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Prag, 31. Juli. Die Sitzungen des Landeskultur-Nathes wurden heute von dem Fürsten Karl Schwarzenberg mit einer Ansprache eröffnet, in welcher derselbe Die Aufgabe des Landeskultur-Rathes darlegte und gleichzeitig die Roth- wendigkeit eines innigen Zusammenhanges mit den einzelnen landwirthschaftlichen Vereinigungen, sowie des gegenseitigen Vertrauens und der Einigkeit betonte. Hieraus wurde die Austrittserklärung von 26 deutschen Delegirten verlesen. Der Präsident wies dieselbe als sachlich unbegründet zurück, worauf die Versammlung blustilmnig zur Togesordnung überging. Das Ansuchen des deutschen Böhmer- wald-Bundes um Vertretung im Landeskultur-Rathe wurde genehmigt.
Brüssel, 31. Juli. Der Gemeinberath der Stadt Brüssel hat heute gegen den vom neuen Ministerium vorgelegten Gesetzentwurf über den öffent- lichen Unterricht einen Protest beschlossen; der Beschluß erfolgte mittelst Acclamatwn.
Paris, 31. Juli. Von gestern Abend bis heute Vormittag 10 Uhr starben in Toulon 3, in Marseille 6 Personen an der Cholera.
3kL Juli. Das Reuter'sche Bureau hört, die Verhandlungen der Con- rerenz patten tn den letzten Tagen eine Wendung genommen, die eine befriedigende n/LElung der egypttschrn Finanzirage erwarten lteße. Am Montag sei ein die englischen Anträge und den französischen Gesetzentwurf vermittelnder Vorschlag in der Konferenz eingebracht und hierauf den Regierungen der Großmächte rnstgetheilt worden .Coaferenzbevollmächttgten hätten bereits gestern Jnftructwnen erhalten, F?"st .®rÖebn,6 erhoffen ließen. Bet dem neuen vermittelnden Vorschlag Emlbrble °°cg-schl°g°n°R-»-lung trage S),e4fn auswärtigen Blättern verbreitete Nachricht von dem a k V Sri .Celera in Turin wird von der „Agenzia Stefant" für durchaus untre, gründet erklärt.
Im Uebrtgen kommt es auf das Alter und Geschlecht der Gehülfen nicht an, ebensowenig darauf, ob und welchen Lohn sie empfangen.
Bet Wtttwen wird der erste Gehülfe, durch welchen das Geschäft deS verstorbenen Ehemanns fortgeführt wird, nicht ausgerechnet.
Personen, die selbstständig zur Gewerbsteuer zugezogen sind, werden, wenn sie mit Arbeiten ihres Gewerbes für größere Unternehmer oder Fabrikanten beschäftigt werden, bet der Berechnung des für letztere zu bildenden verhältntßmäßtgen Zusatzes nicht berücksichtigt. In Bezug auf die Klassenetnrtchtung, wo diese nach dem Tarif von der Anzahl der Gehülfen abhängt, werden jedoch solche Personen mit In Rechnung gebracht.
Wenn nach dem Tarif dasselbe Gewerbe in verschiedene Klassen eingereiht ist, je nachdem es mit oder ohne Gehülfen betrieben wird, so ist in der Klasse für den Betrieb mit Gehülfen bet dem verhältntßmäßtgen Zusatz ein Gehülfe außer Ansatz zu lassen, insofern nicht bet dem nach Art. 19 zu behandelnden Betrieb mehrere Gewerbe die Anwendung des fixen Steuerkapttals dieser oder einer höheren Klasse schon durch ein anderes Gewerbe bedingt wird. w w
Art. 15 Bet denjenigen Gewerben, welche ihrer Natur nach nicht daS ganze Jahr hindurch betrieben werden können, und bet welchen daher die Anzahl der Ge- hülfen periodisch wechselt, ist dieser Umstand bereits tn dem Gewerbsteuertarif berücksichtigt, und eS wird daher hier der verhältnißmaßige Zusatz für die Gehülfen nach derjenigen Anzahl derselben gebildet, welche der Gewerbtreidcnde während des Zeitraums der Ausübung seines Gewerbes im Mittel zu beschäftigen pflegt.
