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178. Samstag den 2. August 1881

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Bureaur Schulstraße 7.

Erscheint tLglich mit Ausnahme des MontagS.

PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Politische Ueberficht.

Giepen, 1. August.

Die Nachkur unseres Kaisers in Bad Gastein neigt stch ihrem Ende zu, denn schon kommenden Dienstag verläßt der Kaiser den salzburgischen Badeort, um am nächsten Tage mit dem österreichischen Herrscher die Zusammen­kunft in Ischl zu haben, von wo aus am Donnerstag biß Rückreise direct nach Babelsberg erfolgt. Die Witterung ist in letzter Zeit auch in Gastein nicht besonders angenehm gewesen, der Himmel zeigte stch meist bewölkt und die Spitzen der umliegenden Berge waren und sind noch mit Schnee bedeckt. Die ungünstigen Temperatur-Verhältnisse haben indessen auf den Fortgang der Kur Kaiser Wilhelms in keiner Weise störend eingewirkt und wenn auch der greise Monarch seine täglichen Promenaden in Folge der regnerischen Witterung ein­schränken mußte, so wird im Uebrigen sein Gesammtbefinden doch als ein fort» geletzt vortreffliches bezeichnet.

Die Einwirkungen der politischensaison morte machen sich bei uns fortgesetzt geltend und sind es fast nur Themata untergeordneter Bedeutung, welche der Preffe das Material zu den Betrachtungen über die innere Lage liefern. Daneben figurirt in der Presse wieder das übliche Partei- geMk, welches, wie immer, so auch diesmal die allmälig lebhafter werdende Bewegung anläßlich der Reichötagswahlen im nächsten Herbste mit sich bringt. Aussehen erregen die Ausweisungen russischer Staatsangehöriger aus Berlin, von denen Personen jeglichen Standes betroffen werden. Die bctr. Personen sollen der Beziehungen zu nihilistischen Kreisen verdächtig sein und erfolgen die Ausweisungen derselben seit cen Warschauer Entdeckungen. Das sehr summa­rische Verfahren der Berliner Polizeibehörde findet indessen in weiten Kreisen fast allgemeine Mißbilligung und wird jener der Vorwurf gemacht, daß sie bei ihrem Vorgehen mehr als einmal den Boden des Rechtsstaates verlassen habe.

Der bekannte Artikel des PariserFigaro", in welchem das genannte Blatt einer Allianz zwischen Deutschland und Frankreich mit aller Entschiedenheit bas Wort redet, findet in der deutschen Presse nur sehr bedingte Zustimmung. DieKöln. Ztg." schreibt hierüber:....Die Idee eines deutsch-französischen Bündnisses ist uns im höchsten Grade sympathisch, aber wir glauben nicht an ihre Verwirklichung, weil Frankreich zu sehr gegen Deutschland verhetzt ist und weil selbstische Sonder-Interessen sich zu mächtig einer Versöh- nung entgegenstellen. Wir haben gern auf die Ausführungen desFigaro" geantwortet, damit denjenigen Franzosen, die sich ohne Voreingenommenheit über die in Deutschland herrschenden Anschauungen unterrichten wollen, hierzu die Gelegenheit geboten werde. Wir glauben aber voraussehen zu können, daß die recht vielsagende Antwort der meisten französischen Blätter in Schweigen und Verschweigen bestehen würde. Denn jenen schon erwähnten Sonder- Interessen liegt Alles daran, daß das französische Volk über die wirkliche Ge- sinnung Deutschlands in Unwissenheit bleibe." Jedenfalls ist die heutige Situa­tion noch lange nicht darnach angethan, eine freundschaftliche Annäherung zwischen der deutschen und der französischen Nation zu gestatten und man thut daher in Deutschland gut, allen derartigen Anregungen, wie sieFigaro" in seinem Artikel giebt, mit einer gewissen Reserve zu begegnen.

Die lebhafte Bewegung, welche die Landtagswahlen in Mähren und Nieder-Oesterreich in das politische Leben des österreichischen Kaiserstaates, wenigstens, was seine westliche Hälfte anbelangt, gebracht hatten, ist wieder ein­geschlummert. Sie wird wohl erst von Neuem aufwachen, wenn auch die Wühler der übrigen Kronländer, deren Landtage aufgelöst worden sind, voran Ober-Oesterreich, zu den Urnen schreiten. Bis dahin dürfte in den Angelegen- heilen Cisleithaniens Ruhe herrschen, zumal durch den jetzt erfolgten Schluß des mährischen Landtages auch die vielbesprochene Affaire des Statthalters von Mähren, Grafen Schönborn, einstweilen vertagt worden ist.

