daß die Tatsache, daß ein OrtSbürger am 1. Januar des dem Jahr, in welchem die Wahl ftattfindet, vorhergehenden Jahres zur Einkommensteuer zugezogen worden sei, nach dem Wortlaute des Art- 13 der Landgemetnbeordnung nicht m Betracht kommen kann, sondern nur die Thatsache, daß er vom 1. Januar an rc. zur Einkommensteuer zugezogen worden sei;
daß aber dieser Jrrthum der ersten Instanz nicht zu Gunsten des RecurseS ver- werthet werden kann, weil Art. 13 ntcbt beorngt, daß der in der Wahlgemeinde grund- steuerpfl'chttge OrtSbürger in dieser Gemeinde, sondern daß er nur überhaupt in irgend einer Gemeinde vom 1. Januar des dem Jahre, in welchem die Wahl stattfindet, vorhergehenden Jahres zur Einkommensteuer zugezogen worden sei, und daß nach dem in der mündlichen Verhandlung erhobenen Beweise Heinrich Philipp in der Gemeinde Hopsmannsfeld Ortsbürger und grundsteuerpflichtta ist und vom 1. Januar bis 1. April v. I. zur Einkommensteuer zugezogen war, während er seit dieser Zett in Dirlammen Einkommensteuer bezahlt; — vergl. Mintst.-Entsch- Nr- 8 —
dahin,
daß der RecurS als unbegründet zu verwerfen ist unter Verurtheilung der Recurrenten in die Kosten des Verfahrens und zur Zahlung eines Aver- sionalbetrags von 30 in die Provinzialkasse."
Die Verhandlung in Betreff der Beschwerde deS Polizeidieners Schmidt in Saasen gegen einen Gemeinderathsbeschluß, betreffend Entlassung aus dem Dienst, wurde mit Rücksicht darauf, daß der Vertreter der Gemeinde Saasen den RecurS zurückgezogen hatte, von der Tagesordnung abgesetzt.
Vermischte 4.
Berlin, 1. October. Der Vorstand deS Vereins deutscher Tabakfabrikanten und Händler erläßt einen Aufruf an die Tabakindustriellen zur Bildung einer allgemeinen freiwilligen Berufsgenossenschaft.
— In Stettin wurde heute wieder ein aus Kopenhagen eingetroffener Dampfer nach socialistischen Schriften durchsucht.
Mainz, 30. September. (Festlichkeiten zur Eröffnung deS Centralbahnhofs.] Das Comite, welches sich aus Häuserbesitzern der Neustadt gebildet hat, um den Tag, an welchem der Cmtralbahnhof eröffnet wird, mit einer besonderen Feier zu begehen, setzt alle Hebel in Bewegung, den profictirten Festlichkeiten Glanz und Wethe zu verleihen- In seinem löblichen Bestreben wird es einerseits unterstützt durch das Entgegenkommen sowohl von Behörden als auch Privaten, sowie andererseits durch eine ansehnliche Summe von freiwilligen Beiträgen, die ihm von allen Seiten in der Neustadt zugeflosien sind. Außerdem, daß eine in Circulation gesetzte Liste sich mit zahlreichen Unterschriften bedeckte, kamen die Leute selbst herzu, ihr Scherflein zur allgemeinen Frier beizutragen. So ist und namentlich auch durch die Zuvorkommenheit der Geschäfisleute die Errichtung eines pompösen Triumphbogens gesichert, w'lcher sich vis-fc-vis dem Babnhofe erheben wird und dessen Entwurf von genialer Hans bereits vorliegt. Den Square vor dem Bahnhof werden die Gärtner von Mainz und Umgegend zur Feier des Tages in bekannter geschmackvoller Weise im Blumenschmucke prangen lassen. Die Illumination des neuen StadtthetlS beginnt am Vorabend, am 14. October, Punkt 7 Uhr Abends, wozu durch Trompetensignale aufgefordert werden wird. Den Bewohnern ist durch ein Uebereinkommen des Comite's mit einer hiesigen Fabrik Gelegenheit gegeben, sich die Jlluminationslämpchen auf die billigste Weise beschaffen zu können. Die Actienbierbrauerei wird eine brillante Beleuchtung ihres neuen HauseS veranstalten, ebenso werden das GewrrbvereinshauS, die Volksschule rc. illu- mintrt werben. Die städtische Verwaltung hat dem Comite ein großes Entgegenkommen gezeigt und steht der vrojecUrten Feier sehr sympathisch gegenüber. Die Ludwigsbahn selbst hat biS jetzt officiell noch keinen Beschluß zu einer besonderen Feier gefaßt. Von einem größeren Festessen in der Stadihalle hat da? Comtte vorläufig abgesehen, die Veranstalter der Feier werden am Abend des Eröffnungstages in dem erweiterten Cafe Boulrvard oder, sollte der Raum nicht ausreichen, in einer andern Lokalität ein gcmüthlicheS Abendeffen arrangiren, wobei der Bedeutung des TageS in Reden und Liedern gedacht werden soll. AIS Festmusik auf den Plätzen oberhalb der Neubrunnenstraße und unterhalb der Heidelbergerfaßgasse sind die Musikcorps des 88. (Baunack) und 117. (Fischer) Infanterie-Regiments engagirt werden.
