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Rr. 106. Mittwoch dm 7. Mat 1881
Gießener Anzeiger
Amts- und AnzeitzeKlntt für den Kreis Gießen.
Ewrsarrr Schulstraße 7.
Erscheint mit Ausnahme des Montags.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. nut Bringerlohn. Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Marl 50 Pf.
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Politische Aeberfkcht.
Gießen, 6. Mai.
Der Reichstag hat sich am Freitag eine mehrtägige Erholungspause gegönnt, nachdem von ihm an diesem Tage in dritter Berathung das Gesetz über die Anfertigung der Phosphor-Zündhölzer, sowie in der Gesammt- Abstimmung die Vorlage über den Feingehalt der Gold-'und Silberwaaren unter Ablehnung aller zu letzterem Entwürfe gestellten Amendements genehmigt worden waren. Die nächste Sitzung des Reichstags-Plenums findet erst kom- inenden Donnerstag statt, an.welchem Tage der Reichstag in die weitere Berathung derjenigen Vorlage tritt, deren Annahme oder Ablehnung ausschlaggebend für das Schicksal des Reichstages sein dürste, des Entwurfes über die Verlängerung des Socialisten-Gesetzes. Bekanntlich ist derselbe in der Donnerstags- Sitzung der Socialisten-Commission mit Stimmen-Gleichheit abgelehnt worden, indessen ist hiermit noch immer nichts über die endgültige Entscheidung gesagt, denn der leitende Centrumssührer hat ausdrücklich erklärt, daß sich das Centrum, obwohl desien Commissions-Mitglieder — mit zwei Ausnahmen — gegen die Vorlage gestimmt haben, seine entscheidende Stellungnahme gegenüber dem Socialisten-Gesetze vorbehalte. Es erhält sich aber die Annahme, daß das Centrum in seinem überwiegenden Theile schließlich doch für die Socialisten-Vorlage stimmen und somit deren Annahme herbeiführen werde.
Aus den übrigen Reichstags-Commissionen ist bezüglich derjenigen zur Vorberathung des Actten-Gesetzentwurfes mitzutheilen, daß der Entwurf in der am Freitag beendeten ersten Lesung in der Regierungsfassung gegen die Stimmen der Liberalen angenommen worden ist. Die Unfallversicherungs- Commission förderte am gleichen Tage ihre Berathungen bis § 28 der Vorlage, wobei hervorgehoben zu werden verdient, daß Staatssecretär v. Bötticher erklärte, die Regierungen müßten an dem Standpunkte des Ausschlusses bezüglich der Privat-Versicherungö-Gesellschasten festhalten.
Die Verhandlungen zwischen Preußen und der römischen Kurie in der Ledochowski'fchen Angelegenheit scheinen in der letzten Zeit eifrig gefördert worden zu sein. Die ossicielle Mittheilung von der Resignation des Grasen Ledochowski auf die Erzdiöcese Posen-Gnesen soll in diesen Tagen erfolgen und nennt man als Candidaten für den erzbischöflichen Stuhl, welche die Kurie der preußischen Regierung zu präsentiren gedenkt, den Weihbischof von Gnesen, Cylichowski, den Prälat Litowski in Posen und den Prälat Janiszewski in Krakau.
Die diplomatischen Manöver zwischen Frankreich und China anläßlich der Tongking-Affaire haben nach längerer Pause wieder begonnen. Der chinesische Gesandte in Berlin, Li-Fong-Pao, welcher zugleich auch für Wien, Rom und den Haag beglaubigt ist, hat jetzt auch die Vertretung Chinas bei der französischen Republik übernommen, an Stelle des bekannten „Marquis" Tseng, der nunmehr nur noch bei den Höfen von London und St. Petersburg als Vertreter Chinas accreditirt bleibt. Augenscheinlich soll es der gewandte Li-Fong-Pao an Stelle seines minder in den diplomatischen Künsten geschickten Collegen Tseng unternehmen, die französisch-chinesischen Pourparlers über die Tongking-Frage zu einem möglichst befriedigenden Resultate für seine Regierung zu bringen und ist Li-Fong-Pao zu diesem Zwecke am Freitag in Paris eingetroffen. Das Cabinet Ferry wird indeffen Angesichts der durchgreifenden französischen Waffen-Ersolge in Tongking sich schwerlich viel von seinen Forderungen abhandeln lassen. Es verlautet sogar, daß der Marineminister beim Wiederbeginn der Kammersession eine weitere Forderung von 40 Millionen für Tongking einbringen werde, was wohl kaum als ein Zeichen von Nachgiebigkeit Frankreichs gegenüber China aufzufaffen ist.
Das englische Conserenz-Project hat noch immer nicht alle Klippen umsegelt, welche seiner Ausführung entgegenstehen. Zwar ist nun auch die französische Zustimmung zur Conferenz in London überreicht worden, dte- selbe ist indessen an Forderungen geknüpft, welche das von England vorgeschlagene beschränkte Programm der Conferenz nicht unwesentlich erweitern. Frankreich will, entgegen dem Wunsche Englands, daß die Conferenz nicht nur das Liqui- öationsgesetz, sondern überhaupt alle andern Fragen erörtere, welche mit der Optischen Finanz-Angelegenheit Zusammenhängen. Hierüber wünscht Frankreich ntit England in Vorbesprechungen einzutreten und falls letzteres hierauf nicht eingeht, so wäre das Zustandekommen der Conferenz offenbar in Frage gestellt, wenn nicht vereitelt. Mittlerwelle hat das englische Cabinet das Bedürsniß gefühlt, wenigstens etwas in der Sudan-Angelegenheit zu thun und deshalb über dieselbe ein Blaubuch veröffentlicht, welches aber durchaus nichts Bemerkens- toerthes enthält. Auch im Parlament hat dasselbe keinen Eindruck gemacht und ist von dem Unterhaus-Mitglied Hicks-Beach ein Antrag angekündigt worden, in Welchem das Bedauern des Hauses darüber ausgesprochen wird, daß die Politik der Regierung den Erfolg von Gordon's Mission nicht gefördert und daß die Negierung es noch aufgeschoben habe, Schritte zu General Gordon's persönlicher Sicherheit zu unternehmen. — In den Unterhandlungen mit dem Negus von Abyssinien scheint England ebenfalls Fiasko gemacht zu haben, wenigstens soll König Johannes durchaus keine Neigung bezeugen, zur Rettung Gordon's den Wüstenmarsch auf Khartum zu unternehmen. Außerdem meldet Admiral Hewett ms Adowa, daß seine aus 200 Baschi-Bozuks bestehende Escorte vom Negus Mckgeschickt und derselben die nochmalige Ueberschreitung der abyssinischen Grenze streng untersagt worden sei. — Das Unterhaus hat am Samstag früh die Vieheinsuhr-Bill in der vom Oberhause beschlossenen Fassung angenommen.
Die italienische Deputirtenkammer laborirt schon seit einigen Tagen an Beschlußunfähigkeit. Letzterer Umstand ist darauf zurückzuführen, daß viele Mitglieder die Sitzungen „schwänzen" und der nationalen Ausstellung in Turin Besuche abstatten.
Das spanische Cabinet Canovas del Castillo kann mit den Ergebnissen seiner kurzen bisherigen Amtsthätigkeit vollauf zufrieden fein. Vor Allem haben ihm die Corteswahlen eine überwältigende Majorität gebracht und außerdem ist es ihm gelungen, die letzten Aufstandsversuche auf Cuba und an der spanisch'französischen Grenze zu unterdrücken. Nur die geheime Thätigkeit der „Schwarzen Hand", der Verbrüderung der spanischen Anarchisten, bildet für das Ministerium Canovas eine Quelle steter Besorgnisse, und es beweist das furchtbare Eisenbahn-Verbrechen bei Badajoz, wessen die spanischen Anarchisten fähig sind. Es heißt, daß die Negierung eine Verschwörung entdeckt habe, die bezweckte, die Telegraphen zu unterbrechen und den Eisenbahnverkehr zu verhindern. Trotz der von der Negierung schleunigst ergriffenen Maßregeln sind doch schon einige Telegraphen-Linien zerstört worden.
Von Gordon fehlen seit einigen Tagen wieder einmal alle Nachrichten. Es darf dies nicht Wunder nehmen, da nicht nur die ganze Gegend zwischen Khartum und Berber, sondern auch von letzterer Stadt an bis zur Grenze Ober-Egyptens sich in Hellem Aufruhr befindet. Was Berber anbelangt, so scheint dasselbe noch nicht von den Aufständischen eingenommen zu sein, jedenfalls ist aber die Lage des dortigen Gouverneurs eine äußerst precäre.
Darmstadt, 5. Mai. Ihre Majestät die Königin Victoria empfingen den Generallieutenant Grafen Lehndorff, welcher im Allerhöchsten Austrage ein eigenhändiges Schreiben Sr. Maj. des Kaisers Wilhelm überbrachte, um Ihrer Majestät das Bedauern auszudrücken, daß der beabsichtigte Besuch nicht möglich war. Se. Königl. Hoheit der Großherzog empfingen eben» fajs den Generallieutenant Grafen Lehndorff.
— Ihre Maj. die Königin Victoria und Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin Beatrice haben ihre Abreise von hier auf morgen Abend 10 Uhr festgesetzt. Mit der Königin werden Se. Königl. Hoheit der Großherzog und Ihre Großh. Hoheit die Prinzessin Elisabeth reifen, Höchstwelche vor ihrer Vermählung mit des Großfürsten Sergius von Rußland Kaiser!. Hoheit noch einen Besuch in England erstatten will.
— Die nächste Sitzung der ersten Kammer der Stände findet am 13. l. Mts. statt.
Berlin. Der von den freisinnigen Mitgliedern der Commission für das Socialfftengesetz, Bamberger, Baumbach. Hänel, Hoffmann, Papellter, Richter-Hagen, Schröder, bereits auSgearbeiteteGesetzentwurf, betr. die strafbare Anwendung von Dynamit und anderen explodtrenden Stossen, lautet:
S 1. Wer mit gemeiner Gefahr für Menschenleben oder das Eigenthu» böswillig eine Explosion verursacht, wirb, dafern nicht der Thatbestand eines nach de« Bestimmungen dr8 Strafgesetzbuchs für das deutsche Reich mit schwerer Strafe bedrohten Verbrechens vorltegt, mit Zuchthaus nicht unter 2 Jahren, und wenn die Explosion den Tod eines Menschen h-rbetgeführt hat, oder wenn dieselbe in der Absicht verursacht worden ist, um unter Begünstigung der Explosion Mord oder Raub zu begehen oder einen Aufruhr zu erregen, mit Zuchthaus nicht unter 10 Jahren oder mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft. § 2. Ist eine der vorbezeichneten ($ 1) Handlungen von Mehccren gemeinschaftlich oegangen worden oder, zwar nur von Einem, aber in Folge vorheriger zwischen Mehreren stattgehabter Verabredung, so beträgt die Zuchthausstrafe nicht unter 3 Jahren. § 3. Haben Mehrere die Ausführung der in S 1 bezeichneten strafbaren Handlungen verabredet, ohne daß es zuc Ausführung oder auch nur zu einem strafbaren Versuch gekommen ist, so werden dieselben mit Zuchthaus oder mtt Gefängniß nicht unter 6 Monaten bestraft. § 4. Wer öffentlich vor einer Menschenmenge oder wer durch Verbreitung oder öffentlichen Anschlag ober öffentliche Ausstellung von Schriften oder anderen Darstellungen zur Begehung einer der in dm §S 1 und 2 bezeichneten strafbaren Handlungen oder zur Tbeilnahme daran avffordert, wird mtt Gefängniß nickt unter zwei Jahren bestraft. Dieselbe Strafe trifft Denjenigen, welcher auf die vorbezeichnete Weise zur Begehung der vorgedachten strafbaren Handlungen, insbesondere dadurch, daß er dieselben anpreist oder als etwas Rühmliches darstellt, anretzt oder verleitet. S 5 Wer auf die in dem S 4 bezeichnete Weise zur Begehung der dort gleichfalls bezeichneten strafbaren Handlungen auffordert, anreizt oder verleitet, ist gleick dem Anstifter zu bestrafen, wenn die Aufforderung, Anreizung ober Verleitung die strafbare Handlung oder einen Versuch derselben zur Folge gehabt hat. S 6. Wer explosive Stoffe oder Explosionsmaschinen oder Apparate an» fertigt, einführt, aufbewavrt, ankauft oder vertreibt unter Umständen, welcke nicht erweisen, daß dies in Ausübung eines Gewerbebetriebes oder sonst zu erlaubten Zwecken geschieht, wird mit Gefängniß nicht unter 3 Monaten bestraft. S 7. In den durch die SS 1 bis 6 vorgesehenen Fällen kann neben der Freiheitsstrafe auf die Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden. S 8. In den Fällen der SS 1 bis 3 ist der Versuch strafbar. Auf denselben, sowie auf die Theilnahme an den dort bezeickneten strafbaren Handlungen und die Begünstigung finden die SS 43 biS 46, 47 bis 50 und 257 des Retchsstrafgesetzbuchs Anwendung. S 9. Dies Gesetz tritt mtt dem Tage seiner Verkündigung in Kraft."
Telegraphische Depesche«.
EorresporwerrI°-BV«ea«.
Berlin, 5. Mai. Der Kaiser entsprach h<>ute zu Potsdam der Einladung des Officierkorps des 1. Garderegiments zum Dejeuner und unternahm dann «'ne Fahrt nach Babelsberg; um 4 Uhr traf er in Berlin via Potsdam wieder ein. Die Fahrt ist dem Kaiser trotz des keineswegs günstigen Wetters recht gut bekommen. AbendS besuchte der Kaiser die Vorstellung im Schausvielhause.
— Seine Königliche Hoheit der Prinz Wilb-lm führte heute in Potsdam Seiner Majestät dem Kaiser das 1. Bataillon des 1. GarderegimemS zu Fuß vor. Hierbei waren anwesend: Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, Seine Königliche Hoheit der Prinz Alexander, Seine Königliche Hoheit der Prinz Leopold, viele sremdherrliche Officiere. sowie die Deputation der spanischen Officiere. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Wilhelm sah dieser militärischen Vorstellung von den Fenstern des Schlosses aus zu.


