in N.'tur uerwcrtlje! und nur das üör-sx Dl.ibend-! zu Bui.'« unb Käse «erarbeitet td- > D-r». ib.’cdji'e bsber nei gfljöfte it'Oiltag e.nc Sln.cßung znr B.lbuug ländlicher Sau m-lworlcreten sein! Sollim tiefe nicht wissen, wohin die Milch abzusitzen sei, so bitte er, sich mit der (Steuer Dampfmolkeret tn Verbindung zu setzen. Die Groß - In» buflnc werde den kleinen Mann nicht schädigen.
Zum 2. Gegenstand der Tagesordnung übergehend, bemerkt
Ueber die Hebung der Obstbaumzucht
Bürgermeister Felvmana tn Lauter:
K« kann unmöglich meine Aufgabe sein, heute daS alle? vorzubringen, waS zur Hebung der Obstbaamzucht erforderlich ist, und ist dieses auch schon in landwirtb- schasll'.ch<n Versammlungen und tn Büchern dargelegt worden, so daß ich mich mit Wenigem, aber auf eigene Erfahrung Gegründetem begnügen kann.
Schr geeignet zur Anpflanzung von Obstbäumen sind die an die Straßen an- grenzrvden Grundstücke. Nicht allein verschönert eine an der Landstraße hinzichrnde Obstbouwanlage die Gegend, sondern sie wirst den Besitzern auch einen ansehnlichen Nutzen ab. Wie gepflanzt werden darf, besagt ein AuSschrerben des Ministerium? deS Innern vr m 13. Auaust 1866, abgedruckt tn dem Amtsblatt von 1866 (Gießener KreiSamrsblatt Nr. 6), welches auf jeder Bürgermeisterei oorzufinden ist. Demnach beträgt, falls die Straße selbst nicht mit Bäumen bepflanzt ist, die Entfernung, wie west von der Straßengrenze gepflanzt werde» darf, mindestens 2 Fuß. Die Anpflanzung muß in möglichst gleichen Linien mit der Straße auSgesührt werden. Weiter dkstiwmi dieses Ausichreiben, daß die einzelnen Bäume tn mögt chst gleicher Entfernung von einander gepflanzt werden müssen, welche nicht unter 30 Fuß sein darf, und daß die Besitzer sich verpflichten, bie Aeste, welche über dos Siraßeneigenthum reichen, ab- zuschneiden. Bezüglich dieser lltztercn Verpflichtung besagt schon Art. 108 deS Pvlizei- ftrasgefttzcs, daß über die Straße hängende für den Verkehr hinderliche Aeste emfernt werden müssen. Nach dieser Verordnung sollen die Obstbäume nicht auf der Streße, sondern aus den angrenzenden Acckern stehen, sofern nicht die Bäume wegen der Sicherheit des Verkehrs an der Straße selbst angrpflanzt werden müssen, io an Abhängen und zur Bezeichnung der R chiung in Gegenden, wo Nebel, Schneefälle, Ueber- fchwemmungen rc. häusig auf größere Strecken und längere Dauer vorkommm. Weiter sollen die Grundbesitzer erst vernommen werden, ob sie die Obstbaumpflanzung selbst vornehmen wollen, bevor die Pflanzung auf der Straße vorgenommen wird. Allein hiernach wird oft nicht gefragt. Die Obstbäume werden, ohne daß man erst die Grundbesitzer hört, auf die Straße gesetzt.
Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Die Landwirthe lasten sich daS ruhig g f-llen. Theils wissen sie die vorhandenen Vorschriften nicht, therlS haben sie denMuth nicht, hiergegen aufzuirtten.
