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dtr. 182. Donnerstag den 7. August 1884

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

»ttreau t Schulstraß- 7. Erlch-Mt täglich mit Au-n-hm- des Montags. Pr-iS °l-rteliShrlich 2 Warf 20 Pf. mit Bringerlohn.

. ö Durch die Poft bezogen viertel lährlich 2 Mark 50 Pf.

Gießen, am 4. August 1884.

Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes vom 10. September 1878 über den Schutz der in fremde Pflege gegebenen Kinder unter 6 Jahren

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises (mit Ausnahme von Gießens.

Auf Ersuchen Großherzoglichen Kreisgesundheitsamts Gießen weisen wir Sie an, längstens bis Ende dieses Monats an diese Behörde Anzeige über die in Ihren Gemeinden in fremde Pflege gegebenen Kinder unter 6 Jahren zu machen, unter Angabe der Namen der Kinder und der Pflegeeltern.

Sind keine derartigen Kinder vorhanden, so ist dies dorthin anzuzeigen.

_______________Dr. Boekmann.________________________________

Bekanntmachung.

Der auf den 25. August l. I. in Groß-Gerau anberaumt gewesene Markt zum Ankauf von Remontepferden wird nicht abgehaltsn.

Gießen, den 5. August 1884. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

Politische Ueberficht.

Gießen, 6. August.

Die Ausweisungen russischer Staatsangehöriger aus Berlin dauern fort und beschäftigt diese Angelegenheit die Presse in hohem Grade. Nach einer von der russischen Botschaft in Berlin angestellten Schätzung war die russtsche Colonie in der Reichshauptstadt vor den Ausweisungen circa 15,000 Köpfe stark, welche Zahl durch letztere Maßregel nun eine erhebliche Reducirung erfahren hat, da nicht weniger als 1800 Personen beiderlei Ge­schlechts, aller Consessionen, der verschiedensten Berufsarten und Lebens­stellungen ausgewiesen worden sein sollen. Es bleibt noch unklar, welche Gründe eigentlich für diese jedenfalls recht auffällige Maßregel bestimmend waren, und ebenso zeigen sich auch im Verhalten des Polizei-Präsidiums den verschiedenen betroffenen Persönlichkeiten gegenüber große Abweichungen. Es scheint, daß viele der in Berlin lebenden russischen Staatsangehörigen sich zu Gaunerbanden vereinigt hatten, und daß ferner viele Ruffen ohne jedwede Mittel in Berlin eingewandert sind, wodurch sie den Behörden, und wohl auch der Oeffentlichkeit lästig fielen. Ob die Ausweisungen auch mit den nihilistischen Attentats-Ver­suchen in Warschau Zusammenhängen, ist bis jetzt noch nicht erwiesen; daß aber alle die Ausgewiesenen Nihilisten sein sollen, ist doch wenig wahrscheinlich. Die gesetzliche Berechtigung der Berliner Polizeibehörde zu dieser Maßregel läßt sich kaum bestreiten, aber ihre so plötzlich und anscheinend so rigorose Anwen­dung schließt gegen viele der hiervon betroffenen Personen eine unbestreitbare Härte in sich ein und ist wohl kaum durch die Verhältnisse gerechtfertigt. Jedenfalls ist es wünschenswerth, daß zuständigen Orts baldigst die Gründe für ein derartiges auffallendes Verfahren bekannt gegeben werden und wäre es weiter besonders interessant, zu erfahren, ob bei den Ausweisungen der Russen aus Berlin etwa auch diesbezügliche Wünsche der russischen Regierung eine Rolle spielen.