Die Verfasfungs-Reoifions-Frage in Frankreich, welche fast zu einer Ministerkrisis zu führen drohte, steht jetzt in Folge der Nachgiebig­keit der Deputirtenkammer vor einem befriedigenden Abschlüsse. Die beiden ausschlaggebenden großen Gruppen der französischen Deputirtenkammer, die demokratische und die republikanische Union, hielten am Dienstag eine Versamm- lung ab, welcher auch Ministerpräsident Ferry beiwohnte. Derselbe machte Mittheilungen Über ven Stand der Revisions-Angelegenheit int Senat und ersuchte zugleich um Darlegung der Ansichten der Majorität betreffs der Revision des Artikels 8 der Verfassung, um den es sich hauptsächlich handelt. Die Ver­sammlung zeigte sich nun geneigt, von diesem Artikel ganz abzusehen, wünschte aber ihren Entschluß nicht eher kundzugeben, bis ein formelles Votum des Senats vorliege. Letzteres ist nun noch an demselben Tage erfolgt; mit 165 gegen 111 Stimmen hat der Senat den Revisions-Gesetzentwurf im Ganzen ange­nommen, nachdem vorher die Revision des Artikels 8 von ihm abgelehnt wor­den war. In parlamentarischen Kreisen ist man der Meinung, daß nunmehr die Kammer die Vorlage in der Fassung des Senats acceptiren und daß am nächsten Montag der aus den Delegirten beider Häuser bestehende Congreß zu- fanimentreten werde, um Über die Durchführung der Revision weiter zu berathen. Die französische Regierung sieht sich jetzt veranlaßt, die Verschleppung der Cholera auch nach Arles und Aix zuzugeben, da auch aus beiden letzten Städten nunmehr officiell von Cholera-Todesfällen berichtet wird.

Tagtäglich sieht man der Entscheidung über das Schicksal bet Londoner Conferenz entgegen, ohne daß dieselbe bis zur Stunde erfolgt wäre. Geheimmßvoll hatte b«r englische Premier im Unterhaufe Mittheilung von

einem wichtigen Punkte gemacht, der in der Montagssitzung der Conferenz zur Erörterung gelangt fei, über welchen aber die Conferenz-Bevollmächtigten erst noch die Entschließungen ihrer Regierungen hätten einholen müssen. Bis jetzt scheinen aber diese Entschließungen noch nicht in London eingetroffen zu sein und leider ist es auch nicht bekannt, auf welchenwichtigen Punkt" sich dieselben beziehen sollen. Uebrigens ist aus bet erwähnten Conserenzsitzung eine bemerkenswerthe Episode nachzutragen. Der deutsche Botschafter hatte den An­trag gestellt, die Reform des egylischen SanitätSwefens mit in den Bereich der Diskussion zu ziehen, was aber der Vorsitzende, Lord Granville, mit dem Hinweis darauf, daß die Conferenz nur zur Berathung des Liquidations-Gefetzes einbe­rufen fei, ablehnte. Die übrigen Botschafter billigten die Anschauung Gran- ville'S, wobei sie erklärten, sie würden im Falle einer Diskussion den deutschen Antrag unterstützt haben. Der Vertreter Deutschlands constatirte hierauf, daß er die sanitäre Frage angeregt, der Präsident aber die Diskussion nicht ge­stattet habe. c _ c, r

Die Mittheilungen englischer Blätter, daß tue Franzosen bei dem Wiederbeginn der Operationen gegen die Ho was auf Madagaskar eine Schlappe erlitten Haden fallen, wird jetzt auf dem Wege über Paris mit dem Bemerken bementirt, baß die französischen Truppen den Angriff auf die HowaS überhaupt noch nicht begonnen hätten.

Die Vülletins vom fudanefifchen JnsurreetionS-Schau- platze sind in letzter Zeit recht spärlich geworden. Aus dieser Woche liegt indessen eine Nachricht vor, welcher, wenn sie sich bestätigen sollte, eine gewisse Bedeutung nicht abzusprechen wäre. Osman Digma, der bekannte kühne Rebellen­führer im Ostsudan, soll nämlich am 18. Juli von einem Angehörigen des Bischari-Stammes ermordet worden fein. Vorläufig circulirt diese Nachricht in Ober-Egypten noch als ein unverbürgtes Gerücht.

Darmstadt, 29. Juli. Die Wahl dir Abgeordneten durch die Wahl­männer findet im ganzen Lande am 5. August statt. Der neue Landtag wird vermuthlich im Dctober zum erstenmale jufammentreten.

