m6Ar„.tm,iüer verpflichtet wurde, am 13. November 1883 noch als solcher
6” E °ls Bar°-rm-ist°r »«PI»«®”, AmtSdauer In analoger Anwendung des Äs'ta ÄrtW bis ,E 13° November 1883 -tnschließlich rechnen und da
Drittes Blatt Sonntag den 7. September
CC.V
JU M», bet! "«es unb be=.tpi' nMtW
3153.
Gch 40.
Oeffentliche Sitzung des Provinzial-AuSschuffes der Provinz Lber- h‘ffWMc;Ä b-tr. die S°sch°-rd° des
I7m'-.?d°.'r'-^"n-7? ist^."n-°'.'.7gch.°n°d-" ÄB Ä" m^tUr Buchung '"''""Nachd-m°b.7d»"mOeI°b»°'J^^u W-s-ck stat.g-sund-n-nWahl des Bürger-
-MMMLWßXMZ sfesSgSSB® e°n° tÄ« «d»L Ä=be des Earl Dorseld und Genossen -in, 'N « »MM«Hmf ber ,
orbnung der Sitzung des Gerne,nderaths vom 13. November gestanden
sehen hat- Q9 qea bo- Landaemeindeordnung die Oberaufsicht bezüg-
E£s :ä. Ärä»! ä“ ~
finden dieselben einen Anstand nur darm. B übrigen in Ihrem Vortrage
kreisamtlich geprüft worden sind, n cht aber- auch' u ^schwert erachteten,
angegebenen Punkten, bezüglich der neun Bewerber zunächst geprüft
Die Beschlußfassung über die Frag , GemeinderathS, so daß hierin die
werden sollten, liegt nnerhalb der Compet n m ^uch aut eine Prüfung W'LmmLL'»«!,!!! »»>
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nicht etwa au« dem Grunde für unzma,'g etrD«en habe, da ja durch den voran« gewesen sei und d-vsG-m-ind-raih un°°fb-e-'t-^g°n°st.n^ .z'fich hudeln werde, gegangenen Beschluß vom 11. Novembe würden uns jedenfalls Veranlassung
Die vorgekommenen Verstoße gegen daS G i 6 gRürnermetfter Lang nicht mittlerem disciplinären Einschreiten geseben ha ev,Verfahren« und nochmaligen weile verstorben wäre. Zu einer^ffi .6 °^n wir uns jedoch nicht veranlaßt
Verweisung der Sache,0" den Gemeinderaw ro für bic Gültigkeit d-r 23ec
sehen, weil in dem vorliegendem 8°/!- alle Vorauf Ordnung und
7utz»d?m"d-?mmR-chn°r durch s-.n- mit unserer Genehmigung ersolgt.n Ernennung bereits Rechte erworben hat. , bem KreiSauSschuß vorgelegt."
Ihre eventuelle fetneT dffentltcben ®ilung nom 15. MSrz l. I.
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daß, di- Sach- -lbst anl°°g-no, °-n »u wefrotU(6cn Punkten bei.
zrLüngstnes Rechners auf Anordnung
b Ä ^d-7b'.r<^7^^^.wneNims «ürgermeisters noch in rechtmäßiger W-fl- "udg-ü-blh°t; November 1883 di- Wahl
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einnehm-rs mttab^uter ’füt ihr Enthalten von d-r Ab-
daß di- von d-r Minorität d-Sgeprüft und nicht einer stlmmung ang-g-b-n-n gründe, daß di-sämmtlich befänden, di- das G-ld
; b»°r^g«°-bob-n werden ln M, Wagschal- sollen tonnen, da nicht
c. ein Unb-scholt-nheitsz-ugnitz, welches sur Zoglmge von höheren Schulen I Gnmnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Burger, schulens durch den Director der Lehranstalt, sur alle übrigen >ungen Leute durch die Polizei. Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;
d. das Schulzeugnitz.
Sodann wird noch besonders bemerkt:
qu pos. b: daß in dem Einwilligungs - Attest, die Erklärung des ä Vater« oder Vormundes, in der Lage zu sein , den srnnulligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, Nicht fehlen darf.
Zu pos. d: daß die Schnlzeugniffe, mit Ausnahme d» ReNezeugmlse ü für die Universitär und die derselben gleichgestellten VochMl^n und Reifezeugnisie für die Prima der Gymnasien und> Realschtllenl. Ord sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ordnung (L Therl d« Wch"O?dnun7v°m 28. Septbr. 1875 - Reg.-Bl. Nr. 35 von 18,5) ausgestellt sein muffen.
Meßmer Anzeiger
Aints- und Anzeigedlutt für den Kreis Gießen.
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von 2 Ammern u. Zubehör in einem ■ßbarer Korridor er- ü> bei der Erped. d. __________ 5780 es
Sberftraße 8.
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Bekanntmachung.
«esuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
1 Das Gesuch ist bei der unterzeichneten PrüsungS-Commissiou nur dann m,zubringen, wenn der stch Meldende im gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Ausenthaltsort hat
2 Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor dollen- d-tem 17 Lebensjahr und muß spätestens bis znm 1. Februar des falires nachgesucht werden, in welchem der stch Meldende das 20. Lebens- jahr vollendet. Der Nachweis der Bercchtigimg zum e'**l^,r,6t" DUnst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1 Apnl des selben Jahres zu erbringen.
3 Das Gesuch muß von dem Betresfenden selbst geschrieben sem und ist kit.n rin SRoaen in Acteusormat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets 'bie nähere Adresse angegeben
i: S'ESi»««»“ gürt «LL klarunq über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwimgen während erner einjährigen »ctiven Dienstzeit zu bekleiden, auszurusten
uebriaen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Ersatz-Ord. verwiesen.
y 9 Großherzogliche Prüfung.s-Commission für einjährig Freiwillige.
Der Vorsitzende:


