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Samstag den 5. Januar
1884
Erkleint tä^Ülch mit Ausnahme des Montags.
Dttreavr Schulstraße 7.
WrriS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit BrRgerkohn. Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
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Amtlicher HHeit.
Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.
Bekanntmachung.
Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2. Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jadres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.
Z. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.
4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a. Geburtszeugnitz;
b. ein Einwilligungs - Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93
c. ein Unbeschollenheitszeugnitz, welches für Zöglinge von höheren Schicken (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;
d. das Schnlzeuguih.
Sodann wird noch besonders bemerkt:
Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf.
Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien und Realschulen L Ord., sämmtlich nach dem Schema 17 zur Ersatz-Ordnung (L Theil der Wehr-Ordnung vom 28. Septbr. 1875 — Reg.-Bl. Nr. -55 von 1875) ausgestellt sein müssen.
und 94 der angeführten Ersatz-Ord. verwiesen.
Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige. Der Vorsitzende: Gros.
Politische Ueberficht.
Gießen, 4. Januar.
Aus all' den Neujahrs-Betrachtungen, welche in der Presse den Epilog zum verflossenen und den Prolog zum neuen Jahre bilden, klingt vornehmlich die Genugthuung über den im Allgemeinen friedlichen Charakter des dahingeschwundenen Jahres heraus und alle Anzeichen deuten darauf hin, daß sich auch der neue Zeitabschnitt, dessen Schwelle wir soeben überschritten haben, diesen Charakter bewahren wird. Die internationale Lage ist in der That geeignet, die Hoffnungen auf Erhaltung des europäischen Friedens als berechtigte erscheinen zu lassen, denn nirgends ist eine Frage zu entdecken, welche den Anlaß zu ernsten Mißhelligkeiten unter den Mächten geben könnte und selbst auf der Balkan-Halbinsel, wo doch für gewöhnlich genug politischer Zündstoff lagert, kann man im Augenblick wenigstens nichts entdecken, was zu europäischen Verwickelungen geeignet wäre. So eröffnet sich denn dem Blick nach dieser Richtung hin eine ermuthigende Perspective auf das begonnene Jahr und mit dieser beruhigenden Aussicht ist schon Vieles gewonnen; freilich hängt die Entwickelung der Völkergeschicke oft von unberechenbaren Ereignissen ab, die alle diplomatischen Calculs zu Nichte machen. Indessen, wenn wir bedenken, daß es dem gewaltigen Einflüsse des leitenden deutschen Staatsmannes, in dessen Hand schließlich doch die Bestimmung über das Wohl und Wehe Europas ruht, gelungen ist seit dem Zeitpunkt, an welchem das geeinigte Deutschland die politische Führerschaft in unserem Welttheil übernommen hat, den Frieden trotz mancherlei Anfechtungen zu erhalten, so können wir mit Zuversicht auch den kommenden Ereignissen entgegensehen. In dieser Zuversicht tritt Deutschland, tritt Europa in das neue Jahr ein und wir wollen von demselben hoffen, daß sein Verlauf den günstigen Auspicien, unter denen es begonnen, entsprechen möge.
Die Weihnachtspause hat uns auch auf dem Gebiete der innern Politik keinerlei Ereignisse ober Ueberraschungen gebracht und wird wohl erst mit der Wiederaufnahme der parlamentarischen Thätigkeit die innere Politik eine frischere Färbung erhalten. Das preußische Abgeordnetenhaus nimmt seine Arbeiten am 8. Januar wieder auf und auch der Reichstag wird Ende Januar zusammentreten, wenn auch über den Termin seiner Einberufung noch nichts Bestimmteres vorliegt. Bekanntlich ist es die letzte Session vor den Neuwahlen, zu welcher der Reichstag einberufen wird und dürfte aller Wahrscheinlichkeit nach das Unfallversicherungs-Gesetz, welches gegenwärtig im Reichskanzleramt einer nochmaligen Umarbeitung unterzogen wird, den Hauptgegenstand der Verhandlungen bilden. Hoffentlich wird es gelingen, die Debatten über dieses so überaus wichtige Gesetz diesmal zu einem gedeihlichen Abschluß zu bringen und somit durch dessen Annahme wieder einen bedeutungsvollen Schritt auf dem Wege der socialen Reform zu thun.