Mainz, 30. September. Gestern Abend um 7 Uhr hat sich auf der Casteler Seite an unserer Straßenbrücke wieder ein bedenklicher Unglücksfall zugetragen. Es stürzte ein Gerüst an derselben zusammen und 4 Arbeiter stürzten mit den Trümmern des Gerüstes in die Tiefe. Einer der Arbeiter blieb sofort todt, einer wurde lebensgefährlich verletzt, und blieben diese beiden in Caftel, die beiden andern Arbeiter kamen hier in'S Hospital, woselbst dem einen bereits ein Arm amputirt werden mußte.
— (Aus dem Etnjährig-Fretwilligen-Examen.) In Liegnitz sind von vierundzwanzig Examinanden in dem Examen für den einjährigen Militärdienst nicht weniger als vierzehn durchgefallen. Dem „Liegnitzer Stadtblatt" ist nun durch einen Zufall das Concept eines Aufsatzes in die Hände gefallen, in dem einer der Prüflinge das Thema behandelt: .Was verdanken wir der Buchdruckerkunst?" Der Aussatz beginnt mit der überraschenden Behauptung, daß die Buchdruckerkunft von Franklin erfunden ist und spricht dann von der Zusammensetzung der „eisernen" Lettern und wie diese in „eine schwarze flüssige Masse" getaucht und dann gegen das Papier gedrückt werden, so daß „daS geforderte Wort auf dem Papier deutlich zu lesen ift*. Die Phön'zier hätten eS viel schwerer gehabt und langer Zeit bedurft, „ehe sie nur ein einziges Wort mit ihrer Bildersprache fertig bekamen", wir aber hätten den Vortheil, daß jetzt „Alle Bücher billiger geworden seien alS in früheren Zeiten", ganz besonders die Werke unserer berühmten deutschen Dichter, wie Wieland, Lessing, Göthe, Schiller, Sckrffel". Dann aber heißt eS wörtlich weiter: „Auch zum Aufbewahren von Urnen, z. B. an öffentlichen neu erbauten Gebäuden oder Kirchenthürmen, wird die Buchdruckerkunst verwandt", und darauf beklagt 6er Verfasser, „das späte Erfinden der Buchdruckerkunst", dem er die Schuld beimißt, „daß von den Griechen und Römern so wenig überliefert worden ist". Zum Schluß „kommt er auf seinen Favoriten Franklin zurück, dessen wir bei der Lektüre eines Buchs oder einer Zeitung „immer gedenken" müßten, „wie Vieles, was unS in früheren Zeiten erschwert gewesen, leicht gemacht hat". — Bei derartigen Leistungen, die durchaus nicht vereinzelt stehen, ist es kein Wunder, wenn die Prüfungen für den einjährig-freiwilligen Dienst so ungünstig ausfallen.
— (Sechsundzwanzig Söhne ] Vor Kurzem starb zu Lillis in Anatolien ein türkischer Großgrundbesitzer, Kogrul Htlmi Effendi, im hohen Alter von hundertundzehn Jahren. Derselbe hinterließ nicht weniger als sechßundzwanzig Söhne, die sich nun in daS väterliche Erbe theilen sollten. Die tteftrauernden Hinterbliebenen konnten sich jedoch Über die Erbschaft nicht einigen und so sind jetzt alle sechsundzwanzig Brüder in Konstantinopel eingetroffen, um ihren Streitfall dem Scheikhül Jtzlam zu unterbreiten.
