Ausgabe 
3.10.1884
 
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Nr. 231 Freitag den 3. October 1884

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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

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Amtlicher Hheit.

Gießen, am 1. October 1884.

Betreffend: Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernteertrags im Jahr 1884.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grotzherzogltchen Bürgermeistereien des KreiieS, Wie fchon in unserer Verfügung vom 30. Mai l. I. Anzeiger Nr. 127 -y- erwähnt, sind die in obigem Betreff unter Zuziehung der dafür gebildeten Commissionen auszufüllenden Formulare spätestens bis zum 1. November l. I. hierher einzusenden.

Indem wir Sie hierauf aufmerksam machen, erwarten wir die pünktlichste Einhaltung dieses Termins.

____________________________________________________Dr. Boekmann._____

Gießen, am 1. October 1884.

Betreffend: Zurückstellung unabkömmlicher Beamten, hier von Lehrern und Schulverwaltern im Falle einer Mobilmachung.

Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commission Gießen

, an die Schulvorstände des Kreises.

Sie wollen die Lehrer oder Schulverwalter Ihrer Gemeinden, welche militärpflichtig sind, darauf aufmerksam machen, daß Gesuche um Zurückstellung im Falle einer Mobilmachung innerhalb U Tagen bei uns einzureichen find. Später einlaufende Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

In den Gesuchen ist anzugeben:

1) Civilstellung,

2) Vor- und Zunamen,

3) Militärcharge und Truppengattung,

4) Genaue Angabe des Truppencheils, Regiment, Compagnie rc., bei welchem der Eintritt erfolgt ist und Datum des Letzteren,

5) Bezirk des Landwehrbataillons.

Bei Lehrern oder Schulverwaltern, welche bereits früher bei uns reclamirt haben, bedarf es der Angaben 15 nicht, es genügt hier einfache Meldung.

Abwesende Lehrer oder Schulverwalter, die als allein stehende Lehrer zur Reclamation berechtigt find, wollen sie sofort benachrichtigen.

Dr. Boekmann.

Telegraphische Drpeschrrr.

öolff» telee*. Gorrtfporrdrrrz-Drrrearr.

Berlin, 1. October. Die heutige Generalversammlung des Vereins zur Wahrung wirtschaftlicher Interessen war aus allen Theilen Deutschlands zahlreich be­sucht und wählte Delbrück (Berlin) und Wörmann (Hamburg) zu Vorsitzenden. Rüssel (Berlin) legte in langer Rede die Ziele des Vereins bar, besprach die bezüglich des mobilen CapttalS in der letzten Reichstagssession geltend gemachten, aber vielfach irrigen Anschauungen, trat gegen die procentuale Börsensteuer auf, stimmte der Ver­staatlichung der Eisenbahnen zu, bekämpfte aber die Verstaatlichung des Versicherungs­wesens, betonte ferner daS positive Mttschoffen des Vereins an den großen feciale politischen Aufgaben und bezeichnete schließlich alS Schwerpunkt des ganzen Vereins die Einsetzung eines Ausschusses von 45 Mitgliedern, dessen Wahl nach einstimmiger Annabwe drs Statuts sofort erfolgte. Schluß der Sitzung um 2 Uhr.

Baden-Baden, 1. October. Ihre K. K. Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin sind nebst PrinzessinneN'Töchtecn heute Vormittag nach der Schweiz abgereist. Se. K. Hoheit Prinz Heinrich bleibt noch hier.

.. Pesth, 1. October. Die Sectionen des Abgeordnetenhauses haben sich constituirt. In 8 Sectionen hat die liberale Partei die Majorität, in einer die Opposition.

Petersburg, 1. October. An Stelle des Obersten v. Dahler ist der Oberstlieutenant Butakoff, zweiter Geschäftsführer der Kanzlei des militärischen Gelehrten-Comitss, zum Militärbevollmächtigten in Berlin ernannt morden.

New-Aork, 1. October. Dem hiesigen chinesischen Consul ging eine Depesche zu, in welcher der baldige Abschluß eines friedlichen Übereinkommens der chinesischen Regierung mit Frankreich als höchst wahrscheinlich bezeich­net wird.

Moskau, 1. October. DieMoskauer Zeitung" legt in einem Leitartikel der Skierniewicer Kaiserbegegnung insofern eminente Bedeutung bei, als sie lediglich die völlige Sicherstellung der wesentlichsten Interessen jeher der drei Großmächte nach sich ziehen könne. Als vorzüglichstes Resultat der Entrevue hebt daS Blatt die Herstellung jener herzlichen Beziehungen sowohl Rußlands zu Oesterreich, wie zwischen Rußland und Deutschland beroor. Letztere herbetzufübren, war freilich leichter, weil zwischen Ruß­land und Deutschland nur Mißverständnisse persönlich zufälligen Charakters obge­waltet; allein zwischen Rußland und Oesterreich könne, wenn reale Zwtstmottve ent­stehen, die Kaiserannäherung nicht nur für den Europafrieden wichtig, sondern noch mehr für die Aufrechterhaltung des innern Friedens, sowie die Befestigung des monarchi­schen PrtncipS sein. Wenn Oesterreich aus irgend welchen Gründen von gemeinsamem Vorgehen gegen die Anarchisten Abstand genommen habe, so existtren diese Gründe jetzt nicht mehr, dies bezeugt die Entrevue. Daher sind die Gründe unnütz gegen die etente cordiale der drei Großmächte gerichtet. Vor Allem müsse sich die Entrevue auf das Institut der internationalen Banditen beziehen, welche heiliges Asylrecht genießen nur bei Regierungen, die Verständniß oder Gewissen verloren haben.