In Ungarn bereitet sich allem Anschein nach ein Ansturm gegen das Cabinet Tisza vor, der seinen Ausgangspunkt von der Mischehen-Frage nimmt. Bekanntlich ist das Gesetz über die Mischehen zwischen Christen und Juden vorn Oberhause, im Gegensätze zum Unterhause, abgelehnt worden, obwohl sich Tisza selbst dringend für das Zustandekommen dieses Gesetzes aussprach. Man will
nun wissen, daß die Opposition des Herrenhauses in der Mischehen-Frage nur das Vorspiel zu ernsten Angriffen der mit dem Regime Tisza's unzufriedenen Stellung des ungarischen Ministeriums sei und daß die Fäden dieser gegen das Cabinet Tisza gerichteten Bewegung einerseits bis nach Kroatien, anderseits bis nach Wien reichen. Ob indessen diese Bewegung den von ihren Arrangeuren gewünschten Erfolg haben wird, muß vorläufig noch bezweifelt werden, da sich Tisza aus die liberale Majorität des Unterhauses stützen kann und schon werden von letzterer Anstalten getroffen, um den Schlag des Oberhauses zu pariren. Beim Empfange der Neujahrsgratulations-Deputation der liberalen Partei durch den Ministerpräsidenten betonte der Sprecher derselben, Graf Banffy, die Nothwendigkeit einer Reform des Oberhauses und der energischen Bekämpfung des Antisemitismus und versicherte im Uebrigen den Ministerpräsidenten des vollsten Vertrauens der liberalen Partei.
Die Vorgänge in Ostasien haben in Frankreich das Interesse an den Angelegenheiten der innern Politik wesentlich zurückgedrängt und doch tauchen gerade nach dieser Richtung hin wichtige Fragen auf. Wie Herr Ferry schon in einer der letzten Sitzungen der Deputirtenkammer vor Weihnachten ange- beutet hat, strebt seine Regierung eine Revision der Verfassung an und versichert man in den Pariser parlamentarischen Kreisen, daß diese Revision hauptsächlich die Beseitigung der lebenslänglichen Senatoren und die Wiederherstellung des Listenscrutiniums bezwecke. Mit letzterem würde bas gegenwärtige französische Ministerium die Lieblings-Idee Gambetta's wieder aufnehmen und hofft es ohne Zweifel, sich durch Einführung des Listenscrutiniums eine zuverlässige parlamentarische Mehrheit zu sichern. Merkwürdiger Weise verlautet, daß diesmal auch die Rechte dem Listenscrutinium zustimmen werde, vielleicht gedenken die Bonapartisten und Legitimisten hierbei auch für sich etwas herauszuschlagen. — Aus Tongking sind noch keine neueren Nachrichten von Belang eingelaufen. Vermuthlich befinden sich aber die französischen Kolonnen bereits auf dem Marsche gegen Bacninh, um welches sich jedenfalls ein ebenso blutiger Kamps entspinnen wird, als um Sontay.
Die von China angerufene Vermittelung Englands im Tongkinghandel ist bis dato noch in den Schleier des Geheimnisses gehüllt. Daß diese Vermittelungsgeschichte die leitenden Kreise in London und Paris stark beschäftigt, ist sicher; Herr Gladstone, welcher am Montag von seinem Landsitze Howarden wieder in London eingetroffen ist, empfing sofort die Besuche des Ministers des Auswärtigen, Granville, und des Kriegsministers Hartington, was wohl mit der erwähnten Angelegenheit zusammenhängt. Was sich England als „ehrlicher Makler" von China bezahlen lassen wird, ist noch ungewiß, man spricht aber bereits von der Abtretung der Insel Hainan, welche mit eines der von Frankreich begehrten Faustpfänder bildet. England könnte dem französischen Nachbar gar keinm schlimmeren Streich spielen, als wenn es ihm diese werthvolle Insel 'sozusagen vor der Nase wegschnapvte. Einstweilen gehört Hainan aber noch China und dasselbe wird sich gerade nicht sehr beeilen, die Insel herauszugeben.
Die Ermordung des Gensd'armerie - Oberstlieutenants Ssudejkin, des Chefs der russischen Geheimpolizei, ist eine jener ThateNe