— (Durch die Blume.) Zwei Studenten unterhalten sich über ihre Privatstunden. Der Erste deS Monats ist bereits vorüber, was dem E-nen zu der Frage veranlaßt: „Hast Du von Deinem Schüler schon Geld bekommen?" — „Leider noch nicht," lautet die Antwort. „Was soll ich aber thun? Ich kann doch den Vater nicht mahnen lassen." — „Ja", meint der Andere, „warum machst Du es denn nicht so wie ich? Wenn der Erste da ist und mein Schüler, dem ich französischen Unterricht gebe, das Honorar für die Stunden anscheinend vergessen hat, dann laste ich ihn ganz einfach in der Stunde Uebungssätze folgender Art übersetzen: 1. Der Monat ist vergangen. 2 Ich habe kein Geld. 3. Hast Du Geld? Ich brauche welches. 4-Warum hast Du das Geld nicht mitgebracht? 5- Hat Dir Vater nicht das Geld gegeben? 6. Der Lehrer fragte mich, ob ich das Geld gebracht hätte u. s. w. — In der nächsten Stunde hat dec Schüler das Geld natürlich mitgebracht."
— Seit dem Ausbruch der Feindseligkeiten mit China bringen die aus dem äußersten Osten kommenden Schiffe keine Haare mehr nach den französischen Hafen, worüber man gegenwärtig in Marseille sehr unruhig ist. Die chinesischen Haare werden in Südeuropa am häufigsten verwendet; sie sind geringwerthiger als die europäischen, im Allgemeinen grob und hart, passen aber wegen ihrer schwarzen Farbe am besten auf provencalische, italienische und spanische Köpfe. In Marseille werden alljährlich 80,000 Kilogramm Haare verarbeitet Davon kommen 40,000 ans Chino, 22,000 aus Italien, 1347 aus Cochinchina, 2000 aus englisch Indien, 533 aus Japan, 431 au8 Algerien u. s. w. Marseille allein verwendet 3000 Kilogramm, 500 für Männerperücken und 2500 für Chignonflechten, Locken, gekräuselte Scheitel und was sonst der weibliche Kopfputz für Zuthaten erfordert Es wird ausgerechnet, daß auL
bätten Versuche zum Stimmenverkauf, sowie wirkliche Ver- und Gekäufe ftattgesunden, betrifft, so sind hierbei keine Thatfachen angegeben und kann nicht in Berücksichtigung gezogen werdm^gkn ^curs entschied der Provinzialausschuß nach Vernehmung einer arößeren Anzahl von Zeugen und nachdem der Recurs von dem Großh. Gerichts- accesfisten Römheld als Vertreter des Rechtsanwalts Dr. Dittmar nochmals gerecht- terttat worden war, dahin: , ,
daß dem Recurse statizugeben und die Gemeinde L>trebendorf in die Kosten des Verfahrens zu vermthetlen ist.
Die EntschetdungSgründe lauten: m
I. Nach dem Ergebmste des in der mündlichen Verhandlung staitgefundenen Bewcisverfahrens kann darüber ein Zweifel nicht obwalten, daß der Beisitzer Martin Schäfer während der Pause von 11 bis 1 Ubr den Schlüssel zur Wahlurne und das Siegel, mit welchem dieselbe versiegelt war, im Besitz hatte, daß daS Wahllokal von dem Vorsitzenden der Wahlcommifsion nicht verschlossen war, wie dies § 28 der Wahlanleitung vorschreibt, daß Martin Schäfer das Wahllocal ledenfalls vor den übrigen Mitgliedern der Wahlcommifsion betreten hat und daß in demselben Licht und Siegellack offen lagern^ Aussage des Vorsitzenden der Wahlcommission, welche durch die Angabe des Beisitzers Heinrich Lang unterstützt wird, erscheint eS wahrscheinlich daß Beisitzer Martin Schäfer sich geraume Zeit vor dem Eintritte der Übrigen Mitglieder der Wahlcommifsion in dem Wahllocale allein aufgehalten hat.
