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Gießen, am 1. August 1884.
Gießen, den 1. August 1884.
Betreffend: Maßregeln gegen das Vagantenthum.
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dreimonatlichen Cursus absolvirt haben. . Gießen, den 1. August 1884.
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Gießen, 2. August.
Die Nachrichten über die Bewegung anläßlich her bevorstehenden Reichstagswahlen herrschten in dieser Woche fast ausschließlich auf dem Felde der inneren Politik vor. Es sind hierbei mancherlei interessante Daten zu verzeichnen, welche daraus Hinweisen, daß sich die diesjährigen Wahlen unter etwas veränderten Conftellationen vollziehen werden, als die Reichstagswahlen vom Jahre 1881. Das Bündniß zwischen den Deutsch-Conservativen und der Centrumspartei scheint sich vor Allem gelockert zu haben, dies beweist die Thatsache, daß im Stadtkreise wie im Landkreise Danzig von beiden Parteien diesmal eigene Candidaten aufgestellt worden sind und ähnliche Vorgänge werden aus anderen Wahlkreisen der östlichen preußischen Provinzen gemeldet, wo sonst die Deutsch-Conservativen und die Centrumsmänner zusammenzugehen pflegten. Daneben dauert die Polemik zwischen der nationalliberalen und deutsch-freisinnigen Presse ungeschwächt fort, alle alten Sünden werden hervorgesucht und von den Blättern beider Richtungen einander in's Gesicht geworfen, während zugleich Vorgänge aus neuester Zeit, wie die Candidatensrage im Kreise Alzey-Bingen, dazu dienen, dieser Polemik neuen Stoff zuzuführen. Hier ist bekanntlich dem bisherigen deutsch-freisinnigen Inhaber dieses Reichstags-Mandats, dem Abg. Bamberger, von nationalliberaler Seite Bankdirector v. Schauß als Gegen- Candidat entgegengestellt worden, worüber auf freisinniger Seite große Entrüstung herrscht. Man verkündigt hier den offenen Krieg gegen die Nationalliberalen und droht mit allerhand Repressalien — nun, da werden die Wahlen wohl recht erbauliche Dinge bringen!
Die Berliner Polizeibehörde jft mit Ermittelung anarchistischer Umtriebe beschäftigt. Es hat dies ganz offen in einer vom Berliner Polizei- Präsidium erlassenen Bekanntmachung gestanden, in welcher die Nummern türkischer Werthpapiere (Obligationen der türkischen Prämien - Anleihe von 792,000,000 Frcs.) mit dem Ersuchen veröffentlicht werden, über die Herkunft und die letzten rechtmäßigen Besitzer der betr. Werthpapiere Auskunft zu geben. Ob die in letzter Zeit erfolgten Ausweisungen russischer Staatsange-
Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Boekmann.
PreiO vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
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10 Pfz.
3 Waffen,
höriger aus Berlin mit diesen anarchistischen Umtrieben in Verbindung stehen, ist noch unbekannt.
Berechtigtes Aufsehen erregte in Deutschland der bekannte Artikel des Pariser „Figaro", in welchem einer deutsch-französischen Allianz unumwunden das Wort geredet wird. So erfreulich an und für sich dieses Symptom einer beginnenden Ernüchterung gegenüber dem stch im französischen Volke noch immer breit machenden Chauvinismus erscheint, so muß doch anderseits auch betont werden, daß die in Frankreich im Allgemeinen noch herrschende Stimmung gegen Deutschland den Gedanken einer engeren Annäherung zwischen beiden Ländern vorläufig als illusorisch erscheinen läßt. In diesem Sinne sind denn auch fast ausschließlich die Entgegnungen der deutschen Blätter gehalten und so wird denn Deutschland am besten fahren, wenn es, wie bisher, so fernerhin, seinen eigenen Kräften vertraut.
In Frankreich war und ist noch die allgemeine Aufmerksamkeit in erster Linie der Verfassungs - Revijions - Angelegenheit zugewendet. Im Senat ist die Entscheidung hierüber bereits am Dienstag-gefallen, indem derselbe die Revisions-Vorlage im Ganzen, jedoch unter Aufrechterhaltung aller seiner finanziellen Befugnisse, mit großer Majorität angenommen hat. Aus dem Senat gelangte die Vorlage am Mittwoch wieder an die Deputirtenkammer zurück, welche auf Verlangen der Regierung und trotz des von den Bonapartisten wie den Radikalen erhobenen Widerspruches die Dringlichkeit der Berathung beschloß, in Folge dessen der Revisions-Entwurf an die Commission.zur weiteren Berichterstattung verwiesen wurde. Es ist kein Zweifel, daß die Kammer dem Entwurf in der beschränkten Gestalt, die ihm der Senat gegeben hat, zustimmen wird, womit dann die so vielgenannte Verfassungs-Revision die parlamentarische Sanction gefunden haben wird. Hieraus soll — dem Vernehmen nach in nächster Woche — der Congreß zusammentreten, welcher die Ausführung der in dem Revisions-Entwurf enthaltenen Bestimmungen regeln soll. Die übrigen Angelegenheiten, welche die öffentliche Meinung in Frankreich noch beschäftigen, der Conflict mit China und der Stand der Choleragesahr im Süden des Landes, traten in dieser Woche nicht so sehr hervor. Dagegen verdient eine neue Spaltung unter den Monarchisten registrirt zu werden, als welche sich die Pro-
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglicherr Bürgermeistereien des KreiseS.