Im Laufe dieses WinterS sollen wieder Tausende von Obstbäumen auf die Staatsstraßen gepflanzt werden. Der Nachtheil für die angrenzenden Grundstücke durch Urberhängen der Aeste und Zertreten der Früchte geht in’S Große. Ja, ganze Grundstücke sind schon durch die Wtldbäume werthloS geworden unb wird dieser Nachtheil der den StaatSobstbäumen durch Adernten der Früchte noch größer sein. Der Staat hat noch nicht einmal einen Vortheil davon, indem die Kosten weit bedeutender sein werden, aI6 die Einnahmen. Auch haben die Bäume auf den angrenzenden gebauten Grundstücken ein besseres Wachsihum und trogen reichlicher. Dulde daher, soweit möglich, Nirmand eme neue Pflanzung auf der Straße, pflanze aber selbst auf den angrenzenden Grundstücken nach der genannten Verordnung vom 13. August 1866.
Bei der Obstboumzucht ist die Erfahrung die beste Lehrmeisterin. Alte erfahrene Baumwärter sind mir lieber c-lS junge, alles w ss en sollende unerfahrene theoretisch ausgebildete. Ich erwarte das Herl der Obstbaumzucht nicht von den pomologischen Lehranstalten. Nicht daß dort nicht? gelernt werde, sondern weil ®/10 der Schüler nur hingehr«, um sich einmal vergnügte Tage zu machen. In den 1860r Jahren wurden »He Schüler ou5 der hiesigen Gegend nach Reutlingen in daS pomologische Institut 5 «sendet. Ich habe ober nie gehört, daß sie in der Obftbaumzucht etwaS geleistet ätten. Ob dieses bei den sitzt in die pomologischen Lehranstalten gesandten Schülern besser wird? Ich weiß es nicht. Dl- Zukunft wird es l-hren. Viel brssrr wirb die Obstboumzucht durch Veriheflen von populär geschriebenen Büchern an Freunde der Obstbunmzuckt, deren sich ja tn jeder Gemeinde einige befinden, gefördert. Während in den L'hranstalten daS G-Hörte in daS eine Ohr hinein und durch daS andere Ohr herouSgeht, wirken die Bücher viel nachhaltiger. Nicht allein der, welcher daS Buch erhalten. liest darin, sondern auch noch Andere «erden gern darin lesen und so verbreitet sich die Kenntwß über die Obstbaumzuchi viel wirksamer.
Am besten wird die Obstbaumzucht gefördert, wenn auf Kosten deS landwirth- chasiüchen Vereins Obstbäume, namentlich Aepfelbäume angeschoffi, und in den einzelnen Gemeinden versteigert werden, jedoch unter der Bedingung, daß so und so gepflanzt »erden müsse, bet Meldung der Zahlung einer Kleinigkeit, von etwa 30 H pro Baum. Dadurch wirb aber die K?nntniß, wie gepflanzt werden soll, recht in daS Volk hinein- getragea unb wird bald Gemeingut aller werden.
Auch empfiehlt es sich, auf Kosten deS landwirlhschaftlichen Vereins den Eigen- thümern von Baumschulen unb den Baumhändlern Pflanzregeln zu übergeben, welche diese an die einzelnen Käufer, ähnlich wie Gebrauchsanweisungen, zu vsrtheilen haben.
Ob die Thätigkelt eines Wanderbaumgärtners ersprießlich wird, hängt nur von her Persönlichkeit btffelben selbst ab. Ein tüchtiger wird viel leistrn, aber d» unerfahrener wird viel verderben. In jedem Fall wird (S viel kostspieliger werden, -lS wenn sich tn der Gemeinde brauchbare Leute oorfinden. Ein Versuch probeweifer EinsÜbrung von Wanderbaumgäitnern dürste sich empfehle».
Auf diesen allseitig mit Beifall unb Dank aufgevommene« Vortrag theilt der Director mit, daß bic Frage wegen der Anstellung ooa Wanberbaumgartnern auch von dem leider nicht anwesenden Herrn Präsidenten deS Provinzial» rreinS augereat UL In der Versammlung ist man der Ansicht, daß die Anstellung eine- solchen WanderbaumgärtnerS durch den Staat geschehen möge.