III Die sub pos. I angeführten Thatfachen genügen für die Annahme, daß während der Rett von 11—1 Uhr die Wahlurne der Überwachung der Wahlcommifsion entzogen und deshalb jedenfalls die Möglichkeit vorhanden war, das Ergebniß der Abstimmung zu fälschen. Gegenüber dieser Möglichkeit konnte der öffentliche Glauben des Wahlactes nur durch den Beweis gesichert werden, daß eine Fälschung des Wahlergebnisses nicht staitgefunden habe. E'n solcher Beweis ist aber nicht einmal versucht worben und erscheint nicht einmal die weitere Hinweisung auf die unter pos II erwähnte Thatsache als erforderlich, um die Annahme zu rechtfertigen, daß durch daS fragliche Verfahren wesentliche, die Glaubwürdigkeit deS Wahlergebnisses sichernde Formvorschriften verletzt worden sind, fodaß die Sicherheit der Ermittlung dieses Wahlergebnisses — wenn auch von den Recurrenten das Vorkommen von Fälschungen nicht behauptet worden — doch objectio nicht gewährleistet ist. Vergl. Minist.-Entsch. ^Da dem RecurS stattgegeben worden ist, können die Kosten des Verfahrens nur der Gemeinde zur Last fallen."
In Betreff der Relamation gegen die Wahl des Bürgermeisters zu HopfmannSfeld hatte der Kreisausschuß deS Kreises Lauterbach unterm 13.Juni l.J. nachstehendes Urtheil erlassen: ____
„daß die von Johannes Greb II., Georg Heinrich Jockel, Johannes Köhler II. und Johannes Wasser von HopfmannSfeld gegen die Gesetzlichkeit der am 31. Januar d. I. in dieser Gemeinde vollzogenen Wahl des Bürgermeisters unterm 4. Februar erhobenen E nwendungen als unbegründet zu verwerfen und besagte Wahl demgemäß zu bestätigen sei." Die Entscheidungsgründe lauten:
„Johannes Greb II. und Genossen von HopfmannSfeld haben unterm 4. Februar d I. gegen die am 31. Januar d. I vollzogene zweite Wahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Hopfmannsfeld innerhalb vorbestimmter Frist Einwendungen erhoben, weil ^njpp ÜU§ HopfmannSfeld, seit l3/< Jahren in Dirlammen wohnhaft, nachträglich in die Liste der Stimmberechtigten eingetragen
2) der^^Großh. Bürgermeister sich einer Wahlbeeinflussung dadurch schuldig gemacht, daß er dem Heinrich Köhler II von Hopfmannsfeld den Betrag von 7 Jt und einigen Pfennigen OrtSgerichtskosten unter der Voraussetzung habe erlassen wollen, daß dieser seinen Vater, den Landwirth Heinrich Köhler L, dahin bringe, daß er nicht für den Gegencandidaten des Bürgermeisters Dahmer stimme.
Hierzu wird bemerkt . , ,
ad 1, Heinrich Philipp, Maurer, gebürtig zu Hopfmannsfeld, lt. Bescheinigung Großh- Bürgermeisterei Dirlammen (cfr. ad Anl. II zu 16 act.) seit dem 24. Juni 1882 daselbst wohnhaft, ist auf seine deßsaUsige innerhalb der gesetzlichen Offenlegungsfrtft vom 8.—16. Januar unterm 15. Januar l I. erhobenen Reclamation (cfr ad Anl. 2 iU 16 act.) nach Aussage des Großh. Bürgermeisters von Hopfmannsfeld (cfr. 22 act.) am 19. Januar d. I. nachträglich in die Liste der Stlmmberechtigten eingetragen worden. zufolge Bescheinigung Großh. Bürgermeisterei HopfmannSfeld da
selbst heute noch Ortsbürger, zahlt laut Mittheilung Großh. SteuercommissariatS Lauterbach vom 10. März d. I. (cfr. 19 act.) am 1.Januar 1883, also den 1. Januar des der Wahl vorhergehenden JahreS in HopfmannSfeld Einkommensteuer und erscheint daher nach Maßgabe deS Art. 13 der Landgemeindeordnung auch als actio wahlberechtigt. Daß als Datum der stattgehabten Offenlegung der Stimmliste der 8. Januar und nicht das Datum des nach Ablauf der 8tägigen Frist folgenden Tages eingetragen ist, beruht wohl nur auf einem Versehen der Großh. Bürgermeisterei und bleibt für die Beurtheilung der Sache selbst ohne Einfluß.