Bet solchen Gewerben dagegen, die zwar das ganz- Jahr hindurch betrteben werden können, bet welchem aber tn Beziehung auf einzelne Gewerbsteuerpfltchttae dennoch die Anzahl der Gehülfen tm Laufe des Jahre« wechselnd ist, wird der verhält- ntßmäßtge Zusatz für die Gehülfen nach derjenigen Anzahl derselben berechnet, welche der Gewerdtretbende im Mittel für den Zeitraum des ganzen JahreS beschäftigt ™ n .Art. 16. Wo tn einzelnen Gewerbsanftalten für Arbeiten, welche in andern Anstalten desselben GewerbS durch Menschenhände verrichtet werden, Maschinen ange- wendet sind, wird die Anzahl der dadurch ersetzten menschlichen Arbeitskräfte nach billigem Ausschlag ausgemittelt und der Anzahl der Gehülfen zugerechnet
Art. 17. Der verhältnißwäßtge Zusatz nach dem Miethwerth deS GewerblocalS besteht tn der Regel tn dem ganzen Miethwerth jämmtlicher Gewerbslocale. Ausnahmen finden nur statt, wo tn dem Gewerbsteuertarif ausdrücklich etwa« anders bestimmt ist, sowie bei den im Tarif aufgeführten Handwerksgewerben mit Laden oder Niederlagen, bet welchen der Miethwerth der Werkstätte nicht tn Ansatz kommt. Bei Ausmittlung der Miethwerthe dienen die Jmmobtttarsteuerkapitalten des Katasters als Anhaltspunkte.
Die mit Regulirung der Gewerbsteuer betraute Commission (Art. 27) ist befugt, !",?Äentgen Fällen, in welchen der tarifmäßige Zusatz M Mtethwerths eine unver- haltntßmäßige Belastung herbeiführen würde, eine Ermäßigung desselben, jedoch nur bis zur Hälfte, eintreten zu lassen.
Art. 18. Betreibt Jemand gleichartige oder verschiedenartige Gewerbe tn mehreren ganz abgesonderten Gewerbslocalen, so tst für jeden solchen Gewerböbetrteb ein besonderes Patent zu lösen und jeder besonders zu besteuern.
19. Betreibt Jemand verschiedene Gewerbe, ohne ganz abgesonderte Ge- werbSloeale dafür zu besitzen, so ist ihm als fixe« Sttuuknp tat nur das höchste der betreffenden Gewerbe in Ansatz zu bringen, dec verhältntßmäßtge Zusatz aber für jedes Gewerbe nach der dafür vorgeschrtebenen Norm zu berechnen, wobei jedoch Gehülfen w b,e iür mehrere Gewerbe v rwendet werden, nur einmal nach der
den höchsten Ansatz bedingten Norm in Betracht kommen. Für bte verschiedenen Ge- mem tftjn diesem Fall nur ein Patent erforderlich, in welchem die einzelnen Gewerbe namentlich aufgeführt sein müssen. Wenn jedoch Jemand ein Hausirgewerbe neben andern Gewerben betreibt, so ist er zwar hinsichtlich des Struelkapitalsansatzes nach den vorstehenden allgemeinen Grundsätzen zu behandeln, muß aber für das Hausirgewerbe em besonderes Patent bkptzen.
