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03/08/1884 Erstes Blatt
 
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Sonntag den 3. August

Erstes Blatt

Nr. 179

Erscheint täHlkch mit SvSnchrne des Mo«tagS.

Buren« r Schulstraße7.

Gefunden: 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Farbzeichen, 2 Paar Handschuhe, 1 wollenes Halstuch, 1 Taschentuch, 1 Maßstab, 1 Radkapsel, 1 Sack

4.

6.

Grobherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.

Preil vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Deutschen Hofes:

a) Einleitende Berichterstattung des Vorsttzenden.

b) Rechuungsablage.

c) Wahl der Commissionen für die Prämurung, Verloosung und zum Ankauf der zu verloosenden Gegenstände.

d) Referat überDas Alter der dreierlei Bienenwesen in seiner Bedeutung für den rationellen Betrieb der Bienen­zucht".

e) Specielle Gegenstände der Discussion:

aa. Das pro und contra über die Absperrgitter.

bb. Die Behandlung der Nachschwärme.

cc. lieber die Erfahrungen, welche in diesem Jahre gemacht worden sind bezüglich des Verweiselns.

Wahl des nächstjährigen Versammlungsortes und Ergänzungs­wahl des Vorstandes.

Ausgezeichnete Gegenstände werden prämiirt und wird daher gebeten, die Ausstellung mit lebenden Bienenvölkern, muster­haft gearbeiteten Dzierzonstöcken, Bienenzuchtgeräthschaften und besonders mit Honig in jeder Form und Wachs reichlich zu beschicken. , .

Aus dem mit der Ausstellung verbundenen Hoingmarkt wird Gelegenheit zu Honigankäufen, auch im Großen, geboten werden. Das Nähere ist in dem nachstehenden Programm des Local-

P r o g r a m m für die

23. lüaubtmrfammlung des MerhklMkll Mncmiichtkr-Srreins in Aad-Hlauheim.

In Folge Einladung des Herrn Pfarrer Deich er t aus Groß- Buseck versammelten sich im deutschen Hofe zu Bad-Nauheim die Gemeinderathsmitglieder dieser Stadt und einige Bürger derselben.

Bürgermeister Warner spricht seine Freude aus, daß die Gelegenheit gegeben wird, die 23. Wanderversammlung m Bad- Nauheim in diesem Jahre tagen zu sehen, und wurde hierauf folgendes Programm berathen und festgestellt:

1. Am 12. August d. 3., Abends 810 Uhr, vorberathende Sitzung des Ausschusses und Local-Comits s in dem Saale des Deutschen Hostes.

2. Am 13. August d. I., Vormittags 8-10 Uhr, Besichtigung der Ausstellung und Vornahme practischer Demonstrationen an Stöcken mit lebenden Bienen-Völkern im Gewächshause auf der Saline.

3. Verhandlungen, um 10 Uhr beginnend, tm Saale des

In Folge Mittheilung des Herrn Präsidenten des Oberhessischen Bienenzüchter-Vereins, wonach in Bad-Nauheim am 13. August er. die Wanderversammlung abgehalten roeroen soll, stnd folgende Herren mit dem Unterzeichneten zu einem Local-Comits zujamrnen- getreten, nämlich:

die Herren Pfarrer Walz, Beigeordneter Grünewald, Stadträthe PH. I. Weiß, Peter toll II., Peter Stoll III., Beruh. Schimpf, Lehrer Quehl, Srede- meister Plock, Privatier Fritz Koch, Bauausseher I. Brückel, Deconom Peter Euser U., Schremer- meister S. P. Krug aus Bad-Nauheim, Seminarlehrer Wahl, Seminarlehrer Süs aus Friedberg und Ober­förster Strack aus Ober-Roßbach.

Bezugnehmend auf obiges Programm laden dieselben zu recht zahlreicher Betheiligung an der angekündigten Wanderversammlung ein die sich des freundlichsten Entgegenkommens von Seiten der Stadt Bad-Nauheim versichert halten darf, und bringen zu diesem Behufe noch Folgendes zu allgemeinen Kenntmß:

1. Alle Gegenstände für die Ausstellung und den Honigmarkt sind unter der Adresse des Herrn Siedemeisters Ludwig Plock in Bad-Nauheim franko einzusenden.

Dieselben müssen mit einer Etiquette versehen sein, welche den Namm des betr. Herrn Ausstellers und die Preisangabe enthalt.

2. Freien Zutritt zur der Ausstellung und den Verhandlungen haben alle Mitglieder des Vereins, jedoch nur gegen Vorzeigung ihrer Aufnahmekarten, unter gleicher Voraussetzung M^ueder der mitverbundenen Vereine. Alle Uebrigen sind durch Abnahme eines Looses a 50 H zu freiem Eintritt berechtigt; Nichtabnehmer eines Looses bezahlen 30 H Eintrittsgeld.

Des Honigmarktes wegen ist der Eintritt von 4 Uhr Nach-

Darmstadt, 28. Jult. Fortsetzung des Großherzogltchen Regierungsblattes Nr. 15, das Gesetz, die gleichmäßige Besteuerung der Gewerbe betr.

