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r, Cchloßgasse 16.
Freitag den I. August
1881
Nr. 177.
ießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
Erscheint ILglich mit Ausnahme des Montags.
Vnreaur Schulstrahe 7.
Preis vierteljährlich 2 Mart 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher Hheil.
Gießen, am 29. Juli 1884.
Betreffend: Die Benutzung des akademischen Hospitals zu Gießen von Seiten der Landgemeinden für auf chre Kosten zu verpflegende Kranke.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Die nachstehend abgedruckte Verfügung Großherzoglichen Ministeriums der Innern und der Justiz erhalten Sie zur Kenntnißnahme und Nachachtung, vr. Boekmann.
Zu Nr. M. I. 16151.
Betreffend: Wie oben. Darmstadt, am 15. IM 1884.
Das Großherzoqlichc Ministerium des Innern und der Justiz
an die Großherzoglichen Kreisämter.
Durch unsere Erlasse oom 8. November 1856 zu Nr. M. d. I. 15496 (an die Großherzoglichen Kreisämter der Provinz Oberhessen) und vom 9. Juli 1858 zu Nr. M. d. I. 5617) an die Großherzoglichen Kreisämter der Provinzen Starkenburg und Rheinhessen) sind Ihnen die Bedingungen, unter welchen die Aufnahme, Verpflegung, Behandlung und Entlassung der in das akademische Hospital zu Gießen aufzunehmenden armen Kranken aus inländischen Gemeinden zu erfolgen hat, zur Bedeutung der Großherzoglichen Bürgermeistereien mügetheilt worden. Es ist nun in einem neuerdings vorgekommenen Falle zur Sprache gekommen, ob der in pos. 1 dieser Bedingungen festgesetzte Kostenbetrag, insbesondere die Bestimmung, daß die Gemeinden nie mehr als 30 fl. im Ganzen zu zahlen haben sollen, noch jetzt in Anwendung zu bringen sei, nachdem mit Rücksicht auf die veränderten Verhältnisse eine anderweite Regelung der Verpflegungskosten für das akademische Hospital stattgefunden hat. Um Zweifel in dieser Beziehung zu beseitigen, erklären wir hiermit die fragliche Bestimmung ausdrücklich für ausgehoben und bemerken weiter, daß für die auf öffentliche Kosten verpflegt werdenden Kranken dermalen täglich 55 Pfennig berechnet werden. — Wir beauftragen Six, die Großherzoglichen Bürgermeistereien hiernach zu bedeuten.
In Vertretung:
Knorr.Köhler.
Betreffend: Die Regulirung der Gewerbesteuer. Gießen, am 30. Juli 1884.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nach Art. 27 des Gesetzes vom 8. d. M., die gleichmäßige Besteuerung der Gewerbe betreffend, geschieht die Regulirung der Gewerbesteuer durch eine Commission, welche aus denr Steuercommiffär als Vorsitzenden und drei von der Stadtverordnetenversammlung, beziehungsweise dem Gemeinderath einer jeden Gemeinde auf drei Jahre gewählten Mitgliedern besteht.
Für den Fall, daß gewählte Mitglieder mit Tsd abgehen oder nicht mehr die Bedingungen der Wählbarkeit besitzen, oder sonst dauernd außer Stande sind, ihr Mandat zu erfüllen, werden in jeder Gemeinde weiter zwei Ersatzmänner gewählt, die in solchen Fällen an die Stelle von ursprünglich Gewählten zu treten haben.
Zu Mitgliedern der Commission und zu Ersatzmännern können nur solche gewählt werden, welche zur Zeit der Wahl volle 30 Jahre alt sind und welche die passive Wahlfähigkeit als Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung beziehungsweise als Gemeinderathsmitglied besitzen.
Sie wollen durch die Stadtverordnetenversammlung beziehungsweise den Gemeinderach die Wahl der 3 Mitglieder und 2 Ersatzmänner alsbald vornehmen lassen und uns das Ergebniß derselben binnen 8 Tagen mittheilen.
Dr. Boekmann.
Das Großherzogliche Stcuer-Commiffariat Gießen
an die Großherzoglichen Herren Bürgermeister des Bezirks.