Art. 20. Wenn mehrere Genossen an der Administration eines der Gewerbsteuer unterliegenden Geschäfts thatigen Antheil nehmen, so wird nur ein Patent unter der ^010 bet Societät gelöst unb bas Geschäft nur im Ganzen zur Steuer angezogen. _, Die einzelnen Theilhaber werden in dem Pot-nt namentlich ausgeführt. Ab- eSÄ (K)8 Sn. bie t,n,ilnen TH-UH°b-r des Geschäfts gegen d,e rATE Dei der Berechnung deS verhältnißmäßigen Zusatzes nach der Anzahl der Ge- hülfen wird die Anzahl der tätigen Theilhaber deS Geschäfts, weniger einen, den übrigen Gehülfen zugezählt. '
, Art. 21. Die Gewerbsteuer wird von allen im Lande angesessenen Grwerb- tretbenben zweimonatlichen Raten bezahlt, soweit nicht tm Art. 22 für einzelne Fälle eine anbere Bestimmung getroffen ist. 8 u
o rv ?ic Stempelgebühr (Art. 3) für bas Patent, welches für Gewerbe, die tm Laufe des Jahres angefangen werdm, bei der Bürgermeisterei, außerdem aber zu Anfang des ? d" betreffenden Districts-Einnehmerei in Empfang zu nehmen ist, wird bei dessen Einhändigung auf einmal entrichtet.
,.Ä 22. Inländer, die tm Laufe des Jahres ein Gewerbe neu anfangen, sind
b ?L*"-^nde desselben Jahres von der Gewerbsteuer frei und haben nur die Stemvel- gebühr für das Patent zu zahlen. y 1
, ...Wer aber im Laufe des JahreS ein Gewerbe wieder ansängt, nachdem er dasselbe bereits im vorhergegangenen Jahre betrieben unb niebergelegt hat, muß bie Gewerb- steuer für daS ganze Jahr, und zwar auf einmal, entrichten, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Gewerbbetriebtz. r n
c v ^ef8lCme? ^t Derjenige, welcher ein Gewerbe betreibt, ohne mit dem dazu erforderlichen Patent versehen zu fein, außer der dafür verwirkten Strafe die Gewerb- benienfgen Fällen, in welchen gesetzliche Steuerpflicht für das betreffende Jahr besteht, auf einmal zu entrichten
- Wenn Derjenige.welcher ein Gewerbe tm Laufe des Jahres anfängt, ober ein r*tokxrbc ^treibt, bereits für andere Gewerbe patentisirt ist, so beziehen
sich die vorstehenden Bestimmungen nur auf den Mehrbetrag der Gewerbsteuer, welchen daS neu begonnene oder unbefugt betriebene Gewerbe nach den Vorschriften dieses Gesetzes begründet. IW ' "
(Fortsetzung folgt )
Telegraphisch- Depeschen.
Bad Gastein, 31. Juli. Gestern Abend fand bei Sr. Maj dem Kaiser eme Theegesellschaft statt, zu welcher auch der Erzherzog Albrecht von Oesterreich erschienen war. Heute Vormittag machte Se. Majestät eine Vro- menade und stattete der Gräfin Lamberg einen Besuch ab. Zur kaiserlichen ^er ^att^alter Graf Thun Einladung erhallen. — Der Erzherzog Albrecht ist heute früh abgereist. d d°9
Berlin, 31. Juli. Der „Reichs-Anz." publicirt das Actienqesetz und die Ernennung ves Geh. Oberregierungsraths von den Brinken und des Professors Schwennmqer zu außerordentlichen Mitgliedern des Reichsgesundheitsamts '^ordd. Allg Ztg." sagt über den Verein zur Wahrung der wlrthschaftlichen Interessen des Handels und Gewerbes, daß sie nur mit Befrie- mgung anerkennen könne, wenn endlich von den hervorragendsten Vertretern des Kaufmannsstandes ein Anfang gemacht werde, das tobte Gebiet der Politik ru bareres" einzutrtten." für fcie wirtschaftlichen Interessen frucht-
Straßburg, 31. Juli. Der Statthalter GFM. v. Manteuffel ist heute hier, wieder eingetroffen. n '
3,u^. Der „Polit. Corresp." zufolge werden sich der Kronprinz und die Kronprinzessin von Oesterreich Ende September von Wien aus zu emem Besuche des.Königs und der Königin von Rumänien nach Sinaia be- $ß Rückfahrt von dort beabsichtigen die kronprinzlichen Herrschaften
nach Der Krondomane Gorgeny zu gehen, um der Bärenjagd beizuwohnen
Lokal eS.