Den Steuerbehörden ist amtlich ein Erkenntniß des Reichsgerichts mit- getheilt worden, wonach durch Zusetzen von Zuckerstoff zu bereits abgegebenem Bier beim Abfüllen auf Flaschen eine Bransteuer-Desraudation be- gangen wird.

Die Centralstelle für Gewerbe wird sich demnächst wieder mit der bereits früher angeregten Errichtung eines Unterrichtskursus für Heranbildung tüchtiger Dampskeffel-Heizer, für welche immer mehr Nachfrage hervortritt, zu beschäftigen haben.

Darmstadt, 28. Juli. Fortsetzung des Grobherzoglichen Regierungsblattes Nr. 15, das Gesetz, die gleichmäßige Besteuerung der Gewerbe betr.

Art- 12. In dem diesem Gesetze beigesügten Verzeichniß (Gewerbsteuertarif) ist jedem Gewerbe seine Klasse angewiesen und zugleich die Norm für den verhaltattz- mäßtgen oZu^satz angegebe^ew^r^e vorkommen, welcbeS nicht in diesem Verzeichniß auf­geführt ist, so ist das Finanzministerium befugt, die Einschaltung desselben nach Analogie ähnlicher Gewerbe vorzunehmen. Auch ist dasselbe befugt nöthig scheinende Ver- kesierungen mit der Tarifirung der Gewerbe vorzunehmen, welche dann ebenso, wie die Einschaltungen, der nächsten Ständeoersammlung vorgelcgt werden sollen.

Art. 13. Der verhältnißmaßige Zusatz nach der Anzahl der Gehülfen wird nach folgenden d^as^Gewrrbe in Gemäßheit des Tarifs den Zusatz allein nach der Anzahl der Gehülfen erhält, oder wenn es hausirend betrieben wird, so wird für jeden G-Hülfen die Hälfte des fixen Steuerkapitals zugesetzt.

b. Wenn das Gewerbe nach dem Tarif den Zusatz nach Der Anzahl der Ge­hülfen neben dem Zusatz nach dem Miethwerth de«. Gewnblocals n und weder Haustrend betrieben wird noch äu den unter o. begr^enenGe- werb-n gehört, so besteht der Zusatz für jeden Gehülfen in einem Drittel des fi£,®eflanbd8ainb Wirihschafisgewerben werden hierbei als Gehülsen die GeschSslssührer, Buchhalter, Handlungsdiener, Handelsreisenden, Compiotristm, Ladendiener und Ladenmidchen, Verwalter, Kellermeister, Kellner und Kellnerinnen u. s. w. angesehen, und kommen Pttsonen, die in solchen Ge­werben nur untergeordnete Arbeiten verrichten, nicht in Ansatz.

c. Bei einet Reih- von Gewerben (Sabriken, Berg- und Hüttenwerken und der- gleichen), welche den verhSltnitzmSßigeu Zusatz zugleich nach dem Mielhwerih des Gewerblocals und nach der Anzahl der Gehülfen erhalten, besteht der letztere nicht in einer Quote des fixen Steuerkapitals, sondernl es wird zwischen Gehülien höherer und niederer Kategorie unterschieden und ist bei den einzelnen betreffenden Gewerben in dem Taris angegeben welchei Zu atz- kavital sür jeden Gehülsen der einen oder andern Kategorie in Anwendung zu bringen ist. Bei der Bestimmung des ZusatzkapllalS für die Gehülsen der niederen Kategorie im Tarif ist auch aus die Qualität der Arbeiter die in den betreffenden Gewerben beschäftigt zu werden pflegen, Rücksicht ^^Hterbei'werden als Gehülfen der ersten Kategorie bfe Geschäfts- oder WeEührer, Buchhalter, Comptoiristen, Verwalter, Geschäftsreisenden u.> dgl., ols Gehülfen der zweiten Kategorie alle andere in dem Gewerbe beschäftigten

Die mst Negulstung^der Gewerbsteuer betraute Commission (Art. 2^ ist befugt, in denjenigen Fällen, in welchen der tarifmäßige Zusatz

eine unverhaltnißmäßige Belastung herbetführen würde, eine Ermäßigung des erwähnten tarifmäßigen Zusatzes biS zur Hälfte eintreten zu lasten.

Art. 14. Die Hülfe der Ehefrau des Gewerbtreibenden wlrd in allen Fallen außer Acht gelassen, ausgenommen bei dem ^u^renden GewerbsdetUeb.

Levrlinge, welche noch nicht zwei Jahre in der yre Myen werwen m Regel als Gehülsen nicht angerechnet. Bei den Gehülfen derniederenKa g in den im Artikel 13 unter c. erwähnten G-werbeu werden st» redoch mit in S gebracht.