In Folge Weisung Großh. Ministeriums machen wir Sie auf nachfolgende Werke aufmerksam:
1) Das System der communalen Naturalverpflegung armer Reisender zur Bekämpfung der Wanderbettelei, nach den Erfahrungen in Württemberg, von Oberamtmann Carl Huzel in Blaubeuren, Verlag von W. Kohlhammer, Stuttgart, Preis JL 1.50, und
2) Vorschläge zur Vereinigung der Arbeiter-Colonieen und zur einheitlichen Organisation der Natural-Verpflegungsstationen im Deutschen Reiche, Verlag der Schristen-Niederlage der Anstalt „Bethel", Bielefeld, Preis 50 H.
In diesen Schriften sind die bisherigen Erfahrungen in Bezug auf die Naturalverpflegung armer Reisenden zur Bekämpfung des Vagantenthums und auf die Arbeiter-Colonieen zusammengetragen und Vorschläge zur zweckmäßigen Ausführung desfallsiger Einrichtungen enthalten. Wir geben Ihnen deren Anschaffung anheim.___Dr. Boe kmann.______________________________________________________________
zweites Blatt. Sonntag den 3. August
Betreffend: Die Ausführung des Reichsgesetzes über die Krankenversicherung der Arbeiter.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an dte Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Da noch sehr viele Bürgermeistereien mit der Erledigung unseres in Nr. 117 des Gießener Anzeigers enthaltenen Ausschreibens vom 17. Mai l. I., zu welchem die überschickte gedruckte Anweisung gehört, im Rückstand sind, so fordern wir hiermit wiederholt zur möglichst baldigen Berichtserstattung auf.
Wir bemerken dabei zur Begegnung irriger Ansichten, daß diese Berichtserstattung unter allen Umständen zu ekfolgen hat, also auch aus denjenigen • Gemeinden, welche den Wunsch ausgesprochen haben, keine Gemeinde-Krankenkaffe zu errichten.
. Insbesondere ist außer dem Uebrigen die Angabe der Taglöhne erforderlich, da sich hiernach die Bestimmungen wegen der Beiträge der Arbeiter richten.
Dr. Boekmann.
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Betreffend: Die Ausbildung von Kranken- und Wöchnerinnen-Pflegerinnen in der Entbildungsanstalt zu Gießen.
Bekanntmachung.
Es sind Einrichtungen dahin getroffen worden, daß in der Großherzoglichen Entbindungsanstalt zu Gießen Lehrtöchter für die Kranken- und Wöchnerinnenpstege zum Unterricht und zu ihrer Ausblldung zugelaffen werden.
Die bezüglichen Curse werden daselbst in den Monaten abgehalten, in welchen kein Hebammencursus stattfindet, zur Zeit in den Monaten Januar und Februar und Juli bis December und zwar von je dreimonatlicher Dauer; während dieser Zeit werden die Lehrtöchter abwechselnd in den Wochenzimmern und in der Abtheilung für Frauenkrankheiten (gynäkologischen Klinik) beschäftigt.
Gesuche um Zulassung zum Unterricht sind unter Vorlage eines Zeugnisses des Ortsvorstandes über die Unbescholtenheit und eines kreisärztlichen Attestes über die Qualification der Nachsuchenden an den Director der Entbindungsanstalt zu Gießen zu richten, welchem die Zulassung zum Lehrcursus und Einberufung zusteht.
Für die Beköstigung in der Anstalt haben die Lehrtöchter den Betrag von 85 Jl. (vom Beginn der nächsten Finanzperiode — 1. April 1885 — voraussichtlich nur den herabgesetzten Betrag von 74 <X) zu entrichten, welcher beim Beginn des Cursus einzuzahlen ist. In einzelnen Ausnahmefällen, insbesondere mit Rücksicht auf das Bedürfniß der inländischen Krankenanstalten an Wärterinnen, kann übrigens die Großherzogliche Direction der Entbindungsanstalt mit Genehmigung der Großherzoglichen Provinzial-Direction Oberhessen das Lehrgeld herabsetzen oder selbst ganz erlassen.
Nach beendigtem Cursus erhalten die Lehrtöchter eine von dem Director der Entbindungsanstalt ausgestellte Bescheinigung darüber, daß sie einen
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^Bürgermeister.
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.