Art. 23. Die Nachtragung eines neu angefangenen Gewerbe« in ein Mr andere Gewerbe früher ertheilteS Patent ist nicht gestattet, sondern, der Gewerbtretbende, der ein weiteres Gewerbe neben andern, für welche er bereits ein Patent besitzt. ^Ereiben will, muß ein neues Patent, welches auch den neu zu beginnenden Gewerbsvetriev legtttmtrt, lösen.

Art. 24. Die freiwillige Niederlegung eines Gewerbes im Laufe deS Jahres ve- freit nicht von der Gewerbsteuer vor Ablauf desselben.

Hört aber der Betrieb eines Gewerbes in Folge des Tode« des Gewerbtreibenden oder aus andern, zur unfreiwilligen Ntederlegung des Geschäfts nothtgeuden Ursachen tm Laufe deS Jahres auf, so wird die Gewerbsteuer auf erfolgende Reclamatton von dem Schlüsse des Monats an, in welchem der GewerbSbetrteb ausgehört hat, nachgelassen.

Art 25 Aendenmgen in ben DrrhSItnissen, welche den verhältnißmähigen Zusatz bestimmen, ziehen tm Lause des Jahres keine Aenderung der Gewerbsteuer ^W-nn jedoch eine Einschränkung der Betriebs in Folge des TodeS deS Gewerb- treibenden eintritt, kann eine Herabsetzung des verhSItnIßmätzigen Zusatzes und in dem Falle wenn sür das Gewerbe nach den Merkmalen seiner UmsangeS verschiedene Klassen bestimmt sind, auch eine Herabsetzung der fixen Sleuerkapi als auf ba8 bet «ntsprechenden geringeren Klasse auf dem Wege der Reclamatton bewirkt werben.

mittags frei.

3. Am Vorabend, den 12. August, von 710 Uhr, Empfang der Gäste durch das Local-Comits; ges ellige Vereinigung im Deutschen Hofe (Herrn Ferd. Sprengel) und ebendaselbst Vorberathung des Local-Comitö's mit dem Ausschüsse des Vereins.

4. Nach den Verhandlungen am 13. August findet Nachmittags um 2 Uhr im Deutschen Hofe das Mittagsmahl statt, das Gedeck zu M. 2.50 inet, eines Schoppen Wein.

Diejenigen, welche an demselben Th eil zu nehmen beabsichtigen, . werden gebeten, gleich bei ihrer Anmeldung ihre Namen in eine aufgelegte Tafelliste einzeichnen zu lassen.

Zu einer nach der Versammlung beabsichtigten Verloosung sind > Loose zu 50 H das Stück bei sämmtlichen Sectionsvorstehern und Vorständen der Zweigvereine, sowie den Mitgliedern des -ocab Comite's zu haben. Abnehmer von 10 Loosen erhalten 1 rMiloos.

Bad-Nauheim, den 10. Juli 1884.

Der Bürgermeister: Wöruer.

Auch kann, wenn ein GewerbSlocal durch einen 3^0080:^0^

mkb den Gewerbsteuervfltchttgen ein verhältnißmäßiger Nachlaß zu Thetl werden, nach Analogie der für ähnliche Fälle auch bei den übrigen dtrecten Steuern bestehenden ßt«

Dt?n^achEstäm'Artikel zu bewilligenden Nachlässe treten von dem Ende des Monats an in Wirksamkeit, in welchem die Einschränkung des Betriebs in Folge deS Todesfalls oder der Unglücksfall stattgefunden hat.

Art 26 lieber alle Reclamattonen gegen doppelte oder "Nge Ansätze, lowie rur Erlanauna der nach den Art. 24 und 25 stattfindenden Nachlässe entscheidet, sofern MS Behandlung der betreffenden Beschwerden als Remonstrationen, will, fnfrriaer Bescheid der mit Reguliruug der Gewerbsteuer betrauten Commission erfolgt, MnÄ ber ginanjen, Abth-Uung für St-u-r-ef-n, nach UnRr,

suchung und nötigenfalls Anordnung einer neuen Expertise, unter Borveyalt des Ne curseS an das Finanzministerium. Ansätze bearündet be-

guerhpn hte Neclamationen wegen doppelter oder irriger Anlage oegrunoci u

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ordneten neuen Expertise zu trogen hat.

ießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

mit Heu, 1 Hundehalsband.

Zugelaufen: 1 schwarzer Hund.

Zugeflogeu: 1 Brieftaube.

Gießen, den 2. August 1884.

Comite's enthalten.

Alle Mitglieder des engeren Vereins, wie die der weiteren von beiden Hessen und Nassau, Kreuznach, insbesondere alle Freunde und Gönner der Bienenzucht und des Vereins laden wir hierdurch sreundlichst zu recht zahlreichem Besuche der Wanderversammlung ein.

Bad-Nauheim, den 10. Juli 1884.

Der Vorstand.