ßanMagfi^bgeorbneter für bie Stadt Gießen ist in der geper . Abenb stattgefundenen Wahlmünner-Versammlung Herr Rechtsanwalt ^hk-It°n sich°d-r Wttmm'i.ng. 22 8e0'n 8 6t,mmen' ■3n,ei W°hlwS°n-r
beffen°t.Ä%etÄ88 86c Ob.,-
... 3n Betreff der Reclamation gegen bie Gemeinderathswahl zu tnJU?(UrtLe^"fönnte becr Provinzialausschuß mit Rücksicht darauf, daß Recurrent Mne Reclamation nur auf das gegen Johannes Schmidt erlassene Urtheil der baf ?bcr Schmidt durch dieses Urtheil feiner bürgerlichen Ehren- retfte nicht verlustig erklärt worden sei und deshalb seine Wählbarkeit nicht bestritten ^/cur8 als unbegründet zu verwerfen und Recarreni in d - ^^lung eines Aversionalbetrags von 5 JL in
die Provinzialkasse zu verurtheilen fei.
In Betreff der Reclamation gegen die Wahl eines Bürgermeisters zu Groß-Felda entschied der Provinzialausschuß tn Erwägung:
b,a c darauf gestützt worden ist, daß bet der Wahl die Vorschrift
lanleHung nicyt beachtet worden sei, nach welcher der Kceisrath bte
Wahl des Bürgermeisters anzuordnen hat;
uicht ein gesetzliches Erforderniß, sondern nur eine formelle Verordnung außer Acht gelassen worden ist;
daß nicht einmal behauptet, geschweige denn nachgewiesen worben ist. baß biefe !UOß < ncrf formellen Vorschr.st von irgend welchem Einfluß auf das Resultat der Wahl gewesen sei;
rClH nd(S bcr bisherigen Rechtsprechung auf einen solchen werben könnte! ® au leflCn daß bie Gültigkeit der Wahl beanstandet dahin,
daß der Recurs als unbegründet zu verwerfen unb Recurrent in ble Verfahrens, sowie zur Zahlung eines Aoelsionalbetrags von o m , «!” die Pioolnzialkasse zu verurtheilen ist.
der Reclamation gegen die Bürgermeisterwahl zu Over-Eschdach verwarf der ProvinzialauSfchuß den Recurs mit Rücksicht darauf, daß, auch wenn die von den Recurrenten behaupteten Thatsachen als begründet nach- Swären bei dem Sttmmenverhältniß von 44 zu 63 doch in keinem Falle irgend Archer Einfluß auf das Ergebntß der Wahl angenommen werden könne unb daß tn btetem ftalle audjauf nachgewtesene Reclamatlonsgründe fein Werth zu legen sei unb ?e Recurrenten in bte Kosten bes Verfahrens unb zur Zahlung eines Aversionalbetrags von 25 in die Provinzialkasse. ° B
m)... -3a Betreff der Reclamation gegen bie Bürgermeifterwahl zu 'ffe emen erkannte der Provinzialausschuß mit Rücksicht darauf, daß Reclamant feinen Recurs durch bte Behauptung begründet, daß die Majorität für h..r* hVm™ ^ne Stimme betragen habe unb daß diese Majorität
^? ^^/?bsestigt werden könne, daß der Gewählte für sich selbst gestimmt Behauptung ein Reclamationsgrunb nicht erblickt werden kann, F.e‘l ^^,.^'^lichesHinderniß dem nicht entgegenstehe, daß sich ein Wähler die Stimme ktibt daß sich die sammtlichen anderen in der Recursschrift enthaltenen Recla- matlonsgründe entweder als durchaus unwesentlich erweisen oder als neue Behauptunacn, der Reclamation nicht enthalten sind und deshalb jetzt keine Berücksichtigung mehr finden formen, dahiv, daß der Recurs als unbegründet zu verwerfen sei, unter ^erurtbetlung der Recurrenten tn die Kosten des Verfahrens unb zur Zahlung eines Aversionalbetrags von 10 JL tn bte P.ovinzialkasse. 4 d y 0