In Ihrer Eigenschaft als Stellvertreter des Steuer-Commiffärs ersuchen wir Sie, sobald die betreffenden Commissionen gewählt sind, durch diese, etwa mit Hülfe des diesjährigen Communalsteuer-Registers oder auf andere geeignete Art, diejenigen Personen ermitteln zu lassen, welche auf Grund des Gesetzes vom 8. Juli 1884 als Kapitalrentensteuerpflichtige erscheinen dürften und das Verzeichniß dieser alsbald hierher einzusenden.
Gleichzeitig möchten wir Sie veranlassen, daß diesen Personen, soweit dies nicht inzwischen geschehen ist, unverweilt die nöthigen Formularien zugestellt werden, damit solche demnächst ohnfehlbar am 20. August an uns abgeliefert werden können.
Etwaigen weiteren Bedarf an Kapitalrentensteuererklärungen können Sie von uns beziehen.
Gießen, 30. Juli 1884.Süffert.
Betreffend: Gang des Dekanatsboten.
An sämmtliche Geistliche des Dekanats.
Der Dekanatsbote geht diesmal Mittwoch den 6. und Donnerstag den 7. August.
Lang-Göns, den 30. Juli 1884. Großh. evang. Dekanat Gießen.
Dr. Strack.
apolitische Ueberstcht.
Gießen, 31. Juli.
Von den Fragen der inneren Politik ist es jetzt ziemlich still geworden und nur die fortschreitenden Vorbereitungen zu den kommenden Reichstagswahlen hallen das Interesse an den inneren Angelegenheiten wach. Ueber den Zeitpunkt derselben, läßt sich jetzt schon natürlich noch nichts Bestimmtes sagen, doch gehen die meisten Anschauungen dahin, daß die Wahlen im October, feV 'efi in der ersten, sei es in der zweiten Hälfte dieses Monats, stattfinden würden. Mit besonderem Interesse kann man den Wahlen in gemischt-sprachigen Bezirken entgegenjehen, wie in Nord »Schleswig und verschiedenen Kreisen Posens und Schlesiens; es muß sich hierbei zeigen, wie weit die einzelnen Parteien gewillt sind, auf specielle Partet-Jntereffen zu verzichten und gegenüber den dänischen, resp. polnischen Candidaten, gemeinsam Front zu machen. Recht am Platze ist da die Erinnerung an die Vorgänge im zweiten schleswig'schen Wahlkreise (Flensburg u. s. w.) bei den letzten Reichstagswahlen. Hier erhielten im ersten Wahlgange der dänische Candidat 3761, der nationalliberale 3687 und der conservative Candidat 3242 Stimmen, bei der Stichwahl aber wurde zu allgemeiner Ueberraschung der Däne mit 6410 Stimmen gegenüber dem
nationalliberalen gewählt, der es nur auf 5576 Stimmen brachte. Derartige Erscheinungen können die antideutschen Parteien allerdings nur ermuthigen.
Die deutsche Colonial-Bewegung hat ein neues Unternehmen gezeitigt. Vom Ausschuß der in Berlin domicilirenden Gesellschaft für deutsche Colonisation ist ein Ausruf erlassen worden, in dessen Eingang die Mitthellung gemacht wird, daß eine Anzahl von Herren zusammengetreten sei, um in Süd- Afrika größere Länderstrecken anzukaufen und auf diese Weise mit Anlegung einer deutschen Ackerbau- und Handels-Colonie vorzugehen. Es wird nun zum Beitritt aufgefordert und zwar soll der erstmalige Beitrag mindestens 5000 betragen; diejenigen, welche sich für diese Angelegenheit interessiren, werden zu einer Zusammenkunft, welche auf den 19. August in Berlin anberaumt ist, eingeladen. Vorläufig scheint es jedoch nicht, als ob das Unternehmen in weitere« Kreisen große Sympathien erwecken würde.
Zwischen dem Berliner Auswärtigen Amte und Varzin herrscht gegenwärtig anläßlich der Londoner Conferenz einl reger Depeschen- und Schriftwechsel. Täglich gehen von Berlin zwei bks drei starke Posten an den Reichskanzler ab, welche mittelst besonders eingelegter Carriolposten von den Stationen Schlawe resp. Hammermühle sofort nach Varzin weiterbefördert wer-
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Gießen.
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