Sodann bringt der Director zur KenntMß des Vereins, daß auf die Anreg, ung zum gemeinschaftlichen Bezüge von Obstbäume» gegen 1400 Stück bestellt worden seien. Er frage, an wen die Lieferung vergeben werden solle?
Nach einer Besprechung, an welcher sich die Bürgermeister Hartmann »ou NeiahardShaiu, Pracht von Grünberg, Bender von Hungm, Nückel von Bettenhausen, Lehrer Schindel von Qaeckbor», Kommerrath Weder von Laubach u. A. hetheiligten, wird beschlossen, ein Angebot de« HandelSgärtnerS Deines »vv Gieße»
arflunepmtn, wonach derselbe di- Bäume zum Selbstkostenpreis liefern, aber and der Veretnskaffe für daS Stück 20 H erhalten soll, unter der Bebingung jebcch daß bre Bäume von einer Sachverstäodigen-Comm'ssion be8 BezirkSveretr.S vor der Abnahme geprüft werden. Deines habe sich außerdem erboten, an Ort unb Stelle wegen bet Anpflanzung mit Rath unb That behülflich zu sein.
(ES wird hierher bemerkt, daß die bestellten Bäume mittlerweile in vorzüglicher Art ^liefert worden find, der Apfelbaum zu 1 10 H, der Birnbaum zu
1 20 zv^j
Zu oer Frage wegen Erlaß eines Verbots des DoppeljochS eröffnet der Director der Versammlung, daß nach dem Beschlüsse der letzten Generalversammlung Erhebungen über die Zahl oer noch im Gebrauwe brfi.idlichen Doppel oche stattgefunden hätten. Hiernach sind im Kreise Gießen noch 202 Toopeljoche im Gebrauch:. 49 Eigenthümcr von solchen seien zur Anschaffung anderer Joche einer Unterstützung bedürftig.
Die Verhandlungen würden nunm hr den zuständigen Behörden zur Eiwäguno über den Erlaß eines Verbots des DoppeljochS mugethetlt.
Die nach dem Beschlüsse dcr letzten Versammlung bestellten Muster von württrm» bergischen Jochen seien noch nicht eingelroffec.
Zum weiteren Gegenstand der Tagesordnung
Ueber Errichtung eines Saatenmarktes in Grünberg krinnert der Director zunächst baren, drtz über biefen Gegenstand bereits in der Generalversammlung vom 14. März I. I. verhandelt unb daß dort beschlossen worden sei, zunächst Eikundigungen darüber -inzuztehen, roie es in der Probstci mit dem Verkaufe deS Saatgutes gehalten werde (f. das Protokoll Im Anzeiger Nr. 113, 2. Bl ).
Auf deSfallsige Anfrage habe das Landrathsamt in Plön (Holstein) geantwortet, daß »der land- und volkSwirthschaftl'.che Verein der P>obstel- zum Handel mit Saatgut eine Anzahl Makler angeftellt unb deren Namen öffentlich bekannt gemacht hab?. Diese Makler könnten ohne Angabe von Gründen entlassen werden, waS namentlich geschehen würde, wenn in Erfahrung gebracht und erwiesen werde, daß or-.dereS Saat- gut unter dem Namen »P odsteier" von ihnen verschickt worden sei. Die Plombenzangen würden ihnen vom Verein zum Selbstkostenpreis geliefert, nach stattgehabter Entlaffung aber ohne Vergütung entzogen. Diese Makler seien weiter verpflichtet, ordnungsmäßige Haudel-bücher zu führen, worin sie das sämmtliche angekaufte und verkaufte Saatgut eintragen und diese Bücher einer vom landwirthschaftl'chen Verein gewählten unparteiischen Persönlichkeit, welche unverbrüchliches Schweigen drillen Per- sonen gegenüber zu beobachten habe, zur Einsicht oorzulegen. Unter obrigkeitlicher Controle stehe der Prodsteler Saatkornhandel Nicht.