In Betreff der Beanstandung der Wahl eines Beigeordneten zu Ruppertsburg rou-be der Recurs als unbegründet verworfen und Recurrent in die Kosten deS Verfahrens, sowie zur Zahlung eines Aversionalbetrags von 20 <AL in o »erurt^eilt, weil Recurrent nach der Aeußerung G--oßh. Amtsgerichts
Laubach dem Trünke zugmeigt sei und deshalb seines Amtes als Mitglied des Ortsgerichts entlassen werden solle, diese amtliche Angabe in dem Berichte der Gendarmerte- L-tatwn Laubach, nach welchem Recurrent täglich stark angetrunken sei, ihre Bestäiiauna finde und die münd! che Verhandlung nichts ergeben habe, was das Gewicht obiger Aeußerung zu schmälern geeignet gewesen wäre.
_______ (Schluß folgt)
Vermischtes.
. «Darmstadt, 31. Juli. Wie verlautet, ist Finanzminifter Schleiermacher tn den Ruhestand versetzt und zu seinem Nachfolger Mrnifterialrath Weber ernannt worden, wahrend Ober-Staatsanwalt Schlippe — bis vor Kurzem in Mainz — mit den Functionen betraut wurde, welche seither Herrn Weber oblagen. 4 «n - Wie verlautet, hat Se. Kgl. Hoh. der Großherzog dieser Tage an einem Morgen unweit des Wolfsgartens 5 Rehböcke erlegt. 0
. . — Ate der »Darrnst. Ztg." mstgethetlt wird, hat der Erbgroßherzoa am Diens-
ta9 Em Forstwalbe bei Dieburg feinen ersten Rehbock geschossen. 5 8
26. Juli. Seit einiger Zeit wird bte Halbinsel von Zypern täglich unb fast regelmäßig um dieselbe Stunde von leichten Erdstößen bre hVauf der ganzen Insel fühlbar machen, heimgesucht. Der Bevölferuno ^'n deren Er- innerung noch frisch die Schrecken des letzten Erdbebens leben bat sichern Kolae bemächtigt°^bBestürzung und eine große Angst vor irgend einer nahenden Kaiasttophe Sa«°s7 Ech°
bE uAdW ??rbe"' Der IM. 75Sm. Hobe, I M. 80 Sm.
° °lttn Tb°nröbren°oön Ta $iefc unb 80 ««■ Bre'.e o-grobm °.n mel/em rtpCmfitßf1 nnr?1 ff°n 65 Cm. Lange unb 80 Cm. Umfang I'egen. Der Canal ist aewolbt und mit O ffnungen versehen. Der Tunnel selber ist tn den helfen emoe= ^aucn unb stellenweise an den Seiten du-ch Mauern aus Quadersteinen gestützt, welche
etiriW nur bann bcantw f Heber 3meri
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Vom j.Auguf Fro-Htsätze für zwischen Budrn und einigen beiß -feit? in Kraft, Expeditionen Au
Gießen, den 2 Großhrrz
Die Arbeit' Errichtung ei
Wohnung soll an den geben werden.
Verhandlun Vormittags 11
Bedingung^ sind zum Pre ziehen.
Marburg, be; Königliche Eisen
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Aachn werben in der H 1 Äommobe, 1 Weckeruhr 1 Nähmschi 1 Sessel, 5 r Parthie ferner 1 Ladenthi 3 Mehlkasten, Kuchenbleche
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1 Parthie k Wntllch meistbie versteigert.
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