Dem Philipp selbst wurde die Entscheidung, inhaltlich welcher er in der bereiten Liste Aufnahme gefunden, in Gemäßheit des Art. 21 der Landgemeindeordnung seilens deS Großh. Bürgermeisters bekannt gegeben (cfr. 22 act.).
Eine öffentliche Bekanntmachung dieser Entscheidung ist nicht vorgeschrieben. — Daß aber Philipp thatsächlich auch formell berechtigt war, von seinem Stimmrechte Gebrauch zu machen, ergibt sich aus den bezüglichen, die Zahlung documevtirenden Bescheinigungen der Großh. Districts - Emnehmerei Ulrichstein vom 28. Januar und deS Gemeinde-Einnehmers Ritter vom 30. Januar, weich' letztere durch Vorlage der betreffenden Steuerzettel und resp. Anforderungszettels (cfr. ad Anl- 2 zu 16) und die demselben angeführte Quittung vom 9. Januar 1884 bestätigt wird-
Es sind daher auch die weiter hierauf Bezug habenden Ausführungen der Rechtfertigungsschrift zur Reclamation vom 7. März und des Nachtrags zu solcher vom 21. März nicht von Belang. ~
Die Einwendungen gegen die Stimmberechtigung des Ptter Schneider und de8 Johannes Neeb, wie solche in der Rechtfertigungsschrift vom 7- März d. I. (20 act) zur Reclamation deS Johannes Greb II. und Genossen erhoben worden, sind, weil in der bei Großh. Bürgermeisterei Hopfmannsfeld von jenem am 4. Februar abgegebene Erklärung nicht enthalten, als Nova nicht zu berücksichtigen. — Das Gleiche gilt von dem unter Nr. 4 und 5 der Rechtfertigungsschrift und des Nachtrags zu derselben Gesagten, zumal Heinrich Köhler II. persönlich nicht stimmberechtigt war und sein Vater Heinrich Köhler I., dessen Stimmenabgabe im vorliegenden Falle allein von Interesse sein kann, unter Ord.-Nr. 9 der Abstimmungsliste von seinem Stimmrechte auch wirklich Gebrauch gemacht hat-
Ad 2. Wenn seitens der Reclamanten behauptet wird, daß der Großh. Bürgermeister Dahmer am 20. Januar l. I. dem Heinrich Köhler II. gegenüber erklärt habe, er wolle ihm 7 JC. und einige Pfennige Gerichtskosten erlassen, wenn er seinen Vater, den stimmberechtigten Heinrich Köhler I., dazu bringe, nicht oder nicht gegen ihn, den Bürgermeister, von seinem Stimmrecht Gebrauch zu machen, so ist diese Behauptung bei dem Widerspruch des Bürgermeisters und weil die bezügliche Acußerung zudem lebtglid? dem Heinrich Köhler II. gegenüber gefallen ist, als eine nicht erwiesene nicht weiter zn berücksichtigen und dies um so weniger, als ein ftrafbarer Stimmenkauf seitens der Reclamanten selbst gar nicht behauptet wurde und der Erklärung des Heinrich Köhler II. (cf. 23 act.) zufolge thatsächlich nicht stattgefunden hat und endlich dessen Aussage gemäß, sein Vater Heinrich Köhler I. durch jene dem Sohne von dem Bürgermeister angebl'ch in Aussicht gestellte Liberalität nicht bewogen worden ist, seine Stimme zu Gunsten des Bürgermeisters abzugeben, er vielmehr den Heinrich Gceb V. als Bürgermeister gewählt hat."
Nach Vernehmung von 7 Zeugen und Rechtfertigung des Recurses durch den Rechtsanwalt Labroisse entschied der Provinzialausschuß in Erwägung,
daß den Entscheidungen der ersten Instanz mit einer Ausnahme überall.bei- zustimmen ist;
daß diese Ausnahme in der Behauptung enthalten ist, daß Heinrich Philipp von Dirlammen bei der Wahl be6 Bürgermeisters zu HopfmannSfeld stimmfähig gewesen fei, weil er am 1. Januar 1883 in HopfmannSfeld Einkommensteuer bezahlt habe;
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