Nach Ansicht deS Directors möchten diese für einen größeren Bezirk getroffenen Bestimmungen für einen Saatenmaikt für Grünberg und Umgebung mcht empsehlenswerth sein.
Bürgermeister-,Prächt von Grünberg spricht sich dahin aus, daß der Markt auSzuschreiben sei. Zur Prüfung der aufg-fahrenen Frucht möchte vom Seren» eine Commission zu ernennen sein. W-r sich Unterschleif zu Schulden kommen laffe, sei abzuweisen. Ein geeigneter Marktplatz sei hier vorhanden. Auch die nöthige Bedienungsmannschaft fei da. Proben von Saaisrucht könnten der Commission auch schon vor dem Markte zur Prüfung mitgetheiU werden. Auf diese Weise werde fremden Käufern Sicherheit geboten-
Kaufmann A. Katz von Gießen glaubt, daß die Bestellung einer controltrenbeu Commission nachtheilig auf den Markt wirken werde. Der Markt müsse so frei wie möglich fein. Gegen Betrug schütze das Strafgesetzbuch, welches etntretenben Falles in Anwendung zu bringen sei, Nach seiner zwanzigjährigen Erfahrung eigne sich Grünberg zu einem Soatenmarkl. Es werde hier gute Saatfrucht geliefert. Der Markt sei nur auszuschreiben. Verkäufer und Käufer würden sich einfinden.
Kommerrath Weber schließt sich der Ansicht an, daß der Markt frei sein müsse. Wer keine gute Waarc habe, werde nichts verdienen. Man könne sich den Markt in dreierlei Weise benfcw, als einseitigen Markt der Landwirth-, ober als einen Markt durch Makler, oder als eine Combination von Beiden. Es seien in GcÜnberg zwei Märkte, je einer im Frühjahr unb im Herbste, ausschließlich für Saatgut, abzuhaLtrn. Die Mitwirkung von Maklern möchte empfehlenswerth sein.
Pachter v. Oven auS Hungen hält die Vorlage einer Bescheinigung über die Hrrkunll der Frucht für zweckmäßig.
Gutsbesitzer Scklenke spricht sich dahin auS, daß zur AuSkunftseriheilung für die fremden Käufer eine Anzahl Vertrauensmänner vom Vereine gewählt werden möchte.
Die Versammlung ist mit letzterer Ansicht einverstanden und wählt zu Der- trauenSmäanern die Herren Bürgermeister Faulst ich von WeiterShain, O-conom Güngerich von Merlau, Müller Keil von Grünberg, Bürgermeister Schillinger von Queckborn und Müller Zimmer von Lauter.
Weiter soll eine Marktordnung durch eine geeignete Commission festgestellt werden.
Zur Frage, ob eine SaatreinigungSmaschine (Trieur) vom Vereine angesch cfft werden solle, vertheidtgt v. Oven die Nützlichkeit einer solch-n Maschine, Frucht, welche de» Anscheine nach sehr gut sei, könne doch noch Unkrautsamen rc. enthalten. Nach dem Gebrauche der Maschine könne da« Saatgut der schärfsten Controle unterworfen werden. Der hier in der letzten Versammlung oorgezeigte Trieur sei aber zu klein gewesen.
Kaufmann Buch auS Hungen erwidert, daß er zunächst nur überhaupt eine solche Maschine habe veranschaulichen wollen. Er könne auch fslche von anberen leistungsfähigeres Systemen liefern.
Die Versammlung ist der Ansicht, die Beschlußfassung über die Frage «ege» Anschaffung einer solchen Maschine biS zu einem sich ergebenden Bedürsnifle aukzusitzen.
An Stelle der abgegangenen Mitglieder des VeretnS-AuS- schusses werden fabann noch v. Oven in Hungen und Feldmann von Lauter gewählt.
Zu» Schluffe werden noch die an den Bezirksverein gelangten SinlSuse, namentlich Offerten mauuichsacher Art, der Versammlung zur Einsicht vorgelegt-
Ser Director:
Nover.