Lokales.

Gießen, 2. October. Oeffentliche Sitzungen des Provinzialausschusses der Provinz Oberhessen finden statt und kommt zur Verhandlung:

Montag den 13. October er.:

1 Klage des Ortsarmenverbandes Frankfurt a. M gegen den Ortsarmen­verband Ulfa wegen Unterstützung der Lina Eckhardt.

2 . Klage des Ortsarmenverbandes Dortmund gegen den Ortsarmenverband Brauerschwend wegen Unterstützung des Heinrich Kirschbaum.

, 3. Klage des Ortsarmenverbands Betzenrod gegen den Ortsarmenverband

' Schotten wegen Unterstützung der Katharina Funk.

4. Klage des Octsarmenverbands Sellnrod gegen den Ortsarmenverband i

Schotten wegen Unterstützung der Katharina Funk. I

5. Antrag auf Entziehung der Bestallung der Hebamme Katharina Margaretha Lott zu Mittelgründau»

Dtnstag den 14. October er.:

6. Den Wirthschaftsplan für den Gemetudewald zu Rieder-Eschbach pro 1882/83.

7. Beschwerde des Simon Leopold und Wolf Leopold n. von Gettenau wegen Verweigerung des Gemetndenutzens.

8. Den Schulbau in der Gemeinde Wohnfeld.

9. Beschwerde des Johannes Uff elmann u nd Cons orten zu Mittel- Gründau wegen Verminderung des Gemetndenutzens.

Gießen, 2. October. Samstag den 11. l. Mts., Vormittags 10 Uhr, findet eine öffentliche Sitzung des Kretsausschusses des Kreises Gießen statt.

Tagesordnung:

1. Die Beaufsichtigung der Hunde in Gießen, hier: Recurs des Rechtsanwalts Dr. Reatz zu Gießen gegen einen Polizetbefehl.

2. Beanstandung eines Beschlusies des Gemetnderaths zu Wteseck wegen Ent­lassung des Gemeinde-Einnehmers Lang durch Großherzogltches Kreisamt Gießen.

G. Gießen, 2. Octover. (Sterblichkeit tn Gteßen-j Im Laufe der 39 Jahres­woche (vom 21. bis 27. September) ereigneten sich in Gießen im Ganzen 9 Todes­fälle, davon 7 bei erwachsenen Personen, 2 bei Kindern. Von den Erwachsenen starben 2 an Lungenschwindsucht, je eine an Altersschwäche, Krebs, Gehirnentzündung, Nieren­entzündung und eine endete durch Selbstmord (Erhängen). Von den 2 Kindern, die beide das erste Lebensjahr noch nicht beendigt hatten, starb eins an Brechdurchfall, daS andere an Bronchienentzündung.

Ein 'Metzgergeselle, welcher seinem Meister einen ziemlich hohen Betrag Kunbengelder unterschlagen hatte, wurde gestern Abend verhaftet und heute dem Gerichte vorgeführt.

Oeffentliche Sitzung des ProvinzialauSschuffes der Provinz Ober- Hessen vom 23. September 1884.

In Betreff der Reclamation gegen dteWahl desBürger- meist ers zuStrebendorf hatte der Kretsausschuß des Kreises Alsfeld unterm 27. November v. I. nachstehende Entscheidung erlassen:

daß die gegen die Bürgermetstcrwahl vom 11. October l. I. zu Streben­dorf eingeretchte Reclamation des Konrad Birkenstock II. und Consorten als unbegründet abzuwetsen und jeder Reclamant in einen Aversional- betrag von 1 unter solidarischer Haftbarkeit zu verurthetlen sei.

Die Entscheidungsgründe lauten:

SDa die GemetnderathSsitzung vom 3. October l. I. nicht der gesetzlichen Vor­schrift gemäß abgehalten wurde, ist der Gemetnderath auf den 10. October nochmals zusammenberufen worden, um die Wahlcommtssion zu wählen. In dieser letzteren Sitzung verwendete der Großh. Bürgermeister das nicht unterschriebene Protokoll vom 3. October l. I., änderte eS nach dem Beschlüsse vom 10. d. Mts. ab und ließ es von den anwesenden Gemeinderäthen unterschreiben. Nur daS Datum (3. October) blieb, jedenfalls aus Versehen unverändert.

Das Protokoll ist unter allen Umständen als dasjenige vom 10. October l. I. zu betrachten, da sammtliche am 10. anwesenden Mitglieder dies unterschrieben haben und es nicht darauf ankommt, ob dos Protokoll früher oder in der Sitzung geschrieben wurde. Das Datum wäre nachträglich abzuändern.

Daß der Beisitzer M. Schäfer, welcher Schlüssel und Siegel während der Pause zu sich nahm, vor Ablauf dieser Pause allein in das Wahllokal sich begab und daß veßwegen einige Stimmberechtigte mißtrauisch wurden, kann nicht als Anfechtungs­grund betrachtet werden. Ferner ist das O'ffnen eines einzelnen Stimmzettels durch ein Mitglied der Wahlcommission zwar gesetzwidrig, kann aber keinen Grund abgeben, die Wahl als ungültig zu erklären (Entscheidung 57).

Aus den sub III und IV der Reclamation angeführten Thatsachen geht nicht hervor, daß durch Freihalten mit Getränken und durch Drohung dem einen Candidaten Wähler genommen wurden, die nicht schon ohnehin für ihn gestimmt haben würden.

Was schließlich die sub vii in der Reclamation oorgebrachte Behauptung, e§