Herr v. Schlözer, der preußische Gesandte beim Vatikan, hat in voriger Woche Rom zu einem längeren Urlaube verlassen, den er in Deutschland zuzu­bringen gedenkt. Dieser Umstand lenkt die Aufmerksamkeit wieder auf die Unter­handlungen Preußens mit der römischen Kurie, von denen es in letzter Zeit recht still gewesen ist. Herr v. Schlözer hat sich hierüber vor seiner Abreise von Rom einem Berichterstatter desHamb. Corresp." gegenüber in einer Weise ausge­sprochen, welche die Aussichten auf einen baldigen Friedensschluß zwischen Preußen und Rom als nicht besonders günstig erscheinen läßt. Allem Anschein nach find die Verhandlungen von einem befriedigenden Resultate jetzt sogar weiter entfernt als je und steht auch nach den gemachten Erfahrungen eine nachhaltige Wendung in der Behandlung der Kirchenpolitik in Rom oder Berlin schwerlich zu erwarten. Vermuthlich bildet jetzt die Posener Bischofsfrage den tobten Punkt, an welchem vorläufig die Verhandlungen gescheitert sind; man will sich in Rom zu der Wiederbesetzung des erzbischöflichen Stuhles von Posen-Gnestn nur dann entschließen, wenn die preußische Regierung die Freiheit der Erziehung des Klerus und der kirchlichen Jurisdiction zugesteht, daß aber Preußen diese Forderungen, welche der ganzen kirchenpolitischen Gesetzgebung den Boden ent­ziehen, acceptiren sollte, ist nicht denkbar.

Der Austritt von 26 deutschen Delegirten aus dem böhmi­schen Landeskultur-Rathe kann als das erste Product jener Bewegung unter ber deutschen Bevölkerung Böhmens bezeichnet werden, welche nach einer admini­strativen Theilung des Landes strebt. Die deutschen Delegirten motiviren ihren Austritt durch den Hinweis darauf, daß die czechischen Mitglieder des Landes- kultur-Rathes nur auf die Förderung ihrer politischen und nationalen Zwecke bedacht seien und daß sie die gemeinsamen Interessen der deutschen und czechi­schen Landwirthe durchaus verkennten. Der Austritt der deutschen Delegirten aus dem Landeskultur-Rathe wird indessen auf deutscher Seite nicht allenthalben gebilligt; so hat der Abg. Schneider in Kaaden flugs eine neuedeutsch-wirth- schastliche" Partei gegründet, was die Einigkeit der Deutsch-Böhmen gegenüber den czechischen Bestrebungen in gerade nicht günstigem Lichte erscheinen läßt.

Der Congreß ber beiden Häuser des französischen Parlaments ist am Montag in Versailles zusammengetreten, um den inzwischenenthaupteten"

Plan der Verfassungs-Revision gutzuheißen. Nachdem der Senat an seinen finanziellen Befugnissen nicht rütteln lassen will, bleibt von der Verfassungs- Revision eigentlich wenig übrig. Es werden die öffentlichen Gebete beim Sessionsbeginn gestrichen; es wird die heutige Regierungsform in Frankreich jeder ferneren Diskussion und Revision entzogen und es werden die organischen Bestimmungen über Zusammensetzung und Wahl des Senatsdeconstitutiona- lifirt." Mit andern Worten: Eine ziemlich überflüssige feierliche Proklamirung der Republik als der definitiven Staatsform Frankreichs, eine antiklerikale Manifestation und Schaffung der Möglichkeit, den Senat auf dem gewöhnlichen legislativen Wege zu reformiren. Vorläufig ist also die gegen den Senat ge­richtete Revisions-Campagne halb und halb gescheitert, jedenfalls werden aber wohl bald neue Versuche unternommen werden, die Bedeutung und Macht dieser Körperschaft zu untergraben.