Politische Ueberficht.
Gießen, 3. December.
Von der Budget-Commission ist am Samstag der Etat des Reichstages bewilligt worden, welcher auch die herkömmliche Summe von 48,000 «X Vergütung an die Privat-Eisenbahnen für Benutzung durch die Reichstags-Mitglieder einschließt. Es bleibt jetzt abzuwarten, ob im Reichstags- Plenum eine Verhandlung über Gebrauch und Mißbrauch Der Eisenbahn-Freikarten herausgefordert wird. Eine ammirte Debatte entspann sich in der Leuaunten Sitzung über die geforderte Summe von 150,000 ak Zwecks Unter* Nützung der auf die Erschließung Central-Afrikas gerichteten wissenschaftlichen Bestrebungen. Das Centrum hatte durch den Abg. v. Franckenstein beantragt, davon 50,000 dl. zu streichen; trotzdem daß von den Abgg. v. Benda und v. Bunsen die Gewährung der vollen Summe lebhaft befürwortet und die hier vorgefchlagene Ausgabe als eine productive bezeichnet wurde, erfolgte schließlich die Annahme des Franckenstein'schen Antrages.
Der Antrag Windthorst auf Beseitigung des Expatriirungs-Gesetzes den der Bundesrath jüngst abgclehnt hat, wird im Reichstage demnächst wieder zur Debatte kommen; es ist zweifellos, daß dort wieder eine große Mehrheit dafür stimmen wird. Gespannt darf man in Anbetracht des' gegenwärtigen Verhältniffes zwischen dem Kanzler und dem Centrum auf die Haltung der Con- servativen fein. Es wird, rote sich die „Nat.-Ztg." schreiben läßt, bestätigt, daß die Ablehnung des Antrages tm BundeSrathe auf eine besonders nachdrückliche Befürwortung Preußens erfolgt ist, welches erklärte, dies Gesetz noch nicht misten zu können.
In gouvernementalen Blättern wird es als „auffällig" bezeichnet, daß Herr von Schorlemer - Alst, das bekannte Centrums-Mitglied, der in den preußischen Staatsrath berufen war, sich von den Verhandlungen desselben ferngehalten habe.
Die Special-Commission der afrikanischen Conferenz hat am Samstag ihre Aufgabe gelöst. Das von Deutschland der Conferenz unterbreitete prejet de döclaration erhielt diejenigen redactionellen Abänderungen, welche von verschiedenen Bevollmächtigten in der letzten Plenarsitzung der Gon* seren; gewünscht wurden. Ebenso wurden die Beschlüste der Commission endgültig nach den Wünschen der Plenums formulirt. In Bezug auf die Definition des Begriffes „Handelsfreiheit" wurde festgestellt, daß nur solche Taxen von den Importen erhoben werden dürfen, welche für die Bedürfnisse der Administration erforderlich sind; die Taren für auswärtige Maaren u. s. w. dürfen keinesfalls diejenigen überschreiten, welche für dieselben Producte des Inlandes erhoben werden. Herr Stanley gab in der Commission interessante Ausschlüffe über die religiösen Verhältniste der Congo-Länder, sowie über die Fortschritte, welche die Kulturarbeit seit der Erschließung des Kongo gemacht hat.
Die Wiener Blätter widmen dem verstorbenen Bischof von Linz, Rudigier, ehrende Nachrufe unter Anerkennung seines festen mannhaften Charakters. Noch ein paar Tage vor seinem Tode sandte der Bischof einen Boten an den Bürgermeister von Linz, Dr. Wieser, und ließ ihn bitten, die Linzer Friedhof-Frage im Sinne der katholischen Kirche zu lösen. Kondolenz-Telegramme sind von verschiedenen Seiten eingelaufen, u. A. von der Gräfin Chambord. Die Journale erinnern daran, daß der Bischof Rudigier wegen eines im Jahre