Die egyptische Conferenz in London ist nun zu den Tobten ge­legt worben. Am Samstag wurde dieselbe auf unbestimmte Zeit vertagt, doch ist es sehr unwahrscheinlich, ob überhaupt noch eine Sitzung stattfindet. Engli- scherseits wurde der französische Antrag, betr. die Regulirung der egyptischen Finanzen, als unannehmbar bezeichnet und ebenso ein weiterer Antrag Frank­reichs, Die Conferenz für den 20. October wieder einzuberufen, abgelehnt. Als der französische Botschafter noch einen weiteren finanziellen Antrag stellen wollte, ließ ihn Lord Granville gar nicht zum Worte zu und hob hierauf die Sitzung aus. Noch an demselben Tage machte Gladstone im Unterhause Mittheilung von dem Scheitern der Conferenz, das hauptsächlich den Differenzen zwischen der englischen und französischen Regierung zuzuschreiben sei, die sich bezüglich ber Vertheilung ber Lasten auf die egyptischen Einkünfte ergeben hätten. Schließlich erklärte aber Gladstone, daß die englische Regierung trotz dieser Differenzen doch den Geist der Versöhnlichkeit würdige, welchen die französische Regierung hin­sichtlich des Abkommens gezeigt habe. Dieser Ausgang der Conserenz-Verhand- lungen wird nirgends überraschen; jedenfalls darf man aber begierig sein, auf welche Weise denn nun die finanziellen Schwierigkeiten Egyptens ganz zu schweigen von den politischen geregelt werden sollen.

In das von Parteikämpfen zerrissene Peru will die Ruhe noch immer nicht zurückkehren. DasReuter'sche Bureau" meldet, daß Caceres, welcher bisher auf eigene Faust den Krieg gegen die Chilenen im Norden des Landes fortführte, mit mehreren Taufend Mann gegen Lima vorrücke, um die Regierung des Präsidenten Iglesias zu stürzen. Da werden schließlich die Chi­lenen doch wieder interoeniren müssen.

DerKaiser" von Anam, Kienphuoc, ist plötzlich gestorben und hat in der Person eines jüngeren Bruders bereits einen Nachfolger erhalten. Inwiefern dieser Regierungswechsel das Verhältniß Frankreichs zu Anam beein- flussen wird, läßt sich noch nicht beurteilen.

Deutschland.

Berlin, 4. August. sErlaß des Kaisers an den Reichskanzler.) In der heute ausgegebenen Nummer des »Armee - Verordnungs - Blattes" wird nachstehender Erlaß deS Kaisers an den Reichskanzler Fürsten Bismarck veröffentlicht:

Um denjenigen Teilnehmern an dem Kriege von 187071, welche in Folge erlittener innerer Dienstbeschädigungen Invalide geworden, wegen Ablaufs der gesetzlichen Präklusivfrist aber zur Geltendmachung von VersorgungSavsprüchen nicht berechtigt sind, durch Gnadenbewilligung zu Hülfe zu kommen, bestimme Ich, daß die Unterstützungsgesuche der bezeichneten Invaliden einer wohlwollenden Prüfung unter­zogen und Mir zur Gnadenbewilligung aus Meinem Dispositionsfonds bei der ReichS- hauptkasse unterbreitet werden, sofern Thatsachen nachgewiesen sind, welche die Ueberzeugung von dem ursächlichen Zusammenhang der Krankheit mtt der im Kriege erlittenen Dienstbeschädtgung zu begründen vermögen. Sie haben hiernach baß Wettere zu veranlassen.

Bad Gastein, 22. Juli 1884.

Wilhelm.

Diese Bekanntmachung wird vom Kriegsministerium mit dem Bemerken zur Kenntniß gebracht, daß Unterstützungsgesuche der bezeichneten Invaliden bei denjenigen Bezirks - Commandos, bezw. Beztrksfeldwebeln anzubrtngen find, in deren Bezirk die Betreffendm wohnen. Derartige Gesuche werden unter dec Voraussetzung, daß ein Lebenswandel des Bittstellers vorliegt, welcher diesen einer Allerhöchsten Gnaden- bewtlltgung nicht unwürdig erscheinen läßt, nur bei Erfüllung folgender Bedingungen: ». einer durch Krankheit aufgehobenen oder verminderten Erwerbsfähigkeit, welche eure.